Protocol of the Session on January 27, 2012

(Beifall SPD)

Ab 01.01.2014 werden Zahlungsansprüche in Europa neu zugewiesen. Anspruchsberechtigt sind alle aktiven Landwirte, die 2011 schon im System waren. Der Wert je Zahlungsanspruch kann sich jährlich je nationaler Teilzahlung verändern und - ich habe es Ihnen gerade gesagt - Basisprämie 70 Prozent und das Greening 30 Prozent obligatorisch halte ich auch für richtig.

Ein paar Anmerkungen zum sogenannten Krisenmanagement und dessen Maßnahmen: Krisenfonds sind zusätzliche Mittel außerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens für Marktkrisen zur Finanzierung von Interventionen privater Lagerhaltung und Exporterstattung. Das, denke ich, ist ein richtiger Schritt. Ein richtiger Schritt ist es auch, neue Einkommensstabilisierungsinstrumente zu entwickeln, die fakultativ die Maßnahmen der zweiten Säule, 70 Prozent Ausgleich bei Einkommensverlust des Betriebs, über 30 Prozent stabilisieren sollen. Auch die ländliche Entwicklung der zweiten Säule ist zu berücksichtigen und fortzuschreiben.

Lassen Sie mich noch ein paar meiner oder unserer Positionen hier benennen: Je stärker das Prinzip öffentliches Geld für öffentliche Leistungen verankert ist, desto sicherer ist die GAP auch über das Jahr 2020 hinaus.

(Beifall SPD)

Basisprämie und Ökologisierungskomponenten sind wichtig und europaweit tragfähig. Die Vielzahl neuer Direktzahlungen erscheint nicht sachgerecht. Kleinlandwirtprämien, Junglandwirtprämien und die gekoppelten Zahlungen durch bestimmte Agrarprodukte sollten fakultativ für die Mitgliedstaaten sein.

Zu Degression und Kappung habe ich mich an der Stelle schon mehrfach geäußert, bin ich ganz auf Ihrer Seite. Das lehne ich politisch ab.

(Beifall SPD)

Ich lehne es komplett ab, weil es nicht umsetzbar ist, nicht sinnhaft ist, und - Herr Kummer hat es erwähnt - uns nicht weiterhilft im Rahmen eines globalen Wirtschaftssystems. Der Ansatz für aktive Landwirte muss aus meiner Sicht praktikabler sein, das heißt, die Definition über aktive Bewirtschaftung von förderfähigen Flächen müsste neu gemacht werden. Greening soll praktikabel sein, aber auch anspruchsvoll. Es ist sinnvoll, ELER,

ESF und EFRE strategisch gemeinsam zu planen und auch abgestimmt einzusetzen. Die Ausgleichszulagen für die benachteiligten Gebiete sollen in der zweiten Säule erhalten bleiben, aber unter anderen Kriterien. Die Kofinanzierungssätze müssen aus meiner Sicht überdacht werden, damit wir auch hier in Thüringen zukünftig in der Lage sind, die ELER-Maßnahmen zu finanzieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegen, lassen Sie mich noch ein paar Punkte zu Ihrem Antrag sagen, Herr Augsten, warum wir den ablehnen werden. Wir werden ihn ablehnen, weil wir in einer Koalition sind und weil wir auch Kompromisse machen müssen. Das heißt, in einer Koalition findet sich nicht jeder zu 100 Prozent wieder, sondern wir müssen gemeinsame Punkte erarbeiten, an denen wir uns treffen und mit denen wir auch leben können. Ich sage sehr wohl - diesbezüglich möchte ich mich ganz herzlich bei den Kollegen der CDU bedanken -, wir haben hier sehr gut zusammengearbeitet. Wir haben einen Kompromiss gefunden, bei dem wir uns beide wiedersehen und auch ansehen können.

(Beifall CDU, SPD)

Für beide Seiten ist es mit Sicherheit nicht die ursächliche Ausgangsposition, aber eine Position, mit der wir leben können.

Ein zweiter Punkt, bei dem ich sage, dass der Kollege Primas wahrscheinlich sogar näher bei Ihnen ist als ich, Herr Augsten, das ist für mich der Punkt des Grünlandumbruchs. Da bin ich natürlich nicht Ihrer Auffassung. Ich finde Ihren Ansatz trotzdem sehr interessant, dass Sie hier doch von der GRÜNEN Hauptposition abweichen und neue Wege gehen. Ihre Forderung, Dauergrünland doch umbrechen zu dürfen, stellt für mich eine Verabschiedung von politischen Grundzielen heraus, die ich nicht nachvollziehen kann und die ich hier nicht mittragen kann.

Diesbezüglich habe ich begründet, warum wir Ihren Antrag ablehnen. Wir werden weiterhin mit dem Thema hier beschäftigt sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch Herr Barth. Wir müssen es hier weiter intensiv besprechen, weil Arbeitsplätze an der Situation hängen. Es ist nämlich nicht mehr lange hin bis 2013 und wir müssen davon ausgehen, dass wir deutlich weniger Geld sowie andere Werte haben. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD.

(Beifall CDU, SPD)

Für die FDP-Fraktion hat Frau Abgeordnete Hitzing das Wort.

(Abg. Mühlbauer)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bereits am 12. Oktober 2011 hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2014 vorgelegt. Die Ausgaben für die europäische Agrarpolitik waren und bleiben der größte Haushaltsposten im EUBudget, nämlich 43 Prozent des kompletten Budgets. Daher soll und muss die Agrarförderung reformiert werden und das ist auch Konsens bei allen Mitgliedstaaten. Es sollen Anreize für die ökologische Landwirtschaft gesetzt werden. Es sollen ungerechtfertigte Zahlungen erschwert werden, regionale Förderung und gesunde Ernährung sowie weitere Umweltmaßnahmen und Flächenschutzmaßnahmen weiter in den Vordergrund gestellt werden. Das Thema wurde im letzten Jahr hier in vielen Ausschuss-Sitzungen besprochen und diskutiert, wobei in unserem Ausschuss, in dem Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, sehr oft parteiübergreifend ein breiter Konsens gefunden wurde und gemeinsame Beschlüsse gefasst werden konnten. Deshalb kann ich Ihrem Antrag, Herr Primas, in sehr vielen Punkten zustimmen. Es sind viele der angeführten Punkte bereits so oder so ähnlich in den neuen und alten Richtlinien der Verordnung der EU enthalten. Bedauerlich ist allerdings, dass Sie diesen Antrag nach meinem Dafürhalten nicht weiter dazu genutzt haben, auf die aktuellen Probleme der Thüringer Landwirtschaft spezifischer einzugehen.

(Beifall FDP)

Er enthält nach unserer Ansicht unter dem Strich wenig in Bezug auf Innovation, auf Erneuerung und auf Perspektiven für die Jahre nach 2014. Er scheint uns, bezogen auf das Thema der haushalterischen Situation, ziemlich losgelöst von der Situation und der Realität, die wir vorfinden, und auch den rechtlichen Rahmenrichtlinien, die bereits bestehen.

(Beifall FDP)

Sie haben zum Beispiel unter Punkt II. die Formulierung - Herr Primas, Sie haben sie auch selbst vorhin schon mal erwähnt: „Öffentliches Geld für öffentliche und gesellschaftlich erwünschte Leistungen“. Mit diesem Begriff, das muss ich Ihnen sagen, kann ich nicht sehr viel anfangen, denn die Frage ist, was sind gesellschaftlich erwünschte Leistungen. Dieser Begriff ist sehr breit. Das ist ein breiter Blumenstrauß, so wie auch unsere Gesellschaft sehr vielfältig ist. An dieser Stelle hätte ich mir einen spezielleren Satz gewünscht, der - mein Vorschlag an Sie - heißen könnte, öffentliche Förderung so sparsam wie möglich, effizient und effektiv für die öffentlichen Leistungen einzusetzen.

(Beifall FDP)

In Punkt VI. Ihres Antrags gehen Sie auf die Mittelvergabe ein, wobei diese natürlich von der EU und auch den regierungstragenden Fraktionen hier in Thüringen schon zum Teil bestimmt ist. Die nationalen Beratungen sind abgeschlossen, wie wir wissen. Die Mittelvergabe in der EU soll, wie bereits angekündigt, so eingesetzt werden, dass die Nahrungsmittelerzeugung rentabler wird und nachhaltige Bewirtschaftung und Ressourceneffizienz in den Vordergrund gerückt werden. Da sehe ich dann einige Widersprüche zu Ihren eigenen Formulierungen, zum Beispiel, und darauf möchte ich ganz speziell eingehen, das Thema des Dauergrünlands. Die Forderungen zum Dauergrünland sind nach dem derzeitigen EU-Recht ausreichend und Ihre Forderung nach unserem Dafürhalten so nicht erforderlich und schränken die Landwirte zu sehr ein.

(Beifall FDP)

Der verbindlichen Regelungen zur Erhaltung des Dauergrünlands sind bereits in mehreren Verordnungen geregelt. Ich darf Ihnen einige nennen, verehrter Kollege Herr Primas - auch Frau Mühlbauer, Sie kennen die auch -, nur noch mal zur Erinnerung, es ist die EG-Verordnung 1782 aus 2003, die die Regelungen zur Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand sowie auch die Regelung zur Erhaltung von Dauergrünland enthält, diese gilt ab 2005.

(Beifall FDP)

In Deutschland gilt die Einhaltung dieser Verpflichtung auf regionaler Ebene, damit natürlich auch auf Landesebene. Jede Region hat jährlich auf der Grundlage der Anträge auf Direktzahlung den Anteil des Dauergrünlands an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche zu ermitteln und der EU-Kommission weiterzuleiten. An dieser Stelle, denke ich, ist der Punkt VI.5. in Ihrem Antrag, in dem es also speziell um das Dauergrünland geht, entbehrlich. Ich sagte bereits, man muss immer Anträge stellen und sich die entsprechenden Genehmigungen holen, wenn es darum geht, Dauergrünlandbestände zu verändern. In Thüringen hat das Land in den Jahren 2006 und 2007 keine Veranlassung gehabt, irgendwelche Sondergenehmigungen zu veranlassen. Ab 2009 im Übrigen gilt auch wortgleich eine neue Verordnung, die 73/2009, die unter anderem regelt, in der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik noch einmal verankert ist, und danach genehmigt das zuständige Landwirtschaftsamt den Umbruch von Dauergründland nach vorheriger Prüfung.

Dieser Prüfung und der Genehmigung zum Umbruch von Dauergrünland unterlagen im Jahr 2010 nur die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen und im Jahr 2011 kam NordrheinWestfalen dazu. Wir sehen also, Thüringen hat sich

an dieser Stelle tatsächlich schon ziemlich vorbildlich verhalten.

In der Verordnung vom 19.10.2011, die dann zukünftig gelten soll, ist festgehalten: Die Betriebsinhaber müssen die Flächen ihres Betriebes, die für das Antragsjahr 2014 in dem Beihilfeantrag gemäß Artikel 74 der Verordnung als Dauergrünland angemeldet wurden, nachstehend Referenzflächen genannt, als Dauergrünland beibehalten. Also nur um das noch einmal zu symbolisieren: Wir haben sehr viele Verordnungen, die auf der EU-Ebene gefasst worden sind, die national bestätigt wurden. Deshalb noch einmal, der Punkt VI.5. in Ihrem Antrag ist nicht nötig.

(Beifall FDP)

Zu Punkt VI.10. Ihres Antrags: Den finde ich sehr schön. Hier steht: „Im Sinne einer strategischen Planung ist eine fondsübergreifende Koordination der Förderung bei entsprechender Ausgestaltung zweckdienlich.“ Das geht dann so weiter, Sie kennen Ihren Punkt VI.10. sehr genau. Das finde ich gut. Es geht also im Grunde genommen darum Frau Mühlbauer hat auch schon einmal darauf verwiesen -, Förderfonds zusammenzufassen und effizienter zu nutzen. Das finde ich ausgesprochen gut, denn genau diesen Antrag haben wir vor vier Wochen eingebracht, Sie haben ihn aber leider abgelehnt.

(Beifall FDP)

Aber an der Stelle ist das genau der Punkt, den wir wollten, da sind wir uns einig.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das hatten Sie vergessen oder abgeschrieben.)

Zwei Worte noch zu Ihrem Antrag, Herr Dr. Augsten. Sie haben an bestimmten Stellen nach unserem Dafürhalten die Bürokratie nicht abgebaut mit Ihrem Antrag, sondern Sie machen sie noch undurchsichtiger und noch größer.

(Beifall FDP)

Das lehnen wir so ab. Die Vorstellungen, wie Sie Landwirtschaft managen wollen mit diesen Regularien, scheint uns doch zu viel zu sein. Womit ich natürlich massive Schwierigkeiten habe, ist der Passus, in dem Sie auf den Verzicht gentechnisch veränderter Pflanzen und ihren Einsatz in Futtermitteln Wert legen und das manifestieren. Da muss ich Ihnen sagen, das Thema der Gentechnik ist mit Sicherheit umstritten. Sie sind da auch immer in der Lage, das sehr dezidiert zu erklären. Ich bin aber auch der Meinung, dass Genforschung nicht per se verteufelt werden muss und das in solche Manifeste gebracht werden muss. Genforschung hat bei weitem auch schon sehr viel Gutes bewirkt für die Menschheit.

(Beifall FDP)

Mit diesem Antrag, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen vollkommen einzuschränken, schränken Sie ja auch ein, dass Gentechnik überhaupt betrieben werden kann oder Gentechnik in Bezug auf Pflanzenforschung weiter befördert werden soll. Ganz neu, vor zwei Wochen hat sich die Firma BASF von Deutschland verabschiedet, und zwar mit ihrer Forschung zum Thema der Kartoffel Amflora. Das ist meines Erachtens sehr schlimm für die Bundesrepublik Deutschland. Die haben ganz einfach aufgegeben, weil die Akzeptanz so sehr im Keller ist und die Aufklärung so schlecht ist in der Bevölkerung, dass sich BASF entschieden hat, wir gehen mit dieser Forschung in die Vereinigten Staaten. So etwas ist schon einmal passiert mit der Insulinforschung vor vielen Jahren.

(Beifall FDP)

Jedes mal - es tut mir leid, aber das muss ich Ihnen so sagen - waren es die Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das muss dir doch nicht leid tun, das ist doch die Wahr- heit.)

- nein, es tut mir nur leid, dass ich Ihnen das einfach so vor den Kopf so sagen muss, wenn Sie es vielleicht vergessen haben, das ist das Einzige. Aber im Grunde genommen tut es mir nicht leid. Ich erinnere Sie daran.

(Beifall FDP)

Es waren immer GRÜNE, die es verhindert haben. Das mit Insulin haben die GRÜNEN verhindert, maßgeblich. Sie waren die Initiatoren. Herausgekommen ist, Insulin ist eine wunderbare Sache, rettet sehr viele Menschen. Aber jetzt ist es eine amerikanische Erfindung. Nur davor möchte ich warnen, dass wir nicht immer verteufeln, bevor wir die Sache ganz genau im Blick haben.

(Beifall FDP)

Ich komme zum Schluss. Um es gleich gesagt zu haben, wir lehnen den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab und wir lehnen, obwohl wir in vielen Dingen übereinstimmen, auch den Antrag der SPD und CDU ab. Vielen Dank.