Protocol of the Session on February 23, 2012

Herr Staatssekretär, ich habe in meiner Begründung bereits auf eine Kleine Anfrage hingewiesen, die Drucksache 5/2207, die vor einem Jahr die Abgeordnete Jung gestellt hat, wo wir nachgefragt haben, in wie viel Fällen die Abzweigung vorgenommen wird in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Da ist im Prinzip gesagt worden, dass vor allen Dingen Gera, aber auch in Eisenach weit über die 200.000 € jährlich eingenommen werden aufgrund der Abzweigung. Somit finde ich Ihre Feststellung erst mal nicht korrekt, dass es nur ein Ausnahmefall ist, wo die Abzweigung durchgeführt wird. Und nun noch mal eindeutig die Frage an Sie: Im November/ Dezember letzten Jahres sind ja die Urteile gefällt worden, sehen Sie es nicht als dringend notwendig an, aufgrund dieser neuen Urteile noch mal gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt dahin gehend zu reden, ob neue Richtlinien erarbeitet werden können, wie die Kommunen handeln sollen?

Das Problem ist ja, was ich schon am Anfang gesagt habe, wir befinden uns hier im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden. Das heißt, es kann im Prinzip nur Empfehlungen geben, letztendlich entscheiden das die Kommunen selbst, wie sie das handhaben, aber sie müssen sich natürlich an die geltende Rechtslage halten. Ich denke, dass das Landesverwaltungsamt da auch in Beratungen und anderen Veranstaltungen darauf hinweist, sicherlich kann man auch noch mal mit dem Landesverwaltungsamt reden, soweit das noch mal notwendig ist,

(Abg. Stange)

wenn es diese Differenzierung gibt und es unterschiedlich gehandhabt wird, dass man sich doch konkret daran orientieren soll. Das ist sicherlich kein Problem. Aber, wie gesagt, eine richtige Eingriffsmöglichkeit hat man da nicht, weil es ja auch immer eine Einzelfallentscheidung ist. Es ist ja jeder Fall einzeln zu entscheiden, und den von außen zu beurteilen, das ist natürlich auch schwierig.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt jetzt noch eine Nachfrage aus den Reihen der Abgeordneten. Bitte, Herr Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie haben darauf verwiesen, diese Aufgabe wird im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen. Welche Mitwirkungsmöglichkeiten haben denn dabei die Stadträte in den kreisfreien Städten und die Kreistage in den Landkreisen?

Ich kann jetzt gar nicht so knapp beurteilen, weil natürlich erst mal die gesetzlichen Regelungen zu beachten sind - SGB XII, Ausführungsgesetze dazu. Ich weiß nicht, ob es möglich ist, dass man da auf kommunaler Ebene dazu eine Satzung macht, wie man da zu verfahren hat, aber das glaube ich eher nicht, weil das, wie gesagt, immer Einzelfallentscheidungen sind. Ich glaube, da gab es in Gera einen Antrag im Stadtrat und in Erfurt ist das wohl jetzt auf der Tagesordnung, das zu tun. Das habe ich jedenfalls gelesen, bin ich aber jetzt von dem Pult aus nicht in der Lage zu beurteilen, ob das rechtlich möglich ist oder nicht.

Ihre zweite und letzte Frage, Herr Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie antworten hier ja für die Landesregierung?

Ja, die Frage?

Vielleicht kann das Innenministerium das noch mal abklären, welche Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen und können das nachreichen, insbesondere mit dem Hintergrund, dass die Landräte und Oberbürgermeister eben gerade die Vertretungskörperschaften nicht beteiligen. Sie haben auf die Probleme hingewiesen und wenn es aber eigener Wir

kungskreis ist, muss nach meiner Überzeugung eine Beteiligung möglich sein. In welcher Art und Weise, sollte die Landesregierung klären und dem Landtag dann im Nachhinein mitteilen. Danke.

Das werden wir tun. Das war zwar jetzt keine Frage, aber …

Ich konnte keine Frage erkennen.

Das war eine Forderung.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich denke, damit sind wir am Ende für diese Frage. Ich rufe auf die sechste Frage, das ist die Frage des Herrn Abgeordneten Kuschel in der Drucksache 5/4011. Antworten wird für die Landesregierung das Innenministerium, der Herr Staatssekretär Rieder. Bitte, Herr Abgeordneter Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin.

Keine Gespräche mit der Stadt Zella-Mehlis zur Gebietsreform

Der Bürgermeister von Zella-Mehlis kritisiert, dass auf Landesebene offen über eine mögliche Gemeindeneugliederung zwischen Oberhof und ZellaMehlis diskutiert wird, es aber mit der Stadt ZellaMehlis in dieser Frage seit sechs Jahren keinerlei Gespräche gab (vgl. Freies Wort vom 30. Januar 2012).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann gab es durch Vertreter der Landesregierung oder beauftragte Landesbehörden Gespräche mit der Stadt Zella-Mehlis über eine mögliche Gemeindeneugliederung unter Einbeziehung der Stadt Oberhof?

2. Welche Themen waren dabei Gegenstand der nachgefragten Gespräche?

3. Weshalb gab es möglicherweise seitens des Landes in den zurückliegenden Jahren keine Gespräche mit der Stadt Zella-Mehlis zu möglichen Gemeindeneugliederungen, aber stattdessen öffentlich diskutierte Vorschläge zu einem möglichen Zusammenschluss zwischen Zella-Mehlis und Oberhof?

4. Unter welchen Voraussetzungen hält die Landesregierung eine Gemeindeneugliederung zwischen Zella-Mehlis und Oberhof für möglich und wie will

(Staatssekretär Dr. Schubert)

die Landesregierung eine solche Neugliederungsmaßnahme unterstützen?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Bitte, Herr Staatssekretär Rieder.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Innenministerium führt bereits seit Jahren, unter anderem auch mit der Stadt ZellaMehlis, Gespräche über mögliche und notwendige Gemeindeneugliederungen unter Einbeziehung der Stadt Oberhof. Ich möchte zwei dieser Gespräche erwähnen. Auf Einladung des Innenministeriums fand am 18. Februar 2011 im Innenministerium ein Gespräch zu Neugliederungsmöglichkeiten der Stadt Oberhof statt. Daran nahmen Vertreter der Stadt Oberhof und der angrenzenden Kommunen aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen teil, unter anderem auch der Stadt Zella-Mehlis. Auf seinen Wunsch hin wurde der Stadtrat der Stadt ZellaMehlis am 16. April 2011 in einer nicht öffentlichen Stadtratssitzung von Mitarbeitern des Innenministeriums und des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr über die für Oberhof anstehende Strukturänderung und mögliche strukturelle Optionen informiert.

Zu Frage 2: Themen der nachgefragten Gespräche waren insbesondere die Umsetzung des Handlungskonzepts der Landesregierung.

Zu Frage 3: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 4: Im Zuge der Umsetzung des Handlungskonzepts Oberhof der Landesregierung soll eine weitgehende Entlastung der Stadt Oberhof erfolgen. Sobald dieser Prozess so weit vorangeschritten ist, dass die bei Oberhof verbleibenden finanziellen Belastungen genauer abschätzbar sind, wird sich die Landesregierung eine Meinung zu einer möglichen Unterstützung einer solchen Neugliederungsmaßnahme bilden. Danke schön.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt den Wunsch auf Nachfragen. Bitte, Herr Abgeordneter Kuschel.

Danke. Die Äußerungen, auf die ich mich bezogen habe, fanden ja während eines Neujahrsempfangs der CDU im Landkreis Schmalkalden-Meiningen

statt. Ich zitiere das jetzt noch mal und deshalb die Frage, weshalb das nicht seitens der Landesregierung dementiert wird oder dergleichen. Der Bürgermeister der Stadt Zella-Mehlis beschwert sich dort darüber, dass man lauthals über die Zukunft von Oberhof und Zella-Mehlis diskutiert, doch mit der Stadt Zella-Mehlis selbst habe man das letzte Mal vor sechs Jahren darüber gesprochen. Nun war das eine CDU-Veranstaltung. Ist das in irgendeiner Art und Weise klargestellt worden? Immerhin ist der Bürgermeister von Zella-Mehlis ein kommunaler Wahlbeamter und hat das Beamtenrecht und ein Recht auf Ordnung und dergleichen behalten oder nimmt das die Landesregierung einfach immer so hin, wenn falsche Dinge geäußert werden?

Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 1. Ich gehe davon aus, dass der Bürgermeister zumindest an der Stadtratssitzung teilgenommen hat.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete.

Herr Staatssekretär, wenn Sie sagen, dass Sie im Gespräch sind, und ich weiß auch, dass es Gespräche gegeben hat, können sie denn hier noch mal die Gründe nennen, die angeführt wurden von der Stadt Zella-Mehlis, warum ein freiwilliges Zusammengehen mit Oberhof aus der Sicht der Stadträte und der Verwaltung in Zella-Mehlis derzeit nicht möglich ist?

Ich bitte um Verständnis, dass ich hier nicht für die Stadt Zella-Mehlis sprechen möchte. Die Vertreter des Innenministeriums haben allerdings in den Gesprächen gesagt, welche Möglichkeiten es gibt, hier zur Gestaltung zu kommen, und wie ein Zusammengehen möglich sein könnte.

Wir haben jetzt die zweite Nachfrage aus den Reihen der Abgeordneten. Bitte, Frau Abgeordnete Leukefeld.

Eigentlich nicht die zweite Nachfrage, muss ich sagen, sondern ich will die Frage noch mal wiederholen: Sie sprechen ja nicht für die Stadt Zella-Mehlis, das ist mir schon klar. Ich habe gefragt, ob Ihnen als Staatssekretär und dem Innenministerium Gründe der Stadt Zella-Mehlis bekannt sind, mit denen Sie sich ja dann auch auseinandersetzen müssen,

(Abg. Kuschel)

die derzeit nicht zu einer Eingemeindung nach Zella-Mehlis führen.

Ein Thema ist natürlich, welche finanziellen Belastungen die Stadt Oberhof zu tragen hat, wie ist das mit den Freizeiteinrichtungen und was kann im Fall einer Fusion getan werden, damit diese Verpflichtungen nicht oder nur in begrenztem Maße auf das neue kommunale Gebilde übergehen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich sehe jetzt keine Nachfragen. Dann kommen wir zur Frage 7. Das ist die Frage der Frau Abgeordneten Dr. Klaubert in der Drucksache 5/4024. Antworten wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Bitte, Frau Dr. Klaubert.

Auswirkungen der „kleinen Haushaltssperre“ auf die freie Szene Thüringens

Die „kleine Haushaltssperre“ gefährdet unter anderem auch die freie kulturelle Basis im Freistaat. Nach Angaben des Thüringer Theaterverbandes sind diverse Projekte und Inszenierungen der 18 Mitgliedsbühnen unter diesen Umständen nicht realisierbar. Dadurch ist auch die soziale und kulturelle Teilhabe vor allem von Kindern und Jugendlichen nicht mehr gewährleistet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Projekte, Initiativen, Vereine und/oder Verbände der freien Szene und der Soziokultur sind in welcher Höhe von der „kleinen Haushaltssperre“ betroffen?

2. Gab es bereits Gespräche zwischen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Thüringer Finanzministerium zur Rücknahme der „kleinen Haushaltssperre“ für einzelne oder alle Projekte in den Bereichen freie Szene und Soziokultur, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nicht, wie begründet dies die Landesregierung?

3. Wie bewertet die Landesregierung die personelle und wirtschaftliche Struktur der freien Szene?