Protocol of the Session on November 17, 2011

Sie ziehen den Antrag zur Geschäftsordnung zurück. Dann frage ich jetzt, ob weitere Ausschussüberweisungen gewünscht werden. Weitere Überweisungen werden nicht gewünscht. Damit ist dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 17 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 18

20 Jahre staatsunabhängige Printmedien in Thüringen - Situation der lokalen Medienlandschaft in Thüringen im Jahre 2010 Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung - Drucksachen 5/1219/ 2123/2571 dazu: Bericht des Europaausschusses gemäß § 86 Abs. 6 GO - Drucksache 5/3424

Den Bericht aus dem Ausschuss wird jetzt der Abgeordnete Kubitzki geben.

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, entsprechend dem Beschluss auf der Grundlage des § 86 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung berichte ich im Namen des Europaausschusses zu dem Tagesordnungspunkt.

Auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE „20 Jahre staatsunabhängige Printmedien in Thüringen - Situation der lokalen Medienlandschaft in Thüringen im Jahre 2010“ vom 29. Juni 2010 übersandte die Landesregierung ihre Antwort am 30. Dezember 2010 an den Thüringer Landtag. Die Fraktion DIE LINKE hat mit Schreiben vom 13. April 2011 beantragt, die Große Anfrage und die Antwort der Landesregierung gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 der Geschäftsordnung im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu beraten. Dieser Ausschuss hat die Große Anfrage und die Antwort der Landesregierung in seiner 25. Sitzung am 13. Mai 2011, in seiner 26. Sitzung am 10. Juni 2011 und in seiner 27. Sitzung am 1. Juli 2011 beraten. Der neugebildete Europaausschuss, der mitverantwortlich ist für Medienpolitik, hat die Große Anfrage und die Antwort der Landesregierung in seiner 3. Sitzung am 7. Oktober 2011 abschließend beraten.

In der 25. Sitzung am 13. Mai 2011 wurde zunächst zum konkreten Inhalt der Großen Anfrage und deren Beantwortung durch die Landesregierung beraten. Die Antragstellerin stellte klar, Ziel der Großen Anfrage sei es gewesen, für eine Novellierung des Mediengesetzes in Thüringen sachliche Informationen zu erhalten. Während der Diskussion wurde die Wichtigkeit der Gewährleistung der Meinungs- und Medienvielfalt und des damit verbundenen Meinungsbildungsprozesses hervorgehoben.

Zur Vorbereitung der Entscheidung des Ausschusses wurde ein Gespräch zwischen der Landesregierung und den medienpolitischen Sprechern aller Fraktionen vereinbart, welches am 26. Juni 2011 stattfand. In der schon erwähnten letzten Sitzung des Europaausschusses, als dieser Antrag abgeschlossen wurde, fasste der Europaausschuss einstimmig den Beschluss, folgende Beschlussempfehlung an den Landtag zu übergeben und dem Landtag zu empfehlen: Die Landesregierung wird aufgefordert, einmal zu Anfang einer Legislaturperiode einen Bericht zur Entwicklung der Medienlandschaft in Thüringen vorzulegen. Schwerpunkte des Berichts sollten insbesondere sein: Erstens, Analyse des Medienstandortes, eine Bestandsaufnahme und künftige Strategielinien. Zweitens, das Medienrecht. Dabei geht es insbesondere um die Evaluierung des Thüringer Landesmediengesetzes und in einem dritten Punkt sollte es in diesem Bericht um aktuelle Medienpolitik, zum Beispiel Staatsvertragsentwicklungen oder Strategielinien der Rundfunkkommission, gehen.

Im Namen des Europaausschusses empfehle ich den Mitgliedern des Landtags die Annahme dieses Beschlusses. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Bericht und rufe als Ersten auf für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Dr. Zeh.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe jetzt etwas ungläubig nach vorn gesehen, dass die Namensmeldung offenbar doch erfolgt ist. Deswegen werde ich natürlich auch etwas sagen.

Ich erfinde doch keine Namensmeldungen, Herr Dr. Zeh. Sie stehen hier säuberlichst auf dem Zettel.

Ich werde der Sache nachgehen, wie das kommt. Aber das ist auch nicht so schlimm.

(Heiterkeit im Hause)

Wir können ja auch über so einen Punkt reden. Wir haben uns eigentlich im Ausschuss sehr lange darüber unterhalten. Wir haben auch eine Übereinkunft gefunden, dass wir jetzt dieses Thema jede Legislatur durch die Regierung durch einen abzugebenden Bericht untersetzen wollen und insofern ist erst einmal in dieser Frage Einigkeit erzielt. Es gibt also keinen Streitpunkt. Anlass dieser Großen Anfrage war, dass wir ein wenig Licht hineinbringen wollten in die Medienlandschaft, weil wir den Eindruck haben, eine Gesellschaft, die plural ist, die auf Meinungsvielfalt beruht, braucht eine bunte Medienlandschaft und wir haben festgestellt, dass wir im Laufe der Zeit, in den letzten 20 Jahren, eine Medienkonzentration erleben, die eigentlich dem Anliegen nach Meinungsvielfalt zuwiderläuft. Deshalb glaube ich, ist es sehr wichtig, dass wir uns diesem Thema auch als Parlamentarier in der Zukunft mehr widmen, als das bisher geschehen ist. Wir beobachten allerdings auch, dass bei den Printmedien in der Tat eine Konzentration vonstatten geht und erleben aber auf der anderen Seite, dass gerade im Internet eine bunte Landschaft entsteht, die nicht so, sagen wir einmal, mit Label und mit Zeitungen vergleichbar ist, dass man auch hier sich durchfitzen muss. Insgesamt hat das natürlich dazu geführt, dass wir in der Meinungsbildung, in der Meinungsvielfalt ein Äquivalent heranwachsen sehen, das ich ausdrücklich begrüße und das wir auch als Abgeordnete ernst nehmen müssen.

Ein wichtiges Anliegen für mich ist, dass wir mehr Möglichkeiten schaffen, regional präsent zu sein, und zwar gerade auch mit Fernsehmedien, mit Bildern. Wir wissen, dass Bilder nachhaltigere Wirkungen haben als geschriebener Text. Insofern ist es aus meiner Sicht wichtig, dass wir gerade die Medienlandschaft, die lokale Medienlandschaft, mehr in den Blick nehmen, als es bisher geschehen ist. Wir hatten vor Kurzem einen parlamentarischen Abend und konnten feststellen, dass wir eine bunte Medienlandschaft haben, aber wir mussten gleichzeitig feststellen, dass die finanziellen Grundlagen dort erheblich schwierig sind. Es gibt rechtliche Rahmenbedingungen, die wir in den Blick nehmen müssen, und zwar im Mediengesetz. Da gibt es einige Punkte, die wir noch einmal bedenken müssen, wenn das Mediengesetz auf den Weg gebracht wird. Ich halte heute den Ort für nicht geeignet, dass wir die Breite des Mediengesetzes diskutieren, aber ich halte es zumindest für wichtig, dass wir uns manche Dinge in dem Mediengesetz anschauen, dort, wo wir als Land etwas tun können, sollten wir es auch tun. Ich weiß, dass das immer eingebettet ist in Staatsverträge, dass manche Vorschriften beispielsweise wie das Werbeverbot für Parteien, für Wahlen, dass das auch eine Frage des Staatsvertrages ist, dass dort staatsvertragliche Änderungen gefunden werden müssen, dass wir das in Zukunft auch in den Blick nehmen müssen.

Ein letzter Punkt, der mir noch sehr wichtig ist: Wie ist das mit der Finanzierung? Normalerweise wird Privatrundfunk nicht durch die öffentliche Hand finanziert. Das ist so weit erst einmal richtig. Wir erleben aber, dass es die Medien gerade im regionalen Rundfunkbereich schwer haben. Wenn wir wollen, dass wir dort eine Medienvielfalt haben, sollten wir uns Gedanken machen, wie wir hier finanzielle Rahmenbedingungen schaffen, die auch diesen Medienbereich in Zukunft besser unterstützen. Mein Ansatz ist Folgender: Ich glaube, dass die privaten Medien vor Ort auch ein Stück weit öffentlichrechtliche Aufgaben wahrnehmen, also sich auch in diesem Bereich in der Wiedergabe des gesprochenen Wortes, von politischen Veranstaltungen, von Stadtratssitzungen, von Gemeinderatssitzungen engagieren. Das ist letztlich auch ein Auftrag, den wir im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehen müssen, und deshalb halte ich es für angemessen, darüber nachzudenken, ob wir einen kleinen Teil an Finanzierung aus dem Gebührenaufkommen für diesen Rundfunk zur Verfügung stellen. Das ist nicht einfach, weil auch hier wieder staatsvertragliche Änderungen vorgenommen werden müssen. 16 Länder müssen zustimmen. Das ist nicht so einfach, aber ich habe den Eindruck, dass es hier in anderen Ländern bereits ein Umdenken gibt. Nicht nur in Bayern habe ich das vorgefunden, sondern auch in Rheinland-Pfalz. Bremen habe ich in dieser Frage bereits auch schon einmal kontaktiert. Da ist es ganz anders, weil es ein Stadtstaat mit eigenem

Sender ist, dort gab es nicht so viel Zustimmung. Aber es gibt in der Tat ein Umdenken. Wenn es das gibt, sollten wir auf dem Weg weitermachen, dass wir die Regionalen in Zukunft etwas besser unterstützen können.

So weit aus meiner Sicht das Wichtigste zu dieser Großen Anfrage. Alles Weitere werden wir dann, wenn die Berichte der Landesregierung vorliegen, diskutieren können. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat Abgeordneter Blechschmidt das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, Ausgangspunkt unserer Großen Anfrage war, dass wir erleben, so hat das Kollege Zeh schon gesagt, dass sich 20 Jahre nach der Wiedervereinigung der Markt der Printmedien gerade auch in Thüringen gravierend verändert hat. Wenn man mit Blick auf die Lokalredaktionen der Tageszeitungen sieht, die zusammengelegt oder sogar geschlossen werden, dann ist es ein deutliches Zeichen, dass sich hier etwas gravierend verändert. Dadurch gibt es in vielen Regionen nur noch eine Tageszeitung. Eine Zeitung bietet aus unserer Sicht auch nur ein Geschehnis, eine Sichtweise vor Ort. Da kann man nicht mehr von Vielfalt reden. Das Internet kann diesen Rückgang an Meinungsvielfalt zumindest bisher nicht ersetzen. Zwar bieten mehrere Plattformen Zugang zu Meldungen, zu Informationen, das ist richtig, aber sie sind kein adäquater Ersatz für Rechercheartikel oder Ähnliches.

Die Ursachen für diese Entwicklung sind unterschiedlich. Es gibt natürlich auf dem Zeitungsmarkt insgesamt einen ökonomischen Druck, weil die Abo-Zahlen zurückgehen. Das betrifft nicht nur Thüringen, sondern man kann ohne Übertreibungen sagen, dass es ein europäisches Phänomen ist. Während in den asiatischen Ländern die Auflagen in den letzten fünf Jahren um rund 16 Prozent gestiegen sind, sind sie in Westeuropa um 12 Prozent gesunken, so die Studie von World Press Trends, dem Weltverband für Zeitung und Nachrichtenmedien. Das, was wir als einfache Betrachter in diesem Zusammenhang wahrnehmen können, ist aus unserer Sicht besorgniserregend, weil hier knüpfe ich ausdrücklich an Kollegen Zeh an Pressevielfalt Grundlage von Meinungsvielfalt ist. Wo keine Pressevielfalt vorhanden ist, ist letzten Endes auch die Meinungsvielfalt in Gefahr.

Meine Damen und Herren, was wir in Thüringen leisten können und müssen, ist, dass wir uns wenigstens damit beschäftigen, wie es um die Printmedien hierzulande bestellt ist. Nur so können wir

(Abg. Dr. Zeh)

eine ernsthafte Diskussion darüber führen, wie wir diese Problematik einer Veränderung zuführen wollen. Dann könnten wir uns gemeinsam den Kopf darüber zerbrechen, wie das geschehen soll, ohne in die Unabhängigkeit der Medien und der Zeitungen einzugreifen.

Aber unser gesetzlicher Auftrag umfasst eben die Beachtung der Meinungsvielfalt in der Medienlandschaft in den einzelnen Bereichen. Weil diese konkrete Beschäftigung mit den Branchen durch die, lassen Sie es mich so formulieren, Nichtbeantwortung unserer Anfrage quasi ausfiel, haben wir als Konsequenz daraus und im Rahmen der gemeinsamen Diskussion im Ausschuss einen regelmäßigen Bericht des Landes über die allgemeine Situation der Medienlandschaft in Thüringen eingefordert. Das schließt weitere Probleme in der Thüringer Medienlandschaft ausdrücklich mit ein: die Situation von lokalem Fernsehen, die allgemeine Entwicklung „Kindermedienland Thüringen“, „Kindermedienzentrum“, die Weiterentwicklung der Bürgermedien als wichtiger Bestandteil von Vielfalt und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an und um Medien.

Ich will den Gedanken von Kollege Zeh aufgreifen, wir müssen darüber nachdenken, wie wir die lokale Situation durch Förderung welcher Art auch immer, gegebenenfalls finanzielle Förderung, weiter unterstützen. Die Sammlung dieser Ideen und Gedanken in diesem Zusammenhang ist offen. Erfreulicherweise hat sich die Landesregierung in dieser Frage kooperativ gezeigt und erklärt, ein Mal pro Legislaturperiode einen entsprechenden Bericht erstellen zu wollen. Diese Entscheidung ist richtig. Sie ist vernünftig und sie ist notwendig. Das ist zwar nicht das Optimum, denn eine Berichterstattung im ZweiJahres-Abstand wäre sicher bei der gegenwärtigen rasanten technischen Entwicklung auch nicht schlecht gewesen, aber es ist ein Anfang. Wenn wir das Landesmediengesetz novellieren wollen, wie es die Landesregierung mehrfach angekündigt hat, gerade mit Blick auf die weitere Zusammenführung von Presse- und Mediengesetz in Thüringen, brauchen wir als Parlamentarier eine verlässliche Grundlage, wie es um die Medienlandschaft und insbesondere im Printmedienbereich in Thüringen bestellt ist. Nun sollte sich die Landesregierung aber noch durchringen - und ich ermutige die Ministerin von diesem Pult aus ausdrücklich -, vielleicht sogar in dieser Legislaturperiode einen solchen Bericht zu schreiben und dem Hohen Haus vorzulegen. Natürlich wäre es wichtig, dass wir gerade vor der Entscheidung einer Novellierung und im Diskussionsprozess zur Novellierung des Landesmediengesetzes darauf zurückgreifen können. Ausgangspunkt unserer Initiative war, ich sagte es, der Printmedienbereich. Als Endpunkt können wir feststellen, wir mussten als LINKE in der Sache mit der Landesregierung sehr geduldig sein und sehr wohl

wollend über die Nichtbeantwortung unserer Großen Anfrage hinwegsehen und sagen frei heraus: Sie bewegt sich doch, wenigstens ein bisschen, und gibt uns die Informationen, die wir haben wollen und die eigentlich für uns alle als Entscheidungsgrundlage von hoher Bedeutung sind. Entscheidend ist letztendlich, dass dieser Prozess nun nicht wieder ins Stocken gerät und getroffene Zusagen eingehalten werden. Danke.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Wer- den eingehalten. Auf jeden Fall.)

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Döring das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Große Anfrage der LINKEN widmet sich in 64 Fragen der wirtschaftlichen Entwicklung und der derzeitigen Situation der Zeitungslandschaft in Thüringen, der Lage der Beschäftigten in Thüringer Printmedien, der Sicherung der zeitungs- und journalistischen Meinungsvielfalt in Thüringen und auch der Kooperation von Print- und elektronischen Medien in Thüringen. Ziel der Initiative laut Kollegen Blechschmidt ist es gewesen, sachliche Informationen für eine Novellierung der Thüringer Mediengesetzgebung zu erhalten, wenn ich es richtig verstanden habe. Die konkrete Fragestellung geht jedoch oftmals über diese Zielstellung hinaus; es werden auch unternehmerische Interna und betriebswirtschaftliche Kennziffern der Printmedien abgefragt. Es gibt Fragen zur sozialen Situation der Beschäftigten und sogar, glaube ich, nach dem Zeitumfang der eigenständigen Rechercheleistung von Journalisten, jedenfalls die Frage 17 ist so festgeschrieben. Angesichts dieser kleinteiligen, oftmals die Binnenstruktur der Medienunternehmen oder auch die individuelle soziale Situation von Beschäftigten ausleuchtenden Fragen, da verwundert es natürlich nicht, dass seitens der Landesregierung die gegebenen Antworten teilweise sehr lapidar ausfallen bzw. aus dem Satz bestehen, dass der Landesregierung diesbezüglich keine näheren Informationen vorliegen. Die Medien sind ja gemäß geltender Bundes- und Landesverfassung nun einmal staatsfern, und das ist auch gut so, aber dementsprechend kann natürlich und darf das Land bestimmte Detailwissen nicht kontinuierlich sammeln oder auch stichpunktartig erheben. Das hätte natürlich der fragestellenden Fraktion schon vorher klar sein können. Allerdings bedeutet das nicht - und da gebe ich Herrn Blechschmidt recht -, dass derartige Fragestellungen medienpolitisch nicht interessant sind. Ganz im Gegenteil. Aber sie sollten Gegenstand von fachwissenschaftlichen Studien sein und

(Abg. Blechschmidt)

nicht allein in einer parlamentarischen Anfrage und ihrer Beantwortung eine Rolle spielen.

Meine Damen und Herren, der Gehalt der von der Landesregierung gegebenen Antworten ist daher recht überschaubar; man könnte ihn zusammenfassend folgendermaßen darstellen: Wie auch in anderen Bundesländern hat es in Thüringen in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine deutliche unternehmerische Konzentration bei den Printmedien gegeben. Gleichzeitig nimmt der Verbreitungsgrad der Thüringer Zeitung gemessen an Auflagehöhen und Abonnementzahlen kontinuierlich ab und Letzteres ist ebenfalls ein bundesweites Phänomen.

Meine Damen und Herren, staatliche Gegensteuermaßnahmen gibt es in Deutschland aufgrund der bewussten Staatsferne der Medien im Grunde nicht. Anders als in anderen Ländern, in denen die Printmedien teilweise auch staatlich subventioniert werden mit allen Problemen, die sich daraus auch für die journalistische Unabhängigkeit ergeben, wäre für Deutschland einzig der ermäßigte Steuersatz beim Vertrieb von Zeitungen zu nennen. Auch dies alles ist wenig überraschend und würde sich auch im Falle der Novellierung der Thüringer Mediengesetzgebung nicht ändern.

Meine Damen und Herren, dennoch haben sich zunächst der Justiz- und später dann der Europaausschuss - das wurde gerade gesagt - umfassend und sachlich mit der Großen Anfrage auseinandergesetzt. Resultat dieser Befragungen ist die von allen Fraktionen getragene Empfehlung, dass die Landesregierung künftig zu Beginn jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Entwicklung der Thüringer Medienlandschaft abgibt. Dieser Bericht soll sich schwerpunktmäßig mit der Situation und der möglichen Weiterentwicklung des Medienstandortes Thüringen, mit der Evaluierung der Landesmediengesetzgebung und mit der medienpolitischen Strategie des Landes beschäftigen. Ich sage eindeutig: Eine derartige regelmäßige Berichterstattung ist gut und notwendig und sie wird dem Parlament auch mehr Gelegenheit zum Meinungsaustausch geben.

Insofern war die Große Anfrage schon als Initiative zu begrüßen. Ich bin überzeugt, dass die Landesregierung sich hier - und sie hat das auch angekündigt - intensiv einbringen wird. Ich sage, dass wir auch in dieser Periode eindeutig Fragestellungen zulassen müssen. Aber ich sage auch, wenn es wirklich solide, handwerklich gut und zielführend sein soll, dann müssen wir der Landesregierung Zeit geben, das vernünftig zu händeln. Trotzdem werden wir uns auch im Ausschuss über die Medienstrategie der Landesregierung gerade in Bezug auf das Kindermedienland intensiv austauschen. Ich freue mich auf diese Diskussion. Danke.

(Beifall SPD)

Das war aber kein Antrag auf weitere Überweisung des Berichts an den Ausschuss?

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Nein, nein.)

Nein. Gut. Dann rufe ich als Nächsten für die FDPFraktion den Abgeordneten Barth auf.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich die Antwort auf die Große Anfrage anschaut, dann fallen zunächst zwei Dinge auf: relativ lange Tabellen, relativ umfängliche Aufzählungen - auch zur historischen Entwicklung von Printmedien in Thüringen - und zum Zweiten zu fast der Hälfte der Fragen, die gestellt worden sind, keine Antworten. Das finde ich im Grundsatz, da bin ich sehr nah bei Kollegen Döring, zunächst einmal sehr gut und richtig, denn das ist der Beweis dafür, dass das, was in der Überschrift thematisiert wird, nämlich die Staatsunabhängigkeit der Printmedien, in den vergangenen 20 Jahren tatsächlich erreicht worden ist und eingetreten ist. Das finde ich insofern eine gute Botschaft.

(Beifall CDU, FDP)

Ich möchte, weil das der eine oder andere - vielleicht auch in Vorbereitung auf den heutigen Tag nicht mehr so ganz genau in Erinnerung hat, nur zwei, drei Fragen exemplarisch herausgreifen, die gestellt worden sind. Da heißt es in einer Frage, welche Erkenntnisse die Landesregierung insbesondere aus Studien darüber besitzt, von welchen Lesern und Lesergruppen in Thüringen - differenziert nach Alter, sozialer Schichtung und Geschlecht - regelmäßig Tages- und Wochenzeitungen bezogen bzw. gelesen werden. Das ist für Verlage, für Herausgeber von Zeitungen sicherlich eine hoch interessante Frage und ich könnte mir vorstellen, dass die auch viel Geld ausgeben, um so eine Kundenanalyse zu machen, aber dass das Aufgabe der Landesregierung sei, Erkenntnisse darüber zu haben oder in irgendeiner Form aktiv zu erlangen, das sehe ich nicht. Das ist ein Punkt, bei dem ich sage: Wir haben staatsunabhängige Medien und genau die wollen wir. Das ist gut so, dass die Landesregierung über so etwas keine Erkenntnisse hat.

(Beifall FDP)

„Mit welchen Initiativen“, heißt eine andere Frage, „versuchen Tages- und Wochenzeitungen nach den der Landesregierung vorliegenden Ergebnissen Jugendliche für Zeitungslektüre zu begeistern?“ Das ist eine Frage, die uns alle und wahrscheinlich die Kollegen von der LINKEN durchaus auch interessiert, wenn wir auf unsere Parteizeitungen schauen, dass man sich da Gedanken machen muss. Aber dass die Landesregierung darüber Erkenntnisse

(Abg. Döring)