Der vorliegende Antrag von CDU und SPD fasst aus meiner Sicht die Ergebnisse der bisherigen Ausschussberatungen, die wir zu diesem Thema durchgeführt haben, in weiten Teilen gut zusammen. Leider gab es keinen Versuch eines gemeinsamen Vorgehens, wie wir es bisher in diesem Bereich hier im Landtag schon mehrfach geschafft haben. Ich glaube, das wäre noch ein besseres Zeichen gewesen. Allerdings hat Herr Dr. Augsten eben natürlich deutlich gemacht, dass es offensichtlich vonseiten der GRÜNEN keinen Wunsch für ein gemeinsames Vorgehen in dieser Richtung gibt wegen der Differenzen, die er beschrieben hat zu dem, was CDU und SPD in ihrem Antrag formuliert haben.
Meine Damen und Herren, ein paar Bemerkungen zum Antrag der Koalition, bei denen ich denke, hier sollte man noch ein paar Dinge klarstellen und zumindest auch ein paar Probleme benennen. Was ich auf jeden Fall teilen möchte, ist der Punkt, dass die bürokratischen Lasten bei der gemeinsamen Agrarpolitik reduziert werden müssen. Das ist ein Thema, was wir in Brüssel mit allen diskutiert haben, wo uns aber auch alle gesagt haben, sie glauben nicht daran. Hier muss wirklich ganz massiv Druck gemacht werden, um dort etwas zu erreichen. Denn wenn ich mir ansehe, wie die landwirtschaftlichen Betriebe im Moment zu knabbern haben, diese bürokratischen Auflagen - gerade bei Förderanträgen und Ähnlichem - zu bewerkstelligen; für kleine Betriebe ist es überhaupt nicht mehr machbar und selbst die großen Betriebe Thüringens müssen sich hier oft Dienstleister nehmen, die viel Geld kosten, um das entsprechend zu beherrschen. Viele Betriebe sagen, unter 100.000 oder 200.000 € macht eine Antragstellung gar keinen Sinn mehr. Das ist eine Entwicklung, die ist verheerend, die darf es nicht geben.
Ein nächster Punkt - V: Der Thüringer Landtag fordert die Anerkennung von Übergangsgebieten für aus der Höchstförderung ausscheidende Regionen. Das ist sicherlich richtig. Was wir mit unseren Gesprächspartnern in Brüssel diskutiert hatten, war die Frage, ist es denn möglich, eine Prioritätensetzung in den einzelnen Bereichen der Agrarförderung hinzubekommen, um zu sagen, für diese prioritären Maßnahmen können die Regionen entsprechend einen höheren Fördersatz bekommen, da die meisten Mitgliedstaaten der EU inzwischen Probleme mit der Kofinanzierung gerade in der zweiten Säule haben. Ich hatte das Ministerium darum gebeten, eine solche Prioritätenliste für die zweite Säule vorzulegen. Diese Prioritätenliste, meine Damen und Herren, war leider keine. Ich kann in eine Prioritätenliste nicht fast alle Maßnahmen, die gegenwärtig durchgeführt werden, hineinschreiben. Damit kommt man, glaube ich, in Brüssel nicht weiter. Das ist der Punkt, an dem ich wirklich darum bitte, dass man sich noch mal gemeinsam bemüht, zu überlegen, was sind denn wirklich die wichtigsten Maßnahmen, für die wir die Höchstförderung in Zukunft brauchen, um gezielt Anreize für die Entwicklung ländlicher Räume zu setzen.
Zu einem weiteren Punkt möchte ich etwas sagen, das ist VI.4., die Frage Gliederung der Direktzahlungen, darunter die Zahlungen für Gebiete mit natürlichen Nachteilen. Natürlich sind die Agrarumweltprogramme im Moment zu Recht in der zweiten Säule. Ich finde es auch gut, es aufrechtzuerhalten. Aber wenn wir sagen, wir wollen das in der ersten Säule behalten, wo es keine Kofinanzierung Thüringens braucht, dann muss auch klar sein, dass die Kofinanzierung dieser Aufgaben durch den Freistaat in der neuen Förderperiode sichergestellt
wird. Ich hoffe, dass wir vonseiten des Ministers hier eine klare Aussage am heutigen Tag bekommen, denn ohne diese Gelder wäre Landwirtschaft in Teilen Thüringens nicht möglich, ohne diese Gelder würden wir aber auch ein erhebliches kulturelles Erbe verlieren in den ländlichen Regionen.
Meine Damen und Herren, ein Punkt, bei dem mir die Formulierung im Antrag der Koalition nicht wirklich gefällt: Die Umwandlung von Dauergrünlandflächen sollte vom Grundsatz her ausgeschlossen werden. Ich hätte mir hier die Umwandlung von Dauergrünlandflächen in Ackerflächen gewünscht. Denn das, was wir in Thüringen erleben, ist natürlich, dass sich Dauergrünlandflächen gerade in den Gebirgsregionen als nicht mehr bewirtschaftbar erweisen, dass die Nutzung dieser Flächen aufgegeben wird. Ich sage Ihnen, mit den zurückgehenden öffentlichen Geldern werden wir das nicht aufhalten können. Es macht auch aus meiner Sicht nicht auf der letzten Bergwiese Sinn, diese Entwicklung aufrechtzuerhalten. Von der Warte her, wenn dort sich eine Dauergrünfläche in Wald umwandelt, weil sie niemand mehr bewirtschaften kann, werden wir das nicht aufhalten und da ist diese explizite Formulierung, wie sie hier steht, aus meiner Sicht nicht hilfreich.
Zu Punkt VI.10., Herr Dr. Augsten ist vorhin darauf eingegangen, die Frage der Zusammenführung von Fonds: Hier muss ich ganz klar sagen, ich finde aus den Erkenntnissen der zurückliegenden Förderperiode muss es eine zentrale Förderung sein. Der größte Teil Thüringens ist ländlicher Raum und es muss die Verantwortung der anderen Fonds, die Verantwortung der anderen Ministerien für den ländlichen Raum geben. Das geht nur durch eine klare Zusammenführung von Mitteln. Auch wenn die Diskussion in Brüssel vielleicht im Moment durch ist, wir werden es in Brüssel noch zwei Jahre diskutieren, wieso sollen wir denn da jetzt aufhören, diese Forderung zu stellen? Es muss dabei aber sichergestellt werden, dass die landwirtschaftlichen Betriebe auch einen Einfluss haben in den Strukturen einer solcher Zusammenführung, um ihre betrieblichen Interessen dort deutlich zu machen, wo es sonst Entwicklungen geben könnte, die sie massiv behindern. Da sage ich mal, gerade was die Frage Straßenbau in Dörfern angeht, was die Frage angeht von Infrastruktur im ländlichen Raum, müssen Landwirtschaftsbetriebe ein Mitspracherecht haben, wo Dinge sonst geschehen könnten, dass sie zum Beispiel mit ihrer Technik nicht mehr durch die Orte fahren könnten usw. Deshalb muss hier von vornherein darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Landwirtschaft ein klares Mitspracherecht, in einigen Bereichen vielleicht sogar ein Vetorecht hat.
Meine Damen und Herren, in dem Zusammenhang möchte ich auch noch deutlich machen, dass wir dem Wirtschaftsministerium, ich glaube, ganz klar
von diesem Haus ins Stammbuch schreiben müssen, dass sie den Bereich der Landwirtschaft anders zu bewerten haben. Wenn ich mir den Trendatlas ansehe, ist es ein Frevel, dass die Land- und Ernährungswirtschaft dort nicht drinstehen. In der Vergangenheit haben sich diese Wirtschaftsbereiche als stabilste in Thüringen erwiesen und auch klargemacht, dass sie sehr innovativ sind. Von der Warte her glaube ich, dass wir in Zukunft hier gute Entwicklungschancen haben und deshalb hätten sie in den Trendatlas mit hineingehört. Landwirtschaft ist Wirtschaft und muss entsprechend auch gewürdigt werden.
Zum Antrag der GRÜNEN: Unter Punkt 2 steht, dass Fördermittel für landwirtschaftliche Betriebe nur für Güter und Dienstleistungen im öffentlichen Interesse ausgereicht werden sollen.
So explizit habe ich es dort nicht gesehen. Wenn es bei der CDU auch steht, dann habe ich es vielleicht überlesen.
Bei der SPD auch. Gut. Ich will nur eines sagen: Landwirtschaft ist Wirtschaft. Ich finde, von diesem Ansatz her sollte Landwirtschaft auch nicht anders behandelt werden bei der betrieblichen Förderung als normale Wirtschaftsbetriebe. Deshalb müssen hier nur die Messlatten gleich sein. Das heißt, wenn ich sage, nur Landwirtschaft bekommt Geld für Dinge, die sie im öffentlichen Interesse tut, müsste ich das im Umkehrschluss dann für die Wirtschaft auch sagen. Das sollte als Klarstellung hier deutlich gemacht werden.
Zu dem Punkt 3. a): Womit ich ein Problem habe, dass wir keine Fruchtfolgen in kleinen Betrieben bis 20 Hektar brauchen. Vielleicht können Sie da klarstellend noch etwas sagen, Herr Dr. Augsten. Sicherlich, diese Frage 50 Prozent der Fläche nur für das eine, 20 Prozent Leguminosen, diese Aufteilung, da gebe ich Ihnen recht, macht bei solch kleinen Betrieben keinen Sinn. Aber die Fruchtfolgeverpflichtung, die muss doch auch für 20-HektarBetriebe gegeben sein oder soll es dort möglich sein, eine Biogasanlage zu bauen und für 20 Hektar jedes Jahr nur Mais? Ich kenne Regionen in Deutschland, in denen man sich so etwas wünschen würde. Ich glaube, in Thüringen ist das unakzeptabel.
Sicherlich, aber wir wollen ja auch ganz kleine Biogasanlagen fördern. Das war ja auch immer Intention der GRÜNEN. Ich habe genauso ein Problem
damit, dass Betriebe - das ist 3. f) im Alternativantrag der GRÜNEN - nach EU-Bioverordnung keine ökologischen Vorrangflächen vorzuhalten haben. Ich habe mir die EU-Bioverordnung extra noch einmal angeschaut. Herr Dr. Augsten, was dort an wachsweichen Formulierungen enthalten ist, das kann man sich in die Haare schmieren, aber es ist nicht brauchbar, um klare Vorgaben für Betriebe zu machen. Pflanzenbau und Tiererzeugung sind flächengebunden, das steht da drin.
Ja, immerhin, aber da steht nichts von zwei Großvieheinheiten pro Hektar. Überweidung und Erosion sollen möglichst gering gehalten werden. Na, wenn das in Zukunft der Anspruch ist, wo landen wir denn dann? Ich glaube, auch für Ökobetriebe muss es klare Verpflichtungen geben, dass Erosion und Überweidung nicht stattzufinden haben und deshalb, denke ich, müssen sich auch Ökobetriebe, sollten sich auch Ökobetriebe vor allem an klaren Kriterien dort messen lassen. Dann steht in der EUÖkoverordnung, mehrjährige Fruchtfolgen sind vorgeschrieben, die Leguminosen und andere Gründüngungspflanzen einschließen.
Leguminosen sind Hülsenfrüchte. Die haben den Vorteil, dass sie über ihre Knöllchenbakterien auch noch Stickstoff in den Boden bringen und deshalb gleich noch ein bisschen zur Düngung beitragen. Aber diese weiche Formulierung, die keinerlei Anteil an der Fläche vorgibt, die kann doch nicht Maßstab sein. Herr Dr. Augsten, vielleicht können Sie mich dort verbessern, aber ich habe wirklich die Verordnung von vorne bis hinten durchgelesen, was ich nicht gefunden habe, ist die Sicherung von Strukturelementen und wenigstens das müsste in einem Ökobetrieb sichergestellt werden. Dass die Anbaukriterien der deutschen Ökolandbauverbände andere sind, das ist klar, aber Sie haben das hier mit der EU-Bio-Verordnung hineingeschrieben und ich sage, das ist mir zu weich. Da müssen die gleichen Kriterien gelten wie für die konventionellen Betriebe auch, ansonsten haben wir ein Billig-Öko, was wir nicht verantworten können.
Meine Damen und Herren, zum letzten Punkt zum Antrag der GRÜNEN, die Degression unter Punkt 4, die ja die größten Effekte, die es bei großen Betrieben gibt, relativieren soll. Ich finde diesen Ansatz ganz schwierig. Warum möchten Sie jemandem erklären, wenn du Maßnahmen zur Effizienzsteigerung durchführst, dann kassieren wir das hinterher gleich wieder ein? Warum möchten Sie das jemandem erklären? Wir gleichen das aus mit Staatsgeldern. Wollen wir das in Zukunft bei der Wirtschaft auch machen, dass ein Produkt aus einem Betrieb mit 1.000 Beschäftigen und 10 Mio. €
Umsatz 5 Prozent Mehrwertsteuer mehr kostet als das bei einem Betrieb mit 5 Beschäftigten und 5.000 € Umsatz?
Also, wenn das ein logisches Herangehen sein soll, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Wir haben natürlich zur Kenntnis zu nehmen, dass sich die gemeinsame Agrarpolitik auf einem Weltmarkt bewegt und dass die EU diesen Weltmarktkriterien unterworfen ist. Wir können Anforderungen an unsere Betriebe stellen, wie sie ökologisch wirtschaften sollen, wie sie tierartengerecht wirtschaften sollen, damit das den gesellschaftlichen Anforderungen Rechnung trägt. Aber zu sagen, bitte werdet nicht zu effizient, große Strukturen per se sind etwas Schlechtes, das halte ich für ein Unding.
Wenn das irgendeine Logik hätte, müsste das auf alle anderen Bereiche auch heruntergebrochen werden. Dann müssten wir ja auch sagen, Thüringer Kommunen sollen nicht größer als 100 Einwohner sein. Ich halte das für Frevel. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegen, wir versuchen mal, Herrn Barth auch in der Debatte mitzunehmen und den Ansatz etwas allgemein verständlicher zu fassen.
Die Weiterentwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union nach 2013 beschäftigt die Fachöffentlichkeit, die Wissenschaft und Politiker und natürlich die Landwirte als Hauptadressaten der Agrarpolitik, wie Sie wissen, bereits seit Jahren. Mein Leitmotiv in der Debatte um die Weiterentwicklung der GAP war, ist und bleibt, wer die GAP im Sinne der Landwirte und der ländlichen Räume erhalten will, der muss sie umbauen und inhaltlich neu ausrichten. Ein Weiterso führt unweigerlich dazu, dass diese bisher größte Gemeinschaftspolitik unter erheblichen inhaltlichen und vor allem finanziellen Druck gerät und letztlich nicht mehr zu halten ist. Die GAP muss eine klare Legitimation erfahren. Sie muss nachhaltiger werden und sie muss gerechter werden. Es ist ein großes Wort, aber wenn die GAP eine Zukunft über das Jahr 2020 hinaus haben soll, dann brauchen wir so etwas wie einen neuen Gesellschaftsvertrag. Wenn
die GAP eine starke Gemeinschaftspolitik bleiben soll, muss sie sich in die Strategie Europa 2020 einfügen, also auf intelligentes, nachhaltiges und integriertes Wachstum setzen. Mit dem Blick auf die Herausforderungen, vor denen die Landwirtschaft in der EU der 27 und die ländliche Entwicklung in Europa stehen, gilt es natürlich auch die Höhe des Agrarbudgets im Verhältnis zu den anderen Politikbereichen neu zu begründen. Die EU dehnt ihre Aufgaben in den letzten Jahren stetig aus und dieser EU-Haushalt ist strittig. Es bedeutet, Verteilungskämpfe setzen ein und der Rechtfertigungsdruck für jeden einzelnen Euro steigt. Von 2007 bis 2013 wird die GAP mit insgesamt 418 Mrd. € - das entspricht 42 Prozent des EU-Haushalts - finanziert.
Das eben Gesagte gilt also für den Bereich Agrarpolitik im besonderen Maße. Für die Fortschreibung eines solchen Finanzvolumens brauchen wir und braucht der Agrarkommissar Ciolos gute, gesellschaftlich nachvollziehbare Argumente. Diese müssen so stichhaltig sein, dass sich am Ende des Prozesses eine Mehrheit auf europäischer Ebene dafür finden lässt.
Meine Damen und Herren, wer davor die Augen verschließt und den Landwirten ein „Wir-machenweiter-wie-bisher“ als Strategie vorschlägt, der riskiert nicht mehr und nicht weniger, als jeglichen Einfluss auf die anstehenden Entscheidungen zu verlieren. Das halte ich nicht für vorausschauend, das halte ich für fahrlässig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, realistischerweise müssen wir wohl auch davon ausgehen, dass wir für die Zeit nach 2013 mit weniger EU-Geld auskommen müssen. Ich rechne heute mit einer Kürzung des Agrarbudgets auf etwa 38 bis 40 Prozent des EU-Haushalts insgesamt. Es kann aber noch weniger werden, weil mit dem Lissabon-Vertrag neue Aufgaben, wie beispielsweise transeuropäische Verkehrsnetze, grenzüberschreitende Bildung, Justiz- und Polizeiaufgaben, Forschung und Innovation, Außen- und Sicherheitspolitik zu finanzieren sind. Das Tuch wird nicht größer, aber an allen Enden wird heftiger und von mehr Händen gezogen.
Das ist nicht per se ein Weltuntergang, aber wir müssen uns darauf einstellen. Noch wichtiger, die Unternehmen müssen Gelegenheit bekommen, sich darauf einzustellen, das ist die Hauptsache. Es gilt umso mehr, den Bürgerinnen und Bürgern in Europa verständlich zu erklären, warum auch künftig ein erheblicher Betrag ihrer Steuergelder in die Landwirtschaft fließt, wofür es ausgegeben wird und wer davon profitiert. Für Thüringen reden wir im Jahr 2011 über eine Größenordnung von 340 Mio. € in der ersten Säule und 112 Mio. € in der zweiten Säule. Die zukünftigen Herausforderungen und damit auch die Leistungen, für die die Gesellschaft ihre Landwirte gern finanziell entschädigt,
liegen im Erhalt der Ernährungssicherheit, der hochwertigen und vielfältigen Qualitätsnahrungsmittel und der Arbeitsplätze sowie im Bereich der Natur und Landschaftspflege im weitesten Sinne. Nur gesellschaftliche Akzeptanz, geschaffen durch Transparenz und Aufklärung, rechtfertigt auch künftig einen ähnlich großen Mitteleinsatz in diesem Bereich. Das halte ich auch für notwendig, dafür will ich mich gern einsetzen zum Wohle unserer Thüringer Landwirte.
Jetzt lassen Sie mich bitte noch einige aktuelle Punkte der momentanen Debatte erwähnen. Wir haben ein unterschiedliches Niveau der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten und diese müssen angeglichen werden. Die Mitgliedstaaten, die unter 90 Prozent des Durchschnitts der EU liegen, sollen bis 2019 die Lücke um 30 Prozent schließen, finanziert durch 1 Prozent Kürzung jährlich bei den Mitgliedstaaten, die über dem europäischen Durchschnitt liegen. Im ersten Jahr sollen die nationalen Fonds aller Mitgliedstaaten um 1 Prozent gekürzt werden. Bis 2019 soll es regional einheitliche Basisprämien in allen Mitgliedstaaten geben, mindestens 40 Prozent soll bereits im ersten Jahr, das heißt ab 2013, eingesetzt werden. Ab 2014 sollen aus nationalen Fonds insgesamt sechs eigenständige Teilzahlungen ermittelt werden: die sogenannte Basisprämie mit 70 Prozent, die Ökologisierungsprämie ist gleich Greening mit 30 Prozent, die benachteiligten Gebiete mit 5 Prozent, Junglandwirte bekommen eine Prämie von 2 Prozent, Kleinlandwirtprämie ist angedacht mit 10 Prozent und die Stärkung der sogenannten zweiten Säule mit 10 Prozent, in der auch das Krisenmanagement enthalten ist.
Lassen Sie mich an der Stelle ganz eindeutig noch mal den Finger auf die benachteiligten Gebiete legen. So, wie die Kriterien der benachteiligten Gebiete zurzeit ermittelt sind, ist das für Thüringen katastrophal
und das möchte ich in der Deutlichkeit sagen. Wir verlieren einen hohen Anspruch an Zuzahlungen unserer benachteiligten Gebiete und das darf so nicht sein. Ich rufe jetzt hier an dieser Stelle gleich alle Agrarkollegen auf, sich an ihre Europaabgeordneten zu wenden, die momentan diskutierten Kriterien der benachteiligten Gebiete können so nicht gehalten werden.
Dafür müssen wir uns stark machen. Ich kündige hier auch gleich an und vielleicht sollten wir es in den Ausschuss mit reinnehmen, Herr Kummer, diesbezüglich sollten wir Kriterien auch mal mit andenken, wie es gerechter werden kann, mit den benachteiligten Gebieten umzugehen. So geht es nicht weiter.
Lassen Sie mich noch ein paar Begriffe zu der Direktzahlung der ersten Säule sagen, Prinzip - meine Kollege Primas hatte es erwähnt - öffentliches Geld für öffentliche Leistung.