Protocol of the Session on January 26, 2012

Wir beide wissen ganz genau, dass man mit einer Gesetzesvorlage schon Eckpfeiler einschlägt, und diese Eckpfeiler soll das Parlament einschlagen und nicht die Landesregierung. Darum geht es an dieser Stelle. Wenn Sie das nicht verstehen, dann weiß ich, warum die CDU hier seit Monaten auf der Bremse steht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich finde den Weg, den Sie in der CDU da gehen, nicht vernünftig und nicht nachvollziehbar.

Meine Damen und Herren, zum Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zu den Inhalten muss man sagen, der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zwei wesentliche inhaltliche Schwerpunkte, die so nicht im Gesetz stehen. Es ist erstens das Bekenntnis zu einer Behörde, die mit verfassungsrechtlichen Mitteln arbeitet. Es ist zweitens die Erkenntnis, eine solche Behörde kann kontrolliert werden. Wir sind da nicht weit auseinander. Es ist auch richtig, dass wir über den Zustand, den Zuschnitt und die Struktur dieser Behörde noch reden müssen, da gibt es sehr viel zu besprechen. Aber diesen grundsätzlichen Tenor teilen wir, denn - auch das ist ein Teil, der hier diskutiert werden muss - wer die Gewaltenteilung wirklich will, kann die Frage der nachrichtendienstlichen Mittel nicht zum Beispiel an die Polizei abgeben. Wir brauchen da die Trennung und insofern stimmen wir da auch in den Grundsätzen überein.

Ich will aber zum Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an ein paar inhaltlichen Fragen anmerken, dass ich da schon ein Stückchen enttäuscht bin, weil die Debatte, die wir im Zusammenhang mit diesem Gesetz führen müssen, weit über die Kontrolle der PKK hinausgeht. Ich habe das schon mal angedeutet. Zum Beispiel die Frage Kernbereichsschutz ist Bestandteil dieses Gesetzes. Ich bin da schon ein bisschen verwundert, dass da von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nichts kommt. Ebenfalls ist in diesem Gesetz das besondere Zeugnisverweigerungsrecht von bestimmten Personen festgeschrieben - Geistliche, Juristen, Rechtsanwälte. Auch dazu - und ich bin der Meinung, dazu müsste man etwas sagen - sagt Ihr Gesetzentwurf gar nichts. Wir haben in dem Gesetzentwurf, den wir gerade besprechen, überhaupt gar keine rechtliche Grundlage für gemeinsame Dateien. Das wird zwar gemacht, aber die rechtliche Grundlage fehlt eigentlich in diesem Gesetz. Auch das fehlt in dem Gesetzentwurf.

Zum Thema Trennungsgebot und organisierte Kriminalität - ich weiß, wir haben noch Zeit in den Ausschüssen, aber ich will das anmerken - müssen wir ausdrücklich miteinander diskutieren, ob das in dem jetzigen Zustand bleiben kann.

Meine Damen und Herren, ich begrüße in vielen Teilen den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich sage auch deutlich, es ist nicht der erste vor dem zweiten Schritt, wie Frau Renner sagt, denn wenn man wirklich - ich will das mal deutlich sagen - Respekt vor dem Untersuchungsausschuss hat, Frau Renner, dessen stellvertretende Vorsitzende Sie hier sind, den wir heute früh einberufen haben, kann man in so einer Rede wie von Ihnen, in der Sie Feststellungen treffen, ohne dass sich der Untersuchungsausschuss nur einmal damit beschäftigt hat, solche Feststellungen nicht treffen. Wenn man auf der zweiten Seite den Kollegen der PKK bei der Arbeitsweise helfen will, ist das genau richtig und genau der richtige Zeitpunkt und der richtige Schritt, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht. Ich fordere deshalb Überweisung und Federführung an den Innenausschuss und mitberatend an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion hat sich der Abgeordnete Bergner zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das war ja schon gerade beeindruckend zu sehen, wie harmonisch die linke und die rechte Herzkammer hier miteinander agieren in der Koalition.

(Beifall FDP)

Gleichwohl, Herr Kollege Gentzel, möchte ich gern einen Gedanken aufgreifen, den Sie jetzt auch für meine Begriffe zu Recht gesagt haben, denn wenn ich die sehr leidenschaftlichen Ausführungen der Kollegin Renner gegen den Verfassungsschutz vorhin mir noch einmal durch den Kopf gehen lasse, dann glaube ich, sind dort etliche Ergebnisse, die ein Untersuchungsausschuss erst bringen muss, vorweggenommen worden, ohne überhaupt die Untersuchungen durchgeführt zu haben, und das finde ich nicht in Ordnung.

(Beifall FDP)

(Unruhe im Hause)

Wenn Sie sich erst einmal unterhalten wollen, warte ich auch noch ein Stück.

Bei diesem Gesetzentwurf der GRÜNEN, den wir hier vorliegen haben, war ich zunächst einmal bei

(Abg. Gentzel)

dem Titel überrascht und ich war auch bei dem Antragsteller überrascht.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Stellvertreten- der Ausschussvorsitzender.)

Ich gebe zu, ein bisschen hat mich auch gefreut, zu sehen, wie aufgeregt die Reihen der Koalition sind, wenn wieder einmal aus Oppositionsreihen ein Gesetzentwurf schneller da ist. Ich will Ihnen auch sagen, was ich dabei so gesehen habe. Zum einen wurde von der Landesregierung angekündigt, dass alsbald eine Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes erfolgen soll. Da ist es genau richtig, wenn aus Oppositionsreihen etwas Druck in eine solchen Beziehung kommt und Tempo gemacht wird. Zum anderen hatte ich aber auch die Befürchtung, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN voreilig, ohne die Ergebnisse der Schäfer-Kommission oder des Untersuchungsausschusses abzuwarten, das Thüringer Verfassungsschutzgesetz umkrempeln wollen könnten. Dass das nicht so ist, zeigt der Gesetzentwurf. Insofern will ich auch auf den Inhalt des Entwurfs eingehen.

Im Wesentlichen sollen die Regelungen für die Parlamentarische Kontrollkommission angepasst werden. Vorlage für diese Änderungen war das Kontrollgremiumgesetz des Bundes. Das wurde 2009 grundlegend überarbeitet und hat nach meiner Auffassung zu Verbesserungen der Kontrollmöglichkeiten des Gremiums geführt.

Ich will einige Änderungen des Gesetzentwurfs aufzählen. Er sieht die Unterstützung der Mitglieder durch eigene Mitarbeiter vor und auch, dass die Mitglieder der Kontrollkommission ihre Fraktionsvorsitzenden unterrichten können. Auf diesen Punkt komme ich dann noch zu sprechen. Weiterhin soll die Möglichkeit bestehen, dass sich die Angehörigen des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz mit Eingaben an die PKK wenden können.

Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht hat dieser Gesetzentwurf ein paar gute Ansätze, ist aber in Gänze unausgereift und ein Stück weit Stückwerk. Es gibt ein paar Punkte, die nicht zu Ende gedacht wurden. Um ein Beispiel zu nennen, der Sinn der Herabstufung einer Sitzung als nicht öffentlich im neuen § 18 Abs. 3 Satz 6 ist mir nicht ersichtlich, zumal der § 19 im Einzelfall vorsieht, dass die Mitarbeiter der Fraktionen an Sitzungen teilnehmen können. Es fehlt hier aus meiner Sicht an einer geeigneten und notwendigen Abgrenzung. Natürlich vermisse ich auch eine Regelung, durch die alle Fraktionen im Landtag der PKK angehören müssten. Dies wurde leider vollkommen vergessen. Sie, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, sollten auch daran denken, dass Sie derzeit nur aufgrund des guten Willens der Linksfraktion in der PKK sitzen. Dass nicht alle Fraktionen Bestandteil der PKK sind, ist ein Zustand, der ernsthaft und wirklich überdacht werden muss.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da ist dann für mich auch die Frage in Ihrem Gesetzentwurf, wenn Sie von der Information der Fraktionsvorsitzenden sprechen. Wie wollen Sie das regeln? Welche Fraktionsvorsitzenden? Die, die in der PKK vertreten sind von Rechts wegen oder die, die in der PKK vertreten sind von Gnaden wegen? Alle Fraktionsvorsitzenden? Was natürlich in meinen Augen dann gegeben sein müsste. Dort müssten wir uns auch darüber unterhalten, wie das konkret zu regeln ist.

Ich bin der Auffassung, wir sollten das Gesetz an den Innenausschuss federführend - da folge ich dem Kollegen Gentzel - und natürlich auch an den Justiz- und Verfassungsausschuss überweisen. Der Gesetzentwurf hat durchaus gute Ansätze, ist aber an verschiedenen Stellen zu kurz gegriffen. Deswegen wäre es auch aus meiner Sicht wünschenswert, wenn der Gesetzentwurf der Landesregierung nun zügig mit auf den Tisch gelegt werden würde, dass wir ihn miteinander beraten könnten. Ich glaube, genügend Zeit, um ihn vorzulegen, hat es gegeben.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Wie im ein- drucksvollen Vortrag des Abgeordneten Gentzel dargelegt.)

Ja, ich darf den Satz aufgreifen, das ist wirklich eindrucksvoll vom Kollegen Gentzel vorgetragen worden. Ich hoffe, dass wir zu einer zügigen Debatte kommen, denn ich glaube, dass wir hier etlichen Arbeitsbedarf in diesem Gebiet haben. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Abgeordneter Adams das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, gut, dass das Parlament die Möglichkeit zur Debatte und damit auch zum Gespräch bietet. Ich will eines voranstellen: Natürlich ist es ein Skandal, wenn die FDP in diesem Landtag der LINKEN zuruft, dass sie außerhalb des demokratischen Spektrums hier in Europa, in Deutschland und in Thüringen steht, ein tiefer Skandal,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und er zeigt ihr komisches Verständnis von der politischen Breite und Vielfalt, die ein Land haben muss. Als Liberale sollten Sie da ganz anders drauf

(Abg. Bergner)

sein. Das Zweite, Herr Bergner, das habe ich nicht verstanden, Sie sagen einmal, Sie haben große Angst gehabt, dass unser Gesetzentwurf zu weit geht, dann sagen Sie zum Schluss, er ist aber zu kurz. Das müssen Sie noch mal in sich abwägen und auflösen.

Vielleicht eine Sache zur Erklärung: Dieses Gesetz - und das habe ich beim Einbringen sehr deutlich gesagt - ist ein Schritt, ich lasse mich gern auf die Diskussion ein, ob es der erste oder zweite Schritt ist, aber es ist ein Schritt, den wir sofort gehen können, auch wenn es der zweite Schritt möglicherweise sein kann, rein logisch oder in der Zielstellung, ist es ein Schritt, den wir gemeinsam gehen könnten, weil alle unsere Fraktionen im Deutschen Bundestag ihn schon gemeinsam gegangen sind und die werden ja nicht vollkommen wirr im Kopf sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, insofern will ich Herrn Gentzel bei seiner Kritik ausdrücklich unterstützen, wenn Sie sagen, was ist denn mit der organisierten Kriminalität, was ist denn mit dem Trennungsgebot, wie stärken wir das. Ja, Sie haben recht, das müssen wir klären. Die Frage ist nur - und damit möchte ich gerne zu Frau Renner kommen -, ob wir jetzt im Augenblick in der Lage sind, sehr schnell ein Gesetz hinzubekommen, in dem wir alle diese Fragen lösen. Da zitiere ich Sie einfach, Sie haben es nicht fertig, Herr Gentzel hat es fertig, aber zumindest nicht mit seinem Koalitionspartner fertig besprochen und von der FDP habe ich nichts gehört. Wir GRÜNE haben sehr deutlich gesagt, was wir in einem zweiten Schritt - und ich sage, den gehen wir GRÜNE vor der Sommerpause - tun werden. Als Richtungsweisung für diesen zweiten Gesetzesänderungsantrag nehmen wir uns alles das, was wir in diesem ersten Schritt, den wir schnell gehen können und meiner Meinung nach auch schnell gehen müssen, nicht so schnell hinbekommen. Das wird eine neue Zieldefinition sein müssen.

Was ist denn das Ziel, Frau Renner, des Verfassungsschutzes? Wie ist es denn benannt? Das Gesetz sagt nur ganz kurz Gefahrenabwehr gegen Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Versuchen Sie das mal durchzudefinieren, wo sind es polizeiliche Aufgaben, wo müssen wir das Trennungsgebot sehen. Da brauchen wir eine Definition des Ziels und das Ziel will ich Ihnen ganz ehrlich nennen: Wenn wir in der Debatte in diesem Parlament dazu kommen, dass es das Ziel ist, eine wissenschaftliche Beobachtung zu machen, wenn wir uns darauf alle einigen können, ich glaube nicht, dass wir GRÜNE ein Problem damit hätten. Aber ich habe Ihren Vorschlag jetzt im Augenblick auch noch nicht vernommen.

Wir GRÜNE sagen, dass wir diese Debatte intensiv führen müssen, wir führen sie in unserer eigenen Partei und in wenigen Wochen auch gerne öffent

lich, aber wir verständigen uns darauf, welche Ziele wir erreichen wollen. Es ist eine Mitteldebatte, die wir führen müssen. Sie sagen nur noch wissenschaftliche Mittel. Ich frage, gibt es nicht auch Anwendungsfälle, bei denen wir geheimdienstliche Mittel brauchen? Ich bekenne mich zu der Debatte zu geheimdienstlichen Mitteln, aber sie muss extrem eingegrenzt sein.

Frau Renner, Sie irren nicht nur, wenn Sie die Kontaktdichte zwischen mir und meinem Parteifreund Hans-Christian Ströbele beurteilen, Sie irren auch, wenn Sie glauben, den Menschen erklären zu können, dass die DIE LINKE für eine Abschaffung des Verfassungsschutzes ist. So man sich ansieht, was in Ihrer Partei dazu veröffentlicht ist, bilden Sie den Verfassungsschutz um. Es gibt auch bei uns Formulierungen, die sagen, wir lösen ihn als Landesamt auf und führen ihn in eine Abteilung ein. Das ist aber auch keine Auflösung. Wir sollten den Menschen die Wahrheit sagen, dass wir nämlich alle darüber diskutieren, was wir wirklich außerhalb der Polizei brauchen. Ich glaube, dass darin immer das starke Bekenntnis zum Trennungsgebot gegeben werden muss.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dieses Trennungsgebot ist in letzter Zeit und gerade in dem diskutierten Fall viel zu oft missachtet worden. Darüber müssen wir reden und daraus unsere Konsequenzen ziehen. Um das substanziell ziehen zu können, meine sehr verehrten Damen und Herren, brauchen wir alle noch ein wenig Zeit. Wozu wir keine Zeit mehr haben, ist, die Parlamentarische Kontrollkommission stark zu machen. Ja, ich würde gerne die Befugnisse noch viel weiter ausdehnen, aber wir haben diesen Vorschlag gewählt, weil er uns im Augenblick durchsetzbar erscheint. Er ist eine Hilfe, auch für die Koalition.

Wenn Herr Fiedler nämlich sagt, die eine oder andere Norm müssen wir unbedingt noch ändern, gut, dann stellen Sie einen Änderungsantrag. Das können Sie relativ schnell machen. DIE LINKE, es ist ein Angebot an Sie, stellen Sie einen Änderungsantrag zu unserem Gesetzesänderungsantrag, und dann kriegen wir alle Ihre formidablen Vorschläge hier herein, wenn Sie die haben. Ich hätte großes Interesse daran gehabt, in der ersten Lesung ein paar davon zu hören.

Ich sage es ganz deutlich, Frau Renner, das hat sich auch schon in der Debatte zum Haushalt angedeutet. Das aus dem Zusammenhang gerissene Zitat, ich würde Vertrauen in diesen Verfassungsschutz haben. In der Nichtachtung des ersten Satzes in der Begründung ist einfach, ja, ich sage, es ist menschlich gemein, mir das zu unterstellen, und es verweigert auch den Blick darauf, was substanziell von uns gekommen ist. Es ist erschreckend, dass Sie zu dieser Marotte greifen müssen, um uns zu diskreditieren. Viel wichtiger wäre es doch, jetzt

hier zusammenzuarbeiten, wie man den Verfassungsschutz besser kontrollieren kann.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine hundertprozentige Kontrolle wird niemand je haben. Auch der Rechnungshof, der stark ist, der hauptamtlich den ganzen Tag nichts anderes macht, wird nicht alles finden, was es an Verschwendung in dieser Landesregierung oder nachfolgenden Behörden auch gibt. Dieser Tatsache müssen wir uns auch stellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss meinen Vortrag jetzt, wenn es um die Substanz geht, sehr abkürzen. Dieses Gesetz, das wir hier vorgeschlagen haben, ist ein Gesetz, das sich sehr stark an der bundesgesetzlichen Regelung orientiert. Es orientiert sich aber auch am SPD-Entwurf aus dem Jahre 2001 und dann aus dem Jahr 2006 noch einmal hinterher. Das zeigt auch, dass wir der ganzen Debatte ca. zehn Jahre hinterherhinken. Warum nicht heute einen großen Schritt gehen, der nicht der letzte sein muss? Jeder Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Also deutlich in Richtung der FDP gesagt, es ist kein Plagiat, sondern es ist das Umsetzen von Bundesrecht auch hier in Thüringen. Es ist im Übrigen auch das Adaptieren vieler landesgesetzlicher Regelungen, zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NordrheinWestfalen. Nordrhein-Westfalen ist sehr interessant, hat eine Regelung zum Beispiel dabei, den Datenschutzbeauftragten befragen zu können. Ich habe in der Auseinandersetzung mit alten Dokumenten gefunden, dass die SPD im Jahr 1990 im ersten Gesetzentwurf diese Forderung auch schon hatte. Auch das könnte man überlegen, noch einzusetzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen den Charakter der Mitwirkung der Landesregierung zu einer Bringschuld machen. Es muss hier noch mal deutlich gesagt sein - Herr Kollege Ramelow hat es selbst angedeutet -, der Witz, den wir im Augenblick in Deutschland haben, dass Kontrollgremien der Parlamente bezogen auf den Verfassungsschutz ein Dokument nicht erhalten, das offensichtlich in den Redaktionen von Journalen seit Anfang des Jahres vorliegt, ist einfach ein Witz.