Herr Staatssekretär Rieder, meine Frage ist, es ist ja richtig, zutreffend, so habe ich Sie verstanden, dass mein Name und meine Wahlkreishomepage in dieser Gefährderanalyse auftaucht, aufgrund dessen, dass wir die Demonstration mit verlinkt haben. Meine Frage: Sehen Sie dafür einen inhaltlichen Anlass? Wenn ja, hätte ich gern eine Begründung. Je nachdem stelle ich vielleicht dann noch eine zweite.
Im Gefährdungsbericht des LKA sind u.a. die Internetseiten, die zur Demonstration aufrufen, und Internetseiten, die auf diese Internetseiten verweisen, dargestellt. Das gehört zu einem vollständigen Lagebericht.
Das heißt also, dass im Lagebericht auch z.B. die Internetpräsenz der „Thüringer Allgemeinen“, des MDR, OTZ, TLZ, ich glaube, dass auch einige bundesweite Medien über diese Demonstration berichtet haben, aufgeführt werden? Ist das zutreffend?
Es sind die Internetseiten genannt, die unmittelbar mobilisieren oder mittelbar daran beteiligt sind.
Damit ist das Fragenkontingent erschöpft. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger von der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/3323.
Angebot des Sonderurlaubs anlässlich des Papstbesuchs in Thüringer Ministerien und nachgeordneten Behörden?
Entsprechend mir vorliegender Informationen wurde mindestens in einem Thüringer Ministerium Tarifbeschäftigten und Beamten angeboten, Sonderurlaub im Zusammenhang mit dem Besuch des Papstes der katholischen Kirche zu erhalten.
1. In welchen Thüringer Behörden wurde gegebenenfalls diese Art des Sonderurlaubs wie vielen Tarifbeschäftigten und Beamten und auf wessen Veranlassung hin angeboten?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage wird der angebotene Sonderurlaub als Ausgleich für den Besuch einer Veranstaltung zur religiösen Glaubensausübung an Tarifbeschäftigte und Beamte gewährt und wie wird dieser Sonderurlaub vor dem Hintergrund der Artikel 3 und 4 des Grundgesetzes gerechtfertigt?
3. Wie begründet die Landesregierung, dass Tarifbeschäftigte und Beamte des Freistaats Thüringen vor dem Hintergrund des säkularen Staatssystems der Bundesrepublik Deutschland an Veranstaltungen z.B. der katholischen Kirche im Wege des aus öffentlichen Mitteln finanzierten Sonderurlaubs teilnehmen können?
4. Wie viele Tarifbeschäftigte und Beamte in welchen Thüringer Behörden haben diesen angebotenen Sonderurlaub angenommen und welche Kosten sind hierfür dem Freistaat Thüringen entstanden?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Bediensteten des Geschäftsbereichs des Thüringer Finanzministeriums wurden durch Erlass auf die Möglichkeit der Gewährung von Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung hingewiesen.
Zu Frage 2: Rechtsgrundlage für Beamte ist § 18 Abs. 1 der Thüringer Urlaubsverordnung. Diese Vorschrift wird als außertarifliche Regelung auf Tarifbeschäftigte entsprechend angewendet. Der § 18 Abs. 1 konkretisiert das durch Artikel 4 Grundgesetz garantierte Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung.
Zu Frage 4: Im Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums wurden insgesamt 42 Genehmigungen erteilt. Im Geschäftsbereich des Thüringer Justizministeriums wurden sieben Genehmigungen erteilt. Im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kunst wurde eine Genehmigung erteilt. Zusätzliche Kosten sind im Land hierdurch nicht entstanden. Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen die Zahlen auch noch einmal aufschlüsseln nach Beamten und Tarifbeschäftigten.
nen und Beamten gesprochen und gesagt, es seien keine zusätzlichen Kosten entstanden. Aber das sind ja Beschäftigte oder Beamte, die bezahlt werden für die Arbeit, die sie tun. Wenn sie einen Sonderurlaub bekommen, sind sie einen Tag lang nicht da. Also muss es doch irgendwie zu beziffern sein, wie hoch der Ausfall ist?
Meine zweite Frage: Gab es nur in den drei von Ihnen genannten Ministerien diesen Erlass oder galt das auch für andere Ministerien? Ist beabsichtigt, in Zukunft auch für Veranstaltungen von Vereinen beispielsweise Sonderurlaub zu gewähren?
Ja, vielen Dank. Ich fange mit der zweiten Frage an, das sind die Zahlen, die mir bekannt sind. Ich habe gesagt, zusätzliche Kosten sind nicht entstanden. Das ist richtig, allerdings ist natürlich auch die Arbeitsleistung an diesen Tagen nicht erbracht worden, insofern haben Sie recht. Dann vielleicht noch ein Blick auf § 18 der Thüringer Urlaubsverordnung, dort heißt es in Absatz 1: Bei besonderen Familienereignissen und zur Teilnahme an Veranstaltungen der Kirchen, Gewerkschaften oder Berufsverbände oder dergleichen, kann Sonderurlaub ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub unter Fortgewährung der Besoldung gewährt werden. Kann also auch erstreckt werden auf andere Ergebnisse, wenn die entsprechenden Fallkonstellationen gegeben sind, nicht bei jedem Verein.
Herr Präsident, Herr Staatssekretär, auch auf die Gefahr hin, dass möglicherweise die Anfrage jetzt in der detaillierten Form noch nicht zu beantworten ist, Sie sprachen davon, dass per Erlass darauf hingewiesen wurde, dass diese Möglichkeit des Sonderurlaubs nach § 18 Abs. 1 bestünde. Gab es in der Vergangenheit entsprechende Erlasse, die auch auf die Möglichkeit, wenn zum Beispiel große Gewerkschaftskongresse stattgefunden haben etc., dass Mitglieder der Gewerkschaften auch an diesen Tagen Sonderurlaub nehmen können und könnten Sie vielleicht eine Übersicht zuarbeiten, welche Anlässe in den letzten Jahren jeweils Gegenstand solcher Erlasse waren und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen darauf hingewiesen haben, dass sie von der Möglichkeit des Sonderurlaubs Gebrauch machen können?
das ist ständige Praxis, dass Personen Sonderurlaub erhalten, um an Gewerkschaftstagungen teilzunehmen, das haben Sie in allen Geschäftsbereichen, darauf braucht nicht hingewiesen zu werden, das wissen die Personalräte, das wissen die Gewerkschaftler und das ist bekannt.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, wir können also für die Zukunft davon ausgehen, dass jeder, der einer Religionsgemeinschaft angehört oder an dieser Religionsgemeinschaft ein Interesse hat, bei Besuch eines Führers dieser Religionsgemeinschaft in Thüringen Sonderurlaub erhalten kann? Und die zweite Nachfrage wäre, in welcher Form muss er dann geeignet auch nachweisen, dass er da gewesen ist und wie ist das passiert beim Papstbesuch?
Also, § 18 ist eine Ermessensnorm, es muss im Einzelfall entschieden werden. In diesem Fall wurden Nachweise erbracht. Die Leute mussten nachweisen durch Karten etc., Eintrittskarten, dass sie teilgenommen haben, zum Teil haben sie auch an der Vorbereitung der Veranstaltung mitgewirkt.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das hat aber nichts mit Religionsfreiheit zu tun, wenn der Papstbesuch gegenüber dem Ar- beitgeber nachgewiesen werden muss.)
Das Fragenkontingent ist erfüllt. Danke, Herr Staatssekretär. Noch eine Bemerkung von mir, Herr Meyer, wenn Sie zukünftig wieder zwei Fragen in einer verpacken, dann machen Sie es ein bisschen geschickter, dass es nicht bemerkt wird. Zukünftig werde ich eingreifen.
Wir fahren fort mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Korschewsky von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3340.
Dem „Freien Wort“ vom 28. September 2011 sowie der Website der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag ist bzw. war zu entnehmen, dass die CDULandtagsfraktion sich vom 27. bis 29. September 2011 auf einer Fraktionsreise in Tirol/Österreich befindet bzw. befunden hat.
1. Ist es richtig, dass neben der Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht und den Thüringer Ministern, die Mitglieder der Fraktion sind, auch Finanzminister Wolfgang Voß teilnahm und wenn ja, wer trägt die Kosten für die Reise und die Unterkunft des Finanzministers sowie der weiteren Minister?
2. Ist es richtig, dass mehrere Minister mit dem Flugzeug nach Tirol gereist sind und wenn ja, welche Minister, mit welcher Begründung und von welchem Abflugort?
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum Sachverhalt von „Ministerreisen“ zu Fraktionsveranstaltungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kosten angesichts der Thüringer Haushaltslage und den vorgesehenen Reduzierungen im Haushalt 2012?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: