Zu Frage 3: Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU und der SPD wurde festgelegt, dass das Förderinstrument örtliche Jugendförderung - ehemals als Jugendpauschale bezeichnet - auf 15 Mio. € aufgestockt werden soll. Die Entscheidung hierüber hat der Gesetzgeber. Der Haushaltsplanentwurf 2010 befindet sich in der Phase der Referentengespräche. Zum jetzigen Zeitpunkt können daher keine belastenden Informationen an Landkreise und kreisfreie Städte gegeben werden. Die abschließende Entscheidung über den Landeshaushalt obliegt natürlich dem Thüringer Landtag.
Zu Frage 4: Auf der Basis des beschlossenen Landeshaushalts erfolgt die Bewilligung an die Landkreise und kreisfreien Städte. In der Folge können die zur Verfügung stehenden Landesmittel dann abgerufen werden.
Herr Schubert, eine Rückfrage. Ist Ihnen bewusst, dass aufgrund der verspäteten Verabschiedung im April bereits derzeit schon Jugendeinrichtungen finanziell gestrichen, finanziell gekürzt werden, es unter anderem auch zu Personalentlassungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit kommt und a) die verspätete Verabschiedung des Haushalts und b) damit einhergehend die verspätete Verabschiedung der Jugendpauschale nicht mehr wirken
Das ist mir nicht bekannt, auch nicht aus meinem eigenen Kreis, wo ich im Kreistag sitze. Zur verspäteten Verabschiedung: Es werden in den ersten Monaten auf der Grundlage des Haushaltsansatzes 2009 Pauschalen finanzierbar sein, natürlich dann nicht auf der 15-Mio.-Euro-Basis, sondern auf der Basis des vergangenen Jahres. Wie gesagt, es obliegt sowieso dann der Entscheidung des Landtags, ob am Ende 15 Mio. € oder 10 Mio. € drinstehen oder eine andere Zahl. Da kann die Regierung nur Vorschläge machen. Aber die Zahl, die letztendlich hier beschlossen wird, entscheiden Sie selbst.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, hat die Landesregierung Hinweise, dass es im Jahr 2009 Landkreise oder kreisfreie Städte gab, die die Jugendpauschale nicht abgerufen bzw. kofinanziert haben?
Die Frage kann ich nicht beantworten, weil ich es einfach jetzt nicht weiß. Deswegen würde ich Ihnen vorschlagen, dass wir das nachreichen. Da muss ich einfach im Haus nachfragen.
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Sie haben zu Recht darauf verwiesen, Herr des Verfahrens ist zum Schluss der Landtag. Aber die Landesregierung ist laut Verfassung verpflichtet, dem Landtag einen Haushaltsentwurf vorzulegen. Können Sie sagen, was dieser Haushaltsentwurf in dieser Frage - also Jugendpauschale - beinhalten wird? Was schlagen Sie dem Landtag vor?
Da es jetzt noch keinen Haushaltsentwurf gibt, kann ich Ihnen auch nicht sagen, was die Landesregierung vorschlägt, ganz einfach.
Danke, Herr Staatssekretär. Weitere Anfragen sehe ich nicht. Dann rufe ich auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 5/210, eine der Abgeordneten Dr. Lukin von der Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage hatte ich vor der Aktuellen Stunde gestellt. Ich möchte sie aber kurz trotzdem noch vortragen, weil ich bitte, vor allen Dingen auf die Punkte 3 und 4 mit den Schwerpunkt der Beantwortung zu legen.
Jüngsten Pressemitteilungen zufolge plant die Deutsche Bahn AG Einschnitte im regionalen Güterverkehr - wir hatten darüber gesprochen. Nach Angaben des Betriebsrats sehen die Abbaupläne den Abbau von einem Drittel aller Arbeitsplätze in der Region vor und einen Rückgang des Güterverkehrs um 25 Prozent.
1. Wie viele Arbeitsplätze und Güterverkehrsleistungen sind nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen und Mitteldeutschland von den angekündigten Abbaumaßnahmen betroffen?
2. Welche Zugangsstellen, Werkstätten und andere Einrichtungen in Thüringen und Mitteldeutschland sind nach Kenntnis der Landesregierung in welcher Form von Schließung bedroht?
3. Sieht die Landesregierung, insbesondere unter Berücksichtigung der Aussage im Koalitionsvertrag, "so viel Verkehr wie möglich von der Straße auf die Schiene zu verlagern", Handlungsbedarf? Wenn ja, in welcher Form und wie begründet sie ihre Auffassung?
4. Wie schätzt die Landesregierung die von der Bahn beabsichtigte Infrastrukturoptimierung im Güterverkehr in Bezug auf die Absicht und den Zeitpunkt ihrer Realisierung, aber auch hinsichtlich der Folgen für die Thüringer Wirtschaft ein und wie begründet sie ihre Position?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Herr Minister Carius.
Zu Frage 1: Nach Informationen der Deutschen Bahn AG wurden bisher keine verbindlichen Beschlüsse gefasst, die in Thüringen oder in Mitteldeutschland einen Abbau von Arbeitsplätzen oder Güterverkehrsleistungen zur Folge haben. Der Landesregierung ist jedoch bekannt, dass die DB Schenker Rail AG ein Expertengremium eingesetzt hat, das Vorschläge erarbeiten soll, um die teils erheblichen Nachfragerückgänge im Schienengüterverkehr betriebswirtschaftlich abfedern zu können. Nach Auskunft des Betriebsratsvorsitzenden der DB Schenker Rail AG sind von den bisherigen Überlegungen 600 bis 800 Arbeitsplätze betroffen.
Zu Frage 2: Nach Auskunft des Betriebsratsvorsitzenden der DB Schenker Rail AG sollen in Thüringen die Werkstatt Saalfeld und die Güterverkehrsstelle Meuselwitz von den Plänen betroffen sein. In Mitteldeutschland sollen darüber hinaus die Werkstätten in Magdeburg-Rothensee, Dresden, Senftenberg, der Rangierbahnhof Dresden-Friedrichstadt sowie 21 weitere Güterverkehrsstellen betroffen sein.
Zu Frage 3: Die Landesregierung unterstützt alle Maßnahmen, die zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziels beitragen. Der Landesregierung stehen jedoch keine administrativen Mittel zur Verfügung, interne betriebswirtschaftliche Diskussionen eines im inter- sowie im intramodalen Wettbewerb stehenden Wirtschaftsunternehmens zu beeinflussen. Daher fordert das Land von der Deutschen Bahn AG vor unumkehrbaren Entscheidungen eine Einbeziehung der Landesregierung und der Öffentlichkeit.
Zu Frage 4: Da es sich, wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, derzeit um interne Diskussionen der Deutschen Bahn AG handelt und aktuell nicht abzusehen ist, ob bzw. wann Rationalisierungsmaßnahmen greifen werden, ist eine konkrete Folgenabschätzung derzeit nicht möglich. Gleichwohl wird die Forderung nach einer aktiven Einbindung aufrechterhalten. Das gilt ebenso für eine nachvollziehbare Begründung für die einzelnen Maßnahmen.
Gibt es Nachfragen aus dem Haus? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die Drucksache 5/211 auf, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger
Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD ist vereinbart, dass in Thüringen bei den Bürgermeister- und Landratswahlen wieder die Stichwahlen eingeführt werden sollen.
1. In wie vielen Gemeinden müssen im Jahr 2010 Bürgermeisterwahlen stattfinden und für welche Gemeinden sind die Wahlen der Bürgermeister bereits terminiert?
2. Wann beabsichtigt die Landesregierung, den angekündigten Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Stichwahlen in den Landtag einzubringen?
3. Bis wann muss eine gesetzliche Neuregelung für die Bürgermeisterwahlen in Kraft getreten sein, damit am 6. Juni 2010 die Bürgermeisterwahlen mit der Möglichkeit anschließender Stichwahl stattfinden können?
4. Mit welchen Stellungnahmen bzw. mit welchen inhaltlichen Forderungen haben sich die kommunalen Spitzenverbände zur Erstellung eines Gesetzentwurfs in dieser Angelegenheit bisher eingebracht?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Festsetzung des Wahltermins für jede einzelne Bürgermeisterwahl ist eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamts für Statistik endet in 703 Gemeinden die Amtszeit des Bürgermeisters regulär im Jahre 2010, so dass in den letzten drei Monaten der Amtszeit die Neuwahl durchzuführen ist. Für zwei Gemeinden liegen Informationen vor, dass ein Wahltag für eine Bürgermeister- bzw. Ortsteilbürgermeisterwahl im Jahr 2010 festgesetzt wurde. Eine exakte Gesamtzahl aller
Gemeinden, in denen im Jahr 2010 Bürgermeisterwahlen stattfinden, kann nicht gebildet werden. Zu den oben genannten 703 Gemeinden können noch einige weitere hinzukommen, wenn die Wahl vorgezogen werden muss, z.B. wegen Rücktritts oder wegen des Todes. In 2011 endet regulär die Amtszeit von 16 Bürgermeistern und einem Landrat des Saale-Orla-Kreises, in 2012 von 131 Bürgermeistern und 16 Landräten.
Zu Frage 2: Die Landesregierung beabsichtigt, den angekündigten Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Stichwahl im Januar in den Landtag einzubringen.
Zu Frage 3: Damit Bürgermeisterwahlen am 6. Juni 2010 mit der Möglichkeit anschließender Stichwahl stattfinden können, muss eine gesetzliche Neuregelung zur Wiedereinführung der Stichwahl vor dem Wahltag in Kraft treten. Für alle Rechtshandlungen gilt grundsätzlich die Rechtslage, die zum Zeitpunkt des Handelns besteht. Das gilt auch für die Durchführung des Wahlverfahrens. Deshalb muss der Gesetzgeber bei Änderungen im Wahlrecht sicherstellen, dass sich während eines laufenden Wahlverfahrens die Rechtslage nicht ändert. Der Gesetzentwurf der Landesregierung stellt daher in Artikel 2 auf die Festsetzung des Wahltermins ab. Soweit die Rechtsaufsichtsbehörden für die Wahlen am 6. Juni 2010 die Wahltage im Laufe des Dezember 2009, Januar oder Februar festsetzen werden, wird die Stichwahl nicht mehr zur Anwendung kommen.
Zu Frage 4: Den kommunalen Spitzenverbänden wurde jeweils mit Schreiben vom 9. Dezember 2009 der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Stichwahl zur Prüfung und Stellungnahme übersandt. Stellungnahmen liegen bislang noch nicht vor.
Herr Minister, der Fraktionsvorsitzende der CDU wurde dieser Tage von einer Nachrichtenagentur dergestalt zitiert, dass er gesagt hat, es müsse die alte Regelung für alle Bürgermeisterwahlen gelten, sofern nur eine Wahl vor der Geltung der neuen Regelung stattfinde, um den Grundsatz der einheitlichen Rechtsgrundlage zu bewahren. Könnten Sie dazu ein paar Ausführungen machen, können Sie das bestätigen?
Nach Auffassung der Landesregierung ist es ein Gebot der Rechtssicherheit und der Manipulationsvermeidung bei Wahlen, dass während des Wahlverfahrens die Rechtslage nicht wechselt. Das Wahlverfahren bezieht sich auf die konkrete Gemeinde und beginnt mit der Festsetzung des Wahltermins. Ab diesem Zeitpunkt kann es nach Auffassung der Landesregierung keine Veränderung des Wahlverfahrens mehr geben.
Danke. Dass es für eine Gemeinde nicht mitten im Wahlverfahren gewechselt werden kann, ist mir klar. Aber was Herr Mohring meines Erachtens gesagt hat oder womit er zitiert worden ist, ist, dass für das ganze Bundesland die Bürgermeisterwahlen gleich sein müssten. Wenn beispielsweise eine Wahl schon im März ohne Stichtagsregelung stattfinden würde, dann müssten alle anderen Wahlen in diesem Jahr oder in dieser Periode auch unter dieser Regelung stattfinden.