Die Thüringer Fernwasserversorgung bereitet derzeit die Vergabe der Planungsleistungen mittels einer europaweiten Ausschreibung vor. In der mittelfristigen Unternehmensplanung der Anstalt für die Jahre 2011 bis 2015 sind für die Sanierung des Absperrbauwerkes circa 13 Mio. € vorgesehen, wobei der Schwerpunkt der Investitionen in den Jahren 2014 und 2015 liegen soll.
Die Talsperren Weida, Zeulenroda und Lössau sind in der Lage, eine Vielzahl von wasserwirtschaftlichen energetischen und natürlich touristischen Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören im Einzelnen die Bereitstellung von Rohwasser für die Trinkwasseraufbereitung bis 2012 durch die Talsperren Weida und Zeulenroda, der Hochwasserschutz für die Unterlieger, die Sicherstellung des ökologisch notwendigen Mindestwasserabflusses, die Bereitstellung von Brauch- und Zuschusswasser für die Verbesserung des Gewässerzustands im Einzugsgebiet der Weißen Elster und der Saale, die Erzeugung und Speicherung von regenerativer Energie aus Windkraft und nicht zuletzt die touristische Nutzung der Talsperre Zeulenroda als attraktives Naherholungsziel zur Ausübung vielfältiger Freizeitaktivitäten zu Lande und auf dem Wasser. Die genannten Nutzungen verfolgen teilweise in ihren wasserwirtschaftlichen Auswirkungen konkurrierende Ziele. Es ist jedoch möglich, nach Aufhebung der Trinkwasserschutzzone der Talsperren Weida und Zeulenroda, die bereits vorhandenen und weiteren Nutzungen in ihrer Ausprägung und Intensität aufeinander abzustimmen. Hierzu ist die Thüringer Fernwasserversorgung ständig mit den Interessenträgern der jeweiligen Nutzungspotenziale im Gespräch. Es ist vorgesehen, die Talsperren nach 2012 im Rahmen der vorgenannten Aufgaben zu bewirtschaften. Die Thüringer Fernwasserversorgung verfolgt dabei das Ziel, die Anlagen effizient zum Wohle der Allgemeinheit zu nutzen und zu erhalten.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, soweit der Bericht der Landesregierung. Zusammenfassend schätze ich die Entwicklung der Thüringer Fernwasserversorgung nicht nur in Anbetracht der Aus
gangssituation im Jahr 2003 als positiv und zukunftsträchtig ein. Andere Bereiche der Daseinsvorsorge mögen öfter in den Schlagzeilen stehen, eine funktionierende Fernwasserversorgung ist jedoch ebenso unverzichtbarer Bestandteil der Infrastruktur Thüringens. Die Landesregierung ist sich dieser Aufgabe und Verantwortung bewusst. Dies schließt die Frage der Entwicklung neuer Geschäftsfelder ausdrücklich mit ein.
Als die Thüringer Fernwasserversorgung, als der dafür zuständige Fachminister unterstütze ich daher auch die Planung der Anstalt, zusammen mit der Trianel GmbH die Talsperre Schmalwasser als Standort für ein Pumpspeicherkraftwerk zu entwickeln. Mit diesem Vorhaben bietet sich die seltene Möglichkeit, einer vorhandenen Stauanlage eine neue Funktion zu geben und gleichzeitig damit einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende zu liefern.
Es steht im Hinblick auf Ihren aktualisierten Antrag außer Frage, dass die Thüringer Fernwasserversorgung schon aus eigenem Interesse heraus das Ziel verfolgen wird, sich in welcher Form auch immer in das Unternehmen einzubringen und aus diesem Engagement entsprechende Erlöse zu erzielen. Ich bitte jedoch, bei allen Überlegungen zu berücksichtigen, dass das Pumpspeicherwerk Schmalwasser ein Projekt der Trianel GmbH ist. Entscheidungen zu der Art und Weise, wie das Vorhaben geplant und umgesetzt werden soll, sind daher zunächst von dem Unternehmen zu treffen bzw. zwischen der Trianel GmbH und der Thüringer Fernwasserversorgung zu vereinbaren. Dass bei der Vorbereitung eines derartigen Großvorhabens den Belangen von Natur- und Gewässerschutz besondere Bedeutung zukommt, ist für mich persönlich eine Selbstverständlichkeit. Ich habe aus meinen bisherigen Kontakten mit dem Unternehmen den Eindruck gewonnen, dass die Verantwortlichen den Umwelt- wie auch den anderen betroffenen Belangen eine besondere Bedeutung zumessen. Jede andere Vorgehensweise wäre in meinen Augen unprofessionell und würde nicht zuletzt die dringend notwendige Akzeptanz der Bevölkerung der Region infrage stellen.
So positiv ich dieses konkrete Projekt sehe, so skeptisch stehe ich allerdings anderen Überlegungen gegenüber, bisher ungenutzte Täler des Thüringer Waldes und des Schiefergebirges als potenzielle Standorte für Pumpspeicherwerke in die Diskussion zu bringen. Insoweit kann ich das Pumpspeicherkataster des Wirtschaftsministeriums nur zur Kenntnis nehmen. Ich sehe aber die Gefahr durch das konkrete Benennen einer Vielzahl von vielleicht technisch und wasserwirtschaftlich möglichen Standorten, die derzeitig grundsätzlich positive Stimmung für derartige Infrastrukturmaßnahmen zu gefährden.
Wir dürfen bei der allgemeinen Euphorie über die Pumpspeichertechnologie nicht aus den Augen verlieren, dass der Thüringer Wald und das Schiefergebirge in Anbetracht ihrer Größe sehr intensiv genutzte Räume sind. Sie weisen mit Fernstraßen, Schienenwegen, Stauanlagen, Stromtrassen etc. eine Infrastrukturdichte auf, die in der Frage neuer Projekte ein sehr behutsames Vorgehen mit Augenmaß erfordert. Ich betrachte es daher als für Wasserwirtschaft, Forst, Naturschutz und ländlichen Raum verantwortlicher Minister als meine Aufgabe, dieses Augenmaß auch zu wahren und in die Diskussion um weitere Standorte für neue Pumpspeicherwerke, den von mir zu vertretenden Belangen auch den notwendigen Stellenwert einzuräumen. Herzlichen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Minister. Da aus allen Fraktionen Redeanmeldungen vorliegen, kann ich davon ausgehen, dass alle Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht wünschen? Das ist der Fall. Dann hat jetzt als Erste das Wort in der Aussprache, die ich gleich eröffne, die Abgeordnete Franka Hitzing für die Fraktion der FDP.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren. Herr Minister, herzlichen Dank für den umfänglichen Sofortbericht zum Thema der Fernwasserthematik und des Antrags der Fraktion DIE LINKE. Die Fernwassernetze und die zugehörigen Aufbereitungsanlagen in Thüringen werden aktuell von zwei Fernwasserunternehmen betrieben, dem Fernwasserzweckverband Südthüringen und der Thüringer Fernwasserversorgung. Letztere ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, gegründet im Jahre 2003.
In der Begründung zum genannten Gesetzentwurf vom 30.09.2002 gab die Landesregierung an, eine externe Prüfung der Angemessenheit des Rohwasserentgelts und der Organisationsstrukturen in der Trinkwasserversorgung durchgeführt zu haben. Auf dieser Grundlage ergaben sich damals folgende Untersuchungsergebnisse: Zum Beispiel, dass das bestehende Preissystem der Fernwasserversorgung in Thüringen zu steigenden Preisen für die Rohwasserabgabe führen würde und für die Fernwasserzweckverbände die Abgabe sowie die ansteigenden Preise für das aufzubereitende Trinkwasser auch kostenintensiver würde. Außerdem könnte das System der Fernwasserversorgung langfristig nur dann Bestand haben, wenn es gelingt, Fernwasserabgabepreise für die kommunalen Aufgabenträger deutlich zu reduzieren. Durch den erhofften Synergieeffekt nach der Anstaltsgründung sollte ein leistungsstarkes Unternehmen entstehen, was unter anderem zur Reduzierung der Fernwasserpreise führen würde.
Damals war der Fernwasserzweckverband Südthüringen nicht der Auffassung, dass es notwendig ist, eine Reformierung durchzuführen. Die Landesregierung hat sich anders entschieden und hat die Reformierung der Fernwasserversorgung durchgeführt. Es kam zu der Gründung der Anstalt und natürlich sollte auch mit dem Artikel 2 des Gesetzes der Anstalt eine Kapitalrücklage gebildet und außerdem eine Entschuldung durchgeführt werden. Die Anstalt der Thüringer Fernwasserversorgung hat heute ein Stammkapital von circa 120 Mio. € und Träger der Anstalt sind der Freistaat Thüringen zu rund 67 Prozent und der Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen zu rund 33 Prozent. Der Freistaat leistet für die Anstalt die volle Gewähr und ist als solcher bei den Organen der Anstalt natürlicherweise vertreten.
Angesichts der kürzlich bekannt gewordenen gestiegenen Fernwasserpreise muss nun hinterfragt werden, ob es denn bei der Planung oder Umsetzung des Gesetzes eventuell Dinge, die nicht berücksichtigt worden sind, gab. Hat man die demographische Entwicklung im ländlichen Raum unterschätzt? Liegt vielleicht ein Missmanagement zugrunde? Oder sind die Preissteigerungen auf außergewöhnliche und nicht einkalkulierbare Umstände wie Naturereignisse oder die Wirtschaftskrise zurückzuführen? Waren die Strukturen der Anstalt eventuell suboptimal oder kann die Ursache auch in der fehlenden Zielsetzung, welche zwar in der Gesetzesbegründung enthalten ist, aber nicht explizit im Gesetz festgeschrieben wurde, zu suchen sein?
Angesichts der eben verkündeten Pläne zum Bau von Pumpspeicherkraftwerken müssen nun weitere Investitionskosten berücksichtigt werden, welche sich mit Sicherheit in Form von Gebühren und Abgaben niederschlagen müssen, denn die Thüringer Fernwasserversorgung ist nach derzeitigem Kenntnisstand, zumindest habe ich das jetzt durch Sie so bestätigt bekommen, Herr Minister, Vertragspartner der Trianel GmbH, zumindest für den Bau des Pumpspeicherwerks in Tambach-Dietharz. Da werden bereits Raumordnungsverfahren vorbereitet, da man den Standort jetzt als genehmigt betrachtet. Die Fragen, die sich dann natürlich stellen, sind, der Herr Wirtschaftsminister verhandelt zu diesem Thema, so wurde das auch offenkundig: Wer hat ihm das Mandat übertragen? Wie verhandelt er zu welchen Bedingungen? Die Fragen werde ich aber später noch einmal dezidiert stellen.
Danke schön. Unabhängig vom Pumpspeicherkataster ist es jedem klar, dass Umstrukturierungen aufgrund des Bedarfsrückgangs im Talsperrensystem und im Trinkwassersperrensystem notwendig sind. Dabei sind noch weitere Faktoren zu beachten.
Deutschland errichtet. Neben der Fernwasserversorgung müssen daher auch die Erzeugung von bis zu einem Megawatt umweltfreundlich erzeugtem Strom beachtet werden und natürlich die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Umwelt mit in Betracht gezogen werden. Außerdem ist die Reduzierung des diffusen Stickstoffeintrags aus landwirtschaftlich genutzten Flächen im Einzugsgebiet der Weida an dieser Stelle zu erwähnen. Es gilt auch, die Ziele der Europäischen Union im Hinblick auf den Schutz der Gewässer - Wasserrahmenrichtlinie - einzuhalten und zu beachten.
Das Thema Fernwasserversorgung, Herr Kollege Kummer, wird uns noch länger beschäftigen und aufgrund der zu berücksichtigenden Faktoren, die ich eben nannte - Umwelteinflüsse, sich ändernde Besiedlungsstrukturen im ländlichen Raum -, und natürlich auch der Ankündigungen aus dem Wirtschaftsministerium haben wir da sicher noch länger Gesprächs- und Diskussionsbedarf. Es gilt, neben den bezahlbaren Preisen natürlich auch die Gewässerqualität zu sichern und eine mögliche Beeinträchtigung der Umwelt zu verhindern sowie auch den Hochwasserschutz mit zu beachten und zu hinterfragen.
Zu Punkt 2 Ihres Antrags, Frau Kollegin Wolf, ist es nach unserer Auffassung Zeit, dass wir als Plenum jetzt noch genauer durch das Wirtschaftsministerium informiert werden und nicht nur angekündigt oder gesagt wird, es wird verhandelt, sondern das scheint eine beschlossene Sache zu sein, so dass es jetzt auch Zeit ist, Fragen zu beantworten, die sich da stellen:
Mit wem werden und wurden welche Verträge in welcher Höhe abgeschlossen, vorbereitet oder sind in Besprechung? Wer haftet wofür in der Zukunft?
Wurden die Verfahren - das unterstelle ich einfach einmal - ordentlich ausgeschrieben im Vorfeld und wie lange? Warum ist das alles vollkommen neu an dieser Stelle? Welche Summe wird der Freistaat einbringen? Mit welcher Summe haftet der Freistaat durch die Anstalt oder etwa durch gesonderte Vertragsbedingungen? Welche Waldflächen werden betroffen sein und welche langfristigen Folgen sind für die Umwelt zu erwarten? Oder kann die Beantwortung der vielen Fragen zum Schluss alle Bedenken ausräumen? Auf die Antworten und die Diskussion bin ich sehr gespannt. Ich denke, darüber können wir in dem entsprechenden Ausschuss noch lange reden. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Minister, in der Zielsetzung, eine versorgungssichere Fernwasserversorgung und günstige Preise zu wollen, sind wir uns einig, in der Bewertung der Erfolge, der Gründung der TFW, allerdings nicht. Da bewundere ich Sie für Ihr Vermögen, die Dinge positiv zu sehen. Dieses Vermögen, das gebe ich zu, fehlt mir aufgrund der vorliegenden Daten und ich bedaure - ich weiß, es ist schwierig, in diesem Zusammenhang hier mit klaren Zahlen zu operieren -, dass Sie hier nicht konkreter geworden sind, denn dann hätte sich das eine oder andere anders dargestellt.
Meine Damen und Herren, Frau Wolf hat es vorhin schon deutlich gemacht: 2012 laufen die Lieferverträge der Thüringer Fernwasserversorgung aus. Das heißt, es müssen neue Preise gebildet und verhandelt werden und es werden auch neue Abnahmemengen verhandelt. Dass sich die Abnahmen in den letzten zehn Jahren nicht deutlich geändert haben, liegt auch daran, dass es feste Abnahmeverträge gab, Herr Minister, das ist ein Fakt und es wird mit den neuen Verhandlungen natürlich eine Anpassung der Abnahmemengen an die demographische Entwicklung und den zurückgegangenen Verbrauch geben. In dieser Situation kommt bei der neuen Preisverhandlung noch dazu, dass wir in Thüringen in der Trinkwasserversorgung 50 Prozent Überkapazitäten haben. Das sagt zumindest die dritte Prognose für die Trinkwassermengen in Thüringen aus und nun kann man sich vorstellen, die Kollegen von der FDP sind ja dem Markt immer sehr verpflichtet, wie sich ein Marktpreis in einer Situation entwickelt mit 50 Prozent Überkapazität und zurückgehendem Bedarf. Das sind die Sorgen, die wir hatten, weshalb wir diesen Antrag leider schon vor einem Vierteljahr auf die Tagesordnung gesetzt haben, nachdem der Ausschuss sich mit diesen Fragen mehrheitlich nicht befassen wollte.
Meine Damen und Herren, wir haben es neben diesem Rückgang des Wasserbedarfs und dieser Überkapazität auch mit steigenden Kosten zu tun. Das ist in den meisten Bereichen inzwischen feststellbar, dass die Kosten für Verbrauchsgüter und die Löhne steigen. Die EU schreibt einen kostendeckenden Trinkwasserpreis vor, so dass eine öffentliche Einrichtung, eine Anstalt öffentlichen Rechts wie die Fernwasserversorgung hier die Kostendeckung vornehmen muss. Bisher hatten wir einen Fernwasserpreis von 61 Cent, einen Rabattpreis von 39 Cent und - das ist ein Punkt gewesen, den wir im Untersuchungsausschuss feststellen mussten - einen Sonderrabattpreis für Erfurt von 12 Cent, so dass die Stadt Erfurt für die insgesamt
bezogene Fernwassermenge weniger zahlte, als der Rabattpreis für die übrigen Fernwassermitglieder war. Der Wirtschaftsprüfer kam damals klar zu der Schlussfolgerung, dass es sich hier um eine unzulässige Quersubventionierung der Stadt Erfurt handeln würde. Diesen Vertrag hatte übrigens Herr Ruge, damals noch für den Fernwasserzweckverband Nord-Ost, mit der Stadt Erfurt unterzeichnet, also der Oberbürgermeister mit seiner eigenen Stadt. Herr Minister, nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich Ihnen nach solchen Erlebnissen klar sage, ich möchte, dass das Land seine Aufsichtspflicht in der Thüringer Fernwasserversorgung ganz besonders wahrnimmt, denn wenn solche Preise, solche Verträge zustande kommen, sind sie zum Schaden des Landes.
Meine Damen und Herren, es ist schön, wenn es einen neuen Vertrag mit Erfurt gegeben hat. Ich hoffe, dass wir dort aber solche Erlebnisse nicht wieder haben.
Mit der Gründung der Thüringer Fernwasserversorgung sind uns Kostensenkungen versprochen worden. Da bin ich beim nächsten Punkt, Herr Minister, Sie haben gesagt, dass sich die Erwartungen von damals erfüllt haben. Die Kienbaum-Studie, die der Gründung der Fernwasserversorgung zugrunde lag und die sicherlich nicht preiswert war, hat konkrete Annahmen getroffen. Dazu zählte unter anderem, dass die Thüringer Fernwasserversorgung ab Oktober 2008 schwarze Zahlen schreiben sollte. Im Jahr 2007 musste man das korrigieren. Das sind zumindest Zahlen, die uns vorliegen. Bei dieser Korrektur hat man festgestellt, dass im Jahr 2012 die Ergebnisse der Thüringer Fernwasserversorgung um 10 Mio. € schlechter im Jahr ausfallen, als das, was Kienbaum vorher betrachtet hat, und die Thüringer Fernwasserversorgung im Jahr 2012 immer noch Miese macht. Für weitere Jahre liegen uns leider keine Angaben vor.
Wie kann nun ein Unternehmen agieren, was die ganze Zeit in den roten Zahlen ist? Das hält man eigentlich nicht lange durch, aber das geht natürlich, wenn man Sonderabschreibungen machen kann. Da sind wir beim nächsten Punkt, Herr Minister, auch das ist für den Freistaat Thüringen nicht wirklich positiv. Als die Thüringer Fernwasserversorgung gegründet wurde, hatte sie zum 01.01.2003 ein Vermögen von 1,1 Mrd. €. Bereits zum 31.12.2003 war dieses Vermögen durch Sonderabschreibungen auf 500 Mio. € geschrumpft, also auf weniger als die Hälfte. Ein solcher Vorgang bei Volksvermögen ist schon eine Geschichte, die ich nicht als Erfolg bezeichnen möchte.
Dabei gab es zum Beispiel einen Fakt. Die von Bernhard Vogel als Ministerpräsident in Thüringen eingeweihte Talsperre Schmalwasser, die nagelneu war, ist von der Thüringer Fernwasserversorgung
bereits um 60 Mio. € mit einer Sonderabschreibung bedacht worden. Sie ist also 60 Mio. € im Wert abgesenkt worden, weil man sie nicht mehr brauchte. Diese Talsperre Schmalwasser hat eine Leistungsfähigkeit, die noch über der der Talsperre Leibis, die anschließend neu gebaut wurde, liegt. Schmalwasser kann mehr Wasser liefern als Leibis, aber es braucht sie niemand mehr, trotzdem haben wir gleichzeitig Leibis gebaut. Schmalwasser galt bisher - gilt auch immer noch - als Reserve der Thüringer Fernwasserversorgung mit einer Kapazität von 20 Prozent der gesamten Fernwasserkapazität, die die Thüringer Fernwasserversorgung vorhält. 20 Prozent Reserve, meine Damen und Herren, das ist etwas, was sich natürlich auch massiv auf die Fernwasserpreise auswirkt. Deshalb komme ich zu dem Schluss, kommt unsere Fraktion zu dem Schluss, dass es dringend neue Nutzungsmöglichkeiten für solche nicht mehr für die Trinkwasserversorgung benötigten Talsperren braucht.
Da ist es eine gute Idee, ein Pumpspeicherkraftwerk mit solchen Talsperren zu verbinden. Es könnte zu einer Reduzierung des Fernwasserpreises um 10 Prozent führen, allein dadurch, dass die Kosten für die Talsperre Schmalwasser in der Erhaltung, in der Abschreibung nicht mehr auf die Fernwasserpreise umgelegt werden müssen. Das sind etwa 10 Prozent, die wir etwa beim Fernwasserpreis sparen könnten und damit kämen wir wieder in einen Bereich, den wir bisher hatten. Es gibt aber auch die Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen zu erzielen, wenn die Talsperre Schmalwasser zu einem ordentlichen Kreis in das Pumpspeicherkraftwerk als Anteil der TFW eingebracht wird. Wenn ich dann aber höre, dass man dort über einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag redet und vergleiche, dass uns die Talsperre Leibis mit einer geringeren Wasserlieferkapazität 500.000 Mio. € gekostet hat, muss ich sagen, haben wir hierbei darauf zu achten, dass nicht schon wieder Volksvermögen verschleudert wird. Deshalb muss die Talsperre Schmalwasser mit einem angemessnen Preis in diese Kalkulation eingehen und das ist auch unsere Verantwortung als Land, wie wir hier mit unserem Geld umgehen, meine Damen und Herren.
Ich möchte anregen, in diesem Zusammenhang darüber nachzudenken, ob nicht, wenn dieses Pumpspeicherkraftwerk entstehen soll, die Thüringer Fernwasserversorgung die richtige Investorin für das Oberbecken wäre. Private sollen das machen, wofür Private die nötige Kompetenz haben. Am kompetentesten in Deutschland, was den Talsperrenbau angeht, ist die Thüringer Fernwasserversorgung. Die letzte große Talsperre, die in Deutschland gebaut wurde, wurde von der Thüringer Fernwasserversorgung gebaut und sie hat dort bewiesen, dass sie das entsprechende Know-how hat. Auch wenn sie die Talsperre Leibis wegen der
mangelnden Notwendigkeit abgelehnt hat, kann man zumindest verzeichnen, dass sie von den ökologischen Kriterien positive Maßstäbe in Deutschland gesetzt hat. Deshalb, denke ich, kann sich die Thüringer Fernwasserversorgung beim Bau des Oberbeckens mit einbringen, ihn vielleicht sogar selbst übernehmen.
Wenn man sich ansieht, dass die Europäische Union für die neue Förderperiode für Nicht-mehr-C1Gebiete einen Vorrang für Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Ähnliches vorsieht, wäre es angebracht, dass der Freistaat Thüringen hier seine Fernwasserversorgung mit EFREMitteln entsprechend in die Lage versetzt, diese Investition zu tätigen, damit die Einnahmen aus dem Pumpspeicherkraftwerk zu großen Teilen dem Freistaat zugutekommen. Die Thüringer Fernwasserversorgung könnte damit die Trinkwasserpreise stabilisieren und die hoheitlichen Aufgaben absichern. Deshalb werben wir für ein solches Modell. Es sollte aus unserer Sicht dringend geprüft werden.
Meine Damen und Herren, wir müssen auch für die anderen nicht mehr benötigten Talsperren eine Nutzung finden. Ein Spaßbad in Zeulenroda muss finanzierbar sein. Ich weiß, das ist der Wunsch der Region, die Talsperre Zeulenroda für touristische Zwecke zu nutzen, darin auch baden zu gehen.
Aber es muss finanzierbar sein. Wir haben eine Spaßbaddichte in Thüringen, die uns die Luft zum Atmen genommen hat. Herr Emde, Sie müssen bei der Badfinanzierung die Unterhaltung der Talsperre mit bedenken. Was die Unterhaltung einer Talsperre jährlich kostet, können Sie sich in den Unterlagen der Fernwasserversorgung anschauen. Sie müssen dort von einer halben Million Euro im Jahr ausgehen.
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Bleiben Sie in Südthüringen, von meiner Heimat haben Sie keine Ahnung.)