Der letzte Grund ist schließlich ein finanzieller, das ist auch schon genannt worden. Es wurden Kredite aufgenommen,
um die Stiftung zu gründen, wo wir heute nicht wissen, ob es tatsächlich auch sinnvoll ist, die in dieser Höhe überhaupt aufzunehmen.
Ich habe Ihnen jetzt Gründe genannt, warum es sinnvoll ist, zu hinterfragen. Es sei uns als Opposition auch gestattet, das in diesem Fall zu tun.
Deswegen lassen Sie mich zu unserem Antrag kommen. Warum ist der so formuliert, wie er formuliert ist? Wir haben diese Informationsbasis des Gutachtens der Landtagsverwaltung, wofür ich dankbar bin. In Richtung Frau Jung möchte ich sagen: Natürlich haben wir dieses Gutachten in Auftrag gegeben, bevor wir den Bericht des Rechnungshofs hatten. Das heißt, unsere Fragestellung
war schlicht anders formuliert. Hätten wir gewusst, dass die Informationen des Rechnungshofs eine ganz neue Facette in die Debatte gebracht hätte, hätten wir das auch anders formuliert. Jetzt haben wir die beiden Dinge parallel und wollen natürlich eine sachliche Debatte, aber bitte auch eine mit Ergebnis.
Das ist der Punkt, wir wollen eine Debatte mit Ergebnis und nicht unter der Überschrift „Stillstand ist auch Bewegung“. Das funktioniert nicht. Deswegen wollen wir eine unvoreingenommene Evaluation der Arbeit der Stiftung durch die Landesregierung und die ist geboten. Die aufgeworfenen Fragen gilt es zu klären, deswegen die Gutachten. An dieser Stelle sage ich auch ganz bewusst: Lassen Sie uns Zeit nehmen, die Zeit, die wir brauchen, um alles in Ruhe zu besprechen. Das ist dabei gar nicht mein Punkt. Mein Punkt ist, dass wir gute Familienpolitik in Thüringen brauchen und da müssen wir nicht sofort über die Auflösung der Stiftung reden. Ich unterstreiche noch einmal an dieser Stelle: Was ich möchte, ist gute Familienpolitik in Thüringen.
Und lassen Sie uns alle Möglichkeiten ausloten, gern auch in aller Ruhe, aber dann auch mit der Konsequenz, dass wir nicht noch einmal Runden drehen müssen, was die Stiftung angeht.
Es gibt aber eine simple Frage, die uns auch heute schon einen großen Schritt weiterbringen würde ich beziehe mich auf das Gutachten des Rechnungshofs -, es ist die entscheidende Frage, die auch im juristischen Gutachten benannt wird: Wann und mit welchem Gesetz hat der Landesgesetzgeber die Stiftung zum örtlichen Träger der Jugendhilfe bestimmt? Das ist die entscheidende Frage, weil das nämlich die Auswertung des Rechnungshofs betrifft, der sagt, Sie haben in Thüringen Bundesrecht überdehnt. Und wenn Sie diese Frage beantworten können, dann sind wir auch den Schritt gegangen, den wir gehen müssen. Dazu gibt es bislang keine Äußerung der CDU-Fraktion. Wenn es die gibt, dann wären wir den nächsten Schritt weiter.
Warum sagen wir als GRÜNE, wir sind zunächst erst einmal nicht für die schlichte Auflösung der Stiftung? Ich muss Ihnen sagen, als ich hier angefangen habe im Thüringer Parlament, nichts lieber als das. Ich habe diese Stiftung - ich habe Ihnen die Gründe genannt - immer hinterfragt, bin aber der Überzeugung, wenn es entsprechend juristische Rahmenbedingungen gibt, die erst mal schwierig zu überdehnen scheinen, muss man sich damit auch abfinden. Wir haben deswegen überlegt, was der sinnvolle nächste Schritt ist. Der sinnvolle nächste Schritt war für uns, zu prüfen, ob es eine Fusion mit einer sinnvollen Stiftung des Landes geben kann.
Die einzige, die aus unserer Sicht da wirklich infrage kommt, ist in diesem Bereich die Stiftung HandinHand, weil diese familienpolitische Arbeit leistet, für jene, die es wirklich nötig haben.
Denn sie unterstützt Familien in prekären Verhältnissen, Kinder und Eltern in Not. Das würde der Ansatz einer wirklich sinnvollen Stiftung des Landes sein, nicht, wie mit der Gießkanne über das Land zu gehen und damit Familienbilder zu zementieren, sondern denjenigen zu helfen, die wirklich bedürftig sind. Deswegen sind wir inzwischen an dem Punkt, dass wir der Auflösung oder Annullierung - wie es die LINKE jetzt nennt - einfach nicht zustimmen können, auch auf Grundlage der Information, die die beiden Gutachten gegeben haben. Ich muss auch ehrlich sagen, ich bin keine Juristin, aber der juristische Begriff der Annullierung im Zusammenhang mit Stiftungsrecht ist mir schlicht nicht bekannt. Ich weiß nicht, ob das funktioniert. Vielleicht müssen Sie das auch einfach noch mal sagen, ob das gehen kann.
Ich muss auch an dieser Stelle sagen, ich will der Stiftung grundsätzlich nicht unterstellen, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dort schlechte Arbeit machen. Das ist auch nicht der Punkt. Es geht um die Fassade, die darüber steht, und deswegen bin ich auch vorsichtig mit Aussagen, die diejenigen verunsichern können, die im Zweifel dort sitzen und zum Teil gute Arbeit machen, sofern sie entsprechend die Möglichkeit dazu haben.
Es ist klar und ich bin dankbar, dass wir einen weiteren Beratungsbedarf haben, bin also dankbar, dass hier bereits geäußert wurde, dass unser Antrag überwiesen wird. Ich möchte aber auch sagen, dass ich es schade finde, dass nicht alle drei Oppositionsanträge überwiesen werden, weil wir einfach insgesamt einen großen Redebedarf haben und ich es schon für sinnvoll erachte, egal wie weit die Forderungen gehen, was die künftige familienpolitische Ausrichtung angeht, jeweils unterschiedlich auch formuliert. Es wäre sinnvoll, allen drei Facetten auch den Raum zu geben, den sie verdienen. Die Überschrift „Teile und herrsche“ - an dieser Stelle wählen wir uns mal den einen aus. Ich freue mich persönlich, aber finde es einfach schade, dass wir nicht gesamt darüber reden. Aber es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen. Trotzdem, ich beantrage für meine Fraktion die Überweisung aller drei Anträge an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und freue mich - das sage ich ganz ehrlich - hier bald wieder zur Stiftung FamilienSinn sprechen zu dürfen. Das wird uns noch eine Weile beschäftigen, Herr Gumprecht.
Ich habe keine weiteren Redeanmeldungen. Doch, es gibt eine weitere, und zwar für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Dr. Zeh.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte für die CDU-Fraktion ausdrücklich noch einmal betonen, dass wir die Arbeit des Rechnungshofs schätzen und ich möchte ausdrücklich diese Arbeit würdigen sowohl in den Prüfungsfragen als auch in den Beratungsfragen auch als Mahner in vielen Dingen. Ich bescheinige dem Rechnungshof ausdrücklich auch eine fachlich hohe Kompetenz. Aber ich habe in den 20 Jahren natürlich auch festgestellt, dass es gelegentlich unterschiedliche Meinungen gibt zwischen Rechnungshof und Landesregierung. Das hat in der Vergangenheit den Rechnungshof weder diskreditiert noch hat es ihn entwertet. Sie kennen ja auch den Spruch, „drei Juristen, fünf Meinungen“. Das ist so, das ist das wirkliche Leben und deshalb, denke ich, der Geschäftsgang ist hier eindeutig. Es gibt eine Äußerung des Rechnungshofs, einen Bericht, einen Zwischenbericht, und die Landesregierung hat darauf zu antworten. Deswegen verstehe ich die Aufregung hier nicht. Wir warten diese Antwort der Landesregierung ab und dann haben wir eine Grundlage, auf der wir diskutieren können. Deshalb verstehe ich nicht, wie jetzt schon rechtliche Würdigungen vorgenommen werden können in dieser Form, wie es auch Frau Jung hier getan hat. Sie haben eine detaillierte rechtliche Position, die können Sie natürlich haben, aber ich rate uns allen, dass wir erst einmal die rechtliche Würdigung der Landesregierung abwarten,
dann haben wir eine Grundlage, über die wir reden können. Im Einzelnen will ich auch sagen, wenn es Probleme und Kritik gibt, wo gäbe es die nicht? Jede Neugründung einer Institution hat Anlaufschwierigkeiten, das muss man einfach feststellen. Wir haben mehrere Stiftungen. Übrigens, das ist kein ungewöhnliches Verfahren mit Stiftungen, Frau Siegesmund, Stiftungen sind nichts Ungewöhnliches und es hat auch nichts mit Irrungen und Wirrungen der Althaus-Regierung zu tun. Wir haben viele Stiftungen, z.B. HandinHand, wir haben die Stiftung Ehrenamt, die arbeiten alle gut. Die hatten natürlich auch Anfangsschwierigkeiten. Das ist so. Nur ist dann die Forderung nicht sinnvoll, sie abzuschaffen, sondern dann sollte man auf die einzelnen Punkte eingehen, die man besser machen kann. Vielleicht finden wir eine Antwort auf das, was sie vielleicht noch besser machen könnten, dann finden wir uns im gemeinsamen Boot wieder. Ich will nur noch mal in Erinnerung rufen, was der Grund war, warum wir eigentlich die Stiftung geschaffen
haben: Damit wir unabhängig vom Haushalt einen Förderbereich haben, der nicht immer in die Streitigkeiten von Haushaltsplus und Haushaltsminus gerät.
Was die Grundlage für die Stiftung betrifft, das will ich Ihnen, Herr Koppe, übrigens ausdrücklich sagen, Ihre Rechnung ist falsch. Wir haben damals Plus gemacht und keinen Kredit aufgenommen. Was Sie immerfort sagen, wir hätten einen Kredit aufgenommen - nein, wir haben in den Jahren ein Plus erwirtschaftet, wir haben Rücklagen gebildet und deswegen gibt es keinen Schuldzins in der Form, wie Sie das darstellen. Wenn wir einen Haushalt auf Null haben, wird auch die Einnahme an der Stelle nichts bringen. Aber wir wissen, dass die Finanzlage trotzdem schwierig ist. Deswegen wird es immer ein Gefeilsche geben um dieses Geld, um diesen Förderzweck. Deswegen kann ich der Sozialministerin nur raten, halten Sie Ihre Hand auf diesen Topf, denn der ist weg, wenn er weg ist, und dann können Sie diesen Bereich nicht mehr fördern. Ich kann Ihnen sagen mit Brief und Siegel, ich habe Erfahrung in diesem Amt. Was einmal weg ist, da haben Sie jedes Jahr zu kämpfen, ob Sie das wiederbekommen. Ich zweifle das an.
Liebe Frau Pelke, alles, was wir hier tun, ist parteipolitisch. Warum diskreditieren Sie das eigentlich immer wieder?
Das ist unsere Aufgabe im Parlament. Parteien haben eine Meinung zu bilden und das dann im Parlament mehrheitsfähig zu machen.
Warum beschimpfen wir uns immer mit unseren eigenen Berufsbezeichnungen? Zum Beispiel, die kochen nur ihr parteipolitisches Süppchen - das ist doch Unsinn. Kein Berufszweig macht das. Ich habe noch nie einen Bäcker gehört, der gesagt hat, die machen ihr bäckerpolitisches Süppchen oder so einen Quatsch. Wir sind in einer Partei, die dafür verantwortlich ist nach Verfassung, zu einer Meinung und zur Meinungsbildung beizutragen.
Das ist geschehen und so werden wir es auch in Zukunft tun und daran wird sich auch nichts ändern. Vielen Dank.
Herr Dr. Zeh, habe ich Sie jetzt recht verstanden, auf meine Feststellung, dass die Gründung dieser Stiftung auf Ihre parteipolitische Überzeugung damals zurückgeht, stellen Sie jetzt fest, dass dieses eine Beschimpfung war?
Ich möchte es aber trotzdem erklären, weil in der öffentlichen Debatte immer das Wort „parteipolitisch“ negativ diskreditierend gebraucht wird. Ich kann uns nur mahnen, wir sind Parteipolitiker und wir sollten uns nicht mit der eigenen Berufsbezeichnung ständig diskreditieren. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache und wir kommen … Frau Ministerin hat noch um das Wort gebeten.
Meine Damen und Herren, Herr Präsident, ich entschuldige mich, dass ich mit meinem Kollegen Carius geschwatzt habe, das ist halt eine meiner Eigenschaften, die ich auch im Alter nicht mehr ablegen werde.
Es war in jedem Fall dienstlich. Sie können sich vorstellen, uns treibt heute und in den nächsten Wochen immer noch der Haushalt um und insofern sind solche Austausche schon ganz wichtig.
Meine Damen und Herren, zu den Anträgen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE in den Drucksachen 5/2555, 5/2556 und 5/2646 nehme ich für die Landesregierung wie folgt Stellung: Mit Schreiben vom 4. April 2011, jeweils eingegangen am 6. April 2011, hat der Thüringer Rechnungshof der Präsidentin des Thüringer Landtags sowie der Thüringer Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefin der Staatskanzlei mitgeteilt, dass er im Rahmen der Prüfung der Stiftung FamilienSinn hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Übertragung von Aufgaben gemäß Artikel 1 des Thüringer Familienfördergesetzes auf die Stiftung Feststellungen getroffen habe, die von grundsätzlicher Bedeutung seien. Das Kollegium des Thüringer Rechnungshofs beabsichtige daher, den Thüringer Landtag und die Landesregierung zum Thüringer Familienfördergesetz zu beraten. Der Thüringer Rechnungshof hat den Entwurf seiner Beratung mit der Bitte um Stellungnahme zum 31. Mai 2011 übermittelt. In dem Entwurf vertritt der Thüringer Landesrechnungshof die Auffassung, dass die Stiftung FamilienSinn vom Gesetzgeber mit Aufgaben betraut wurde, für die das Land keine Übertragungsbefugnisse habe, da eine Regelungskompetenz hierfür beim Bund liege und der Bund hiervon bereits Gebrauch gemacht habe. Er vertritt die Auffassung, dass wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Erfüllung des Stiftungszwecks als einzige Handlungsoption die Aufhebung der Stiftung in der entsprechend vorgesehenen Form bleibe.
In der Kabinettssitzung am 12. April 2011 wurde das zuständige Mitglied der Landesregierung gebeten, die Stellungnahme federführend vorzubereiten. Aufgrund der weitreichenden Anmerkungen des Thüringer Rechnungshofs zur Rechtmäßigkeit der Aufgabenübertragung auf die Stiftung FamilienSinn und der erforderlichen vertieften Auseinandersetzung mit dem Beratungsentwurf wurde um eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme bis zum 15. Juli gebeten. Diesem Ersuchen hat der Rechnungshof entsprochen. Die Prüfung der Empfehlung des Rechnungshofs und die Abstimmung innerhalb der Landesregierung dauern noch an. Beabsichtigt ist, dass die Stellungnahme der Landesregierung in einer der nächsten Kabinettssitzungen beraten wird, um fristgerecht gegenüber dem Thüringer Rechnungshof zu antworten. Insofern kann die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keinen inhaltlichen Bericht abgeben und schon gar nicht einen Gesetzentwurf erarbeiten, so dass ich die Ablehnung der Anträge in den Drucksachen 5/2556