Protocol of the Session on September 15, 2011

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Herr Carius.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Koppe, lassen Sie mich voranstellen, ich werde auf topographische Beschreibungen der Region Nordthüringen verzichten und beantworte sofort die Fragen für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Regionalpläne treten gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Landesplanungsgesetzes durch Bekanntgabe der Genehmigung im Thüringer Staatsanzeiger in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt durch die jeweilige regionale Planungsgemeinschaft als Träger der Regionalplanung. Insofern entscheidet die regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen über das Inkrafttreten des Regionalplans. Am 27. Juni 2011 fand im Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr ein Gespräch mit dem Präsidenten der regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen zum Stand der Genehmigungsprüfung statt. Seitens des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr wurden Vorschläge zur weiteren Verfahrensweise unterbreitet. Die regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen beabsichtigt, in der am heutigen Tag stattfindenden Planungsversammlung über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. Der Zeitpunkt der Genehmigung ist maßgeblich von dieser Entscheidung abhängig. Das Ergebnis liegt mir derzeit noch nicht vor.

Zu Frage 2: Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, kann hierzu keine Aussage gemacht werden. Grundsätzlich gilt aber, dass der Entwurf des Raumordnungsplans gemäß § 10 Abs. 6 des Landesplanungsgesetzes erneut auszulegen ist, wenn dieser nach der Beteiligung geändert wurde und dadurch die Grundzüge der Planung berührt sind. Werden durch die Änderung des Entwurfs des Raumordnungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann die Einholung der Stellungnahme auf die von der Änderung betroffene Öffentlich

(Abg. Kuschel)

keit sowie die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange beschränkt werden.

Zu Frage 3: Der derzeitige Regionalplanentwurf Nordthüringen basiert auf dem Landesentwicklungsplan 2004. Insofern sind die jüngsten energiepolitischen Ziele der Landesregierung, welche in den ersten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms 2025 eingeflossen sind, nicht Maßstab des hier nachgefragten Genehmigungsprozesses.

Zu Frage 4: Gemäß § 14 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes legt die regionale Planungsgemeinschaft den Regionalplan der obersten Planungsbehörde zur Genehmigung vor. Durch das Thüringer Landesverwaltungsamt wird lediglich eine Vorprüfung durchgeführt. Insofern handelt es sich um ein einstufiges Verfahren. Vonseiten der Landesregierung sind keine Änderungen an dieser Vorgehensweise vorgesehen.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister. Ich hatte ja anfänglich schon erwähnt, dass der Abgeordnete Günther seine Mündliche Anfrage zurückgezogen hat, deshalb machen wir weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3239.

Sehr geehrter Herr Präsident, ich habe folgende Frage:

Die Erschließung des 13 Hektar großen Gewerbegebietes für den zukünftigen Jenaer Technologiepark Südwest ist gefährdet.

Bis zu 800 Arbeitsplätze in High-Tech-Unternehmen sollen hier entstehen. Obwohl Ende Mai die Unterlagen abgegeben wurden, fehlt nach wie vor das Gutachten des Landesamtes für Bau und Verkehr zur Straßenanlage im zukünftigen Gewerbegebiet.

Die Jenaer haben die Auskunft erhalten (Ostthürin- ger Zeitung [OTZ] vom 26. August 2011), dass wegen Mitarbeitermangels im Landesamt für Bau und Verkehr der Antrag erst mal liegen bleibe. Wirtschaftsminister Machnig versprach deshalb, sich ebenfalls bei den Behörden, die dem Koalitionspartner CDU unterstehen, für die Antragsbearbeitung einzusetzen (ebenfalls OTZ vom 26. August 2011).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass das Landesamt für Bau und Verkehr zu wenig Mitarbeiter hat, um Anträge zügig zu bearbeiten?

2. Wie ist der Bearbeitungsstand des eingereichten Antrags zum zukünftigen Jenaer Gewerbegebiet im Landesamt für Bau und Verkehr?

3. Ist gesichert, dass die Bearbeitung und Bescheidung so zeitnah erfolgen, dass die Jenaer noch in diesem Jahr mit den Abrissmaßnahmen beginnen können oder droht ein Jahr Verzug?

4. In welcher Höhe stehen Fördermittel des Landes für das Gewerbegebiet zur Verfügung?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Herr Carius.

Herr Präsident, Frau Kollegin Lukin, meine Damen und Herren!

Zu Frage 1: Die pauschale Aussage, wonach das TMBLV zu wenig Mitarbeiter habe, um Anträge zügig zu bearbeiten, lässt sich nicht bestätigen. Im vorliegenden Fall haben zwei Mitarbeiter im einschlägigen Bereich der Haustechnik kurzfristig und unerwartet ihr Arbeitsverhältnis gekündigt. Die entsprechenden Nachbesetzungen wurden umgehend eingeleitet. Von meinem Kollegen Machnig liegt mir aber noch kein Angebot auf Stellenübertragung für das TMBLV vor - ist auch nicht notwendig.

Zu Frage 2: Die Antragsunterlagen für die Straßenerschließung sind Mitte Juni und die Unterlagen für die Abrissmaßnahmen sind Mitte Juli im TMBLV eingegangen und werden derzeit bearbeitet. Die elektrotechnische Prüfung ist auf Bitten des Landesverwaltungsamtes ausgesetzt worden, da das Landesverwaltungsamt beim Vorhabenträger eine Aktualisierung der Unterlagen für die Elektroenergieversorgung angefordert hat.

Zu Frage 3: Nach Vorlage der vollständigen prüffähigen Unterlagen wird das TMBLV seine fachtechnische Stellungnahme, die Grundlage für die Erteilung des Bewilligungsbescheides durch das Landesverwaltungsamt ist, unverzüglich abgeben. Ich gehe davon aus, dass mit den Abrissmaßnahmen rechtzeitig begonnen werden kann.

Zu Frage 4: Für das Projekt Jena 21 sind Fördermittel in Höhe von rund 8,5 Mio. € beantragt und in dem Bewilligungsrahmen 2011 eingeordnet worden. Eine Bewilligung kann allerdings erst dann erfolgen, wenn die fachtechnische Prüfung abgeschlossen ist.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Zur Richtigstellung: Ich habe den Minister Machnig zitiert vom Sommerfest auf eben diesem Territorium. Ich möchte fragen, ob vor Oktober die Prüfung

(Minister Carius)

der Unterlagen und die Bescheidung möglich seien, denn das ist der späteste Zeitpunkt, um noch in diesem Jahr mit den Abrissmaßnahmen zu beginnen.

Das lässt sich meines Wissens erst dann sagen, wenn wir über alle Unterlagen verfügen. Da die Unterlagen zur Elektroenergieversorgung vom Landesverwaltungsamt noch angefordert wurden, kann ich momentan dazu keine konkrete Aussage treffen. Ich gehe aber davon aus, dass wir alles tun, um so schnell wie möglich handlungsfähig zu sein.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3241.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Abschiebung eines kosovarischen Ashkali nach Serbien

Am 11. August 2011 wurde der Ashkali K. V. nach Belgrad abgeschoben.

K. V. lebte seit seinem vierten Lebensjahr, inzwischen mehr als 22 Jahre, in der Bundesrepublik Deutschland. Seine Mutter und andere Geschwister leben in Bayern. Gegen die unmittelbar bevorstehende Abschiebung wurde am 10. August 2011 ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gera eingereicht. Dieser wurde am 11. August 2011 abgelehnt. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) untersagte nach Einreichung der Beschwerde mit Beschluss vom 11. August 2011 der Antragsgegnerin - der Ausländerbehörde des Landkreises Sonneberg - vorläufig, K. V. abzuschieben. Zeitgleich mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes wurde jedoch die Abschiebung vollzogen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchem Grund wurde es unterlassen, den Beschluss des OVG insofern umzusetzen, K. V. unmittelbar nach der Ankunft auf dem Flughafen in Belgrad und noch vor der Einreise nach Serbien zurück in die Bundesrepublik zu holen?

2. Wie wird der Beschluss des OVG vom 11. August 2011 nunmehr umgesetzt?

3. Wie wird die Wiedereinreise von K. V. durch die Ausländerbehörde umgesetzt und K. V. zurück in die Bundesrepublik geholt? Aus welchem Grund und mit welcher rechtlichen Begründung unterbleibt gegebenenfalls die Organisation der Wiedereinreise?

4. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für K. V. bis zur endgültigen Entscheidung des OVG über die Beschwerde, wieder in die Bundesrepublik einzureisen?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Staatssekretär Rieder.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat am 11. August 2011 den folgenden Beschluss gefasst - ich zitiere, Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis -: „Dem Antragsgegner wird vorläufig bis zur Entscheidung des Senats über die Beschwerde untersagt, den Antragsteller abzuschieben.“ Der Beschluss wurde der Ausländerbehörde des Landkreises Sonneberg vom Thüringer Oberverwaltungsgericht am selben Tag, also dem 11. August, um 15.55 Uhr per Fax übermittelt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Betroffene bereits auf dem Luftweg nach Serbien. Die Maschine hatte den deutschen Luftraum verlassen, so dass der Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts nicht mehr umgesetzt werden konnte.

Zu Frage 2: Der Beschluss ist durch die Abschiebung gegenstandslos geworden. Mittlerweile haben sowohl die Prozessbevollmächtigten des Betroffenen als auch der Landkreis Sonneberg das Verfahren vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht auf richterlichen Hinweis für erledigt erklärt.

Zu Frage 3: Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für die Ausländerbehörde, den Betroffenen zurückzuholen. Aufgrund der Abschiebung besteht für ihn gemäß § 11 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für das Bundesgebiet.

Zu Frage 4: Das Verfahren vor dem OVG ist abgeschlossen. Der Betroffene kann jetzt noch beantragen, das Einreiseverbot zu befristen.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Herr Rieder, in der Sache des Herrn V. wurde am 11. August eine Petition eingereicht. Bisher ist es übliche Praxis gewesen, dass, wenn zu einem laufenden aufenthaltsrechtlichen Verfahren eine Petition läuft, von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abgesehen wird. Ich möchte gern von Ihnen wissen: Wann erfuhr das Innenministerium von der Pe

(Abg. Dr. Lukin)

tition und was hat das Innenministerium daraufhin unternommen?

Das Innenministerium hat, ich glaube, einen Tag vor der Abschiebung die Information erhalten, dass eine Petition eingegangen ist. Das Innenministerium hat gegenüber der Geschäftsstelle des Petitionsausschusses Stellung genommen und gesagt, dass es keine rechtliche Handhabe hat, die Abschiebung zu stoppen.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Es ist auf den Punkt genau 15.00 Uhr, wir haben also die eine Stunde, die nach Geschäftsordnung für die Fragestunde vorgesehen ist, abgearbeitet und damit schließe ich die Fragestunde.