Mir ist gesagt worden, er hat die Plakate wieder eingesammelt, aber nichtsdestotrotz war ich natürlich trotzdem in Arnstadt und das wissen Sie doch auch, Herr Kollege Kuschel. Sie brauchen keine Sorge haben, ich bin ein freier Mensch in einem
Ich denke, ich kann jetzt wieder zum Thema zurückkommen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Umstellung auf die Benchmarkmethode wurde ja bereits zu Anfang des Jahres auch angesprochen. Wie gesagt, auch wir begrüßen für unsere Fraktion diese Umstellung jetzt. Insgesamt kostet es das Land mehr Geld, das muss man natürlich auch sagen. Der Minister betonte bereits die ca. 3 Mio. €. Insofern müssen wir sagen, dass insgesamt die Kosten gegenüber denen im Jahr 2010 dadurch angestiegen sind, aber die Kommunen beklagen natürlich weiterhin, dass insgesamt die Beträge der Auftragskostenpauschale, die bei ihnen vor Ort ankommen, weniger geworden sind. Auch das nehmen wir zur Kenntnis. Dabei gibt es einen Punkt, den wir an dieser Stelle einmal näher betrachten sollten. Das haben, glaube ich, meine Vorredner auch nicht getan. Und zwar werden ja 70 Prozent der über die Auftragskostenpauschale ausgereichten Gelder nach vorhandenen Einwohnern ausgereicht. Das ist auch immer ein Punkt, der mir in den Diskussionen eigentlich zu kurz kommt, denn die Einwohnerzahlen sinken ja bedauerlicherweise in fast allen unseren Kommunen. Wir hier auf Landesebene merken das beim Länderfinanzausgleich. Auch darüber haben wir schon oft gesprochen. Da werden zwischen 40 und 50 Mio. € angesetzt, die uns durch die zurückgehende Einwohnerzahl fehlen, und das ist leider auch bei den Kommunen am Ende so. Das ist bei den Schlüsselzuweisungen so und auch bei der Auftragskostenpauschale; wie Sie ja, wenn Sie die einzelnen Punkte durchgehen in der Verordnung, auch feststellen, dass 70 Prozent davon auch einwohnerbezogen ausgereicht werden. Deswegen ist es wichtig, dass die Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften das im Blick haben. Sicherlich gilt es, die Verwaltung ein Stück weit daran anzupassen, aber bei allem gibt es natürlich auch eine Grenze. Das ist vollkommen klar. Für uns ist es wichtig, die Einwohnerzahlen sollte man hier nicht ganz außer Acht lassen.
Über die Berechnungsmethode haben auch meine Vorredner schon einiges gesagt. Deswegen kann ich es kurz machen. Für meine Fraktion werbe ich dafür, dass alle auch dieser Verordnung zustimmen mögen. Wir werden das tun. Vielen Dank.
Danke, Frau Abgeordnete Lehmann. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Kuschel für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist erst einmal begrüßenswert, dass auch der für die Kommunen zuständige Fachminister dieser Debatte lauscht, obwohl ja der Finanzminister aufgrund des sehr fragwürdigen Geschäftsverteilungsplans innerhalb der Landesregierung hauptverantwortlich ist. Man kann es ja nicht trennen, insofern ist es zu begrüßen. Sie haben vorhin etwas verpasst, Herr Innenminister, weil Sie nicht da waren, als es um das Finanzausgleichsgesetz ging. Aber Sie haben ja die Möglichkeit, dann an den Ausschuss-Sitzungen teilzunehmen und dort die Interessen der Kommunen zu vertreten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nur ein paar wenige Anmerkungen, die über das hinausgehen, was hier Herr Hey gesagt hat. Herr Hey, ich kann mich Ihren Ausführungen in dieser speziellen Frage anschließen. Es geht hier um 190 Mio. €, also kein unerheblicher Betrag. Der Finanzminister ist ja gelobt worden, dass immerhin schon im September für das laufende Haushaltsjahr eine solche Verordnung auf den Weg gebracht wird. Alle Achtung! Ich darf daran erinnern, dass wir als Gesetzgeber den Thüringer Kommunen die Auflage erteilt haben, bis zum 30.11. des Vorjahres ihren Haushaltplan zu beschließen und der Rechtsaufsicht vorzulegen, damit, solange es geordnet ist, die Haushaltssatzung am 01.01. des Haushaltsjahres in Kraft treten kann. Das ist vernünftig. Aber wenn wir den Kommunen diese Vorgabe machen, dann muss das Land natürlich seine Hausaufgaben machen. Wir hatten hier im Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Landesregierung verpflichtet, diese zustimmungspflichtige Richtlinie so zeitig vorzulegen, dass die Kommunen bis zum 30.11. die Zahlen auch in ihre kommunalen Haushaltspläne einarbeiten können. Das wäre nur sachgerecht, denn es bleibt dabei, die meisten Kommunen müssen spekulieren, was sie denn bekommen, und das Jahr 2011 hat gezeigt, dass doch eine gewisse Dynamik da drin ist.
Wir werten es durchaus als erfreulich, dass die allgemeine Auftragskostenpauschale für die kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften etwas erhöht wurde. Wir bleiben aber bei unserer Kritik, dass schon die Korridorbildung sehr fragwürdig war und das Benchmarking jetzt erst recht. Denn ich darf es noch mal wiederholen, wir reden hier über Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Das heißt, dort ist das Land nicht nur die Rechtsaufsicht, sondern auch die Fachaufsichtsbehörde und macht ganz konkrete Vorgaben. Die Vertretungen - also die Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage - haben in diesem Bereich keinerlei Mitsprachemöglichkeiten und -rechte. Das wird damit begründet, weil es angeblich kein Ermessen gibt. Deshalb sagt man nur, die Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landräte sind für diesen Aufga
benkatalog verantwortlich. Wenn dem aber so ist, dass die Gemeinde gar kein Ermessen hat, dann stellt sich die Frage, weshalb das Land nicht einen vollen Kostenausgleich vornimmt. Es kommt eine andere Wirkung hinzu. Die kommunalen Haushalte unterliegen der Rechtsaufsicht, das heißt, die Haushaltsentwürfe werden gewürdigt bzw. genehmigt. Aber Ihr Verfahren unterstellt, dass ein Teil der Gemeinden die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in dieser speziellen Frage missachtet, sonst würde das Benchmarking keinen Sinn machen. Die Kritik müssen sich dann aber auch die Rechtsaufsichtsbehörden gefallen lassen, denn die haben alle Möglichkeiten, im Zusammenhang mit der Würdigung des Haushalts einzugreifen. Insofern werden wir als Fraktion dieser Richtlinie nicht zustimmen. Wir halten die Ausgangswerte, so wie das Herr Hey schon formuliert hat, für nicht sachgerecht. Wenn die Ausgangswerte natürlich nicht stimmen und fortgeschrieben werden, haben wir ein Problem. Die Korridorbildung, nämlich Kappung bei 100, ist sehr fragwürdig. Das geht schon mathematisch eigentlich gar nicht. Wenn ich einen Durchschnitt bilden will, kann ich dann nicht einfach bei 100 einen Strich machen und sagen, das war es. Die FDP hat das ja beklagt, das wird jetzt noch mal vom Verfassungsgericht geprüft. Wenn ich die Nachfragen der Verfassungsrichter richtig interpretiere, haben die auch ein Problem, Kappung mit 100. Das ist aber Geschichte, aber klar, jetzt machen Sie das Benchmarking und da habe ich meine Kritik geäußert.
Wie detailverliebt manchmal diese Landesregierung sein kann, zeigt eine Erstattung. Für die Überprüfung der Kenntnisse im Heilpraktikerwesen bekommen die Kommunen - jetzt bitte zuhören - 0,01 €, also 1 Cent pro Einwohner. Immerhin, da frage ich mich, was kostet denn da die Erstellung des Bescheides? Und ist bei manchen nicht dann die Briefmarke schon teurer als die Erstattung. Das wäre mal ein Fall für den Rechnungshof, zu prüfen, ob so eine Erstattung von 1 Cent sinnvoll ist.
Übrigens, das ist jetzt nicht hier separat aufgeführt, in der Allgemeinen Auftragskostenpauschale ist auch so eine schöne Erstattung drin, und zwar für die Beflaggung von Dienstgebäuden an staatlichen Feiertagen. Da bekommt jede Kommune 0,02 € pro Einwohner, 2 Cent. In dieser Bundesrepublik ist das alles geregelt bis ins Detail. Aber wenn es um große Beträge geht, Herr Finanzminister, da sind Sie nicht so großzügig. Insofern, wenn Sie hier die Maßstäbe anlegen, die Sie hier verwenden für den Finanzausgleich insgesamt, haben wir noch viel Diskussionsbedarf.
Eine letzte Anmerkung zu den Bauordnungsbehörden. Dort ist der Erstattungsbetrag 2,09 € pro Einwohner. Das ist übrigens ein Bereich, bei dem wir schon immer angemahnt haben, noch mal zu überprüfen, ob nicht durch die Anpassung der Gebührenordnung hier das Kostendeckungsgebot umgesetzt werden könnte. Dort haben wir durch das Handeln der Behörde die Wirkung, dass für die Betroffenen ein nachweisbarer wirtschaftlicher Vorteil entsteht, nämlich er bekommt eine Baugenehmigung oder eine Abrissgenehmigung. Da ist die Frage, warum müssen wir in der gegenwärtigen Finanzsituation in einem solchen Bereich, wo ein wirtschaftlicher Vorteil genau definierbar ist, allgemeine Steuermittel zum Einsatz bringen, um das abzugelten. Da sind wir für Überlegungen, kostendeckende Gebühren zu erheben. Da könnten wir immerhin, wenn ich die 2,09 € auf die Einwohner Thüringens hochrechne, sind das fast 5 Mio. €, die wir dann sparen würden. Auch damit wird sich sicherlich der Landesrechnungshof aufgrund der heutigen Hinweise noch mal beschäftigen. Daran sehen Sie, dass DIE LINKE sehr differenziert an solche Prozesse herangeht. Unser Abstimmungsverhalten habe ich bekannt gegeben. Wir haben in der Fraktion, das will ich sagen, lange überlegt, ob wir eine namentliche Abstimmung beantragen, da wir sagen, das ist ein flächendeckendes Problem, aber aufgrund der Umstände, die diese Plenarsitzung bedauerlicherweise begleiten, insbesondere was die Proteste gegen das Auftreten der NPD betrifft, verzichten wir auf eine solche namentliche Abstimmung. Wir werden als Fraktion, also unsere anwesenden Mitglieder, hierzu unsere Zustimmung verweigern, geben aber die Möglichkeit, reichen der Landesregierung die Hand. Mit den Hinweisen, die wir gegeben haben, sind wir durchaus bereit, mit Ihnen auch in dieser Frage konstruktiv zusammenzuarbeiten. Danke.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zunächst sagen, dass ich der Versuchung auch widerstehen will, eine namentliche Abstimmung hier zu beantragen. Mit Blick auf die Reihen wäre das doch eine Idee. Aber draußen sind die Kameras, das ist für den einen oder anderen im Moment wahrscheinlich spannender, langfristig wirksamer, ist aber das, was wir hier besprechen,
men, Herr Minister, die uns bei verschiedenen Debatten auch beschäftigen. Insbesondere bei dem Sachverhalt, über den wir hier reden, muss man natürlich aufpassen, dass man auch nur Sachverhalte vergleicht, die auch tatsächlich vergleichbar sind, nicht das berühmte Bild von den Birnen und den Äpfeln. Bei den Beispielen, die Kollege Kuschel gerade brachte, ist mir eingefallen, was ist eigentlich mit den Kindern, die an den Feiertagen geboren werden. Werden die dann da mit reingerechnet, gibt es dann noch mal 2 Cent? Das wäre auch noch eine Idee, mit der man die Verwaltung ein bisschen beschäftigen könnte. Aber in der Tat liegt in der Vergleichbarkeit natürlich eines der großen Probleme. In größeren Verwaltungen - wir hatten das heute auch schon bei der anderen Debatte - sind die Aufgabenverteilungen anders als in kleineren Verwaltungen. In kleineren Verwaltungen werden die Aufgaben häufig von einer Person wahrgenommen, was zu ganz anderen Kostenstrukturen natürlich auch führt. Das Zweite, ich glaube, das ganz wesentliche Problem in der Berechnung ist die Frage der Datenbasis. Sie nehmen als Datenbasis diese Erhebung von 2006. Die Daten sind seither mal aktualisiert worden, aber sie sind natürlich unter ganz anderen Bedingungen, mit einem ganz anderen Ziel erhoben worden, nämlich für die Korridorbildung. Ob diese Daten tatsächlich für das Benchmark auch so verwendbar sind, ist eine Frage, die aus unserer Sicht nicht beantwortet ist. Auch der Gemeinde- und Städtebund meldet da Bedenken an, gerade weil sie einen Systemwechsel machen. Wenn man im System bleibt, kann man Daten abdaten, das ist sicherlich ganz in Ordnung, aber gerade wenn man einen Systemwechsel macht, muss man sich die Frage stellen. Ich weiß nicht, ob sie gestellt worden ist. Aus unserer Sicht ist sie jedenfalls unzureichend oder gar falsch beantwortet, ob man das mit diesem alten Datenmaterial machen kann. Unserer Meinung nach wäre es notwendig, dieses Datenmaterial entsprechend zu erneuern, also die Daten neu zu erheben.
Es ist völlig undurchsichtig, welche Daten in welcher Höhe und in welchem Umfang in das neue System eingeflossen sind. Es bleibt doch völlig undurchsichtig, ob die Kommunen, die bei der Meldung 2006 die Aufgaben berücksichtigt haben und ob bei den drei besten Kommunen überhaupt Aufwendungen für die entsprechenden Aufgaben angefallen sind. Das alles ist nicht erkennbar.
Das alles sind natürlich Fragen, die, wenn man so ein Benchmark macht, man zu berücksichtigen hat. Die Verwendung dieses Zahlenmaterials führt unter anderem dazu, dass, nachdem in § 1 der Grundbetrag berechnet wird, bei den Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden und so weiter, die
Beträge um 30 Prozent sinken, während sie für die Landkreise sogar ansteigen. All das sind Fragen, die aus unserer Sicht nicht so glücklich konsistent beantwortet sind.
Die Ermittlung der Referenzgruppe in den jeweiligen Vergleichsgruppen ist aus unserer Sicht der größte Schwachpunkt. Wenn Sie die drei Besten nehmen, was Sie ja tun, für die Aufgaben nach den §§ 2 bis 4 für alle vier Vergleichsgruppen, dann führt das bei den Großen kreisangehörigen Städten, von denen es in Thüringen fünf gibt, dazu, dass sie eine Referenzgruppe von 60 Prozent bilden, bei den kreisfreien Städten sind es sechs, da ist die Referenzgruppe dann 50 Prozent aller, bei den Landkreisen 3 von 17, das sind ungefähr 2 Prozent. Bei der vierten Referenzgruppe, also den Verwaltungsgemeinschaften und so weiter, landen wir dann bei einer Referenzgruppe von 1,5 Prozent, 3 von 210, ganz grob gerechnet. Ob das wirklich so vernünftig ist? Auch wenn Sie bei der Berechnung für den § 1 dann die 10 Prozent nehmen für die letzte Vergleichsgruppe, haben Sie immer noch eine Spreizung. Bei der einen Vergleichsgruppe nehmen Sie 10 Prozent als Referenzgruppe und bei den kreisangehörigen Gemeinden bleiben es immer noch 50 bis 60 Prozent als Referenzgruppe.
All diese Dinge machen deutlich, dass gerade die Frage der aktuellen Daten eine ganz erhebliche Bedeutung hat und das ist unser wesentliches Bedenken, dass Sie bei dieser Systemumstellung mit veralteten Daten arbeiten, die aus dem Jahr 2006 stammen. Aus diesem Grund werden wir der Verordnung nicht die Zustimmung erteilen. Vielen Dank.
Es liegt mir kein Redewunsch mehr vor, das heißt, wir kommen zur Abstimmung. Es gibt auch nicht den Antrag auf Überweisung, also kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung in der Drucksache 5/3206.
Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind Stimmen aus der CDU und der SPD. Wer dagegen ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und der FDP. Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag angenommen.
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2870 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/3263
Das Wort hat Herr Abgeordneter Kowalleck aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/2870, Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, wurde durch Beschluss des Landtags vom 17. Juni 2011 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 34. Sitzung am 30. Juni 2011 und in seiner 36. Sitzung am 8. September 2011 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner 36. Sitzung am 8. September 2011 den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Vorlage 5/1581 einstimmig angenommen. Der Haushaltsund Finanzausschuss beschloss weiterhin in seiner 36. Sitzung am 8. September 2011 einstimmig, die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung, Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, in Drucksache 5/2870 zu empfehlen.
Nachfolgend entsprechend der Geschäftsordnung die wesentlichen Ansichten der Auskunftspersonen: Der LSVD-Landesverband Thüringen e.V. begrüßt, dass eingetragene Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht mit Ehen gleichgestellt werden sollen. Die Vorschläge des Entwurfs seien mit Ausnahme der Regelung über das Inkrafttreten des Gesetzes sachgemäß. Nach Artikel 11 des Entwurfs solle die Gleichstellung bei der Beamtenbesoldung erst zum 01.07.2009 in Kraft treten und bei der Beihilfe erst am Tag nach der Verkündigung des Gesetzes. Dies widerspräche der Richtlinie 2000/78/EG und der bindenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, so der LSVD-Landesverband Thüringen e.V.
Der Verein Vielfalt, Leben, Querweg Verein für Jena und Umgebung e.V. begrüßt grundsätzlich die beabsichtigte Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehen im Dienstrecht der Beamten, bei der Hinterbliebenenversorgung sowie bei den übrigen Bereichen des Dienstrechts. Der
vorgestellte Gesetzentwurf erfülle diese Zielstellung jedoch nur unzureichend und stellenweise in scheinbar rechtswidriger Form.
Der Bund der Steuerzahler Thüringen e.V. unterstützt das Anliegen der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Dienstrecht der Beamten. Die Landesregierung wolle mit diesem Gesetz den Koalitionsvertrag von CDU und SPD sowie die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht umsetzen. Der Rückbezug auf den 1. Juli 2009 bezüglich der Gewährung des Familienzuschlags bei eingetragenen Lebenspartnerschaften sei bestimmt durch die in der Begründung zu Artikel 11 genannten Gerichtsentscheidungen.
Der Paritätische Thüringen begrüßt die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Dienstrecht der Beamten.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft Thüringen e.V. begrüßt den Gesetzentwurf und hat keine Änderungsvorschläge. Eine vorgesehene rückwirkende Anwendung der Gesetzesänderung zum 01.07.2009 werde ebenfalls zustimmend begrüßt.
Der TBB Beamtenbund und Tarifunion Thüringen begrüßt die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen.
Der Thüringische Landkreistag, der Gemeinde- und Städtebund Thüringen, der Deutsche Gewerkschaftsbund Bezirk Hessen-Thüringen, der Verein der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V., der Bund Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter - Landesverband Thüringen haben gegen den vorliegenden Gesetzentwurf keine Einwände. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.