Vielen herzlichen Dank, Herr Innenminister. Es gibt jetzt eine weitere Wortmeldung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dirk Adams, Sie haben noch 6 Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, ich erlaube mir, bei meiner pointierten Kritik gerne zu bleiben und möchte Sie fragen, weil Sie die Frage ja nicht zugelassen haben: Würden Sie hier im Hohen Hause das noch einmal bestätigen oder noch einmal darüber ausführen, ob Sie die hier vorgetragene Abwägung, die Sie vorgenommen haben, auch den Gemeinden, jetzt speziell Straufhain und Gleichamberg, schriftlich mitgeteilt haben. Das finde ich nämlich für mich entscheidend für die Frage,
ob ich bei meinem Vorwurf, für den ich glaube, gute Gründe zu haben, dass hier die kommunale Selbstverwaltung mit Füßen getreten wird, bleiben kann. Sie haben es in der Hand, das noch einmal klarzustellen. Dann will ich Ihnen - ich habe Ihnen sehr genau zugehört - eines sagen, ich erachte die von Ihnen hier dargelegte Erörterung für sehr unterschiedlich. Sie haben, wenn ich genau aufgepasst habe, bei den Gemeinden Straufhain und Gleichamberg im Prinzip infrastrukturell nur ein Problem
gesehen, dass der ÖPNV im Augenblick so bestellt ist, dass er über Hildburghausen geht, als ob eine Veränderung der Buslinie unmöglich sei. Sie haben dabei, finde ich, vollkommen außer Acht gelassen bei der Bewertung, dass es bisher keine großartigen Verbindungen zwischen beiden Gemeinden gibt, dass die das wollen. Ich finde, wenn wir keine Dynamik zulassen in Thüringen, dass sich Gemeinden finden, die in den letzten 20 Jahren offensichtlich auch nicht gegeneinander gearbeitet haben können. Dann können wir sozusagen einpacken vor dem Hintergrund, hier in Thüringen etwas verändern zu wollen. Ich glaube, es ist wichtig, hier, und das ist ja Ausfluss des Artikels 28, auch wirklich darauf zu achten, was wollen die Gemeinden. Mit übergroßer Mehrheit ist es beschlossen worden hier in den Stadträten, in den Gemeinderäten, dass man zusammengehen will. Ich habe großes Verständnis dafür, dass man in der Raumordnung sagt, bitte vergesst uns nicht die Mittelzentren und die Oberzentren, ihr müsst euch anbieten. Ich finde, dann müsste man, und das ist das, was ich bemängle, den klaren Plan haben und sagen, in der Nähe oder direkt angrenzende Gemeinden an Mittelzentren oder Oberzentren dürfen sich nicht mit anderen als diesen Oberzentren verbinden. Wenn das die klare Ansage im Vorfeld ist, finde ich, könnte man über diese Ansage diskutieren. Aber wir können doch nicht Gemeinden sagen, überlegt mal, wo ihr freiwillig hingehen wollt, und wenn ihr das in einem schweren Prozess dann gemeinsam getan habt, sagen wir, ätsche bätsche, so machen wir das nicht.
Das, finde ich, ist kein ordentlicher Umgang und ich würde Sie gern noch einmal bitten, vielleicht etwas zu der schriftlichen Benachrichtigung zu sagen.
Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Adams. Es gibt eine weitere Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten. Herr Bergner für die FDP-Fraktion hat das Wort, Sie haben noch 7 Minuten und 49 Sekunden Redezeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben das Gemeinwohl angesprochen. Da mögen Sie recht haben. Nur sind wir sicherlich in der Definition des Gemeinwohls an verschiedenen Stellen durchaus weit auseinander. Ich sage, es ist auf alle Fälle auch eine Frage des Gemeinwohls, wenn damit der Gemeindefrieden verbunden ist.
Herr Kollege Fiedler hat vorhin das Beispiel angesprochen mit Langenwetzendorf und dem Vogtländischen Oberland. Dort war der Gemeindefrieden und konkret im Vogtländischen Oberland schon deswegen nie gegeben, weil von Anfang an die Situation verfahren war. Ich erinnere daran, das Vogtländische Oberland war ursprünglich eine Verwaltungsgemeinschaft, die von Anfang an auch mit Ausnahmegenehmigung gearbeitet hat, weil sie aufgrund ihrer Lage zur Landesgrenze nach Sachsen nie die Mindesteinwohnerzahlen haben konnten und den erzwungenen Zusammenschluss zu einer Einheitsgemeinde dort niemand so gewollt hat. Dies hat in den all den Folgejahren - und ich kenne das aus persönlichen Anschauungen sehr genau geradezu zu skurrilen Diskussionen immer wieder in diesem nicht gewollten Gemeindegebilde geführt. Das war auch eine Frage von nicht vorhandenem Gemeinwohl. Genau dieses Problem hat bei dem Versuch des Zusammengehens mit Langenwetzendorf, wo die Sache ganz anders gelaufen ist, wo die Bildung der Einheitsgemeinde mit den Menschen gelaufen ist, genau dieses Problem im Vogtländischen Oberland hat dazu geführt, dass dieser Zusammenschluss, den man vielleicht noch in den Gemeinderäten zumindest mehrheitlich gewollt hat, im Vogtländischen Oberland nicht funktioniert hat.
Jetzt komme ich zu Straufhain-Gleichamberg: Wir haben dort eine Situation mit dem klaren Willen beider Kommunen. Jetzt bin ich wieder bei dem Thema Gemeinwohl. Wenn es denn die Menschen vor Ort wollen, dann muss man das auch im Sinne des Gemeinwohls sehr, sehr ernst nehmen, meine Damen und Herren.
Wenn alle Voraussetzungen nach dem Gesetz für einen Zusammenschluss dieser Gemeinden gegeben sind und die Gebilde, die übrig bleiben, nach wie vor funktionsfähig sind und als einziges dann noch eine Buslinie übrig bleibt, die halt mal über exterritoriales Gelände geht, dann ist mir das einfach zu dünn, um den Menschen das zu verwehren, was von ihnen eigentlich verlangt worden ist.
Denn wir können nicht - und auch da bin ich beim Kollegen Adams - sagen, Leute, schließt euch freiwillig zusammen und, wenn sie es tun wollen, dann sagen, nein es war bloß Spaß. Das, meine Damen und Herren, ist kein ehrlicher Umgang mit unseren Gemeinden im Land und auch da habe ich im Sinne von Gemeinwohl, auch da habe ich im Sinne des Umgangs mit Freiwilligkeit in den Gemeinden ein völlig anderes Verständnis.
Deswegen sage ich, meine Damen und Herren, ich bin sehr gespannt auf die Darlegung der Abwägungsargumente und meine, so wie das vorhin im Hause auch schon hieß - ich glaube, Herr Kollege
Hey war es gewesen -, vielleicht sollte auch für dieses Gesetz gelten: Kein Gesetz geht so rein, wie es rauskommt. Dafür werden wir uns einsetzen. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Noch einmal zu Wort gemeldet hat sich der Innenminister Herr Geibert. Sie melden sich auch. Herr Geibert, möchten Sie zunächst den Kollegen Fiedler sprechen lassen? Ganz wie Sie möchten. Dann hat das Wort jetzt der Abgeordnete Fiedler für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich bitte schon das hohe Präsidium darauf zu achten, über was wir überhaupt reden.
Sehr geehrter Herr Fiedler, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie meine Amtsführung nicht zu kritisieren haben. Vielen herzlichen Dank.
Also wissen Sie, Sie sind ja unanfechtbar von Gottes Gnaden, Frau Präsidentin. Ich möchte Sie trotzdem noch einmal darauf hinweisen, dass wir den Gesetzentwurf der Landesregierung behandeln und da sind die Benannten überhaupt nicht drin. Der Innenminister hat vorhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er noch etwas dazu sagt, damit das öffentlich hier gesagt wird. Die Landesregierung darf das. Das ist leider so und wir haben uns an das zu halten, was im Gesetz steht. Deswegen bitte ich noch mal uns alle, dass wir uns daran halten, an den Gesetzentwurf und was da drinsteht; dafür sind wir da.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal würde ich es ja gar nicht ertragen können, dass wir alle in den parlamentarischen Abend gehen, ohne dass noch zwei offene Fragen beantwortet werden. Insoweit bin ich gar nicht undankbar, dass der Abgeord
Zwei Hinweise nur - erster Hinweis: Ich habe mit keinem Wort von Gemeinwohl gesprochen, sondern ich habe von Gründen des öffentlichen Wohls gesprochen und da ist durchaus ein gravierender Unterschied, wie man auch aus Ihrer eigenen Interpretation entnehmen kann.
Zweiter Punkt: Wir werden nicht über die Gesichtspunkte tiefer diskutieren, weil wir ja nur über die Gesichtspunkte diskutieren werden, die die Regelungen betreffen, die im Gesetzentwurf enthalten sind. Von daher wird es auch Gegenstand dessen sein, was die Landesregierung ja bereits in ihrer Begründung ausgeführt hat zu den von mir benannten 98 Kommunen, die Gegenstand des Gesetzentwurfs sind. Ich wollte aber trotzdem hier in diesem öffentlichen Rahmen die Gesichtspunkte Ihnen mitteilen, die für uns ausschlaggebend waren, vier Kommunen nicht aufzunehmen. Insoweit bin ich dann bei der Beantwortung der Frage vom Abgeordneten Adams, das gibt mir nämlich die Möglichkeit jetzt, dieses Protokoll, den Inhalt des Protokolls den Kommunen zur Verfügung zu stellen, während die nicht öffentliche Kabinettsvorlage, aus der diese Gesichtspunkte auch erkennbar gewesen wären, in dieser schriftlichen Form von mir nicht hätten weitergereicht werden dürfen, weil sie, wie gesagt, nicht öffentlich ist. Weil das so ist, habe ich letzte Woche bereits gebeten, dass die betreffenden vier Bürgermeister zu mir eingeladen werden und ich mit diesen Bürgermeistern, dann noch etwas besser als nur die schriftliche Mitteilung, versuche, Lösungen für den jeweiligen Bereich zu finden. Aber jetzt, Dank unserer Diskussion zu diesem Thema, habe ich auch die Möglichkeit, die tragenden Gesichtspunkte für uns - und das war gerade nicht nur der ÖPNV, Sie haben aufmerksam zugehört, ich bin davon überzeugt und haben deshalb nur diesen einen Punkt, weil er so schön griffig war, herausgegriffen, aber es war ein ganzes Konglomerat von Gesichtspunkten, die ich benannt habe, die ausschlaggebend waren im Rahmen der Gesichtspunkte des öffentlichen Wohls - dort auch noch mal detaillierter mit den Betroffenen vor Ort zu erörtern und dann auch zu Lösungen zu kommen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Minister Geibert. Kurze Nachfrage, ich habe zunächst großes Verständnis dafür, dass Sie natürlich noch interne Kabinettsvorlagen nicht an Gemeinden weitersenden. Aber wäre nicht eine schriftliche Stellungnahme in Form eines Briefes möglich gewesen?
Herr Abgeordneter Adams, wir hatten die Kabinettssitzung am vergangnen Dienstag, also vor neun Tagen. Ich denke, wir sind auch zeitnah dran. Die Kommunikation hat ohnehin schon funktioniert. Ich habe von einem Abgeordneten der CDU-Fraktion bereits eine Information erhalten, dass man vor Ort sich intensiv mit dem angrenzenden Wahlkreisabgeordneten im Gespräch befindet. Ich denke, diese kleine zeitliche Frist in Ansehung der jeweiligen Rechte der beteiligten Gremien und Institutionen kann man einhalten. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Innenminister Geibert. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Innenausschuss. Deshalb stimmen wir jetzt zunächst ab über die Überweisung des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011, Gesetzentwurf der Landesregierung, in der Drucksache 5/ 2990. Wer der Überweisung an den Innenausschuss die Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall, dann ist die Ausschussüberweisung einstimmig beschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (Amtszeitenflexibili- sierungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2998 ERSTE BERATUNG
Die Fraktion DIE LINKE wünscht das Wort zur Begründung durch den Abgeordneten Hauboldt. Ist das richtig? Dann haben Sie jetzt das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Amtszeitenflexibilisierungsgesetz - wahrlich eine kreative Wortschöpfung, aber ich möchte gerne - Gesundheit, Herr Mohring - zum Inhalt kommen. Wie Sie wissen, soll ja im nächsten Jahr 2012 ein Großteil der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte, so wie bisher gesetzlich verankert, für eine sechsjährige Amtszeit gewählt werden. Für meine Fraktion ergibt sich in der damit vorgesehenen Amtsperiode der politische Klärungsbedarf mit Blick auf eine für uns notwendige Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform. Die Landesregierung beschränkt sich momentan in ihrer Beflissenheit auf die Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens, welches 2011 begonnen und 2012 ausgewertet werden soll. Offen ist doch die Frage, trotz - und das betone ich auch an dieser Stelle - einer durchaus vorhandenen Mehrheit in diesem Hause, welche ja die Notwendigkeit für eine Reform anerkennt, wie die CDU-Fraktion durch ihre bisherige Blockade das Ergebnis einer solchen Studie ignoriert, interpretiert oder gänzlich gewillt ist, endlich die längst notwendige Weichenstellung vorzunehmen. Erfahrungen, meine Damen und Herren, aus anderen Bundesländern, die längst ihren Funktional- und Strukturstau abgearbeitet haben, beweisen uns, dass solche Reformen nicht in einer Legislaturperiode umfassend zu händeln sind, zeitlich umrissen heißt dies, dass bedauerlicherweise in der 4. Legislaturperiode des Thüringer Landtags solche Neugliederungsmaßnahmen verfassungsrechtlich nicht mehr umgesetzt werden können und diese Aufgabenstellung über die 5. Legislaturperiode nach 2014, vorausgesetzt die Koalition hält so lange durch, übertragen werden. Ein Kollege - ich komme gleich auf Sie, Herr Mohring - aus dem Landkreis Weimar-Land, namentlich Herr Mohring,
hatte ja selbst zum Erstaunen seiner eigenen Kabinettsmitglieder beigetragen sogar die Idee einer Amtszeitverlängerung für betroffene Landräte und hauptamtliche Bürgermeister in den politischen Ring geworfen. Damit würde sich die Amtszeit von 2012 bis in das Jahr 2020 auf acht Jahre verlängern.
Da wir nach wie vor von einer zeitlich begrenzten Freiwilligkeitsphase für Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften ausgehen, besteht immer noch berechtigterweise die Klärung der Frage, was mit den gewählten Amtsinhabern geschieht.
und Bürgermeister einer Neugliederungsmaßnahme in einen vorzeitigen und gut finanzierten Vorruhestand für den Rest ihrer laufenden Amtszeit eintreten müssten. Dies könnte selbst ein Hinderungsgrund für Amtsinhaber sein, freiwillige Zusammenschlüsse in ihrem Wirkungsbereich zu befördern. Wir wissen, dass sich in der Vergangenheit angehende Pensionäre im kommunalen Verwaltungsbereich stets offenherziger zu den Ideen von Strukturverbesserungen durch neue Zuschnitte geäußert haben. Meine Fraktion hat im Thüringer Kommunalwahlgesetz diese Lücke entdeckt und schlägt Ihnen in überschaubarer Manier in § 41 a Übergangsbestimmung vor, die den Schwerpunkt unseres Amtszeitenflexibilisierungsgesetzes beinhaltet. Wir lösen die starren Amtszeiten ab und wollen damit die freiwilligen und gesetzlichen Neugliederungsmaßnahmen befördern. Wir wollen, dass diese Amtszeiten der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte zu dem Zeitpunkt per Gesetz enden, an dem das Gesetz zur Neugliederung der betroffenen Gebietskörperschaften in Kraft tritt. Damit erhalten alle Betroffenen die notwendige Klarheit für ihre Zukunft und den Bürgern wird bewusst, dass nur für erbrachte Leistungen auch Steuergelder aufgewendet werden. Danke.