Protocol of the Session on July 8, 2011

3. ein hohes Maß an Autonomie den Hochschulen so zu gewährleisten, dass sie auch das Gefühl haben, nicht immer alles aufgedrückt zu bekommen, sondern vor allen Dingen auch selbstständig ihr Profil entwickeln können,

4. Exzellenz in der Wissenschaft zuzulassen und da auch attraktiv zu sein für diejenigen, die von außen kommen, die mit kreativen, neuen Ideen unser Land bereichern wollen, internationalen Talenten also die Tür zu öffnen, eine klare Forschungsorientierung für die postgradualen Studiengänge genauso wie natürlich auch im Masterbereich, die eigenen Stärken der Hochschulstandorte zu verbessern, aber gleichzeitig auch darauf zu achten, also nach der Profilbildung, dass wir die Gemeinsamkeiten des Campus Thüringen stärken und last, but not least die Einbindung in das wirtschaftliche Leben so zu gewährleisten, dass wir an den Hochschulen nicht nur für die Wissenschaft ausbilden, sondern auch für die Arbeitswelt.

Wenn wir diesen Maßstäben gerecht werden, dann, glaube ich, kann Thüringen als kleines Land mit einer relativen Hochschuldichte weiter einen hervorragenden Weg gehen. Wir können vor allen Dingen eines leisten, dass sich die Thüringer Hochschullandschaft als Ganzes betrachtet weiterentwickelt. Wir sollten natürlich darauf achten, dass wir auch die Perspektiven, die sich aus neuen Entwicklungsdynamiken wie zum Beispiel einer älter werdenden Gesellschaft ergeben, was zum Beispiel Weiterbildungsangebote angeht, all das mit in den Blick nehmen. Wenn uns das gelingt - und diese Themen gilt es im Ausschuss zu besprechen -, dann werden wir

mit einem planerischen Ansatz und einer klaren Leitidee diesen Campus Thüringen weiterentwickeln. Dann ist das, was uns Frau Hitzing vorgetragen hat, dann ist das, was uns Frau Dr. Kaschuba vorgetragen hat, eben nicht mehr nur ein semantischer Ausritt in die Welt des Konjunktivs, sondern dann ist es Realität. Daran wollen wir alle gemeinschaftlich arbeiten. Schönen Dank.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter. Mir liegen im Augenblick keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt mehr vor. Herr Staatssekretär möchte noch mal für die Landesregierung erwidern.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, in der Tat möchte ich zu dem einen oder anderen Punkt doch noch mal ganz kurz eine Bemerkung anfügen. Vielleicht zu dem Grundduktus der Beiträge, die ich hier gehört habe: Es freut mich zu hören, dass Sie alle der Überzeugung sind, dass die Landesregierung an dieser Stelle eine gute Arbeit leistet. Ich teile Ihre Einschätzung, wie Sie sich vorstellen können.

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, DIE LINKE: Missverstehen.)

Ich teile Ihre Einschätzung, das war sehr freundlich. Es ist eine gewisse Irritation, die ich dabei erfahren habe, so viel freundliche Zustimmung habe ich lange hier im Hause nicht mehr gehört, ich nehme das gern zur Kenntnis.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Eine Anmerkung zu Frau Hitzing: Frau Hitzing hat von der großen Vertrauenskrise gesprochen und von den Hochschulen, die jetzt überhaupt keine Orientierung mehr hätten, wo der Zug hingehen soll. Frau Hitzing, ich müsste nachfragen: Sind Sie innerhalb der Landesgrenzen Thüringens gereist? Denn wenn Sie das sind, kann ich Ihnen nur sagen, dann haben Sie die Hochschulen, mit denen wir beständig im Dialog sind, nur einmal besucht oder offensichtlich nicht besucht. Da gibt es sehr differente Erfahrungen. Ich kann Ihnen nur sagen, wenn Sie mit den Damen und Herren beständig in Kontakt sind, dann würden Sie genau wie wir erleben, dass sehr wohl klar ist, dass sie eine sehr klare Orientierung haben, sie wissen, wo der Zug hingeht, und das ist auch ganz gut so.

Frau Dr. Kaschuba, die letzten zwei Jahre, ja, bitte sehr, das ist Zeit, die wir inhaltlich zu verantworten haben.

(Beifall SPD)

(Abg. Dr. Voigt)

Sie wollen ja von mir keinen Geschichtsunterricht haben, sonst werde ich wieder

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ja, die se- hen schon die danach.)

(Heiterkeit DIE LINKE)

reglementiert, ich würde Sie hier behandeln wie im Einführungskurs als Hochschullehrer. Das möchte ich auf gar keinen Fall. Sie werden verstehen, vor diesem Hintergrund werde ich mich zurückhalten, da bitte ich um Ihr Verständnis.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Aber das liegt an Ihrem Pressesprecher.)

(Heiterkeit DIE LINKE)

Zum Landeshochschulplan, zur Landeshochschulplanung, zur Landesentwicklungsplanung, zum Landeswissenschaftsplan - alles Begriffe, die hier gefallen sind für das gleiche Thema: Ja, es ist richtig, aber das ist ja auch keine neue Erfahrung, sondern das ist ja bereits seit dem Jahr 2007 abgeschafft worden, dass es einen solchen Plan gibt. Das heißt nicht, dass es keine Hochschulentwicklungsplanung gäbe, denn die gibt es sehr wohl und die wird auch fortgeschrieben, das wissen Sie, und zwar seit dem Jahr 2008 durch die Zukunftsinitiative „Exzellentes Thüringen“ sowie insbesondere in der Rahmenvereinbarung II vom Dezember 2007 ist das verankert und wird hochschulindividuell in Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen weitergeführt. Aber ganz selbstverständlich findet das statt. Nun mögen Sie darüber erbittert sein, dass es nicht ein einziges Plänchen gibt oder so etwas, was vielleicht der Landesrechnungshof eingefordert habe, das ändert aber an der Tatsache, dass die Arbeit, die dort vorgeschrieben ist im Hochschulgesetz, ganz selbstverständlich inhaltlich ausgeführt wird. Das ist ganz klar.

Jetzt habe ich auch die vielen kritischen Anmerkungen gehört zu den Drittmitteln. Ich sage Ihnen, ich habe als Hochschullehrer gelegentlich auch die eine oder andere kritische Anmerkung dazu gemacht, das ist auch nicht ganz unberechtigt, aber die Vorstellung, dass wir eine einseitige Fixierung auf die Drittmittelfinanzierung hätten, wie Frau Rothe-Beinlich das gesagt hat, oder dass die entscheidende Grundfinanzierung bisher fehle, da kann ich nur sagen, nein, schlechterdings, das kann nicht sein. Ich habe ja auch in meinen Ausführungen deutlich gemacht, dass wir sehr wohl ein leistungsanreizorientiertes Modell wollen vor dem Hintergrund einer stabilen Grundfinanzierung. Das ist das, was die Hochschulen bisher auch hatten, da ist kein Novum, da kommt nichts Neues dazu, sondern das ist von der Grundsteuerung richtig, eine solide Grundfinanzierung und Leistungsanreize, das gehört hier zusammen.

Zu der Frage Novellierung Hochschulgesetz nur eine kurze Anmerkung: Das wäre ja nun wirklich ein völliges Missverständnis. Wir haben sehr wohl gesagt, wir brauchen keine grundständige oder grundsätzliche Novellierung des Hochschulgesetzes. Das ist auch richtig, dazu stehe ich auch und dazu wird es auch nicht kommen. Aber das bedeutet doch nicht, wenn sich die situativen Bedingungen ändern, dass dort, wo wirklich die notwendigen Anpassungen sich aus der Zeit ergeben und von der Sache her gefordert sind, wir die nicht vornehmen. Ganz selbstverständlich werden wir solche Detailanpassungen vornehmen, nur die Grundrichtung steht und daran werden wir auch nicht gehen.

Noch ein ganz kurzes Wort zur Frage der Hochschulfinanzierung im Hochschulbau: 40 Mio. € per anno, das mag man ja nun für zu wenig halten. Es ist auch berechtigt, immer mehr zu fordern, mehr ist immer gut; wo viel gut ist, kann mehr nur besser sein. Diese Logik kenne ich, aber sie erschließt sich mir nur noch begrenzt, kann ich sagen. Wer vor dem Hintergrund der Haushaltsentwicklung - und dazu habe ich ja eingangs etwas gesagt - sich die Situation anschaut, der wird feststellen, 40 Mio. € per anno ist eine beachtliche Leistung.

Eine vielleicht vorletzte Bemerkung noch mal zu Frau Hitzing, zur Hochschulrahmenvereinbarung läge noch nichts vor, das sei immer noch nicht da: Ich kann nur sagen, Frau Hitzing, auch hier machen Sie den zweiten Schritt vor dem ersten wie vorhin bei der Forderung nach der Spitzabrechnung. Erst einmal muss der Haushalt vorliegen und dann können wir das andere notwendigerweise in Angriff nehmen, erst Haushalt, dann Hochschulrahmenvereinbarung. Die Dinge müssen nicht nur sachlich, sie müssen auch zeitlich ordentlich zusammenpassen.

Thüringen hat den Hochschulen gegenüber dem Jahr 2007, dem ersten Jahr der Geltung des Hochschulpakts 2020, in den Jahren 2008 bis 2011 insgesamt über 120 Mio. € mehr zur Verfügung gestellt. Die Hochschulpakt-2020-Mittel werden in Thüringen nicht zweckentfremdet, sondern für die Aufrechterhaltung der Ausbildungskapazität und für die Verbesserung der Rahmenentwicklung des Studiums eingesetzt. Ich glaube, das ist richtig, das ist vernünftig und das ist auch tatsächlich ein zukunftsweisender Weg und den werden wir auch ganz konsequent und sehr entschieden fortschreiten. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Staatssekretär. Abgeordnete Kaschuba von der Fraktion DIE LINKE hat noch einmal um das Wort gebeten.

(Staatssekretär Prof. Dr. Merten)

Ich danke dem Präsidenten Herrn Gentzel, dass er mir noch einmal das Wort gegeben hat. Ich will es ganz kurz machen. Sie hatten die letzten zwei Jahre wirklich stark hervorgehoben. Ich hatte noch die Jahre davor mit in das Blickfeld gestellt, weil ich glaube, dort ist tatsächlich konzeptionell das eine oder andere passiert. Ob mir das gefallen hat oder nicht, ist eine ganz andere Sache. Ich finde, Sie können sich nicht nur auf Entwicklungsleitlinien beziehen und sagen, wenn eine große Einigkeit besteht, dass man über solche Planungen diskutieren muss; sie können einzelne Entwicklungslinien aufmachen. Sie sind selbst Hochschullehrer. Sie wissen doch ganz genau, was diskutiert wird, wenn es um die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern geht. Dort werden Standortfragen diskutiert. Dort wird darüber geredet, wie viel Lehrstühle sind besetzt, wie viele sind nicht besetzt. Das können Sie nicht aus der Welt diskutieren und Sie können auch nicht aus der Welt reden - also indem man es schönredet, ich meine, eine Landesregierung muss so etwas machen, das wissen wir ja -, dass unter den Hochschulen diskutiert wird, welche Studienrichtungen werden denn wo ausgerichtet. Ich sage es noch einmal, es gab einstmals dieses berühmtberüchtigte Gemmekepapier, wo sich Herr Gemmeke immer wundert, dass es dieses Papier gab. Aber das gab es, wo schon über die strukturelle Ausrichtung der Hochschulen diskutiert wurde. Ich finde, Sie sollten es einfach akzeptieren, dass hier fraktionsübergreifend gesagt wird, es gibt dort einen deutlichen Handlungsbedarf, wenn wir die Forschungs- und Hochschullandschaft zukunftsfähig aufstellen wollen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete. Weitere Wortmeldungen kann ich nicht erkennen. Ich schließe demzufolge die Aussprache. Ich gehe davon aus, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags der Fraktion DIE LINKE erfüllt ist. Oder erhebt sich hier Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann habe ich die Debatte so wahrgenommen, dass eine Fortsetzung der Beratung im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht beantragt worden ist, sehr wohl aber die Überweisung des Punktes 2 des Antrags der LINKEN sowie die Überweisung des Antrags der FDP an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Die Fortberatung des Berichts auch.)

Also auch die weitere Beratung des Berichts wird verlangt, und zwar im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wir brauchen dazu die Zustimmung all derer, die der Debatte zugestimmt haben. Jetzt schaue ich einmal in die Runde. Wer

möchte die Fortsetzung der entsprechenden Beratung im Fachausschuss, und zwar im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind alle Fraktionen hier im Hause. Ich frage noch: Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Traumergebnis.

(Beifall DIE LINKE)

Jetzt kommen wir zu den Abstimmungen zu den Anträgen. Zunächst stimmen wir ab über die Nummer 2 des Antrags der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2702. Da ist einzig beantragt die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind wiederum alle Fraktionen. Ich frage trotzdem noch mal: Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Punkt 2 des oben genannten Antrags an den Fachausschuss überwiesen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/2862. Auch hier ist beantragt worden die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer möchte diesem zustimmen? Auch da sehe ich die Zustimmung von allen Fraktionen. Ich frage trotzdem wieder: Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Nein, das ist einstimmig. Damit ist auch der Antrag der Fraktion der FDP an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen.

Ich schließe deshalb diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 18

Klärung der widersprüchlichen bildungspolitischen Position der Thüringer Landesregierung Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2777

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Frau Abgeordnete Hitzing, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, das Kooperationsverbot nach Artikel 104 b Grundgesetz sieht vor, dass die Länder für ihre Bildungssysteme grundsätzlich selbst zuständig sind und keine Mittel aus dem Bundeshaushalt erhalten dürfen. Die Diskussion zum Thema schwelt seit der Verabschiedung des Kooperationsverbots zur letzten Föderalismusreform 2006. Nun gab es jüngst widersprüchliche Positionen vonseiten der Landesregierung zum Thema des Kooperationsverbots, nachdem sich die Bundesbildungsministerin Frau Schavan für eine Aufhebung des Verbots einsetzte und aussprach. Am 16. Mai 2011

sagte Frau Ministerpräsidentin in der TLZ: Die Äußerungen seien anzüglich und extrem entbehrlich. Der stellvertretende Ministerpräsident Herr Matschie sagte der WELT nur einen Tag später: „Schavan darf es nicht bei Absichtserklärungen belassen, sie muss eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringen.“ Das war beides zitiert, Herr Präsident. Wir fordern die Landesregierung auf, in dieser wichtigen Frage eine gemeinsame Position zu finden, und sagen auch, Thüringen kann es sich nicht leisten, hier als zerstrittenes Land, gerade in der Führung dieser Landesregierung, aufzutreten, und fordern gleichzeitig die Landesregierung in diesem Antrag auf, Maßnahmen zu ergreifen, um das Kooperationsverbot in Perspektive abzuschaffen. Danke.

(Beifall FDP)

Danke, Frau Abgeordnete, für die Begründung des Antrags. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht, und zwar zu Nummer 1 des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich das Wort dem Herrn Staatssekretär Prof. Dr. Merten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die unterschiedliche Position zum Umgang mit dem Kooperationsverbot nach Artikel 104 des Grundgesetzes ist nicht neu und auch kürzlich nicht aktuell zugesandt worden, das ist bekannt. Bereits mehrfach ist hier im Hause über dieses Thema debattiert worden, auch über die Auffassungen in der Landesregierung. In demokratischen Parteien und in Regierungskoalitionen gibt es durchaus gelegentlich unterschiedliche Positionen. Das ist weder besonders spektakulär noch besonders dramatisch, sondern ist Alltagsgeschäft in politischen Auseinandersetzungen.

(Beifall SPD)

Das ist, salopp gesagt, das Salz in der Suppe. Ich finde das auch nicht weiter beunruhigend. Davon lebt eine demokratische Kultur, so ist das. Wir alle wissen, Politik lebt von der Auseinandersetzung, aber die Politik ist eben nicht nur Auseinandersetzung, denn dort, wo Ziele gemeinsam bestimmt sind, gilt es sie dann auch gemeinsam und einheitlich umzusetzen. Meine Damen und Herren, das tun wir, diese Koalition ist handlungsfähig, das sage ich ganz deutlich. Denn vor allen Fragen der Kooperation stellt sich zunächst einmal die Frage nach einer ausreichenden Bildungsfinanzierung. Hier sind wir uns einig, es ist unser Konsens, dass sich der Bund stärker beteiligen soll. Gemeinsam fordern wir zusätzliche Umsatzsteuerpunkte für die Länder, damit diese Aufgaben, damit Bildungsaufgaben auch angemessen finanziert werden können;

ich glaube, das ist auch eine berechtigte Forderung.

Die schwierige Finanzlage zeigt, die Länder brauchen für den Bildungsbereich Hilfen vom Bund. Nur so können sie die beschlossene Schuldenbremse ab 2020 auch tatsächlich einhalten und trotzdem die notwendigen Zukunftsinvestitionen vornehmen. Solide Bildungsfinanzierung, das ist der Schwerpunkt dieser Landesregierung, ich habe es ja in dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt auch schon einmal deutlich gemacht. Sie sehen es an unserem gemeinsamen Auftreten in Berlin, Sie sehen es aber auch am Entwurf des Landeshaushalts 2012.

Meine Damen und Herren, solide Bildungsfinanzierung durch Bund und Land, das ist aber für mich noch nicht das Ende der Fahnenstange. Ich sage es auch ganz klar, das bestehende Kooperationsverbot hilft uns nicht weiter. Wir brauchen eine neue Zusammenarbeit und mehr Gemeinsamkeit in der Bildungspolitik auf den unterschiedlichen Ebenen. Derzeit werden ja unterschiedliche Varianten diskutiert, da gibt es zum Beispiel die staatsrechtlichen Überlegungen von Prof. Wieland, die er im Zuge der Friedrich-Ebert-Studie vorgelegt hat. Es gibt die Ausarbeitung des Kollegen Prof. Oelkers, die er für die Bosch-Studie ausgeführt hat; im Übrigen auch er schon über 65, ich will das nur anmerken, das ist heute auch schon mal Thema gewesen. Sie sehen, es gibt hier unterschiedliche Positionen, die zusammengeführt werden. Da sind im Moment, wenn ich das richtig sehe, folgende Wege denkbar. Erstens: Die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe Bildung käme in Betracht. Dazu wäre eine Ergänzung des Grundgesetzes, zum Beispiel Artikel 91 b, notwendig. Eine Formulierung wie „Bund und Länder können aufgrund von Vereinbarungen zur Förderung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens zusammenwirken“, würde eine entscheidende Voraussetzung dafür liefern. Eine verfassungsmäßige Festschreibung würde beiden Seiten mehr Handlungsfähigkeit, mehr Handlungsspielräume eröffnen.