Protocol of the Session on February 23, 2012

Fragestunde

(Abg. Kuschel)

Die erste Frage wird gestellt durch den Abgeordneten Weber in der Drucksache 5/3945. Bitte, Herr Abgeordneter.

Maßnahmen und Initiativen für eine Stärkung der örtlichen Energieversorgung durch das für Energie zuständige Ministerium

Der der Regierungsarbeit von CDU und SPD zugrunde liegende Koalitionsvertrag führt im Kapitel „II. Vereinbarung über die politische Zusammenarbeit“ unter Punkt „1. Wirtschaft und Technologie“ im Unterpunkt „Neue Energie für Thüringen“ aus:

„CDU und SPD wollen die örtliche Energieversorgung und -erzeugung der Städte und Gemeinden als Teil der kommunalen Selbstverwaltung und Daseinsvorsorge stärken. Starke Stadtwerke sind wichtig für einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Energiemarkt, für den Aufbau einer effizienten Energieversorgung auf Basis von Kraft-WärmeKopplung vor Ort und für den Ausbau erneuerbarer Energien. Ziel ist es, dass beim Auslaufen der Konzessionsverträge der Beteiligungsanteil der Vorlieferanten bei Stadtwerken auf unter 25 Prozent begrenzt wird. Die Rahmenbedingungen für den Rückkauf der Energienetze sollen durch ein geeignetes Finanzierungsprogramm geschaffen werden. Es werden landesrechtliche Vorgaben für eine faire Bewertung der Netze beim Rückkauf geprüft.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung und Abarbeitung dieses Passus des Koalitionsvertrags hat das für Energie zuständige Ministerium bisher eingeleitet und umgesetzt?

2. Welche konkreten Schritte zur Stärkung der örtlichen Energieversorgung sind aus Sicht der Landesregierung möglich und umsetzbar?

3. Welche Maßnahmen zur Stärkung der örtlichen Energieversorgung kommen aus Sicht der Landesregierung aus welchen Gründen gegebenenfalls nicht infrage?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die so zahlreich hier erschienen sind,

(Beifall DIE LINKE)

auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weber antworte ich für die Landesregierung wie folgt:

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die Ministerriege ist auch sehr übersichtlich.)

Zu Frage 1: Das Engagement der Kommunen ist eine zentrale Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende in Deutschland. Die Kommunen werden dabei sowohl im Bereich der Energieerzeugung, dem Betrieb der Netze, im Vertrieb und neuerdings auch zunehmend mit Dienstleistungen im Bereich Energieeffizienz tätig. Die Landesregierung setzt auf die Kommunen beim Ausbau der erneuerbaren Energien und unterstützt sie bei der Entwicklung von Konzepten zur Umstellung ihrer Energieversorgung. Sie hat dazu einen Bestands- und Potenzialatlas erarbeiten lassen, der bis auf die kommunale Ebene heruntergebrochen die Ausbaupotenziale für alle erneuerbaren Energieträger in allen Regionen Thüringens aufweist und als Orientierung gelten kann. Die Landesregierung hat die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur neu gegründet, die den Kommunen bei der Entwicklung von Konzepten beratend zur Seite steht. Unterstützt wird auch die Entwicklung neuer Bürgerbeteiligungsmodelle auf kommunaler Ebene, etwa die Gründung von Bürgergenossenschaften, und das Wirtschaftsministerium fördert in diesem Zusammenhang ein Weiterbildungsprogramm zum Projektentwickler für Energiegenossenschaften. Die Landesregierung ist auch Ansprechpartner für die Kommunen bei der Frage der Netzübernahme. Sie hat dazu im vergangenen Jahr eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Kommunen organisiert, bei der die Möglichkeit bestand, konkrete Fragen durch kompetente Fachleute klären zu lassen. Bei der Betrachtung verschiedener Einzelfälle hat sich gezeigt, dass mit der Erarbeitung eines wirtschaftlich soliden Konzepts eine erfolgreiche Netzübernahme auch ohne weitere Förderung gelingen kann. Schließlich steht die Landesregierung auch den Kommunen beratend zur Seite, die in einer kommunalen Beteiligungsgesellschaft einen hohen Eigentumsanteil an der E.ON Thüringer Energie AG halten. Hier gilt es, den kommunalen Einfluss in der Unternehmensführung des energiewirtschaftlichen Regionalversorgers zu erhalten und zu stärken.

Zu Frage 2: Bei allen soeben genannten Maßnahmen geht es der Landesregierung darum, die wirtschaftlichen Chancen und Möglichkeiten, die in einer energiewirtschaftlichen Betätigung der Kommunen liegen, auszubauen und das kommunale Engagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu stärken. Thüringer Kommunen leisten bereits jetzt einen erheblichen Beitrag zur Energiewende und wissen, dass sie sich der gewachsenen Verantwortung in diesem Bereich stellen müssen. Dabei müssen sie auch unter Berücksichtigung ihrer örtlichen Bedarfslage und ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bisherige energetische Erzeugungsarten und Netzstrukturen neu aufstellen und überdenken. Eben nicht nur Städte wie Erfurt und

(Vizepräsidentin Hitzing)

Jena oder ganze Bioenergieregionen wie in Ostthüringen haben bereits die Vorteile der Energieautarkie erkannt. Auch kleinere Kommunen und Privatinitiativen setzen verstärkt auf erneuerbare Energien und auf Energieeffizienz. Die gilt es weiter zu unterstützen. Das ist auch der Grund, warum der Wirtschaftsminister eine Initiative zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung gestartet hat. Derzeit befinden wir uns in Gesprächen innerhalb der Landesregierung. Ich hoffe, dass wir hier zu einem guten Ergebnis gelangen im Sinne der Kommunen.

Zu Frage 3: Im Hinblick auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht ist es der Landesregierung nicht möglich, anstelle der Kommunen zu handeln oder den Kommunen konkrete verpflichtende Handlungsvorgaben zu machen. Die Kommunen müssen grundsätzlich selbst aktiv werden und sich beispielsweise weiter verstärkt auch im Bereich der Energieerzeugung und im Ausbau der erneuerbaren Energien engagieren.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage aus den Reihen der Abgeordneten.

Frau Präsidentin, kann ich gleich zwei Nachfragen stellen?

Das können Sie tun, dann brauchen wir das nicht noch einmal zu zählen.

Danke schön. Herr Staatssekretär, ist denn einmal geprüft worden, ob es im Zusammenhang mit der Vergabe der Konzessionsabgaben für die Energieleitungen, auf die Sie eingegangen sind, möglicherweise Marktabsprachen gab? Auffällig ist, dass sich die Zahl der Bewerber doch sehr stark in Grenzen gehalten hat.

Die zweite Frage - Sie haben darauf verwiesen -, innerhalb der Landesregierung gibt es noch einen Diskussionsprozess hinsichtlich der Notwendigkeit der Änderung der Thüringer Kommunalordnung. Einerseits hat der Wirtschaftsminister schon mit Bürgermeistern eine Art Referentenentwurf dazu diskutiert, während der Innenminister, der der zuständige Kommunalminister ist, sagt, es muss keine Veränderung stattfinden. Können Sie noch einmal kurz beschreiben, in welcher Phase der Meinungsfindung sich da die Landesregierung befindet? Danke.

Zum Ersten: Da ist mir nichts bekannt. Aber wenn wir Hinweise bekommen, dass da ein konkreter

Verdacht besteht, gehen wir dem nach. Falls da weitere Forschungen oder Nachforschungen vonstatten gegangen sind, reiche ich Ihnen das gern nach.

Zum Zweiten: Es finden Gespräche statt, in Kürze ein Gespräch auf Ministerebene, um die unterschiedlichen Anschauungen, die auch schon in der Öffentlichkeit klargeworden sind, da noch einmal zu beraten und zu erörtern. Sie wissen, dass wir die Hinweise bekommen von Kommunen und Kommunalvertretern unterschiedlichster Couleur, dass hier offensichtlich großer Wunsch besteht, eine Änderung der ThürKO zu vollziehen. Im Innenministerium ist man der Auffassung, dass man das, was notwendig ist, im vorhandenen Gesetzestext bereits umsetzen kann. Da gibt es unterschiedliche Auffassungen. Da findet jetzt demnächst ein Ministergespräch darüber statt, wo man diese unterschiedlichen Auffassungen erörtert.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Frage in Drucksache 5/3959 der Frau Abgeordneten Hitzing. Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Kemmerich gelesen. Antworten wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Polnischunterricht in Thüringen

Bundesweit variiert die Zahl Polnisch lernender Schüler von Bundesland zu Bundesland sehr stark. Laut dem Bericht der Kultusministerkonferenz „Zur Situation des Polnischunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 5. Oktober 2007 haben im Schuljahr 2006/2007 in Brandenburg 2.154 Schüler, in Nordrhein-Westfalen 1.723 Schüler und in Sachsen 1.379 Schüler den Polnischunterricht besucht. In Bayern wurden hingegen lediglich 12 Polnisch Iernende Schüler gezählt. Für Thüringen wurden keine Zahlen ausgewiesen. Der Bericht verweist zudem auf DeutschPolnische Abkommen zur Förderung des Polnischunterrichts an deutschen Schulen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Zahl der Polnisch lernenden Schüler in Thüringen seit dem Schuljahr 2006/2007 entwickelt, wie wird diese Anzahl im Vergleich mit den Lernenden anderer Sprachen bewertet und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

2. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um den Polnischunterricht an Thüringer Schulen zu fördern und wie bewertet sie den Erfolg der ergriffenen Maßnahmen?

3. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung zur Förderung des Polnischunterrichts in

(Staatssekretär Staschewski)

Thüringen noch in der laufenden Legislaturperiode umzusetzen, welche rechtlichen Regelungen plant sie hierzu wann zu verändern und wie begründet sie ihr diesbezügliches Vorgehen?

4. Welche Möglichkeiten bestehen in Thüringen, Polnischlehrer auszubilden, wie viele Polnischlehrende befinden sich derzeit im Landesdienst des Freistaats Thüringen und wie wird dies durch die Landesregierung bewertet?

Herr Prof. Merten, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der sehr geschätzten Abgeordneten Frau Hitzing, vorgetragen durch Herrn Abgeordneten Kemmerich, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer Frage 1: In Thüringen wird aktuell, wie auch in den zurückliegenden Jahren, kein Polnischunterricht angeboten. Ebenso gibt es keine Arbeitsgemeinschaft mit dem Angebot Polnisch. Der Fremdsprachenunterricht in Thüringen folgt dem Ziel, Schülerinnen und Schüler mit dem Sprachenlernen vertraut zu machen, Mehrsprachigkeit anzubahnen bzw. vorzubereiten und weiter zu entwickeln. In fast allen Schularten lernen die Schüler und Schülerinnen obligatorisch Englisch. In den allgemeinbildenden Schulen und in einigen Bildungsgängen der berufsbildenden Schulen gibt es weitere, zum Teil verpflichtende Angebote zum Lernen einer Fremdsprache, die in verschiedene sogenannte Sprachfamilien einführen. Hier steht meist der Französischunterricht für die romanischen Sprachen, der Russischunterricht für die slawische Sprache.

(Beifall DIE LINKE)

Ich sehe, das findet Beifall. Jetzt bin ich aus dem Konzept … Grundkenntnisse in einer Sprache erleichtern das Sprachenlernen weiterer Sprachen derselben Sprachfamilie. Das ist eine wichtige Voraussetzung, eine gute Voraussetzung.

Zu Ihrer Frage 2: Es wurden bisher keine konkreten Maßnahmen zur Förderung des Polnischunterrichts ergriffen.

Zu Ihrer Frage 3 antworte ich: Aktuell sind keine konkreten Maßnahmen geplant.

Zu Ihrer Frage 4: In Thüringen gibt es keine Lehrerinnen und Lehrer mit der Lehrbefähigung für das Unterrichtsfach Polnisch. Ein Lehramtsstudium, um eine Lehrbefähigung Polnisch zu erreichen, gibt es in Thüringen nicht.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt keine Nachfrage.

Ich komme zur dritten Frage, das ist die Frage des Abgeordneten Hauboldt in der Drucksache 5/3984. Es antwortet für die Landesregierung das Justizministerium. Bitte, Herr Abgeordneter.

Danke, Frau Präsidentin.

Einfluss des Justizministeriums auf Personalentscheidungen in der Justiz

Im Rahmen der Beantwortung der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Hauboldt zum Thema Arbeitsstand des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes (Drucksache 5/3858) legte sich die Landesregierung trotz Nachfrage nicht auf einen Zeitpunkt für die Einreichung in den Landtag fest. Die Landesregierung machte auch keine Angaben zu den inhaltlichen Eckpunkten. Auch auf die Frage der Position der Landesregierung zu den Aktivitäten anderer Bundesländer, die Selbstverwaltung der dortigen Justiz auszubauen (so z. B. in Hamburg), machte sie keine Angaben. Der preußische Justizminister Leonhardt erklärte im Jahre 1878: „Solange ich über die Beförderungen bestimme, bin ich gerne bereit, den Richtern ihre so genannte Unabhängigkeit zu konzedieren“, also zuzugestehen.