Deutschland ist damit einen anderen Weg gegangen. In anderen westeuropäischen Ländern, in vielen anderen Ländern der Welt ist es heute noch üblich so zu verfahren, Tiere zu vergraben, wenn sie gestorben sind, ohne vorher zu prüfen, woran sind die denn gestorben, welche Keime tragen sie in sich. Die Tierseuchenkasse macht deutlich Sporen von Clostridien, die zunehmende Bedeutung als Krankheitserreger in der Nutztierhaltung und in der Humanmedizin haben. Tetanus, Wundbrand, ulcerative Darmerkrankungen sind im Boden über Jahrzehnte haltbar und infektiös. Fleisch- und aasfressende Wildtiere können sich infizieren. Das ist der gute Grund, warum Deutschland aus dieser Praxis ausgestiegen ist. Da sich unsere Landwirtschaft auf einem Weltmarkt behaupten muss, müssen natürlich höhere Forderungen an die Landwirte auch gerade in Fragen Tierseuchenschutz entsprechende Unterstützung finden, damit sie weiter produzieren können. Ich glaube, das ist angemessen.
Meine Damen und Herren, weiter zu der Zuschrift der Tierseuchenkasse. Sie schreiben, dass diese Gefahrenpotenziale auch in hohem Maße für Zoonosen gelten, also Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. Beispielsweise hat eine Kuhfieberepidemie - von Rindern, Schafen oder Ziegen auf den Menschen übertragbare Infektion - im Herbst 2009 in den Niederlanden zu Erkrankungen und Todesfällen beim
Menschen geführt. Tausende Ziegen mussten getötet, beseitigt und aus öffentlichen Mitteln entschädigt werden. Eine der wichtigsten Maßnahmen in der Bekämpfung und Vorbeugung von Kuhfieber ist die ordnungsgemäße Einsammlung und unschädliche Beseitigung von Nachgeburten aus Rinder-, Schaf- und Ziegenbeständen über die Tierkörperbeseitigungsanlage. Bei erheblicher Verteuerung der hygienischen Beseitigung für die Landwirte ist zu befürchten, dass die Nachgeburten zusammen mit dem Stallmist auf Felder ausgebracht werden und sich von hier nach der Trocknung mit dem Wind übertragbare sowie infektiöse Partikel verbreiten können. Das Gleiche gilt im Übrigen für Brucellose-Infektionen beim Menschen. Klare Aussagen!
Dass es eben nicht so ist, dass sich Tierhalter immer korrekt verhalten, auch das beschreibt die Tierseuchenkasse nachgewiesenermaßen bei den großen Seuchenzügen, die wir in den letzten Jahren - 2001 und 2006 - in Europa erleben mussten. Diese großen Seuchenzüge führten zu Kosten von über 1 Mrd. € innerhalb Europas. Das sind Dinge, die muss man einfach zur Kenntnis nehmen.
Ich sage hier mal ganz klar, Frau Mühlbauer: Hauptverursacher von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten sind nicht nur die großen Betriebe, die Sie ansprechen. Ein Betrieb, der Schweine züchtet zum Zwecke des Verzehrs, hat im Regelfall sehr, sehr wenig Anfälle an toten Schweinen, denn er will die Schweine verkaufen. Da können Sie mir glauben, diese Betriebe werden alles dafür tun, dass ihnen die Schweine nicht sterben, bevor sie verkauft werden können. Was hier anfällt, das sind z.B. Nachgeburten, wie ich das eben beschrieben habe an diesem Teil. Das sind also Dinge, die entstehen nun mal bei der Entbindung von Kälbern, von Zicklein usw. und mit denen muss ein Betrieb umgehen. Tierische Nebenprodukte sind aber auch Schlachtabfälle im Schlachthof, die keiner essen will. Ich sage mal so: Ein Stück rohes Wildschweinfleisch kann zum Ausbruch von Schweinepest führen, wenn ich das einfach in den Garten schmeiße. Auch das hat es sogar in Thüringen schon gegeben, dass ein Gastronom rohes Wildschweinfleisch aus Ungarn eingeführt hat, dieses in seinen Garten geschmissen hat und dann ist es dort entsprechend von Wildschweinen gefressen worden. Dies führte dann zu einem Ausbruch. Auch solche Handlungen sollten eigentlich über diese Drittelfinanzierung vermieden werden. Wahrscheinlich ist da auch noch mehr Aufklärungsbedarf abzusichern. Aber es geht hier wirklich nicht nur um die klassischen Landwirtschaftstierhaltungsbetriebe und es ist keine Subventionierung dieser Betriebe.
Meine Damen und Herren, zum Entschließungsantrag: Ich gebe zu, und das sage ich auch als Ausschussvorsitzender, ich bin enttäuscht, dass dieses Papier uns heute vorgelegt wurde.
Wir haben den Gesetzentwurf mehrere Monate geparkt im Ausschuss, weil von der Koalition noch Beratungsbedarf signalisiert wurde. Dann wird uns signalisiert, wir können es jetzt verabschieden und ein solch komplizierter Entschließungsantrag wird uns am Tag der Plenarsitzung - gut, Ausfertigungsdatum ist ein Tag früher - präsentiert und wir müssen uns dann hier schlagartig dazu verhalten. Ich finde diese Vorgehensweise nicht gut. Ich möchte auch sagen, dass er natürlich widersprüchlich ist. Also wenn denn der Spargedanke Grund für diesen Gesetzentwurf sein sollte, dann kann ich doch den Punkt 1 nicht machen, dass ich sage, okay, bisher fiel eine Umsatzsteuer an - ich habe mich dazu noch einmal kundig gemacht. Es ist eben so, dass der Entsorgungsbetrieb, der die Tierkörper entsorgt, entweder als Tiermehl in Zementfabriken verbrennt oder Biogas daraus macht, was auch immer. Der Entsorgungsbetrieb, der diese Tierkörper entsorgt, schreibt auf seine Rechnung an den Zweckverband die Umsatzsteuer mit drauf. Der Zweckverband ist eine Körperschaft, kein Unternehmen. Dieser kann dementsprechend selber keine Umsatzsteuer geltend machen. Er zahlt die Umsatzsteuer als Endverbraucher und bringt sie dann aber in seine Gebührenkalkulation für den Landwirt oder den Tierhalter mit ein. Diese Umsatzsteuer, die, wenn wir denn aus dem Zweckverband ein Unternehmen machen würden - und da, Frau Mühlbauer, wäre es schön, wenn Sie zuhören würden, denn das ist die Antwort auf die Frage von Herrn Kuschel. Nur ein Unternehmen ist vorsteuerabzugsberechtigt, und nur ein Unternehmen kann Umsatzsteuer auch erheben. Also nur wenn der Zweckverband ein Unternehmen würde, das ich beleihen kann, nur dann kann die Umsatzsteuer weitergegeben werden an den Landwirt und der Landwirt kann sie infolge seiner Betriebskosten, weil er kein Endprodukt dort verkonsumiert, wieder abziehen. Nur das würde die 20 Prozent, die hier beschrieben sind in Ihrem Entschließungsantrag, für den Landwirt sparen. Das Problem ist doch aber, wenn Sie denn wirklich mit diesem Gesetzentwurf sparen wollen, warum sparen Sie dann gleichzeitig mit dem Entschließungsantrag das Geld, was Sie mit dem Gesetzentwurf gespart haben, für den Landwirt wieder ein, weil nämlich dann der Staat diese Umsatzsteuer nicht erheben kann. Das erschließt sich mir nicht. Wenn wir die 20 Prozent den Landwirten wiedergeben durch den Entschließungsantrag, wenn das wirklich positiv geprüft würde, dann würde ja der Finanzminister diese Umsatzsteuer nicht mehr einnehmen können. Dann können wir es doch auch wirklich so lassen, wie es ist, und hätten wesentlich weniger Diskussionen.
kussion einig. Da kommen wir eben auch wieder zu dem Punkt, warum wir, solange der Punkt 3 noch nicht geregelt ist, diesen Gesetzentwurf auf keinen Fall verabschieden dürfen. Auch hier gibt es wieder Einzelregelungen von Deutschland und von der Europäischen Union, was den Umgang mit Tiermehl angeht. Tiermehl ist ein sehr, sehr wichtiger Eiweißträger und wird zurzeit entsorgt zum Beispiel in Zementwerken. Da bezahlt der Landwirt dem Zementwerk dafür Geld, dass er sein Tiermehl dort hinfahren muss, und das Zementwerk hat auch noch gleichzeitig eine kostenlose Energiequelle. Damit werden wichtige Eiweißstoffe, die wir dringend in der Ernährung bräuchten, vernichtet. Das muss ein Ende haben. Das führt auch zu zusätzlichen Kosten für unsere Produzenten, weil sie nämlich statt des tierischen Eiweißes aus Schweinen, aus Rindern in der Haltung von Schweinen und Hühnern inzwischen Fischmehl einsetzen. Die Überfischung der Meere ist ja auch ein wichtiges Thema, das hier nicht einfach vom Tisch zu wischen ist. Deshalb bräuchten wir hier dringend eine Änderung. Solange wir die Änderung aber nicht haben, sind unsere Landwirte in besonderem Maße betroffen. Sie müssen sich immer auf dem Weltmarkt mit ihren Konkurrenten auseinandersetzen. Es ist doch nicht so, dass ein Stück Rind, was in Thüringen nicht erzeugt wird, für den Thüringer Bedarf dann nicht gegessen würde. Viele diskutieren ja, wir müssen weniger Schweinefleisch und weniger Rindfleisch essen. Aber Sie ändern doch die Verzehrgewohnheiten der Menschen nicht, die kaufen es in Argentinien. Und die Argentinier haben unsere Bestimmungen zum Tierseuchenschutz nicht. Das ist der Punkt, weshalb ich auch eine Wettbewerbsverzerrung in diesem Gesetzentwurf sehe.
Meine Damen und Herren, wegen dieser Wettbewerbsverzerrung und wegen des hohen Seuchenrisikos, was sich aus der Umsetzung dieses Gesetzes ergibt, wird unsere Fraktion den Gesetzentwurf ablehnen.
Zum Entschließungsantrag von CDU und SPD wünschen wir uns eine Beratung im Ausschuss, damit wir das etwas näher untersetzen können und vernünftig Nägel mit Köpfen machen können. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kummer. Jetzt hat sich noch einmal zu Wort gemeldet der Abgeordnete Dr. Augsten für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich fange mal mit Frau Mühlbauer an, das geht am schnellsten. Kollegin Mühlbauer, wenn Sie glauben, dass die Tatsache, dass wir seit einem halben Jahr darüber diskutieren, für die Betriebe die Sicherheit bringt, sie schon darauf vorbereitet zu haben, dann hat Herr Kummer völlig recht, wenn dann Stunden, bevor wir das hier diskutieren, ein Entschließungsantrag der regierungstragenden Fraktionen kommt. Da könnte ja alles Mögliche drinstehen. Da sind die Betriebe gut beraten, bis zum Verabschieden des Gesetzes zu warten, um sich dann auf eine neue Situation einzustellen oder eben nicht. Es hätte ja auch sein können, Sie bringen heute einen Entschließungsantrag ein, der dann lautet: Bis das BSE-Problem gelöst ist, solange setzen wir die Umsetzung des Gesetzentwurfs aus. Das wäre vernünftig gewesen. Das Argument ist ein ganz schlechtes.
Dann haben Sie sich ein bisschen an mir abgearbeitet, ich wäre immer nur dagegen. Ich habe mehrmals darauf hingewiesen, dass das Inhaltliche, was drinsteht, alles richtig ist in dem Entschließungsantrag, inhaltlich ist das alles korrekt. Insofern bin ich nicht derjenige, der dagegen ist, sondern der Lösungsvorschlag - und da komme ich zu dem Zitat aus der Rede, die Sie gebracht haben - lautet, Gesetz ja, dem stimmt meine Fraktion auch zu, wenn Sie sich gemeinsam mit uns darauf verständigen, dass dieses Gesetz aus guten Gründen - ich wiederhole meine Rede nicht noch einmal - erst am 01.01.2013 in Kraft tritt. Denn das ist die Zeit, die ein Landwirtschaftsbetrieb auch braucht, um sich darauf einzustellen.
Kollege Kummer, es hat sich ja etwas getan seit 1911, und zwar kann man, wenn man heute ein Tier vergräbt - ich behaupte das einfach mal, vielleicht kann das die Ministerin dann noch bestätigen -, also wenn heute jemand das Risiko eingeht, ein Tier zu vergraben und dabei erwischt zu werden und möglicherweise durch Dinge, die heute möglich sind, die es damals 1911 an Möglichkeiten nicht gab, dass natürlich damit ein unglaubliches Risiko verbunden ist, so etwas zu tun. Ich glaube, dass die Ausschuss-Sitzung, für mich jedenfalls, bezüglich der Einschätzung von Experten sehr erhellend war, was dieses illegale Entsorgen angeht. Ich bin selbst derjenige gewesen, der dieses Argument hier sehr heftig gebracht hat bei der ersten Plenarsitzung, als wir uns damals damit beschäftigt haben. Ich glaube, das hat sich ein bisschen relativiert nach dem Motto: Erstens geht es um kleine Beträge, in der Tat, bei Schaf, bei Ziegen, bei Schweinen um 3, 4, 5 € mehr, bei ausgewachsenen Rindern geht es um 35 € mehr. Das ist angesichts dessen, was da ein Rind in Wirklichkeit an Kosten verursacht, nicht viel.
Ich meine nur, das ist ja das, was da zusätzlich dazukommt. Insofern geht es um kleine Beträge. Das Risiko, was ein solcher Tierhalter heute eingeht, erwischt zu werden, müsste doch Abschreckung genug sein, um zu sagen, darauf lasse ich mich nicht ein. Da ist mir dann doch die Gefahr zu groß, dass ich dann tatsächlich meine Existenz aufs Spiel setze. Also das würde ich mal ein bisschen relativieren, dass die genannten Anzuhörenden so ein Beispiel bringen bzw. so ein Argument, ist, glaube ich, auch nachvollziehbar. Insofern illegale Entsorgung lassen Sie uns doch die 1,4 Mio. € in präventive Maßnahmen hineinstecken! Ich bekomme solche Informationen von großen Agrarbetrieben, dass auf ihren Misthaufen dann wieder Kadaver gefunden wurden, die nicht aus dem Betrieb stammen. Lassen Sie uns doch mal lieber darüber nachdenken, wie man dann - das gibt es in anderen Bereichen auch - dem nachgeht: Wo könnte denn der Kadaver herkommen? Ich bin da sehr optimistisch, dass man dann herausfindet, wer diese schwarzen Schafe sind.
Herr Primas, ich glaube, das ist immer so ein Problem, wenn ich vor Ihnen spreche. Sie haben da Ihr Feindbild, dann versuchen Sie das irgendwie einzubauen. Nicht ich habe die Anzuhörenden-Stellungnahmen nicht gelesen und schon gar nicht auch nicht Ihren Entschließungsantrag - ich habe den sehr genau gelesen -, sondern Sie haben meiner Rede nicht zugehört. Ich habe Ihnen in allen drei Punkten inhaltlich zugestimmt. Ich sage, inhaltlich alles in Ordnung. Das ist nicht der Grund, warum wir uns im Prinzip nicht auf Ihre Seite schlagen. Da haben Sie ein völlig falsches Beispiel genannt bei Zweitens. Ich habe das vorhin schon mal dargestellt. Ich zitiere: „Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat diesbezüglich im vergangenen Jahr eine Klarstellung im Tierseuchengesetz angekündigt.“ Trauen Sie Ihrer eigenen Partei in Berlin so wenig, dass Sie sagen, Mensch, das machen die nicht, darauf müssen wir in Thüringen noch einmal hinweisen, dass die endlich ihren Job zu machen haben! Nichts anderes bedeutet das. Also ich habe doch gesagt, inhaltlich alles richtig, aber es sind Selbstverständlichkeiten und die sind wenig geeignet, letzten Endes das, was für die Landwirtschaftsbetriebe an Schaden entsteht, zu reparieren.
Letzter Punkt: Herr Primas, wann immer Sie sich darauf beziehen, wenn ich hier vorn sage, dass Herr Voß - sehr unverdächtig, uns nahe zu stehen -, wenn Herr Voß bei Thüringen von einem Sanierungsfall spricht, wann immer Sie dann sagen, dass das doch ganz anders wäre, werde ich hier vor gehen und werde es immer wieder wiederholen: Das, was Thüringen ausmacht - die Dörfer, die Wirtschaft, die Infrastruktur -, ist auf Pump finan
ziert. Ja und damit ist Schluss. Das heißt, dass das, was wir jetzt in diesem Bereich Tierkörperbeseitigung erleben, dass Dinge, die fachlich richtig wären, nicht mehr finanziert werden können, da hat die Tierärztekammer völlig recht. Wir gehen hier ein großes Risiko ein. Das wird der Normalfall in Thüringen werden. Wir werden nach den Haushaltsverhandlungen uns anschauen und sagen, was ist gerade im ländlichen Raum alles schiefgegangen, wenn es um weiche Standortfaktoren geht, wenn es um Dinge geht, die ganz wichtig gewesen wären, um junge Menschen hier im Land zu halten. Wann immer Sie davon ausgehen, dass Thüringen eine so tolle Finanzpolitik hinter sich hat in den letzten 20 Jahren, werde ich hier vor gehen und sagen, das ist nicht so. Wir haben hier einen Haushalt zu sanieren. Das ist leider dann auch der Grund dafür, warum wir solchen Gesetzentwürfen, die uns fachlich völlig zuwider sind, zustimmen müssen, weil wir uns als Fraktion letzten Endes entschieden haben, das mit Ihnen gemeinsam zu versuchen. Noch einmal: Es ist schade, dass fachlich sinnvolle und auch Dinge, die eigentlich notwendig sind, hinten hinunterfallen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Augsten. Zu Wort gemeldet hat sich jetzt noch einmal der Abgeordnete Primas für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, trotzdem bleibe ich dabei, dass unsere Dörfer gut aussehen und dass es kein Fehler war, dass sie so gut aussehen.
Davon bringen Sie mich nicht ab. Wenn wir sagen, Sanierungsfall, dann ist völlig klar, wir können so nicht weitermachen. Wir müssen umsteuern, wir sind dabei. Kann ich Sie nun auffordern? So weit auseinander sind wir ja gar nicht, wenn ich die Presse lese und Ihren Beitrag höre, dass es inhaltlich eigentlich gar nichts zu meckern gibt. Dass wir einen Entschließungsantrag hier bringen, einen Tag vorher, da machen wir doch nichts Ungewöhnliches. Das wäre ja gerade so, als würden Sie das nicht tun. Das erlebe ich doch tagtäglich in Plenarsitzungen, dass von einer Stunde zur anderen irgendein Antrag auf den Tisch kommt. Warum kritisieren Sie uns denn, wenn wir es auch einmal machen? Wo ist denn das Problem? Das ist doch unfair, Herr Kummer. Ich kann aber nichts dazu, ich habe auch keine Lust jetzt, Sie hier nun noch zu belehren. Das mache ich nicht. Lesen Sie den Entschließungsantrag noch einmal richtig bezüglich der Mehrwertsteuer. Das, was Sie hier erzählt ha
ben, ist so nicht zutreffend. Lesen Sie richtig, was gemeint ist, dann werden Sie auch schlau daraus und sehen, dass das so nicht stimmt, wie Sie es vorgetragen haben. Ganz eindeutig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will es noch einmal festhalten, entsorgungspflichtig ist nach Gesetz nicht der Freistaat, sondern sind die Landkreise, Frau Hitzing. Die Landkreise stehen als Entsorgungspflichtige hier drin und was wir bis jetzt getan haben, ist, einen Zuschuss zu zahlen zu den Kosten, die hier entstehen. Nicht der Freistaat ist Entsorgungspflichtiger. Nur noch einmal zur Klarstellung, weil das falsch dargestellt worden ist.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE:... Entsorgungspflicht der Landkreise und kreis- freien Städte haben wir als Gesetzgeber be- stimmt.)
Das ist so. Die Landkreise haben den Verband gegründet. Jetzt wäre es uns lieb gewesen, wenn der Bauernverband so freundlich gewesen wäre und hätte uns Vorschläge gebracht, wie diese Beleihungskiste auch geht mit diesem Zweckverband. Das hatten sie uns zugesagt. Das ist aber nicht gekommen, deswegen schreiben wir im Entschließungsantrag, das Ministerium möchte einmal prüfen, inwieweit wir dort eine Möglichkeit sehen. Wir schreiben ja nicht, dass das so ist, sondern wir wollen bitte einmal geprüft haben, inwiefern dort die Möglichkeit besteht oder ob wir der Privatfirma die Beleihung geben, Herr Kuschel, hören Sie zu, damit Sie das ausführen kann. Das ist eine Privatfirma, die das macht. Nur, dass wir das auch klar sehen. Dann sind wir uns einig darüber. Es sind heute viele Beispiele in die eine Richtung gesagt worden. Herr Kummer hat von 1910 angefangen und was wir alles und wie wir alles und wie viel Seuchen und was das alles kostet - das hat gar nichts mit dem Gesetz zu tun, das will ich nebenbei nur sagen. Überhaupt nichts, gar nichts. Da will ich das andere Beispiel aber auch mal bringen. Ist es denn normal, dass man 40 Prozent Kälberverlust hat von den Neugeburten? Und davon sterben zufälligerweise nur die männlichen. Ist es denn normal, dass das der Steuerzahler finanzieren soll? Ich habe jetzt auch mal ein Extrembeispiel gesagt. Ist das denn normal? Das kann doch nicht normal sein. Herr Kummer, es ist auch nicht normal, wenn Sie hier vom Pult aus - und da bin ich wieder bei Dr. Augsten - den Tierhaltern sukzessive erklären, ihr seid alle Gesetzesbrecher, indem Sie sagen, die vergraben das sowieso, da bricht eine Seuche aus. Wie können wir von vornherein sagen, dass sie so etwas tun? Das machen die nicht. Herr Augsten hat es deutlich gesagt, dass es sich überhaupt nicht lohnt, so etwas zu tun. Wir reden da über Summen, die es nicht rechtfertigen, so etwas zu machen. Ich sehe diese Gefahr einfach nicht. Unter Mitwirkung der PDS in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Einstieg in die Finanzierung überhaupt erst gar nicht
geschehen und dort ist auch keine Seuche ausgebrochen, die das Land ins Chaos gestürzt hat, überhaupt nicht, in Sachsen-Anhalt nicht. In Brandenburg sind sie jetzt auch dabei und es passiert überhaupt nichts. Und zur Tierseuchenkasse will ich auch noch einmal sagen, die sind jahrelang dabei gewesen bei der Finanzierung, haben den Anteil der Bauern mitfinanziert und die sind deshalb ausgestiegen, auch wenn es abgestritten wird, weil viele Landwirte, die dort eingezahlt haben, es nicht mehr eingesehen haben, dass sie für die Schlechten, die sich nicht mehr kümmern, den Beitrag mitbezahlen müssen. Das war der Grund, warum sie ausgestiegen sind. Das wird zwar offiziell so nicht dargestellt, aber es ist so, wenn man konkret nachfasst. Wieso sollen wir das als Freistaat ständig weiterfinanzieren? Ich sage mal, Leute, so geht’s doch nicht. Wenn wir in unserem Entschließungsantrag hier schreiben, Dr. Augsten, dass wir diese Klarstellung endlich mal brauchen, damit die Tierseuchenkasse für den Tierseuchenfall als Vorbeugung wieder mit in die Finanzierung einsteigen kann, dann ist das nicht nur aus der Luft gegriffen, sondern das haben wir mit den Leuten diskutiert. Die haben uns gesagt, genau das fehlt, damit wir das können, dann würden wir das ja auch wieder tun - so der Geschäftsführer der Tierseuchenkasse. Das wäre nicht das Problem gewesen. Dr. Augsten, das Geld, was wir hier einsparen, wird dringend benötigt, da spart das Ministerium gar nichts, sondern das Geld wird dringend benötigt auch in diesem Jahr schon für Bovine-Herpes-Prophylaxe, für die Impfung, 500.000 € fehlen uns da. Das heißt, der 01.08. ist nicht einfach nur so geschossen, sondern ist der Grund, dass wir das Geld, was wir bis dahin einsparen, für diese Impfung brauchen. Das sind zusätzliche Ausgaben. Das ist der Grund. Wir geben das Geld lieber für diese Vorsorge aus, als dass wir anschließend für die Beseitigung der Tierkörper, die gefallen sind, das Geld ausgeben. Ich denke, es ist sinnvoll und vernünftig, es so zu machen. Ich bitte noch einmal um Zustimmung und bitte auch um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag und bitte nicht Überweisung an den Ausschuss.
Herr Primas, ist Ihnen bekannt, dass mit Mitteln der Tierseuchenkasse bisher z.B. die Scrapiesanierung, das ist eine BSE-ähnliche Erkrankung beim
Das läuft, aber jetzt sind wir für die Bovine-HerpesProphylaxe, diese Impfung für die Rinder, zuständig. Die ist ganz wichtig und die finanziert das Ministerium. Die könnten wir nicht machen, wenn wir das Geld nicht haben. Zusätzliches Geld ist nicht da und wir müssten eine überplanmäßige Ausgabe haben. Ich denke, dass wird die Ministerin vielleicht noch sagen. Aber das ist egal. Dafür brauchen wir das Geld viel, viel wichtiger als für die gefallenen Tiere. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Primas. Frau Mühlbauer hat die Wortmeldung zurückgezogen. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann hat jetzt das Wort die Ministerin Frau Taubert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte nicht wiederholen, was wir bei der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt haben, warum wir den Gesetzentwurf einbringen.
Ich habe aber gemerkt, wir sind jetzt bei Punkt 2 von 33 Tagesordnungspunkten, wir haben also ohne Ende Zeit und uns ist der Tagesordnungspunkt auch sehr wichtig, deswegen möchte ich ein paar Feststellungen treffen und dazu etwas sagen.
Zunächst einmal braucht die FDP-Fraktion - sowohl die Kommunalpolitiker, die es besser wissen müssten, als auch Frau Hitzing insbesondere, die dafür nicht zuständig ist, aber hier gesprochen hat Nachhilfeunterricht: Wie ist der Zusammenhang zwischen kommunaler Selbstverwaltung und Kommunalem Finanzausgleich? Da nehme ich es Frau Hitzing nicht krumm; Sie sind für so viel zuständig, das kann man ihr nicht übel nehmen bei so wenig Abgeordneten, dass Sie nicht alles so wissen.
Ich kann aus meiner eigenen Erfahrung sagen, weil ich mit Herrn Prof. Huber damals beim Verfassungsgericht war und das Gericht auch habe spre
chen hören: Die kommunale Selbstverwaltung ist uns allen ein hohes Gut - Herr Bergner, Ihnen auch -, die ist verfassungsrechtlich gesichert. Das bedeutet, beim Kommunalen Finanzausgleich darf man nicht alles ganz konkret zuordnen, sondern man muss einen Teil des Geldes pauschaliert an die Kommune übergeben. Da gibt es Regularien dazu, die will ich jetzt gar nicht ausführen. So weit, so gut. Das heißt, wer für die kommunale Selbstverwaltung redet, muss auch für diesen Teil sprechen. Deswegen ist es eben nicht nur falsch, sondern auch durchaus, wenn Sie es wissen, hätten Sie nicht richtig geantwortet, dass wir beim Kita-Gesetz die Kommune über den Tisch gezogen haben. Das haben wir eben nicht. Wir haben es in diese Pauschale gesteckt und nur einen Teil...