Protocol of the Session on October 14, 2011

Die Stadt Kahla steht nach eigenen Angaben unmittelbar vor der Zahlungsunfähigkeit. Zur Abwehr der Zahlungsunfähigkeit wurde die Erhöhung des Kreditrahmens für Kassenkredite um 294.000 € auf fast 4,4 Mio. € erhöht. Die Stadt hat darüber hinaus Bedarfszuweisungen beim Land beantragt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellen sich gegenwärtig die Finanzsituation und die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Kahla konkret dar?

2. Welche Ursachen sind für die gegenwärtige Finanzsituation der Stadt Kahla zu benennen und inwieweit sind diese Ursachen auf zurückliegende Entscheidungen des Stadtrates, der Kommunalaufsicht im Landratsamt Saale-Holzland-Kreis und der Landesregierung zurückzuführen?

3. Inwieweit verfügt die Stadt Kahla über ein Haushaltssicherungskonzept und welche einzelnen Maßnahmen enthält dieses Haushaltssicherungskonzept?

4. In welcher Höhe und für welche Zwecke hat die Stadt Kahla Bedarfszuweisungen beantragt und wie stellt sich der Bearbeitungsstand des Antrags gegenwärtig konkret dar?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Staatssekretär Rieder.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Finanzsituation der Stadt Kahla ist problematisch. Die dauernde Leistungsfähigkeit ist nicht gegeben, Rücklagen sind nicht vorhanden, die Verschuldung liegt erheblich über dem Landesdurchschnitt. Ein ausgeglichener Haushalt für das Jahr 2011 kann nicht dargestellt werden.

Zu Frage 2: Das mit der Leistungskraft der Stadt Kahla nur bedingt im Einklang stehende Investitionsverhalten hat bereits Mitte der 90er-Jahre dazu geführt, dass die Stadt wegen der daraus resultierenden Schuldendienstbelastung häufig Bedarfszuweisungen aus dem Landesausgleichsstock in Anspruch nehmen musste. Das Haushaltsgebaren orientierte sich nicht immer im notwendigen Umfang an den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Dabei wurden die eigenen Einnahmemöglichkeiten nur moderat ausgeschöpft und zudem noch freiwillige Leistungen erbracht. Im Jahr 2005 hat die Stadt Kahla Derivatgeschäfte abgeschlossen, die mit den Vorgaben des Thüringer Innenministeriums nicht im Einklang standen. Aus diesen Geschäften entstand für die Stadt Kahla ein Verlust in Höhe von 1.997.575,26 €. Der Abschluss der Derivatgeschäfte wurde vom Stadtrat der Stadt Kahla beschlossen, eine Einbeziehung der Rechtsaufsicht fand erst nach Bekanntwerden von möglichen Verlusten statt.

Zu Frage 3: Die Stadt Kahla hat ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung hierzu konnte noch nicht erteilt werden. Herausgegriffen aus der Vielzahl von Maßnahmen sind unter anderem die folgenden zu nennen: die Anhebung der Hebesätze, die Erhöhung von Gebühren, die Überarbeitung der Vergnügungssteuersatzung, Vermögensveräußerungen zum Beispiel von Grundstücken und Umschuldungen bestehender Kredite.

Zu Frage 4: Mit Schreiben vom 5. September 2011 beantragte die Stadt Kahla eine Überbrückungshilfe in Höhe von 4.151.602 €. Hingegen wies die beigefügte Liquiditätsplanung bis zum 31.12.2011 einen Bedarf von 289.939,45 € aus. Daraufhin wurde das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis als zuständige Rechtsaufsicht durch das Thüringer Finanzministerium mit Schreiben vom 19. September 2011 gebeten, weitere Unterlagen und Erläuterungen vorzulegen, insbesondere hinsichtlich des Genehmigungsstandes des Haushaltssicherungskonzeptes und der Antragshöhe. Diese Unterlagen wurden dem Finanzministerium mit Schreiben vom 20. September dieses Jahres übermittelt. In diesem Schreiben wurde der Liquiditätsbedarf durch die Stadt Kahla nunmehr auf 87.691,50 € zum 30. September 2011

beziffert. Auf der Grundlage dieses aktualisierten Antrags wurde zugunsten der Stadt Kahla mit Bescheid vom 30. September 2011 eine Überbrückungshilfe in Höhe von 72.691,50 € festgesetzt. Dieser Bescheid ist mangels Erklärung eines Rechtsmittelverzichts durch die Stadt Kahla noch nicht bestandskräftig. Die Überbrückungshilfe konnte daher bislang noch nicht ausgezahlt werden.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Sie haben darauf verwiesen, was die Stadt alles gemacht hat. Unterlag nicht auch die Stadt Kahla, wie alle Thüringer Gemeinden, hinsichtlich der Haushaltssatzung der Rechtsaufsicht des Landes und inwieweit hat die Rechtsaufsicht diese Prozesse in der Stadt Kahla rechtsaufsichtlich begleitet?

Natürlich unterlag die Stadt Kahla der Rechtsaufsicht, aber wie ich das auch schon zu den Derivatgeschäften ausgeführt habe, Rechtsaufsicht kann nur ausgeübt werden, wenn die Tatsachen bekannt sind.

Es gibt die zweite Nachfrage durch den Fragesteller.

Wenn also der Stadt Kahla offenbar finanzielle Schäden entstanden sind, zum Beispiel durch Derivatgeschäfte, inwieweit sind dort Verantwortliche eventuell strafrechtlich, beamtenrechtlich, zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen worden?

Nach meiner Kenntnis ist ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 3364.

Status der Energie-Effizienzförderung

Laut Medieninformationen plant die Landesregierung die Vorlage eines Gesetzes zur Förderung der Energieeffizienz in Gebäuden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann ist mit der Vorlage eines solchen Gesetzes zu rechnen?

2. Wie soll sich dieses Gesetz von der bisherigen Rechtslage abheben?

3. Welche Erkenntnisse wurden bislang aus der Analyse des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerba- re-Wärme-Gesetz - EWärmeG -) gezogen und welche Konsequenzen sollen diese für die Landesgesetzgebung in Thüringen haben?

4. Welche Einsparziele will die Landesregierung mit einem solchen Gesetz erreichen?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Herr Carius.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Die Erhöhung der Energieeffizienz kommt zusammen mit den Maßnahmen der Energieeinsparung, sie spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der energiepolitischen Ziele dieser Landesregierung. Bei der Umsetzung dieser Ziele gilt es, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Effizienzbemühungen einerseits und den wirtschaftlichen und sozialen Folgen entsprechender Maßnahmen andererseits zu erreichen. Vor diesem Hintergrund bedarf es bei der Erarbeitung entsprechender gesetzlicher Regelungen einer gründlichen Folgenabschätzung.

Zu den Fragen 1 und 2: Im Thüringer Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Technologie wird derzeit ein Referentenentwurf eines Thüringer Erneuerbaren Energienwärmegesetzes erarbeitet. Anliegen dieses Gesetzes ist eine Verbesserung der Energieeffizienz und Intensivierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Wärmebereich. Der Referentenentwurf soll bis Ende des Jahres vorliegen und anschließend zunächst innerhalb der Landesregierung diskutiert werden. Weitergehende Aussagen zum Inhalt des Gesetzes können erst nach Abschluss der Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung gemacht werden.

Zu Frage 3: Die Erfahrungen mit der Anwendung des erneuerbaren Energiewärmegesetzes in Baden-Württemberg sind in dem Erfahrungsbericht

des Umweltministeriums Baden-Württemberg ausführlich dargestellt. Der Bericht zeigt eine ausgeprägte Skepsis der Betroffenen gegenüber einzelnen Instrumenten des Gesetzes, insbesondere im Hinblick auf die damit verbundenen Nachweispflichten. Vor diesem Hintergrund wird die Thüringer Landesregierung die Erfahrungen aus Baden-Württemberg gründlich analysieren und sie bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigen. Wenn sich die Landesregierung entschließen sollte, eine gesetzliche Verpflichtung zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Intensivierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Wärmebereich zu etablieren, müssen die geforderten Maßnahmen angemessen und zielgenau wirken sowie den spezifischen Thüringer Gegebenheiten hinreichend Rechnung tragen. Hier sind in erster Linie die umfangreichen Maßnahmen im Bereich der energetischen Sanierung des Thüringer Wohnungsbestands in den vergangenen 21 Jahren und der hohe Anteil von Haushalten mit Fernwärmeversorgung zu nennen.

Zu Frage 4: Eine Aussage zu möglichen Einsparzielen des Gesetzes ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Hierzu müssen zunächst die Abstimmungen innerhalb der Landesregierung abgewartet werden.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/3365.

Höhe der Schulgelder von freien Schulen

In der Beantwortung der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 1702 in der Drucksache 5/3334 zur Höhe der Schulgelder von freien Schulen führt die Landesregierung aus, dass im Genehmigungsverfahren zur Anerkennung als Ersatzschule geprüft wird, ob eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach dem Besitzverhältnis nicht gefördert wird. Dazu wird in Anlage 1 der Drucksache dargelegt, dass entsprechende Unterlagen von der jeweiligen antragstellenden Schule verlangt werden, u.a. auch die Angaben über das Schulgeld (Höhe und soziale Staffelung). In der Frage 5 der Kleinen Anfrage, in der nach der Höhe der Schulgelder, der in den letzten zehn Jahren genehmigten Ersatzschulen in freier Trägerschaft gefragt wird, führt das Ministerium jedoch aus, dass eine statistische Erhebung zu den angefragten Daten der Landesregierung nicht vorliege.

Ich frage die Landesregierung:

(Abg. Schubert)

1. Welche Angaben liegen der Landesregierung zu den Höhen und zur sozialen Staffelung der Schulgelder bei genehmigten Ersatzschulen in freier Trägerschaft vor?

2. Inwieweit stehen die vorhandenen Angaben zur Höhe und zur sozialen Staffelung der Schulgelder von genehmigten Ersatzschulen in freier Trägerschaft der Landesregierung zur Verfügung, um gegebenenfalls parlamentarische Anfragen von Landtagsabgeordneten beantworten zu können?

3. Wie ist zu erklären, dass offensichtlich zwar Höhe und soziale Staffelung der Schulgelder bei der Genehmigung der Ersatzschulen durch das Ministerium geprüft werden, auf Nachfrage in der Kleinen Anfrage 1702 jedoch dargestellt wird, dass keinerlei statistische Erhebungen dazu vorlägen?

4. Wieso wurden die vorliegenden Angaben zu den Schulgeldern bei Ersatzschulen in freier Trägerschaft nicht ausgewertet, um die Frage 5 in der Kleinen Anfrage 1702 zu beantworten?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatsekretär Prof. Dr. Merten.

Vielen Dank Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich wie folgt, und zwar zusammenfassend, beantworten.

Wie in der Antwort auf Frage 7 der Kleinen Anfrage 1702 bereits mitgeteilt, bedarf nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der Betrieb einer Ersatzschule der Einbringung eines Eigenanteils, welcher auch aus Schulgeld erbracht werden kann. Die Zusammensetzung des Eigenanteils obliegt vollumfänglich - ich wiederhole noch einmal: vollumfänglich - der Entscheidung der Träger. Hinsichtlich der Höhe wird die höchstrichterliche Rechtsprechung zugrunde gelegt, wonach auch eine soziale Staffelung von Schulgeld möglich ist. Bei der Prüfung der Unterlagen im Genehmigungsverfahren wird somit die Einhaltung der Rechtsprechung geprüft. Eine spätere Überprüfung erfolgt nur bei Vorliegen von Anhaltspunkten, dass Genehmigungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Im Übrigen werden die Vorgänge zur Genehmigung von Ersatzschulen und weiteren Bildungsgängen an bestehenden Ersatzschulen sowie in Verfahren zur Verleihung der Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ersatzschule zum Zeitpunkt der Antragstellung als Einzelvorgänge bearbeitet und nach Abschluss als solche archiviert. Selbst wenn die Landesregierung zum Zeitpunkt der Archivierung die

Zusammensetzung des Eigenanteils in der Statistik aufnehmen würde, wäre diese nie aussagekräftig, da sich die Daten, wie bereits erläutert, im Laufe der Zeit natürlich ändern können und regelmäßig ändern.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3367.

Ausschreibung der ÖPNV-Leistungen ab 1. Januar 2012 im Landkreis Hildburghausen

Der Landkreis Hildburghausen hat die ab dem 1. Januar 2012 zu erbringenden Leistungen des ÖPNV europaweit ausgeschrieben. Nach Aussagen der Landesregierung in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 7. September 2011 hätte vor der Ausschreibung gemäß der EU-Verordnung 1370/ 2007 verpflichtend ein Aufruf erfolgen müssen, ob Verkehrsunternehmen die betreffende Leistung eigenwirtschaftlich erbringen wollen. Der Landrat des Kreises Hildburghausen erklärte im Gegensatz dazu in der Kreistagssitzung vom 20. September 2011, dass die EU-Verordnung 1370/2007 keine Verpflichtung zu einem solchen Aufruf beinhalten würde.

Ich frage die Landesregierung: