Ein weiterer Punkt - eine lebensbegleitende Ausund Weiterbildung, unabhängig von Alter und sozialem Status ermöglichen: Ich glaube, das ist heute auch schon möglich. Jeder, der im Bezug SGB II oder SGB III ist, hat die Möglichkeit, auch an Ausund Weiterbildung teilzunehmen. Zudem bieten wir ja auch als Land noch die Möglichkeit, über viele Programme des Europäischen Sozialfonds sich zu qualifizieren, sich in den Unternehmen weiterzubilden - all diese Dinge gibt es schon und die funktionieren auch.
Der nächste Punkt - landeseigene Initiativen verstärken und die weitestgehende Nichtbefristung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen: Da sagen Sie natürlich nicht dazu, wie das finanziert werden soll. Wir haben ein Landesarbeitsmarktprogramm, wir haben das erweitern müssen, weil der Ansturm gerade auf den Teil B so groß war, es werden jetzt noch ESF-Gelder dafür eingesetzt. Aber wenn wir da in eine Nichtbefristung gehen, ich glaube, das ist ein Fass ohne Boden, das wir nicht finanzieren können, was auch nicht - das muss ich auch dazusagen - Aufgabe des Landes ist.
Die Integration in Arbeit mit Unterstützung öffentlicher Mittel, dass die zwingend dazu führt, den Hilfebezug aus dem SGB II zu beenden: Ich glaube, dass das eine Forderung ist, die nur schwer umzusetzen ist. Das, was wir hier auch als Land getan haben, ist, dass wir zum Beispiel auch in Bezug auf Mindestlohn Richtlinien angepasst haben, was nicht überall auf Gegenliebe gestoßen ist, das muss man auch dazu sagen. Dass hier nur noch Maßnahmen und auch Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden, die eine tarifliche Bezahlung innehaben. Ich glaube trotzdem, dass das der richtige Weg ist. So viel zum Antrag der LINKEN.
Aus meinen Ausführungen haben Sie sicherlich entnehmen können, dass wir dem Antrag nicht zustimmen werden und wir ihn auch nicht an den Aus
im Wirtschaftsausschuss auch dort so verständigt haben, wenn es Bedarf gibt, dann stellen wir noch einmal einen neuen Antrag.
Was den Antrag der GRÜNEN betrifft, Frau Siegesmund, Sie haben es schon gesagt, dass man dem ersten Teil sicherlich fast ausnahmslos zustimmen kann, aber warum bedarf es dieses Antrags, dass der Landtag etwas feststellt. Ich glaube, wir sind nicht hier dazu da, um Feststellungen zu machen, sondern um Sachen zu beschließen
- ja, Sachen zu beschließen -, damit die Landesregierung das auch umsetzen kann. Also Feststellungen würde ich auch nicht beschließen, das geht nicht in die Intention unserer Richtung.
Als Zweites: Das Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat, auch dazu habe ich schon gesprochen, es gibt den Vermittlungsausschuss jetzt und die Landesregierung hat sich hier sehr aktiv beteiligt.
Alles in allem: Wir werden beiden Anträgen nicht zustimmen, weil sie von uns aus unserer Sicht für erledigt gelten. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Baumann. Das Wort hat jetzt die Frau Abgeordnete Leukefeld für die Fraktion DIE LINKE.
Ja, also wie eine heiße Kartoffel ist dieser Antrag, der ist Ende Juni geschrieben, unserer zumindest, wird der hier hin und her geschmissen, weil es ja eigentlich wichtig und richtig ist, aber zu guter Letzt lehnen ihn ab.
Irgendwann muss man sich entscheiden und das was hier an der inhaltlichen Seite, nicht nur des Antrags, sondern des Prozesses, der sich bundesweit abspielt, sichtbar wird, das ist ein Schauspiel der ganz besonderen Art.
Frau Holzapfel, Ihre Analyse, ist gut, ich teile auch die Auffassung - leider muss ich sagen -, dass es eben kein Alternativantrag von den GRÜNEN ist. Man muss sich bei einem Antrag immer entscheiden und wenn man einen eigenen einbringt, muss man natürlich für den sein, so dass man also - obwohl sehr viel Ähnliches drin steht - natürlich dem nicht zustimmen kann. Aber Frau Holzapfel, wenn die Analyse so ist, dann muss man eben auch konsequent sein.
Zu Herrn Kemmerich kann ich nur sagen: Eiskalt und alle die, die Politik der FDP so mitverfolgen ich meine, es werden ja offensichtlich immer weniger, die sich dafür begeistern können -, denen muss man nur sagen, es ist gegen Menschen gerichtet, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen.
Herr Baumann, klar hat die Landesregierung etwas gemacht und wir haben sie in vielen Fällen dabei auch unterstützt, aber jetzt geht es vor allen Dingen darum, Druck gegen Schwarz-Gelb aufzumachen. Das macht Ihr Wirtschaftsminister punktuell und wir hätten gern den ganzen Landtag hier von Thüringen, der sich dort positioniert.
Schon seit Anfang April, als die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vorgelegt hat, ist gesagt worden, dass er eine Reihe von Streichungen und Änderungen der Arbeitsmarktinstrumente vorsieht und nicht an der Wirklichkeit und Realität für die verschiedenen Formen von Arbeitslosigkeit orientierte Maßnahmen dort in den Mittelpunkt stellt. Es wird gestrichen. Die Bundesregierung behauptet, sie verbessere damit die Beschäftigungschancen für Erwerbslose und das ist nicht der Fall. Frau Siegesmund hat hier erklärt, dass die tiefe Spaltung auf dem Arbeitsmarkt zwischen dem Bereich des SGB III und des SGB II fortgesetzt wird und die Gefahr und die Befürchtung, die wird zum Teil auch hier geteilt, dass Menschen aus dem SGB-II-Bereich, Langzeitarbeitslose, immer mehr abgehängt werden. Im Grunde genommen ist es die Fortsetzung des schon 2010 beschlossenen Sparpakets der Bundesregierung, was die Kürzung in der Arbeitsmarktpolitik beinhaltet. Ich will es nur
noch einmal sagen, von 2011 bis 2014 sind das eben 16 Mrd. € und in 2011 und 2012 sind das 2,2 Mrd. € ganz konkret. Wir haben in diesem Jahr schon 66 Mio. € weniger Eingliederungstitel im Land Thüringen zur Verfügung gehabt und nächstes Jahr werden es mindestens 40 Mio. € weniger sein. Wenn hier gesagt wird, dass die Statistik super gut aussieht, dann würde ich in Anlehnung an die Zitate, die wir vorhin bei dem anderen Antrag gehört haben, hier auch gern ein Zitat anbringen, und zwar von dem Mathematikprofessor Gerd Bosbach aus Koblenz, der sagt, ich zitiere, wenn ich darf: „Politiker benutzen die Statistik wie ein Betrunkener einen Laternenpfahl, nicht um eine Sache zu beleuchten, sondern um sich daran festzuhalten“.
Genau. Für uns ist klar, dass, wenn diese Kürzungen weiter stattfinden, es damit immer schwieriger wird, Menschen, Langzeitarbeitslose heranzuführen, zu qualifizieren und letztendlich in Arbeit zu bringen. Die Mittel aus dem Landesarbeitsmarktprogramm sind weitgehend aufgebraucht bzw. gebunden. Die Bundesmittel werden gekürzt, bleiben uns also nur noch die ESF-Mittel. Das trägt natürlich zu einer Reduzierung bzw. zu einer Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit bei. Verbände, Vereine und auch Betroffene haben uns gewarnt, seit dem Frühjahr, im Grunde genommen seit dem Herbst des vergangenen Jahres, und haben gesagt und die Politik aufgefordert, auch uns aufgefordert, die geplante Reform und die Kürzungen zu stoppen. Ich will hier an die große Unterschriftenaktion des paritätischen Wohlfahrtsverbandes, an die Positionen der Diakonie und auch der Caritas erinnern. Der Deutsche Caritasverband fordert - ich will das auch noch einmal zitieren - „einen Richtungswechsel bei der Eingliederung in Arbeit“. „Notwendig ist ein System“, wird gesagt, „in dem die Förderung der Arbeitssuchenden einzelfallorientiert und passgenau erfolgt. Die Förderung von Menschen im SGB II muss an individuellen Förderzielen ausgerichtet sein, wozu flexible Instrumente nötig sind. Bei Langzeitarbeitslosen müssen neben der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt auch die Herstellung und der Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit sowie die soziale Teilhabe als Grundziel im SGB II festgelegt werden.“
Arbeit und Soziales sind zwei Seiten einer Medaille. Das macht man nicht mit kurzfristigen Trainingsmaßnahmen. Das macht man nicht, wenn man Pflichtleistungen in Ermessensleistungen verändert. Das hat letztendlich auch dazu geführt, dass es im Vermittlungsausschuss angekommen ist, dass der Bundesrat nicht zugestimmt hat. Leider hat er, das muss man auch sagen, dem Bundesausschuss für Arbeit und Soziales nicht Rechnung getragen. Die
ser hatte nämlich eine komplette Überarbeitung gefordert. Jetzt bleibt es nur bei den Punkten Gründungszuschuss, Einstiegsqualifizierung und dem Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer, was ich für ungeheuer wichtig halte. Thüringen hat sich dafür eingesetzt, dass der Gesetzentwurf verändert wird. Jetzt muss man aufpassen, dass das auch umgesetzt wird. Falls Sie heute hier diesen Antrag ablehnen, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn auch im Vermittlungsausschuss eine Ablehnung erfolgt.
Meine Damen und Herren, das Thema bleibt aktuell und Sie haben sich hier mit einigen Positionen auseinandergesetzt. Ich will noch einmal abheben auf die 2. Neufassung und dort auf den Punkt I.
Könnten Sie mir den Zusammenhang zwischen Vermittlungsausschuss und der Abstimmung hier im Landtag erläutern?
Das kann ich Ihnen erläutern, Herr Baumann. Da müssten jetzt die drei Mal an Ihnen vorbeigegangen sein, wo wir hier in drei Landtagssitzungen diesen Antrag auf der Tagesordnung hatten mit der Zielrichtung, die Landesregierung zu beauftragen und zu bestärken, sich im Bundesrat stark zu machen. Sie können natürlich sagen, dass sie das alles machen, ohne dass es einen entsprechenden Auftrag gibt. Aber Sie reden in Ihrer Presseerklärung von Kahlschlagpolitik - haben Sie, das kann ich Ihnen vorlesen - und dass Sie die Landesregierung auffordern, sich im Bundesrat soundso zu verhalten. Hier haben Sie es aber nicht fertiggebracht, dem Antrag zuzustimmen, diesen Antrag vorzuziehen und bereits in den vergangenen Sitzungen zu behandeln.
Er will nicht verstehen, dass wir die Debatte hier brauchen. Er braucht eine Rechtfertigung dafür, dass sie sich immer aus der Affäre ziehen, wenn es ernst wird und wenn sie mal Ihre Hand heben müssen. Entschuldigung.
Deswegen kommt nachher auch die Minute, auf die ich schon gespannt bin. Ich meine, ich habe da keine Illusionen mehr, aber Sie haben ja gelesen, in der zweiten Neufassung gibt es einen neuen ersten Punkt. Dieser beinhaltet, dass die Landesregierung aufgefordert wird, sich umgehend mit einer Bundesratsinitiative für einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn einzusetzen, der flächendeckend, armutsfest und existenzsichernd bei Arbeit in Vollzeit ist. Dies unterstützt das, was Ihr Wirtschaftsminister hier angeregt hat. Er hat sogar von 8,33 € gesprochen. Ich gebe zu, das ist uns immer noch ein bisschen zu wenig. Deswegen haben wir gar nichts hineingeschrieben. Ich beantrage, dass dieser Punkt gesondert abgestimmt wird. Ich bitte auch um namentliche Abstimmung, weil ich gespannt bin, wie man sich hier positioniert. Ich darf daran erinnern, dass ein ähnlicher Antrag bereits in der letzten Legislaturperiode am 19.02.2007 eingereicht wurde und, obwohl wir da gemeinsam in einem Bündnis für einen flächendeckenden Mindestlohn waren, hat auch hier die SPD diesen Antrag auf Bundesratsinitiative zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland abgelehnt.
Zur CDU will ich in dem Fall nicht allzu viel sagen. Wir haben das Hin und Her die letzte Woche alle mitbekommen. Wir haben uns hier auch verständigt und Herr Bergemann hat dazu oft gesprochen und hat hier auch versichert, dass er sich dafür einsetzt, dass es demnächst einen gesetzlichen Mindestlohn geben wird.