Protocol of the Session on January 25, 2012

Es ist aber ein Rechtsanspruch vorhanden, darüber gibt es überhaupt keinen Streit und wenn man Verträge ablösen will, dann muss man eine angemessene Ausgleichszahlung leisten und dann sind wir bei einem haushaltspolitischen Thema, das uns alle angeht, und da teile ich die Meinung, die Kollegin Rothe-Beinlich hier vorgetragen hat, das muss man dann auch leisten können. Das sehen wir nicht und deshalb bleibt es bei meiner Fraktion dabei, wir sollten die Verträge so bestehen lassen, wie sie sind. Klare Position, Verträge sind Verträge und wir halten sie entsprechend auch so ein. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Bergner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, die Art und Weise, wie das Thema „Staatskirchenverträge“ durch die Presse getrieben worden ist, lässt mich sehr zweifeln, ob das die richtige

(Abg. Ramelow)

Art und der richtige Ton im Umgang mit den Kirchen ist. Ich habe Verständnis, wenn sich die Kollegen der Union von dieser Berichterstattung provoziert gefühlt haben, doch ob eine Aktuelle Stunde ernsthaft geeignet ist, so ein diffiziles Thema mit dem gebotenen Ernst und der gebotenen Würde zu behandeln, das sei dahingestellt. So sage ich gleich im doppelten Sinne, lasst die Kirche im Dorf, denn wenn man, was grundsätzlich legitim ist, sich über Zahlungen an die Kirchen verständigt und unterhält, darf man außer den rechtlichen Dingen, die gerade auch hinreichend geschildert worden sind, natürlich die Leistungen der Kirchen für die gesamte Gesellschaft nicht unberücksichtigt lassen.

(Beifall FDP)

Der Ausdruck, die Kirche im Dorf zu lassen, skizziert eine wesentliche Leistung schon gewissermaßen en passant, nämlich die städtebaulichen und denkmalschützerischen Leistungen der Kirchen bei ortsbildprägenden und landschaftsprägenden Bauten. Diese meist historisch bedeutsamen Bauten sind in einer Zeit entstanden, als nahezu die gesamte Bevölkerung den Kirchen angehörte. Heute den Erhalt dieser Substanz ausschließlich als eine innere Angelegenheit der Kirchen zu betrachten, würde diese hoffnungslos überfordern und über kurz oder lang uns unwiederbringliche Verluste in unserer städtebaulichen Substanz bringen.

Das ist aber, meine Damen und Herren, bei Weitem nicht alles, was christliche Kirchen über die Religionsausübung im engsten Sinne hinaus für diese Gesellschaft leisten; denken wir an die Diakonie, denken wir an die Caritas, denken wir an Krankenhäuser, Pflegeheime, Jugendarbeit, Schulen, Behinderteneinrichtungen, Suchtprävention und vieles andere mehr. All das sind Aufgaben, die die weltliche Gemeinschaft vor gewaltige Aufgaben stellen würde, würden sie von Kirchen & Co. nicht mehr wahrgenommen werden können oder wollen. Auch das, meine Damen und Herren, dürfen wir nicht vergessen.

(Beifall FDP)

Zugleich hege ich eine hohe Wertschätzung für die Rolle von Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Wertedebatte. Auch darüber, meine Damen und Herren, haben wir hier im Hause bereits ausgiebig diskutiert. Es sind eben nicht ausschließlich die mehr und minder aktuellen Negativereignisse, die diese Debatte beflügeln, sondern das Grundgerüst, das die abendländischen Werte prägt und Namen wie Maximilian Kolbe, Martin Niemöller, Paul Schneider, Dietrich Bonhoeffer oder auch die Rolle der Kirchen in der Friedensbewegung, in der Umweltbewegung oder auch in der friedlichen Revolution unterstreichen den wichtigen Beitrag, den Kirchen zu Freiheit, Demokratie und Zusammenhalt der Gesellschaft leisten, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Freilich muss die Frage erlaubt sein - Kollege Ramelow hat es ja gerade angesprochen -, inwieweit dabei die Jüdische Landesgemeinde in dieser Hinsicht gewissermaßen - ich sage es einmal salopp der kleine Bruder ist. Gerade mit Blick darauf, was Juden in diesem Land angetan worden ist, muss auch diese Frage geprüft werden. Das alles, meine Damen und Herren, ändert allerdings nichts daran, dass wir als Liberale klar und deutlich zur Trennung von Staat und Kirche stehen. Die Anerkennung der Leistungen und der Bedeutung der Religionsgemeinschaften und Kirchen schließt für uns das klare Bekenntnis zur Religionsfreiheit ebenso ein wie das Bekenntnis, dass unser Staatswesen allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zu dienen hat, egal ob sie sich zu einer Konfession bekennen oder nicht.

(Beifall FDP)

Das bedeutet auch, dass wir uns einer Diskussion über eine mögliche Neuordnung des Verhältnisses nicht grundsätzlich verschließen. Eine solche Debatte muss aber sachlich fundiert einschließlich der rechtlichen Betrachtungen umfassend und vor allem, meine Damen und Herren, mit gegenseitigem Respekt geführt werden. Der Rahmen einer Akutellen Stunde ist dafür eindeutig zu kurz. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Ich habe jetzt keine weiteren Redemeldungen aus den Fraktionen. Für die Landesregierung rufe ich Herrn Staatssekretär Prof. Deufel auf.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete des Thüringer Landtags, eine ernsthafte Debatte, der ich mit Interesse gefolgt bin, ein gewichtiges Thema, dennoch halte ich mich jetzt davor zurück, Ihnen eine Sternstunde des Staatskirchenrechts hier im Thüringer Landtag zu bieten. Das könnte man zweifellos tun. Ich denke, in der gebotenen Kürze und Klarheit möchte ich einfach die Gesichtspunkte darlegen, die uns hier im Augenblick als Standpunkt der Thüringer Landesregierung betreffen. Dabei ist zu sagen, die Landesregierung beabsichtigt nicht, im Hinblick auf die den Kirchen, also dem Heiligen Stuhl, der Evangelischen Landeskirche, gewährten Staatsleistungen Änderungen vorzunehmen. Diese Verpflichtungen zur Staatsleistung sind, das ist angeklungen, historisch. Sie beruhen auf Rechtstiteln, die deutlich älter sind als der Freistaat Thüringen und die wir beachten. Wir beachten sie natürlich in vollem Bewusstsein und in dauerndem Respekt auch vor den durchaus unterschiedlichen Rollen, die Staat und Kirchen in unse

(Abg. Bergner)

rem demokratischen Verfassungswesen einnehmen. Auch das muss dabei gesagt sein.

Neben diesen historisch begründeten Staatsleistungen hat sich die neu begründete Landesleistung an die Jüdische Landesgemeinde inzwischen fest etabliert und ein Änderungsvertrag dazu ist erst vor kurzer Zeit hier im Thüringer Landtag beschlossen und von der Landesregierung vor wenigen Wochen unterzeichnet worden. Seit 2012 haben wir nun den Zuschuss an die Jüdische Landesgemeinde auf jetzt insgesamt, hier seien die Zahlen genannt, 380.000 € erhöht. Das ist ein stetiger Aufwuchs. Das ist damit begründet, dass die Jüdische Gemeinde in Thüringen, und das ist gut so, kontinuierlich wächst. Neben Erfurt wurden inzwischen Ortsstellen in Nordhausen und Jena gebildet. Neue Aufgaben also, die auf die Landesgemeinde zukommen und die wir durch die Erhöhung unserer Landesleistung unterstützen. Wir wollen die Jüdische Religionsgemeinschaft auch bei der Wahrnehmung dieser neuen Aufgaben unterstützen.

In Summe: Der Freistaat steht zu seiner Verantwortung. Es gibt natürlich keinen Grund, an dieser Zusage zu zweifeln. Ich denke, es ist unsere gemeinsame Verantwortung, klarzustellen, dass an dieser Zusage keine Zweifel sinnvoll und nötig sind. Danke schön.

(Beifall CDU, SPD)

Damit kann ich die Aktuelle Stunde in diesem Teil schließen und rufe nun den letzten Teil auf.

e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen der Finanzausgleichsumlage auf Thüringer Kommunen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/3930

Ich rufe als Ersten auf für die FDP-Fraktion den Abgeordneten Bergner.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, ich widerspreche dem Eindruck, es würde um das Wasser gehen, weil ich ständig nach vorn komme. Das sind die Themen. Meine Damen und Herren, wir haben dieses Thema für die Aktuelle Stunde gewählt, da seit Januar 2012 die sogenannten abundanten Gemeinden, davon gibt es 43 in Thüringen, vom Finanzministerium gesonderte Festsetzungsbescheide bekommen. Die Festsetzungsbescheide enthalten seit dem neuen Jahr die Erhebung der Finanzausgleichsumlage. Durch die

Finanzausgleichsumlage werden die sogenannten abundanten Gemeinden verpflichtet, 30 Prozent des Differenzbetrags zwischen der Steuerkraftmesszahl und der Bedarfsmesszahl an bedürftige Gemeinden zu zahlen. Meine Damen und Herren, nach unserer Auffassung ist die Finanzausgleichsumlage ein Schlag ins Gesicht für alle Gemeinden, die wirtschaftlich arbeiten, die investiert haben und die sich seit Jahren bemühen, ihre Gemeinden schuldenfrei zu bekommen. Die Finanzumlage nimmt diesen Kommunen den Anreiz und die Motivation, sich weiterhin dafür einzusetzen. Die Finanzausgleichsumlage sorgt für eine verstärkte Solidarität, wie es der Finanzminister nennt. Sie steht damit aber jeglicher anreizeffizienter, wettbewerblicher Ausrichtung entgegen.

(Beifall FDP)

Sie stabilisiert die Ineffizienz und somit die Nichtwettbewerbsfähigkeit und darüber hinaus verführt sie zu einer höheren Verschuldung. Es muss auch weiterhin der Grundsatz gelten, dass sich Leistung auszahlen muss, meine Damen und Herren. Im Dezemberplenum haben wir deshalb einen Änderungsantrag gestellt, in dem ein Schonbetrag von 15 Prozent eingeführt werden sollte. Mit dem 15prozentigen Schonbetrag sollte erst eine Finanzausgleichsumlage fällig werden, wenn die gemeindliche Steuerkraft mindestens 15 Prozent über dem Finanzbedarf liegt, um die Anreizwirkung für die Gemeinden zur Generierung von Steuereinnahmen zu erhalten und um den Kommunen zu ermöglichen, damit Schulden abzubauen.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, es ist ein Trugschluss, dass abundante Gemeinden per se schuldenfrei seien. Das ist eindeutig nicht der Fall. Da gibt es durchschnittliche Fälle und es gibt eben auch sehr herausragende Fälle. Ich möchte Ihnen das Beispiel der Gemeinde Hohenölsen nennen, die am 31.12.2009 rund 2,9 Mio. € Schulden hatte. Das macht eine Pro-Kopf-Verschuldung von rund 4.500 €. Diese Gemeinde Hohenölsen hat sich in der Vergangenheit nur mit Bedarfszuweisungen immer über die Runden hangeln können und jetzt, wo Bedarfszuweisungen nicht mehr genutzt werden können, um auch die Umlagen an die Verwaltungsgemeinschaft oder an den Landkreis zu zahlen, ist die Gemeinde quasi so weit am Ende, dass die Verwaltungsgemeinschaft auseinanderbricht, aber Hohenölsen wird aufgrund der Berechnungsformel als abundant eingeschätzt und soll 12.000 € abführen. Meine Damen und Herren, da ist gründlich was in die Hose gegangen!

(Beifall FDP)

Aber auch Gemeinden, die sich, sagen wir mal, in einem durchschnittlichen Rahmen bewegen, haben durchaus ihre Sorgen. Schleiz mit rund 6,4 Mio. €,

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

730 € Schulden pro Kopf, liegt eher in einem durchschnittlichen Rahmen, hat dann Probleme, Schulden abzubauen; Löbichau mit rund 670.000 € und pro Kopf 605 € Schulden. Das erhebliche Problem der nun geltenden Finanzausgleichsumlage besteht darin, dass ihnen keine Übergangszeit gegeben wurde, um entsprechende Rücklagen zu bilden, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Über das Stöckchen springe ich jetzt nicht, Herr Kollege. Die Finanzausgleichsumlage für das Jahr 2012 ist mit den Änderungen im Thüringer Finanzausgleichsgesetz am 1. Januar 2012 in Kraft getreten und schlägt sich somit voll im Haushaltsjahr 2012 nieder.

Meine Damen und Herren, darüber hinaus bestehen natürlich auch Bedenken was die Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung der Finanzausgleichsumlage anbelangt. In Sachsen-Anhalt - der eine oder andere wird es wissen - hat das Landesverfassungsgericht die Finanzausgleichsumlage für verfassungswidrig erklärt, da die finanziellen Ebenen von Gemeinden und Landkreisen verwischt werden und somit ihre Eigenständigkeit und Finanzhoheit verletzt sind. Auch ist in Thüringen keine Härtefallregelung - ich komme zum Ende, Frau Präsidentin vorgesehen, um zu verhindern, dass Kommunen im Einzelfall nicht über die verfassungsrechtlichen Grenzen hinaus belastet werden. Deswegen, meine Damen und Herren, richte ich an Sie von dieser Stelle den Appell: Nehmen Sie die Folgen der Finanzausgleichsumlage ernst, lassen Sie uns gemeinsam nachjustieren, den Vorschlag haben wir Ihnen im vergangenen Plenum unterbreitet. Ich danke Ihnen.

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Dr. Voigt zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, wer gut wirtschaftet, soll davon auch etwas haben. Das ist natürlich der Ansatz, den der Kollege Bergner gerade versucht hat, hier deutlich zu machen. Dagegen ist natürlich nichts einzuwenden. Gleichzeitig gilt aber, ein Leitsatz in der Gesetzgebung ist vielleicht, wer gut wirtschaftet, soll davon auch etwas haben, ein anderer ist natürlich auch, dass wir eine Solidargemeinschaft sind, genauso zwischen Land und Kommune,

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wo er recht hat, hat er recht.)

aber auch innerhalb der kommunalen Familie. Nun haben wir mit dem Finanzausgleichsgesetz Ende

letzten Jahres eine eigenständige Umlage beschlossen. Danach sollen sich Gemeinden an der solidarischen Finanzierung beteiligen, und zwar nur diejenigen, deren Steuereinnahmen den gesetzlich bestimmten Finanzbedarf übersteigen. Nun verstehe ich natürlich, dass diese Unterstützung für finanzschwächere Kommunen auch im konkreten Einzelfall Fragen aufwerfen kann. Ich habe bei mir selber im Landkreis genügend Gemeinden - Mörsdorf ist eine, die genau wie eines dieser Beispiele, das Sie gerade benannt haben, auch so wirkt -, die haben eben sehr viel riskiert, haben investiert, haben dadurch auch gute Steuereinnahmen, aber trotzdem eine hohe Kreditbelastung. Über diese Fälle reden wir. Gleichzeitig gilt aber auch, dass die Perspektive und die Prognose für diese Kommunen durchaus positiv sind, weil die Annahme ist, dass sie natürlich auch weiterhin kontinuierliche Steuermehreinnahmen haben.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Jetzt halt nicht mehr.)

Nun haben manche Bürgermeister und viele Gemeinderäte gut gewirtschaftet und die sollen natürlich nicht danach bestraft werden. Das ist genau unser Anliegen. Gleichzeitig gilt aber auch, dass in einem zulässigen Maß diese Finanzkraftunterschiede, die zwischen den 943 Kommunen, die wir in Thüringen haben, existieren, durchaus ein klein wenig ausbalanciert werden können. Das ist natürlich Bestandteil dieses Finanzumlagesystems. Ich habe mir die Zahlen mal angeschaut. Von den 943 Gemeinden sind mittlerweile rund 50 Gemeinden sogenannte abundante Gemeinden und darin leben ungefähr 70.000 Menschen. Wir reden in der Summe von einem ungefähren Volumen von 14,5 Mio. € für diese rund 50 Gemeinden. Wenn man sich anschaut, wie die Entwicklung der abundanten Gemeinden in Thüringen verlaufen ist in den letzten 15 Jahren, kann man feststellen, dass wir von 1994 deutlich unter 15 Gemeinden, die abundant waren, mittlerweile fast bis auf 50 gekommen sind. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der horizontale Finanzausgleich, den wir in Thüringen kennen, und das clevere Investieren von Gemeinderäten und von Bürgermeistern dazu geführt haben, dass wir finanzstärkere Kommunen bekommen haben. Ich finde, das ist ein guter Beleg dafür, dass der Kommunale Finanzausgleich in Thüringen bisher sehr gut gewirkt hat. Gleichzeitig, wenn man sich das im bundesweiten Vergleich anschaut, darf man feststellen, in 7 von 13 Bundesländern existiert eine sogenannte Finanzausgleichsumlage und dementsprechend auch eine relativ gesättigte Rechtsprechung in dem Bereich. Die Fragestellung und auch die Prognose, manche Kommunen haben angekündigt, das in Thüringen rechtlich überprüfen lassen zu wollen, die Prognose, dass das wie in anderen Bundesländern ausgeht, liegt zumindest nicht fern, weil einige Landesverfassungsgerichte gesagt ha

(Abg. Bergner)

ben, es spricht genau nicht gegen den Wettbewerbscharakter, wenn man andere Kommunen mit zurate zieht, um die interkommunale Solidarität walten zu lassen. Es geht genau darum, diese Verteilungssymmetrie aufrechtzuerhalten. Wenn wir auf das Thüringer Modell blicken, was in § 31 a Finanzausgleichsgesetz beschrieben ist, dann heißt es gerade, dass das Land nicht davon positiv partizipiert, sondern dass es innerhalb der kommunalen Familie bleibt - mit 80 Prozent an die Landkreise und 20 Prozent über den Landesausgleichstock wieder an die betroffenen Kommunen zurück. Insofern glauben wir, dass neben dem KFA als Instrument eines horizontalen Finanzausgleichs die Finanzumlage ein neuer Bestandteil eines vertikalen Finanzausgleichs ist. Wir als CDU-Fraktion sehen das Ganze natürlich nicht losgelöst nur als einzelnes Instrument, was ab dem 01.01.2013 bezahlt werden muss, sondern wir sehen es in der Konzeption eines neu reformierten Kommunalen Finanzausgleichs. Dieser Kommunale Finanzausgleich wird zum 01.01.2013, wenn wir gut vorankommen, wirken und insofern glaube ich, dass bestimmte Mechanismen, die Sie gerade beschrieben haben, dann nicht wirken werden und wir das Solidarprinzip in der kommunalen Familie weiter aufrechterhalten.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das würde klappen mit einem Schonvermögen.)

(Beifall CDU)