Protocol of the Session on June 17, 2011

(Beifall FDP)

Mir liegen im Moment keine weiteren Anmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung Minister Geibert, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für die Landesregierung hatte Kollegin Walsmann bereits im April einen Sofortbericht abgegeben zum damaligen Ergebnis der Sonderministerpräsidentenkonferenz am 6. April 2011 und zum Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrags berichtet. Ich will Sie nun gern kurz über den aktuellen Verfahrensstand informieren.

Der Glücksspielstaatsvertrag wurde der EU-Kommission zur Notifizierung übersandt. Das Verfahren dauert mindestens bis Mitte Juli 2011. Die Anfang April 2011 beschlossene ergänzende Anhörung wurde durchgeführt. Derzeit wird diese Anhörung auch länderübergreifend ausgewertet. Die Meinungsbildung dauert hier noch an. Hieraus können sich durchaus noch Änderungen ergeben. In der Ministerpräsidentenkonferenz in der letzten Woche wurden einige Änderungen erwogen. So soll zwischen den Ländern, vertreten durch das Vorsitzland und das Co-Vorsitzland, und der EU-Kommission besprochen werden, welcher Spielraum im Rahmen des Notifizierungsverfahrens besteht. Es finden auch weitere Beratungen auf der Fachebene statt. Zudem wurde darüber beraten, welche Länder die länderübergreifenden Aufgaben wahrnehmen sollten. Inhaltliche Beschlüsse wurden bislang nicht gefasst. Der Bund hat die Absicht bekundet, seine Vorschläge zur Änderung der Spielverordnung bereits zu den Gesprächen mit der EU-Kommission vorzulegen. In den weiteren Beratungen wird sich Thüringen auch weiterhin dafür einsetzen, dass der

(Abg. Barth)

Änderungsstaatsvertrag von allen 16 Ländern unterzeichnet wird. Ich gehe davon aus, dass der Staatsvertrag erst nach der Sommerpause, Anfang Herbst 2011, unterschrieben werden kann.

Im Hinblick auf den dem Landtag im Rahmen der Unterrichtung nach Artikel 67 Abs. 4 der Thüringer Verfassung zugeleiteten Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags ist der Antrag der FDP zu Nummer 2 überholt und unkorrekt und sollte daher ebenso abgelehnt werden wie der neuerliche Änderungsantrag. Ich will das kurz begründen.

Zu a: Das staatliche Veranstaltungsmonopol bei großen Lotterien soll beibehalten werden. Beschränkungen des Vertriebs durch private Anbieter werden gelockert. So kann der Vertrieb von Lotterien und Sportwetten unter bestimmten Voraussetzungen im Internet wieder zugelassen werden. Dies gilt auch für die gewerblichen Spielvermittler.

Zu b: Eine kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarkts erfolgt im Rahmen der Experimentierklausel. Sieben Konzessionen sollen bundesweit für Sportwetten vergeben werden.

Zu c: Die wesentlichen Ziele des Glücksspieländerungsstaatsvertrags stehen gleichrangig nebeneinander. Ziele sind unter anderem die Vermeidung der Glücksspielsucht und die Suchtbekämpfung, Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten und der Schutz vor Betrug-, Manipulations- und Kriminalitätsgefährdungspotenzialen. Die nun vorgesehenen Regelungen tragen dem Anliegen Rechnung. So werden künftig beispielsweise auch die Pferdewetten und die Spielhallen in die Regelungen mit einbezogen und so ein kohärentes Glücksspielrecht geschaffen.

Zu d: Bezüglich der im Antrag begehrten zusätzlichen Einnahmen erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass dies nicht Ziel der Regulierung ist. Die Einnahmesteigerung wäre dann ein Erfolg, wenn diese darauf beruht, dass die Nachfrage von den illegalen Angeboten auf die legalen Angebote gelenkt werden kann.

Zu e: Über die Frage wird im Staatsvertrag entschieden werden.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Ich glaube, ich kann jetzt die Aussprache schließen, es gibt keine Wortmeldungen mehr. So stimmen wir nun ab zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 5/2934. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nun nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der SPD und

CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es keine. Mit Mehrheit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen nun direkt über die Nummer 2 aus dem Antrag der Fraktion der FDP in Drucksache 5/2400 ab. Wer dieser Nummer 2 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Nummer 2 aus diesem Antrag ist abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9 und rufe zunächst auf den Tagesordnungspunkt 10, und zwar den ersten und zweiten Teil - ich erinnere daran, dass wir Punkt c noch aufgenommen haben

a) Parlamentarische Aufklärung zu Unregelmäßigkeiten bei Beschaffungen durch das Thüringer Innenministerium Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2580 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/2891

b) Umfassende Transparenz statt möglichem Populismus Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/2584 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/2892

Der Abgeordnete Adams aus dem Innenausschuss erhält zunächst das Wort zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Berichterstattung zum Antrag „Parlamentarische Aufklärung zu Unregelmäßigkeiten bei Beschaffungen durch das Thüringer Innenministerium“ - Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/2580 - und Alternativantrag „Umfassende Transparenz statt möglichem Populismus“ - Antrag der Fraktionen SPD und CDU in Drucksache 5/2584:

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktion DIE LINKE „Parlamentarische Aufklärung zu Unregelmäßigkeiten bei Beschaffungen durch das Thüringer Innenministerium“ vom 15.04.2011 in der Drucksache 5/2580 wurde zusammen mit dem Alternativantrag der Fraktionen

(Minister Geibert)

der SPD und CDU vom 15.04.2011 in der Drucksache 5/2584 durch Bejahung der Dringlichkeit in der 53. Sitzung des Thüringer Landtags nachträglich als Tagesordnungspunkt aufgenommen. Dabei stimmte die Mehrheit dafür, dass trotz der begründeten Dringlichkeit beide Anträge erst als letzter Tagesordnungspunkt aufgerufen werden sollten. Der Kernpunkt dieser Anträge beschäftigt sich mit der Beschaffung des Thüringer Innenministeriums und dem in diesem Zusammenhang laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Beide Anträge wurden ohne Aussprache an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie federführend an den Innenausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat die Anträge in der 23. Sitzung am 13.05.2011 beraten. Die Beratung fand in vertraulicher Sitzung statt. Die Mitglieder des Innenausschusses gaben die Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 5/2891, den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. Die Mitberatung des Haushaltsund Finanzausschusses hat gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags nicht stattgefunden. Zu dem Alternativantrag der Fraktionen der SPD und CDU empfahlen die Mitglieder des Innenausschusses in der Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 5/2892, diesen anzunehmen. Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 33. Sitzung am 9. Juni beraten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne nun die gemeinsame Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 10 a und b und rufe als Ersten für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Fiedler auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Berichterstatter hat gerade zu dem berichtet, was hier als Antrag auf der Tagesordnung steht. Ich kann Ihnen mitteilen, wir haben uns im Innenausschuss berichten lassen. Der Innenminister hat dort entsprechend die Dinge vorgetragen und, ich glaube, wenn ich richtig informiert bin, auch im Finanzausschuss ist das Ganze passiert. Es ist festgestellt worden, dass es Unregelmäßigkeiten gegeben hat. Diese sind vom Haus untersucht worden und auch teilweise an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden. Sie alle kennen das Spiel, sobald die Staatsanwaltschaft im Rennen ist, sind wir raus und wir erwarten dann die Ergebnisse, die dort auf den Tisch kommen. Ich kann nur im Namen meiner Fraktion sagen, wir finden es nicht in Ordnung, wenn solche Dinge gelaufen sein sollten - man muss ja immer das noch mal ganz klar in Fragezeichen stellen -, und wenn es

dazu kommt, dass es wirklich Unregelmäßigkeiten gab, dann muss das selbstverständlich geahndet werden. Die Verantwortlichen, die das nicht beachtet haben, müssen zur Verantwortung gezogen werden. Ansonsten warten wir den Bericht der Staatsanwaltschaft ab. Der Innenminister hat zugesagt, weiter im Innenausschuss zu berichten. Das war eine ganz offene Aussprache. Vielen Dank, Herr Innenminister. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Abgeordnete Renner das Wort.

Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste, Zuhörer, Zuhörerinnen und die, die im Livestream mitschauen, natürlich auch Zuschauer und Zuschauerinnen, so kurz wie Herr Fiedler kann ich es leider nicht machen, weil ich durchaus auch noch Zuständigkeiten des Parlaments sehe,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Die Opposi- tion muss ja auch ihr Geld verdienen.)

(Unruhe im Hause)

auch - und das will ich am Anfang ausdrücklich betonen - wenn wir natürlich das Primat der juristischen Aufarbeitung durch Staatsanwaltschaft und Gerichte respektieren und das genauso sehen wie sie.

(Beifall DIE LINKE)

Dennoch müssen wir an dieser Stelle sagen, wir sehen auch eine politische Verantwortung und die müssen wir hier im Parlament thematisieren.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Keine Vor- verurteilung.)

(Beifall DIE LINKE)

Wir werden dazu nicht nur heute, sondern auch in den nächsten Wochen und Monaten dafür eintreten, dass das Parlament Ort von zwei Fragen sein muss. Das ist zuerst die Frage: Welche politischen Konsequenzen sind aus den Vorgängen rund um die bekanntgewordenen und noch vermutlich - das kann man wohl mittlerweile so sagen - auch noch bekanntwerdenden Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffung im Thüringer Innenministerium zu ziehen? Zweitens: Wir verlangen Auskunft darüber, welche organisatorischen wie personellen Konsequenzen im Innenministerium veranlasst wurden und noch auf den Weg gebracht werden müssen.

Es kann uns bei der politischen parlamentarischen Aufarbeitung nicht nur um diese zwei Fragen gehen. Das Parlament hat als Kontrollorgan und auch

(Abg. Adams)

als Haushaltsgeber ein Anrecht auf umfassende und transparente Information,

(Beifall DIE LINKE)

will es seinen eigenen Aufgaben sachgerecht nachkommen. Diese Aufgabe nach transparenter und umfassender Information wird uns eine noch so erfolgreiche justizielle Aufarbeitung und Ahndung nicht abnehmen können.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Warten Sie doch erst mal ab, das können Sie dann im- mer noch machen.)

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Wie lange sollen wir denn noch warten?)

Nein, wir erheben diese Forderung auf Grundlage dessen, was wir in den Medien, aber auch dessen, was wir in den entsprechenden Haushalts- und Finanzausschuss-Sitzungen und Sitzungen des Innenausschusses an Vorgängen erfahren haben. Diese Forderung nach politischen und organisatorischen Konsequenzen stellen wir, weil nach unserer Auffassung die hier in Rede stehenden Vorwürfe wie Untreue und Verstöße gegen das Vergaberecht und haushaltsrechtliche Vorschriften gravierend sind und auf ein strukturelles Problem im Innenministerium deuten.

(Beifall DIE LINKE)

Ich will an einigen Punkten erläutern, wie wir zu der Auffassung kommen, dass es hier um ein strukturelles Problem und nicht um die Verfehlung einer Einzelperson oder einer einzelnen Dienststelle geht. Die Verstöße ziehen sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Es gibt Übereinstimmungen in der Art der Verstöße. So wurden mehrfach Schwellenwerte für Vergabemodalitäten missachtet. Es gibt bei einigen Lieferanten Häufungen von Unregelmäßigkeiten. Zahlungen für Technik wurden angewiesen, obwohl schriftlich fixiert Mängel festgestellt wurden. Es gibt ähnliche Vorgänge in regional und organisatorisch voneinander getrennten Bereichen der Polizei. Vorschriften der Antikorruptionsrichtlinie wurden höchstwahrscheinlich nicht aus Fahrlässigkeit missachtet. Mehrere Personen und Dienststellen sind beteiligt, also offensichtlich ich habe es angedeutet - keine auf eine Person oder ein individuelles Fehlverhalten zu reduzierende Vorgänge. Es gab zahlreiche interne Beschwerden, Prüfberichte und Ermittlungen, aber das System der Beschaffung wurde nicht geändert. Das sind die Indizien dafür, dass wir von einem strukturellen systematischen Problem bei den in Rede stehenden Vorgängen sprechen.

Es muss auch an dieser Stelle hier öffentlich eine offene Frage angesprochen werden: Wer ist oder was ist eigentlich Motor in diesem System von Unregelmäßigkeiten? Dazu haben wir bis jetzt noch keine Antwort erhalten, aber zu einem späteren