Protocol of the Session on February 23, 2012

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Herr Abgeordneter Adams. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Dr. Voigt für die CDU-Fraktion.

Werte Frau Präsidentin, liebe Internet Community, liebe Kollegen, ACTA jetzt unverändert zu ratifizieren, wäre nicht nur im Urheberrechtssinne ein fataler Fehler. Der EU-Handelskommissar Karel De Gucht hat gestern in Brüssel den EuGH über die möglichen im ACTA-Abkommen enthaltenen Verletzungen europäischer Grundrechte angerufen und darüber soll jetzt befunden werden und das ist auch gut so. Weil einerseits die digitale Welt, aber anderseits natürlich auch, wie der Kollege Adams es gerade zitiert hat, die Auswirkungen im Real Life zu überprüfen sind. Die Möglichkeiten, und darauf möchte ich mich beziehen, des Internets zu einem freien Informationszugang haben die Welt verändert, und darüber offen mit der Netzgemeinschaft zu diskutieren, wäre auch für ACTA ein guter Schritt gewesen. Denn Transparenz gilt und nicht Closed Doors, gerade auch wenn es darum geht, die digitale Kreativität auch auf die Zukunft hin zu regulieren.

Die Faktenlage darf uns aber trotzdem auch nicht aus dem Blick geraten, wenn wir uns der Fragestellung nähern, mit welchen Problemen sich ACTA versucht hat auseinanderzusetzen. Mehr als 103 Mio. gefälschte Produkte wurden an der Außengrenze der EU im letzten Jahr sichergestellt. In einer Studie der OECD aus dem Jahr 2009 über das weltweite Ausmaß von Produkt- und Markenpiraterie kam es auf ein geschätztes Volumen im Jahr 2009 von 250 Mrd. US-Dollar weltweit. Dieser Betrag ist höher als das BIP von über 150 Ländern auf dieser Welt. Insofern müssen wir uns auch mit dieser Tatsache auseinandersetzen. Genau aus dem Grund braucht es auch eine verträgliche und funktionierende Lösung in einer globalen Welt. Man darf deswegen ACTA nicht aus dem Blick verlieren, aber das ACTA, wie es uns vorgelegt wurde, ist meiner Meinung nach nicht zeitgemäß, weil es versucht, mit alten Instrumenten neue Fragen zu lösen und das kann nicht funktionieren. Denn man sollte sich vom modernen Nutzerverhalten aus auch solchen Regulierungen nähern. Da ist es nun mal so, es gibt ein Interesse eines normalen Nutzers an einem Lied, an einem Film oder was auch immer, der versucht es herunterzuladen, er möchte es zu Hause sehen, er möchte es im Autoradio hören, er möchte es im iPod während der Zugfahrt hören, er möchte es vielleicht auch mal den Freunden vorspielen auf einer Party und vielleicht möchte er es

am Ende, wenn es ihm nicht mehr gefällt, auch weiterverkaufen können. All das sind Möglichkeiten, wenn ich es regulär bezahle, die in der realen Welt möglich sind, aber in der digitalen Welt sind sie noch nicht reguliert. Das ist das tatsächliche Problem, was es zu lösen gilt. Nun sind wir bei Musik einen Schritt weiter als bei Film oder Softwareangeboten, aber wie dieser Markt tatsächlich zu regulieren ist, ist noch keine Patentantwort im globalen Wettbewerb entstanden. Deswegen glaube ich, dass ACTA zwei Probleme in sich birgt, die es trotzdem zu diskutieren gibt.

Das Erste ist, ACTA versucht, den Status quo des Urheberrechts zu zementieren. Das ist etwas, was meiner Meinung nach nicht patentreif ist. Es geht eher darum, die Reform des Urheberrechts für digitale Inhalte zu ermöglichen.

Zweitens: Was mich stört, ist der Geist, den ACTA atmet. Nämlich es ist ein Geist, der von gestern ist, der die Formulierung nicht in einer zufriedenstellenden Abwägung zwischen - der Kollege Bergner hat es auch gesagt - Urheber-, Vertreiber- und Nutzerinteressen angeht. Insofern glaube ich, dass mindestens drei Punkte geklärt werden müssen:

1. Es muss zu einer Neuformulierung von ACTA unter einer breiten Beteiligung der Internet Community kommen. Vielleicht kann man sogar das Thema digitale Inhalte komplett separat regulieren.

2. sollte es zu einer Einführung von privaten digitalen Kopien kommen, denn das Recht auf Privatkopie digital gekaufter Inhalte sollte etabliert werden.

3. muss verhindert werden - und da ist kein Gegensatz zu sehen -, dass es kein Recht auf unbegrenztes Tauschen von urheberrechtlich geschützten Werken gibt, denn das geistige Eigentum muss auch in einer digitalen Welt weiterhin geschützt bleiben, ansonsten hat niemand einen Incentive, klug, kreativ neue Ideen zu produzieren und sie umzusetzen, weil sie am Ende nur kostenlos angeboten werden. Das darf, glaube ich, auch in einer digitalen Welt nicht gelten.

(Beifall Abg. Barth, FDP)

Die digitale Kopie greift Urheberrecht nicht an, sondern sie greift Vertriebswege an. Genau über diesen Punkt sollten wir intensiver diskutieren. Hier liegt es nämlich an der Seite der Vertriebsgesellschaften, entsprechende Kanäle zu öffnen. iTunes ist der beste Beweis dafür, dass es auch eine Zahlungsbereitschaft für leicht zugängliche und hoch qualitative Inhalte im Netz geben kann. Ich glaube, dass es bei der Reform des Urheberrechts nicht darum gehen kann, das geistige Eigentum infrage zu stellen. Es geht darum, die Leistung von Künstlern, Musikern und Autoren zu schützen, aber was wir nicht schützen sollten, sind überkommene Vertriebsmodelle von irgendwelchen Unternehmen. Dementsprechend lassen Sie uns das Urheberrecht

(Abg. Adams)

für das digitale Zeitalter anpassen. ACTA darf keine kreativen Internet Natives begrenzen. ACTA sollte ad acta gelegt werden, aber das Thema wird uns trotzdem begleiten. Recht herzlichen Dank.

Danke, Herr Abgeordneter. Es gibt noch eine Wortmeldung der Abgeordneten König. Mir wird gerade signalisiert, Sie haben noch 1 Minute.

Danke schön. 1 Minute reicht, glaube ich. Das ist ja sehr selten, dass hier alle Fraktionen so übergreifend mehr oder weniger dieselbe einhellige Meinung, natürlich mit ein paar Differenzen vertreten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Von daher betrachte ich jetzt mal meinen Aufruf auch oder erhebe ich es jetzt im Namen aller Fraktionen und hoffe, dass ich damit auf Zustimmung stoße, und zwar gibt es am Sonnabend wieder die Demonstration gegen ACTA

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

auch hier in Thüringen. Das ist einmal in Erfurt 15.00 Uhr auf dem Anger und das ist in Gera 14.30 Uhr am Hauptbahnhof. Darüber hinaus würde meine Fraktion sich zumindest vorbehalten, je nach dem wie jetzt der Europäische Gerichtshof vorgeht, sich zu überlegen, inwieweit eine Subsidiaritätsklage, Rüge angemessen wäre bezüglich der Nichtbeteiligung unseres Bundeslandes Thüringen. Vielleicht haben Sie da ja Interesse mitzumachen. Ich würde mich freuen, wir würden uns freuen, wenn wir gemeinsam das Kippen von ACTA mit unterstützen würden. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Ich schließe den zweiten Teil und rufe den dritten Teil der Aktuellen Stunde auf. Entschuldigung, Herr Staatssekretär, Sie haben noch das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte für die Landesregierung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4045 ganz kurz wie folgt Stellung nehmen: Zunächst freue ich mich über die Möglichkeit, zu diesem derzeit hoch aktuellen - heute waren gleich eine ganze Reihe von Artikeln in der überregionalen Presse - und zugleich sehr kontrovers diskutierten Thema hier etwas beitragen zu können. Die euro

paweiten Proteste gegen die Ratifizierung dieses Abkommens, aber auch die Demonstrationen in Erfurt und Eisenach haben gezeigt, dass sich nicht nur Netzaktivisten, sondern sehr viele Bürgerinnen und Bürger für dieses Thema interessieren und sich Sorgen um die Freiheit des Internets machen. Auch wenn die Länder formal nicht an der Ratifizierung dieses Abkommens beteiligt sind, nimmt die Landesregierung diese Sorgen sehr ernst und wird sich dafür einsetzen, dass diese Bedenken zumindest geprüft und gewichtet werden.

Bevor ich darauf im Einzelnen zurückkomme, möchte ich zunächst klarstellen, um was es sich bei ACTA eigentlich handelt. Das Akronym steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement. Das Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie ist ein internationales Handelsabkommen, das seit Juni 2008 zwischen der Europäischen Union und ihren 27 Mitgliedstaaten sowie Australien, Japan, Kanada, der Republik Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, der Schweiz und den USA ausgehandelt wird. Die Verhandlungen waren nicht öffentlich, was zu erheblichen Irritationen über die tatsächlichen Verhandlungsinhalte geführt hat. Leider wurde es versäumt, frühzeitig in einen öffentlichen und transparenten Dialog über ACTA einzutreten. Das wirkt bis heute in die aktuelle Diskussion hinein. Denn dem Abkommen haftet seither der Makel der Intransparenz an. Aus rechtlicher Sicht stellt ACTA ein sogenanntes gemischtes Abkommen dar, welches von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten gemeinsam in Bereichen geteilter Zuständigkeit geschlossen wird. Die gemeinsame Handelspolitik und insbesondere die Handelsaspekte des geistigen Eigentums fallen nach Artikel 207 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 1 Buchst. e des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in die ausschließliche Zuständigkeit der Union. Das Abkommen umfasst daneben aber auch Materien, die in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten fallen. Ich verweise hier etwa auf die strafrechtlichen Regelungen der Artikel 23 ff. ACTA. Daher müssen neben der Europäischen Union auch die Mitgliedstaaten das Abkommen schließen und ratifizieren. Dieser Ratifizierungsprozess ist mittlerweile weit vorangeschritten. Im Dezember 2011 wurde ACTA von allen Vertragsparteien, außer der EU, der Schweiz und Mexiko unterzeichnet. Die EU sowie Vertreter von 22 der 27 Mitgliedstaaten haben das Abkommen am 26. Januar dieses Jahres in Tokio unterzeichnet. Zur Wirksamkeit auf EU-Ebene bedarf es allerdings noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Deutschland zählt zu den EU-Mitgliedstaaten, die ACTA noch nicht zugestimmt haben. Allerdings hat das Bundeskabinett bereits am 30. November 2011 einen zustimmenden Beschluss gefasst. Die Bundesjustizministerin hat aber am Anfang dieses Jahres erklärt, dass Deutschland die Unterzeichnung des Abkommens

(Abg. Dr. Voigt)

aussetzt, bis das Europäische Parlament über ACTA entschieden hat. Hierdurch besteht Gelegenheit, das Abkommen noch einmal kritisch zu prüfen und zu diskutieren. Dabei steht außer Frage, dass ACTA ein notwendiges und legitimes Ziel verfolgt, wenn es die Produktpiraterie bekämpfen und Urheberrechte schützen will. Allerdings dürfen entsprechende Regelungen nicht über das Ziel hinausschießen, insbesondere darf die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen nicht dazu führen, dass Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt werden oder der Datenschutz aufgeweicht wird.

In diesem Zusammenhang wird insbesondere von der Europäischen Union betont, dass ACTA weder in den Mitgliedstaaten noch in der Europäischen Union Änderungen des geltenden Rechts erfordert. Aus diesem Grund ist auch Thüringen - und damit möchte ich zugleich Ihre aufgeworfene Frage beantworten - nicht unmittelbar oder in besonderer Form von ACTA betroffen.

Gleichwohl wirft ACTA Fragen auf, die einer breiten Diskussion und vertieften Prüfung bedürfen und die im Einzelnen von den Rednern hier genannt wurden. Hierfür sind die Institutionen der Europäischen Union allerdings der geeignetste Ort. Insofern begrüßt die Thüringer Landesregierung die Ankündigung des Europäischen Parlaments, während des Entscheidungsprozesses öffentliche Anhörungen und Treffen mit Experten sowie Vertretern der Zivilgesellschaft durchzuführen, um möglichst viele Meinungen zu ACTA einzubeziehen. Ebenso ist zu begrüßen, dass der zuständige EU-Handelskommissar Karel de Gucht am 22. Februar 2012 - also erst vor Kurzem - erklärt hat, die Europäische Kommission werde selbst ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs über die Vereinbarkeit des ACTAÜbereinkommens gemäß Artikel 218 Abs. 11 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU mit den Verträgen einholen und das Ergebnis dieses Entscheids oder dieses Gutachtens ist dann zunächst abzuwarten. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Staatssekretär. Ich schaue jetzt noch mal vorsichtshalber in die Runde und schließe jetzt den zweiten Teil. Ich rufe auf den dritten Teil der Aktuellen Stunde

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Internationale Bauausstellung (IBA) in Thüringen vor dem Aus?“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/4075

Als Erste hat das Wort die Abgeordnete Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir haben im Juli letzten Jahres auf Antrag unserer Fraktion hier zur IBA diskutiert. Wir hatten den Antrag eingebracht mit dem Titel „IBA in Thüringen Transparenz und Beteiligung stärken“. Da haben wir uns trefflich gestritten. Es ging sowohl um die Ausschreibungen als auch um die Beteiligung des Parlaments. Aber uns alle hat geeint und uns eint auch heute noch - davon gehe ich aus - dass wir alle wollen, dass die IBA in Thüringen ein Erfolg wird.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Herr Carius, Sie riskieren gerade den Misserfolg der Internationalen Bauausstellung in Thüringen.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Also das ist ja ein Quatsch.)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Nein, ist es nicht.)

Sie können ja noch nach vorn gehen, Frau Doht. In der Debatte damals, Frau Tasch, haben Sie gesagt in der Begründung der Ablehnung unseres Antrags, der Minister habe zugesagt, uns jederzeit über alle Schritte zu informieren und uns Parlamentarierinnen in diesen Prozess mit einzubeziehen. Das hätte ich mir dann in diesem Fall so vorgestellt, dass der Minister im Ausschuss über die Kriterien der Ausschreibung informiert, Kriterien, die dem Anspruch der IBA gerecht werden - Internationalität, Mut zum Risiko, ein Vorgehen jenseits von etablierten Verfahren und bewährten Handlungsmustern usw. - und dann wären diese Stellen ausgeschrieben worden und die in Rede stehenden Menschen für diese Posten hätten sich bewerben können.

Frau Doht sagte noch, das Personal muss man ausschreiben, dass sähe ja das Haushaltsrecht vor. Insofern frage ich auch die Koalitionsfraktionen, wo bleibt Ihre Kritik?

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielleicht nur hinter vorgehaltener Hand geäußert, Sie haben jetzt die Gelegenheit, dass auch öffentlich zu machen. Herr Carius, Sie sagten im Ausschuss, Sie werden diese Stellen ausschreiben und Sie sagten auch, die GmbH soll unabhängig sein. Ich frage Sie, was heißt jetzt heute unter diesen veränderten Bedingungen Unabhängigkeit für Sie? Was heißt das?

Ich habe mir gestern noch einmal die Machbarkeitsstudie angeschaut, den langen Werdegang der IBA und habe Respekt vor allen, die sich da mit viel Zeit

(Staatssekretär Prof. Dr. Herz)

und auch mit viel Herzblut eingebracht haben, so vermute ich jedenfalls. Die Kritik der Fachleute an der Tatsache, dass diese Stellen nicht ausgeschrieben wurden, ist auch schon geäußert worden. Das können diese Fachleute sehr viel besser als ich. Insofern werde ich mich damit gar nicht weiter aufhalten. Zuletzt hat das eine Gruppe freie Planer und Planerinnen getan, die Arbeitsgruppe IBA hat gestern aus Protest ihre Zusammenarbeit aufgekündigt. Ich möchte auf einen Artikel in der OTZ hinweisen von Anfang Februar: Der Kreistag Saalfeld-Rudolstadt hat sich mit der IBA bereits beschäftigt, ein Ausschuss hat darüber diskutiert, inwiefern nicht die Region teilhaben kann an der IBA mit einem entsprechenden Projekt. Es gibt dort auch ein Konzept. Dann wurde die Hoffnung geäußert, dass ja durch die Tatsache, dass ein Geschäftsführer aus diesem Kreis kommt, doch die Chancen erhöht seien, mit diesem Projekt auch erfolgreich zu sein. Das ist genau, Herr Carius, das, was wir nicht wollen, die Verärgerung der Fachleute auf der einen Seite mit der nicht vorgenommenen Ausschreibung und andererseits die Hoffnung auf die Teilnahme an der IBA nur durch die Tatsache, dass es heimatliche Verbundenheit gibt zu einem Geschäftsführer.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das alles ist Gift für eine Internationale Bauausstellung. Ich rufe Sie auf, Herr Carius, noch haben Sie die Chance, korrigieren Sie diesen Fehler, bevor es zu spät ist.

(Beifall Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es ist viel Vertrauen verloren gegangen, aber noch gibt es die Chance, dieses Vertrauen wieder zurückzugewinnen. Es ist schon zu viel investiert worden in den Prozess, als dass man dieses Vertrauen weiter aufs Spiel setzen kann.

Abschließend noch eine Bemerkung, es geht ja hier um zwei Posten, die sehr viel Geld kosten und die ein Fünftel des Etats binden, der der IBA insgesamt zur Verfügung steht. Auch das müssen Sie erklären, wieso das notwendig ist. Man kann diese Aufgaben - es wurde ja begründet, warum das nötig sei - auch wahrnehmen in dieser GmbH mit den entsprechenden Stellen, ohne dass man zwei hochdotierte Posten an der Spitze braucht. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)