Protocol of the Session on July 6, 2011

3. Welche Ausnahmeregelungen laut Wassergesetz könnten in Anwendung kommen, um die Baumaßnahmen nicht zu gefährden?

4. Wie will die Landesregierung sichern, dass kein weiterer Verzug der Baumaßnahmen eintritt und insbesondere die Maßnahme Stadtplatz unverzüglich begonnen wird?

Danke schön.

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu Ihrer 1. Frage: Sowohl Teile des Stadtgebietes von Oberhof als auch einige umliegende Sportstätten liegen im Wasserschutzgebiet. Es handelt sich hier um die Schutzzonen für die Talsperre Ohra, aus der immerhin 700.000 Einwohner mit Trinkwasser versorgt werden. Das Wasserschutzgebiet setzt sich rechtlich aus einer Reihe rund 30 Jahre alter man könnte auch sagen veralteter - Beschlüsse zusammen, die dringend zusammengefasst und aktualisiert werden müssen. Im Zuge dieser drängenden Aktualisierung, an der im zuständigen Landesverwaltungsamt derzeit gearbeitet wird, ergeben sich zwangsläufig auch eng begrenzte Änderungen am konkreten Zuschnitt der einzelnen Schutzzonen. Eine solche Änderung betrifft auch das Stadt

(Staatssekretär Dr. Schubert)

gebiet von Oberhof. Einige Bereiche des Stadtgebiets im Bereich des heutigen Busbahnhofs und des „Oberen Hofs“ fallen nunmehr in die engere Schutzzone, in der insbesondere die Neubebauung mit Gebäuden und Verkehrsanlagen nicht möglich ist. Die Aktualisierung ist aus Sicht des Trinkwasserschutzes von höchster Bedeutung. Es handelt sich um eine der wichtigsten zentralen Wasserversorgungsanlagen in Thüringen und sie ist unumgänglich und auch ohne eine Änderung wären die mit dem Trinkwasserschutz nicht zu vereinbarenden Vorhaben nicht zulässig. Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass, so wie es sich für den Bereich der Sportstätten im Bereich „Grenzadler“ abzeichnet, durch entsprechende Umplanung sowohl funktionaler als auch dem Trinkwasserschutz genügende Lösungen gefunden werden.

Zur Ihrer 2. Frage: Das Landesverwaltungsamt hat die Stadt Oberhof bereits mit Schreiben vom 06.05.2009 - 2009, ich wiederhole es noch einmal an das Planungsbüro Kehrer und Horn GbR im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Flächennutzungsplans über die Absicht informiert, die Wasserschutzzonen für die Ohratalsperre neu festzulegen. Ich gehe davon aus, dass die Stadt Oberhof die LEG im Rahmen der Planung entsprechend informiert hat. Weiterhin sind zu den Sportstättenvorhaben am „Grenzadler“ eine Reihe von Abstimmungen zwischen dem Landesverwaltungsamt und der LEG erfolgt. Hierbei ist es gelungen, tragfähige Entscheidungen, Kompromisslösungen zu finden.

Zu Ihrer 3. Frage: Ich gehe davon aus, dass durch entsprechende Umplanungen und gegebenenfalls Ausnahmemöglichkeiten auch für das innerstädtische Vorhaben „Sportplatz“ eine Lösung gefunden werden kann. Die Gespräche des Landesverwaltungsamts dazu laufen unter Leitung von Herrn Präsidenten Stephan bereits auf Hochtouren. Ich kann Ihnen aktuell dazu mitteilen, dass in der Beratung am 28. Juni dieses Jahres sowie am 30. Juni dieses Jahres eine grundsätzliche Einigung erzielt und konkrete technische Lösungen aufgezeigt werden konnten.

Zu Ihrer letzten Frage: Ich verweise hier auf meine Antwort zu Frage 3. Ich gehe davon aus, dass eine tragfähige Kompromisslösung schnell gefunden werden kann. Eine durchgreifende Verzögerung aufgrund der Wasserschutzgebietsproblematik kann ich zurzeit nicht erkennen.

Dazu gibt es Nachfragen. Bitte, Frau Abgeordnete Leukefeld.

Ich habe zwei Nachfragen und eine Vorbemerkung. Das ist also schon alles sehr brisant. Wenn das so ist, wie Sie gerade hier gesagt haben, dass bereits am 02.06.2009 darüber informiert wurde, dann frage ich mich natürlich, wie in der Form die Bestandteile im Handlungskonzept Oberhof, was nicht ein Handlungskonzept eines Ministeriums, sondern der Landesregierung ist, was im vergangenen Jahr erst verabschiedet und veröffentlicht wurde, hereingekommen sind. Können Sie dazu vielleicht etwas sagen?

Die zweite Frage: Wenn es eine grundsätzliche Einigung am 28.06. gegeben hat, vielleicht könnten Sie dann etwas vertiefend sagen, was Gegenstand dieser grundsätzlichen Einigung ist.

Man hat die Möglichkeiten, zu der letzten Frage, bei den Schutzzonen einige Abweichungen vorzunehmen, das heißt, dass man bei Maßnahmen, die unter normalen Umständen nicht zulässig sind, technische Lösungen findet, damit sie dann zulässig sind. Da müssen sich beide Partner bewegen. Das wäre eine Möglichkeit. Deswegen hat man dann die Schutzzonen, so ist es mir berichtet worden, in 2 b I und 2 b II regelrecht kategoriert.

Zu Ihrer ersten Frage: Ich frage mich auch manchmal, ob sich ein Planungsbereich nicht erst darüber informiert, was möglich ist, welche Bedingungen dagegen stehen, und danach in die Planungsphase geht. Hier ist es höchstwahrscheinlich versäumt worden oder man hat - Herr Kummer, immer mit der Ruhe, Sie kommen ja noch dran, ich war ja noch nicht einmal mit der ersten Frage fertig. Also die erste Frage noch einmal - er ist so ungeduldig wie im Ausschuss.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Sie lassen sich schnell nervös machen.)

Wieso? Also die erste Frage noch einmal. Ich gehe mal davon aus, dass man das im Vorfeld hätte erkennen können. Die zweite Aussage von mir: Die alte Schutzzone hätte das Bauvorhaben - so ist mein Kenntnisstand - sowieso nicht zugelassen. Also auch da hätte es Widersprüche gegeben. Demzufolge spielt es überhaupt keine Rolle, ob ich jetzt die Schutzzone erweitere, sondern auch nach der alten Schutzzonenregelung hätte man hier tätig werden müssen.

Es gibt die Möglichkeit, aus der Mitte des Hauses noch zwei Fragen zu stellen. Herr Abgeordneter Kummer.

(Staatssekretär Richwien)

Eine reicht, um den Staatssekretär nicht zu enttäuschen. Herr Staatssekretär, Sie haben davon gesprochen, dass es aufgrund veralteter Ausweisungen eine Aktualisierungsnotwendigkeit der Schutzgebiete gibt. Bis wann ist denn diese Aktualisierung abgeschlossen?

Das wird dann abgeschlossen sein, wenn die Behörde nach § 52 Abs. 1 ihre Hausaufgaben gemacht hat. Es ist - ja, da können Sie Ihre Stirn runzeln - das Wasserhaushaltsgesetz. Das Wasserhaushaltsgesetz wird hier herangezogen. Da sind Beteiligungen, Träger öffentlicher Belange und alle dort mit einzubeziehen. Ich kann mich gern sachkundig machen, wann der Präsident die einzelnen Gespräche abgeschlossen hat und wann die Abwägung durchgeführt worden ist. Dann könnte man Ihnen den Termin schriftlich mitteilen.

Ich sehe jetzt keine weiteren Fragen. Herr Abgeordneter Kummer, Sie können gleich stehen bleiben. Sie haben die nächste Frage, und zwar ist es die Frage in der Drucksache 5/2910.

Da hätte der Staatssekretär sicherlich auch stehen bleiben können.

Alpineskigebiet am Schneekopf

Der Regionalverbund Thüringer Wald setzt sich seit Längerem für ein alpines Skigebiet am Schneekopf ein. Bisher lehnte die Landesregierung unter anderem nach Aussagen im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz die Einrichtung eines solchen Skigebietes aus wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Gründen ab. Nun plant der Regionalverbund eine neue Antragstellung nach Herausnahme des Schmücker Grabens aus dem geplanten Projekt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird die überarbeitete Planung des Regionalverbundes bewertet?

2. Wird das neue reduzierte Projekt für genehmigungsfähig gehalten und wie wird die Aussage begründet?

Diese Frage beantwortet Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Ich bin deswegen nicht stehen geblieben, weil ich lieber sitzen geblieben wäre, weil diese Beantwortung sehr schnell geht.

Zu Ihrer 1. Frage: Die der Landesregierung vorliegenden Planungsunterlagen datieren vom August 2010. Aktuellere Planungen sind der Landesregierung unbekannt.

Zu Ihrer 2. Frage beziehe ich mich dann auf die Antwort zu Frage 1. Es gibt nichts Neues zu berichten.

Aber dazu gibt es jetzt Nachfragen.

Ja, gern.

Frau Abgeordnete Mühlbauer.

Wird zurzeit geprüft, ob Teile der Trinkwasserschutzzonen aufgelöst oder reduziert werden in diesem Bereich?

Das werden wir höchstwahrscheinlich nicht prüfen mit der Auflösung, sondern es ist hinreichend bekannt, dass es Trinkwasserschutzzonen gibt. Zweitens ist, glaube ich, soweit mein Kenntnisstand von der TFW, Frau Abgeordnete Mühlbauer, klar und deutlich gesagt worden, dass der Wasserbedarf hier zwingend notwendig ist und dass man das kritisch sieht. Drittens habe ich keinen Antragsteller. Solange ich keinen Antragsteller habe, muss ich mich jetzt auch nicht mit dem Thema weiter beschäftigen. Da muss erst einmal ein anständiger Antrag gestellt werden, dann sehen wir weiter.

Der Abgeordnete Kummer möchte noch eine Frage stellen.

Herr Staatssekretär, dann andersherum: Waren die negativen Beeinträchtigungen des Wasserschutzgebietes im Schmücker Graben eine wesentliche Bedingung dafür, dass die Landesregierung bisher eine ablehnende Haltung zu dem Projekt hatte?

Wir haben eine ablehnende Haltung zu dem Projekt, Herr Abgeordneter Kummer, die sich aus naturschutzfachlicher Sicht ergibt. Da hätten wir eine Ausnahmeregelung treffen müssen. Das ist ein EUVorhaben, da muss ich dann auch einmal in das Verfahren gehen. Ich glaube nicht, dass sich das positiv gestaltet. Dann muss man noch darauf hinweisen, dass das ein Verfahren wäre, was durch die Gemeinde durchgeführt werden müsste. Ich kann jetzt nicht erkennen, wenn noch nicht einmal ein Antrag vorliegt, dass dann die Gemeinde dieses Verfahren auch durchführt.

Bevor Sie die Frage stellen, beantworte ich sie Ihnen lieber auch gleich - deswegen bleibe ich auch gleich stehen. Die Talsperre Schmalwasser oder Tambach-Dietharz, weil Sie dann vielleicht fragen, warum können wir das dann nicht ausgleichen. Das können wir nicht ausgleichen, weil da eine Aufbereitungsanlage notwendig ist, weil eine Leitung notwendig ist. Das ist zurzeit finanziell in der Form nicht darstellbar.

Da Sie offensichtlich eine Frage vorhergeahnt und die Antwort gegeben haben, hat der Abgeordnete Kummer jetzt nicht einmal mehr eine Frage. Gut, dann kann ich die nächste Frage aufrufen. Es ist die des Herrn Abgeordneten Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/2911. Diese trägt der Abgeordnete Blechschmidt vor.

Danke, Frau Präsidentin.

Beschlossener, aber nicht genehmigter Haushalt der Stadt Sondershausen

Die Stadt Sondershausen soll den Haushalt für 2011 bereits beschlossen haben. Die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde im Landratsamt Kyffhäuserkreis soll den Haushalt bisher noch nicht genehmigt haben. Deshalb könnte die Stadt bisher keine geplanten Investitionen realisieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann hat der Stadtrat der Stadt Sondershausen den Haushalt für 2011 beschlossen und wann ist der beschlossene Haushalt der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde im Landratsamt Kyffhäuserkreis zugegangen?

2. Inwieweit enthält der Haushalt der Stadt Sondershausen für das Jahr 2011 genehmigungspflichtige Bestandteile?

3. Aus welchen Gründen hat die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde im Landratsamt Kyffhäuserkreis den Haushalt der Stadt Sondershausen bisher nicht genehmigt?