Protocol of the Session on July 7, 2011

Nehmen Sie sich ein Beispiel. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat noch 5 Minuten und 40 Sekunden Redezeit. Mir liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen aus den Fraktionen vor. Für die Landesregierung Herr Minister Geibert, bitte.

(Zwischenruf Abg. Krauße, CDU: Hochmut kommt eben immer vorher.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung unterstützt ausdrücklich das Grundanliegen, den Bürger nach Möglichkeit von Gebühren zu entlasten. Der vorliegende Gesetzentwurf vernachlässigt jedoch die Zusammenhänge zwischen der Gewerbesteuerpflicht und der Eigenkapitalverzinsung und wird der Funktion der Eigenkapitalverzinsung insgesamt nicht gerecht.

(Beifall CDU)

Denn die Funktion der Eigenkapitalverzinsung liegt darin, dass der kommunale Aufgabenträger eine Gegenleistung dafür erhält, dass er den Nutzern der öffentlichen Einrichtung, beispielsweise der Wasserversorgung, das angelegte Kapital überlässt, statt dieses anderweitig zu verwenden.

(Beifall CDU)

Auch der Gemeinde- und Städtebund hat gegenüber dem Innenausschuss bestätigt, dass die Eigenkapitalverzinsung notwendiger Bestandteil der in § 12 Abs. 3 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes geregelten Anlagekapitalverzinsung ist. Er teilt die Befürchtung der Landesregierung, dass ein Verbot der Eigenkapitalverzinsung im Thüringer Kommunalabgabengesetz dazu führen könnte, dass die Gebührenzahler langfristig stärker belastet würden, weil das dann fehlende Eigenkapital weitgehend durch Fremdkapital ersetzt werden müsste. Eine solche Konsequenz muss verhindert werden und würde dem angestrebten Zweck des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE, wenn er denn

(Abg. Adams)

wirklich darin zu sehen ist, zuwiderlaufen. Darüber hinaus kann die Landesregierung eine Gewerbesteuerpflicht - so der eigentliche Anlass für den Gesetzentwurf - durch eine Änderung der Regelung im Thüringer Kommunalabgabengesetz nicht ausschließen, denn die Gewerbesteuer ist im Gewerbesteuergesetz bundesgesetzlich geregelt. Ich verweise auf die bereits getätigten Ausführungen der Abgeordneten Bergner und Gumprecht. Deshalb bleibt es dabei, dass dem Gesetzentwurf in der eingebrachten Form seitens der Landesregierung nicht gefolgt werden kann.

Soweit es den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betrifft, geht diese davon aus, dass die Landesregierung beabsichtige, die Finanzierung der gesetzlichen Regelung zur Abschaffung der Wasserbeiträge und der Privilegierungstatbestände bei den Abwasserbeiträgen zeitlich zu befristen und auslaufen zu lassen. Lassen Sie mich in aller Deutlichkeit sagen, das ist nicht der Fall. Deshalb ist dieser Antrag bereits gegenstandslos. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich sage auch mal mit Blick auf die neue Geschäftsordnung, die Landesregierung hat in der Regel die Redezeit von 20 Minuten, Sie haben 2 Minuten und 30 Sekunden gesprochen, es sind noch 17 Minuten und 30 Sekunden übrig. Sie sollen die Redezeit nicht überschreiten. Abgeordneter Kuschel hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Er hat noch eine Restredezeit von 2 Minuten und 20 Sekunden.

Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, sowohl der Innenminister als auch Herr Bergner und Herr Hey haben offenbar meinen kausalen Ausführungen entweder nicht folgen können oder wollen. Noch einmal: Sie haben recht, wenn Investitionen über Fremdkapital finanziert werden, sind die Fremdkapitalzinsen etwa 2 Prozent höher als die Eigenkapitalverzinsung. Das ist unstrittig. Aber zu den Eigenkapitalzinsen kommen beim Hebesatz von 400 noch einmal 14 Prozent Gewerbesteuer. Das in Summe ist dann dreimal so hoch wie jedes Fremdkapital gegenwärtig. Insofern ist es unredlich, wenn Sie uns vorwerfen, mit unserem Gesetzentwurf würde der Gebührenzahler zusätzlich belastet. Das ist keinesfalls der Fall, wenn Sie bereit sind, gesamtbetriebswirtschaftlich zu denken. Nun ist die Gewerbesteuerpflicht tatsächlich nicht nur an das Eigenkapital, Eigenkapitalverzinsung gekoppelt, aber zurzeit begründen die Finanzämter in Thüringen das Entstehen der Gewerbesteuerpflicht ausschließlich mit der Eigenkapitalverzinsung und der damit im Zusammenhang stehenden Gewinnerzielungsabsicht. Wenn wir das

Gesetz nicht unterbinden, müssen sich zumindest die Finanzämter eine neue Begründung einfallen lassen. Sie können dann aber nicht mehr auf die Eigenkapitalverzinsung abstellen. Da ab 01.01.2008 bei der Berechnung der Gewerbesteuer eben gewinnunabhängige Elemente einfließen, müssen selbst die Zweckverbände Gewerbesteuer bezahlen, die überhaupt keinen Gewinn machen, wie der Zweckverband „Mittlerer Rennsteig“. Die haben deshalb jetzt die Gebühren drastisch erhöht, eine Grundgebühr eingeführt sowie auch die Wassergebühr drastisch erhöhen müssen und haben rund 800.000 € Verlust gemacht und müssen trotzdem fast 700.000 € Gewerbesteuer bezahlen. Darum geht es. Wenn Sie wirklich das Ziel verfolgen - da bin ich insbesondere BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dankbar -, dann ist es so, da machen Sie einen eigenen Vorschlag, da hatten Sie die Gelegenheit. Das haben Sie nicht gemacht, also muss ich Ihnen unterstellen, Sie wollen die Zweckverbände bewusst in dieser Situation alleinlassen und damit die Gebührenzahler belasten. Unser Entschließungsantrag hat natürlich etwas mit dem Gesetzentwurf zu tun, weil ja der Gemeinde- und Städtebund formuliert hat, dass durch die Verzinsung des Eigenkapitals dieses Sondervermögen finanziert werden soll. Deswegen haben wir den Entschließungsantrag bewusst gemacht. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Damit ist die Redezeit der Fraktion DIE LINKE erschöpft. Ich sehe keine weiteren Redeanmeldungen, so dass wir, glaube ich, in das Abstimmungsverfahren gehen können.

Wir stimmen zunächst ab über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/2504 in zweiter Beratung. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung zum Entschließungsantrag. Hier ist nicht Ausschussüberweisung beantragt worden, so dass wir direkt abstimmen. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.

(Minister Geibert)

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 4

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2780 ZWEITE BERATUNG

Ich rufe als Ersten für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Fiedler auf. Ach, Entschuldigung. Ich war jetzt im Tagesordnungspunkt nach unten gerutscht. Herr Abgeordneter Wetzel für die CDU-Fraktion. Sie haben 20 Minuten Redezeit.

Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, wenn Sie natürlich den Abgeordneten Fiedler hier lieber hören wollen, müssen Sie es jetzt noch einmal sagen, dann gehe ich noch einmal zurück.

(Beifall Abg. Bergner, FDP)

Herr Bergner, ich kann Sie verstehen.

Aber, meine Damen und Herren, wir unterhalten uns über die Drucksache 5/2780. Wir haben das letzte Mal, denke ich, schon sehr vieles gesagt. Ich denke auch, Herr Bergner, die Begrifflichkeiten sind dann deutlich geworden in der Debatte. Deshalb will ich heute auch nur kurz darüber sprechen. Wir haben wirklich ausführlich das letzte Mal darüber debattiert. Auch wenn, wie gesagt, einige Begrifflichkeiten unklar waren, diese haben wir ausgeräumt. Wir sind der Meinung, dass eine grundhafte Sanierung einer Straße immer noch eine grundhafte Sanierung bleibt, auch wenn jemand etwas anderes meint und hinschreibt. Dass das Land Straßen an Kommunen abgeben wird, ist auch unstrittig. Genauso ist unstrittig, dass diese Straßen in einem ordentlichen Zustand übergeben werden. Nach wie vor lehnen wir es aber ab, dass Straßen zunächst auf dem Niveau einer Landesstraße grundhaft saniert werden und anschließend als kommunale Straße nicht nur für die entsprechenden Bedürfnisse überdimensioniert sind, sondern auch höhere Folgekosten für die Kommunen verursachen.

Besondere Ablehnung bei uns findet aber auch nach wie vor die in Ihrem Gesetzentwurf enthaltene Regelung, dass die Kommune eine unsanierte Straße übernimmt und vom Land den Betrag erhält, der zur grundhaften Sanierung zu veranschlagen wäre, und dies ohne Zweckbindung. So unverantwortlich können und werden wir mit Steuergeldern nicht umgehen. Was allerdings geht, Herr Kollege Bergner, das ist immer noch möglich, Straßen per Vertrag vom Land zu übernehmen und wenn dann die nöti

gen 30 Prozent Eigenkapital in der Kommune vorhanden sind, ist ein grundhafter Ausbau durchaus möglich. Auch diese Beispiele gibt es im Freistaat Thüringen.

Noch eines: Es bringt uns hier auch nicht weiter, wenn jeder seine Probleme im jeweiligen Wahlkreisgebiet am Rednerpult ausschüttet. Meine Damen und Herren, wir können über vieles hier reden, alles beginnt und endet bei einer Debatte um einen ausgeglichen, neuverschuldungsfreien Haushalt.

Meine Damen und Herren, da käme meine Frage: Wie ehrlich meinen wir es denn mit diesem neuverschuldungsfreien Haushalt? Deshalb, denke ich, lehnen wir, die CDU-Fraktion, diesen Gesetzentwurf ab. Ich bedanke mich.

(Beifall CDU)

Die CDU-Fraktion hat noch 17 Minuten und 10 Sekunden Redezeit. Ich rufe auf für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Dr. Lukin, 18 Minuten 40 Sekunden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir behandeln heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes. Bei aller Kritik im letzten Plenum, so zum Beispiel an der in § 6 Abs. 2 vorgenommenen Einfügung, dass nur bei der Widmung von Gemeindestraßen das Einvernehmen mit den Gemeinden hergestellt werden soll, bedauern wir es, dass SPD und CDU es verhindert haben, dass der Gesetzentwurf in den Ausschüssen diskutiert werden konnte.

(Beifall FDP)

Wir sind nach wie vor der Meinung, dass besonders mit der Neufassung von § 11 Abs. 4 zumindest versucht wurde, Kriterien für eine finanziell geregelte, geordnete Umwandlung von Landesstraßen in Kommunalstraßen aufzustellen. Das halten wir bei der Ansage der Landesregierung, dass die Straßen nicht mehr saniert, sondern ordnungsgemäß und verkehrssicher zu übergeben sind, für erforderlich.

Meine Damen und Herren, Sie kennen den letzten Zustandsbericht der Landesstraßen; rund 2.000 Kilometer wurden als schlecht oder sehr schlecht eingestuft. Da muss man doch noch fragen: Wurden die Straßen ordnungsgemäß gewartet? Waren die Landesmittel dafür überhaupt ausreichend, die im Ministerium angekommen sind? Wie lange sind die umzustufenden Straßen noch verkehrssicher? Oder anders gefragt: In welcher Größenordnung werden die Kosten für eine künftig notwendige Sanierung auf die neuen Träger der Baulast, auf die Kommunen verlagert? Und weiterhin: Entsprechen die

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

2001/2002 getroffenen Vereinbarungen der Landesregierung mit den Landkreisen, Städten und Gemeinden noch der Realität? Ich denke, kaum. Selbst bei der Kommunalisierung von Straßen in gutem Zustand werden die Belastungen der Kommunen anwachsen. So hat, das müsste Ihnen vorliegen, der Gemeinde- und Städtebund in seiner Stellungnahme zum Entwurf für ein drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes angemerkt, dass die angekündigten weiteren 245 zu kommunalisierenden Straßenkilometer mit der jetzigen Finanzausstattung nicht zu schultern sind. Der entstehende finanzielle Ausgleichsbedarf wird vom Gemeindeund Städtebund weitaus höher eingestuft, als von der Landesregierung errechnet. Statt 1 € für den Quadratmeter fordern die Kommunen 1,30 € pro Quadratmeter als angemessene Finanzausstattung für die zukünftige Straßenunterhaltung. Bei der jetzigen Haushaltsvorgabe bezweifeln wir stark, dass diese Forderung Gehör findet. Ebenso wird der Ruf der Kommunen nach der Berücksichtigung der zusätzlich kommunalisierten Straßen bei der Kostenberechnung für den Winterdienst im FAG sicher ergebnislos verhallen.

(Beifall DIE LINKE)

Die Mittel für die Straßeninstandhaltung sind sowieso schon sehr knapp bemessen. Hier geht es nicht um Neubau, sondern um Instandhaltung.

Meine Damen und Herren, keinesfalls möchten wir die Bemühungen des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, die Kommunen zu unterstützen, unerwähnt lassen. Im April-Plenum wurde uns mitgeteilt, dass die Landesregierung mit der weiteren Umwandlung der Landesstraßen eine höhere Förderung des kommunalen Straßenbaus ermöglichen möchte. Avisiert war ein Fördersatz von 90 Prozent zum Beispiel für die Instandsetzung der abgestuften Straßen. Aber selbst diese positive Meldung lässt Fragen offen, zum Beispiel ab wann gilt diese Absichtserklärung oder ist die angepeilte Fördersumme ausreichend und haben die Kommunen noch genügend Eigenmittel zur Kofinanzierung? In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals daran erinnern, dass die Abstufung der Landesstraßen 2001/2002 mit den Landkreisen, Städten und Gemeinden besprochen wurde. Inzwischen sind zehn Jahre vergangen und, ich denke, der Zustand der Straßen ist nicht wesentlich besser geworden, in Einzelfällen zumindest gar nicht. Da fragt man doch, ist das Umsetzungsprogramm 2020 noch zeitgemäß. Der eingereichte Gesetzentwurf versucht darauf zu reagieren, denn inzwischen haben sich auch einige Bedingungen geändert. So wird zum Beispiel im Landkreis Altenburg eingeschätzt, dass der Zustand der meisten abzustufenden Landesstraßen selbst nicht mehr den Erfordernissen zukünftiger Kreis- und Gemeindestraßen entspricht. Allein für 2012/2013 wurde ein Finanzie

rungsbedarf von jeweils 500.000 € errechnet, nachzulesen im Protokoll des Wirtschaftsausschusses. All das sind ungeklärte Probleme. Wir hätten sie gern im Ausschuss besprochen, aber die Koalition hat sich nicht für das Thema Thüringer Straßengesetz erwärmen können, hat die Überweisung gestrichen und nimmt damit, das können wir unterstellen, billigend Belastungen für die Städte und Gemeinden in Kauf.

(Beifall DIE LINKE)

Die Fraktion DIE LINKE hat jetzt noch 13 Minuten 40 Sekunden Redezeit und ich rufe auf für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Doht mit einer Fraktionsredezeit von 16 Minuten 20 Sekunden.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass ich die gesamte Fraktionsredezeit brauche, weil ich in der letzten Plenarsitzung schon auf die Details des Gesetzentwurfs der FDP, das Änderungsgesetz zum Thüringer Straßengesetz, eingegangen bin. Ich will es hier noch mal sagen, auch die Rede von Herrn Bergner in der letzten Plenarsitzung hat mich da zu keinem anderen Kenntnisstand gebracht. Dieser Gesetzentwurf baut weder irgendwelche bürokratischen Hürden ab, die wir auch so gar nicht sehen, noch stellt er die Kommunen besser, noch wird letztendlich das, was hier von Frau Dr. Lukin zum Teil zu Recht, zum Teil zu Unrecht beklagt wurde, was die Finanzierung des Straßenbaus insgesamt in Thüringen, sowohl des kommunalen Straßenbaus als auch des Landesstraßenbaus, betrifft, noch wird hier in irgendeiner Form eine Lösung angeboten. Nein, es ist Steuerverschwendung, wenn wir Landesstraßen erst als Landesstraßen ausbauen, um sie dann als kommunale Straßen abzustufen, wo sie dann diesen hohen Anforderungen, sprich Kurvenradien, Fahrbahnbreite, aber auch was den Unterbau betrifft Herr Bergner, Sie hatten das ja bautechnisch sehr breit das letzte Mal ausgeführt -,

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist doch Blödsinn.)

dem muss eine kommunale Straße nicht genügen, weil hier die Belastung eine ganz andere ist. Das ist kein Blödsinn. Die Verkehrsprognosen für eine Landesstraße sind nun mal auch eine andere als die für eine Kommunalstraße, sonst würden wir die Straße nämlich nicht abstufen, sonst würden wir sie als Landesstraße behalten. Ich sage noch mal, das ist Verschwendung von Steuermitteln und Sie stellen damit weder die Kommunen besser noch das Land, auch wenn ich hier durchaus zugebe, dass es bei den Kommunen Probleme gibt mit der Finanzierung, aber die gleichen Probleme haben wir

(Abg. Dr. Lukin)

beim Land auch, was die Finanzierung der Landesstraßen betrifft. Dann muss ich natürlich eines sagen, ich habe überhaupt kein Verständnis, wenn die FDP hier Anträge stellt, in denen sie suggeriert, sie kämpft für eine bessere Finanzausstattung der Kommunen zulasten des Landes, aber gleichzeitig auf Bundesebene weitere Anträge zur Steuersenkung stellt, Steuergelder letztendlich