Protocol of the Session on May 20, 2011

Herr Adams, ja, Sie haben ja recht, auch wir scharren mit den Füßen und treiben Projekte voran. Aber Max Weber hatte schon recht, dass in der Politik viele dicke Bretter zu bearbeiten sind. Ich möchte aber doch sagen, dass wir an der einen oder anderen Stelle doch schon ganz schöne Fortschritte erzielt haben, nicht nur das 1.000-Dächer-Programm, das auf große Zustimmung gestoßen ist. Wir haben Großflächen, z.B. bei Gotha, für Photovoltaikanlagen, die jetzt im Moment in der Vermarktungssituation sind. Also wir haben einiges an Fortschritten erzielt. Herr Ramelow, Sie hatten natürlich recht, wir müssen den Anteil der Eigenproduktion an Strom in Thüringen steigern. 30 Prozent sind zu wenig. Da sind wir auch Schlusslicht in Deutschland oder mit am Schluss in Deutschland im Bun

desländervergleich. Aber wir arbeiten daran und wir haben uns das auch - das ist in der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin deutlich gemacht worden - auf die Fahnen geschrieben und werden dies auch programmatisch umsetzen.

Ich möchte zu Beginn eines betonen und da spreche ich für die Landesregierung insgesamt: Wir sind für Rekommunalisierung, und zwar dort, wo es sinnvoll ist. Wir wollen für faire Marktbedingungen sorgen, wir wollen den Wettbewerb steigern, wir wollen die Kommunen dabei unterstützen, im Bereich Energie unternehmerisch tätig zu sein, wenn dies dem Ziel einer sicheren, bezahlbaren und nachhaltigen Energieversorgung dient. In den Gemeinden und Städten in Thüringen ist das Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien in den letzten Jahren massiv angewachsen. Ich habe darauf hingewiesen, dieser Run auf das 1.000-DächerProgramm, das wir aufgelegt haben, seitens der Kommunen, seitens der Gemeinden hat dies ganz deutlich gemacht. Es ergeben sich auch neue Möglichkeiten für Städte und Kommunen, durch gezielte Maßnahmen in diesem Bereich die regionale Wertschöpfung zu unterstützen. Hier wurden heute Beispiele von Bürgermeistern aus unterschiedlichsten Parteien genannt, die sehr wohl sehen, dass man dort nicht nur vielleicht Arbeitsplätze schaffen kann und auch zusätzliche Steuereinnahmen generieren kann. Derzeit ist die Situation so, dass die deutschen Stadtwerke über 50 Prozent der Bürgerinnen und Bürger mit Strom versorgen, aber eben nur 9,2 Prozent des Stroms erzeugen. Diese Diskrepanz, denke ich, fordert uns heraus. Viele dieser Unternehmen sind auch bereit, mehr zu tun. Bereits heute investieren in Deutschland Stadtwerke über 8 Mrd. € in den Bau neuer Erzeugungskapazitäten. Viele andere Projekte wurden nach der Entscheidung für die Laufzeitverlängerung gestoppt, können aber nach einer Änderung des Atomgesetzes wieder aufgegriffen werden. Die Pläne liegen vor. Dies nur vorab, wer die Energiewende will, muss faire Marktbedingungen herstellen und darf keine Akteure behindern.

Aber jetzt kommen wir zu den Netzen. Die Frage, ob Strom- und Gasnetze bei den Kommunen gut aufgehoben sind, ob es daher für die Politik, für die Landespolitik sinnvoll ist, die Übertragung der Netze auf die Kommunen zu erleichtern, treibt uns schon eine ganze Weile um. Sie steht in der ganzen Bundesrepublik, übrigens nicht nur in Thüringen, seit einigen Jahren ganz oben auf der Agenda. Das hat, wie Sie wissen, mit dem Auslaufen der Konzessionsverträge zu tun, was uns gerade in den neuen Bundesländern konzentriert beschäftigt.

Die Landesregierung hat dazu im vergangenen Jahr an dieser Stelle einen Sofortbericht abgegeben. Ich möchte dazu noch mal einiges anmerken. Warum ist die Frage, wer die Netze betreibt, für uns so wichtig? Es fällt auf, dass die Diskussion von der

(Abg. Weber)

einen oder anderen Seite so geführt wird, als befänden wir uns noch vor der Phase der Liberalisierung der Energieversorgung, also vor 1998, wo wir es mit geschlossenen Versorgungsgebieten zu tun hatten und mit Energieversorgungsunternehmen, bei denen Stromerzeugung, Netzbetrieb und Vertrieb unter einem Dach erfolgten. Die Vorstellungen, die manchmal noch in die Diskussion einfließen, stimmen aber mit der Struktur unseres geltenden Rechts nicht mehr überein. Die Energieerzeugung und auch die Fragen des Vertriebs haben nichts mit dem Netzbetrieb, haben nichts mit den Konzessionsverträgen zu tun oder der Netzbetrieb ist nicht das allein entscheidende Instrument für eine kommunale Energiepolitik. Das müssen wir uns ganz klar vor Augen halten, wenn wir die Bedeutung der Frage einschätzen wollen, wie wichtig die Übernahme des Netzbetriebs ist. Die Frage, wer den Betrieb der Netze übernehmen soll, bewegt sich unseres Erachtens im Spannungsfeld von Daseinsvorsorge und Wettbewerb. Dieses Spannungsfeld müssen wir im Auge haben.

Daseinsvorsorge ist im Übrigen eine ureigene Aufgabe der Kommunen und bedeutet in diesem Fall, für eine effiziente, zukunftsfähige, bezahlbare Energieversorgung vor Ort zu sorgen. Gerade angesichts der auch unter dem Stichwort demographische Entwicklung anstehenden Infrastrukturprobleme sollte es dem Netzbetreiber dabei nicht in erster Linie bzw. ausschließlich um wirtschaftliche bzw. gewinnorientierte Gesichtspunkte gehen, sondern um eine solide bürgerfreundliche Weiterentwicklung der Infrastruktur. Hier haben die mit den Aufgaben der Daseinsvorsorge betrauten Kommunen ein besonderes Interesse, das weit über das Gewinnerzielungsinteresse hinausgeht. Das ist für die Landespolitik ein entscheidender Aspekt und Grund genug, die Position der Kommunen bei der Frage, wer in Thüringen die Verteilnetze betreibt, zu stärken. Dazu gehört aber auch - und das versteht sich fast von selbst -, dass die Netzübernahme und der Betrieb nur unter den Voraussetzungen eines soliden Finanzkonzepts erfolgen können. Das Kriterium, wer die Netze betreibt, darf nur die Effizienz des Netzbetriebs sein. Das sind wir schon dem Endverbraucher, den Bürgerinnen und Bürgern, die heute auch als Zuhörer hier sind, schuldig, denn es geht dann einfach schlichtweg um die Kosten, die dabei entstehen und die der Endverbraucher entsprechend mitzutragen hat. Der Endverbraucher ist nämlich derjenige, der einen ineffizienten Netzbetrieb ausbaden müsste, indem er die erhöhten Netznutzungsentgelte zahlen muss, die immerhin etwa ein Drittel der Strompreise ausmachen. Kommunale Netzbetreiber müssen sich im Rahmen der Anreizregulierung, das heißt im Rahmen der Kostenüberprüfung der Netzentgelte, übrigens den gleichen Bedingungen stellen wie die privatwirtschaftliche Konkurrenz. Das ist eine Voraussetzung. Es darf nicht sein, dass die aktive Förderung kommu

naler Unternehmen beispielsweise dazu führt, dass ein Netzbetreiber, der zu 100 Prozent effizient war, zugunsten eines kommunalen Netzbetreibers abgelöst wird, der weniger effizient ist, vielleicht nur zu 70 Prozent. Das hat es auch in Thüringen bisher nicht gegeben und das soll es auch in Zukunft nicht geben.

Deshalb sage ich an dieser Stelle ausdrücklich, die Landesregierung wird eben nicht blind jede Initiative zur kommunalen Netzübernahme unterstützen, aber da, wo es sinnvoll ist, können sich die Kommunen auf die Unterstützung der Landesregierung verlassen. Das wurde auch in der Veranstaltung deutlich, die wir zusammen mit dem Innenministerium vor einiger Zeit durchgeführt haben und die auf reges Interesse bei den Kommunen gestoßen ist.

Kommunale Unternehmen sind ein fester und wichtiger Bestandteil einer sinnvollen, zukunftsfähigen Energieversorgungsstruktur. Sie müssen dabei ihre Position im Wettbewerb finden, sie haben diese Position auch schon in vielen Fällen gefunden. Ich bin zuversichtlich, dass dies vor Ort auch weiter so geschehen wird. Wir müssen dabei auch neue Wege gehen, meine Damen und Herren, und über neue Formen der kommunalen Zusammenarbeit, über neue Formen des kommunalen Engagements und in der Energieversorgung nachdenken. Das ist ein wichtiges Element bei der Unterstützung der Kommunen und das wird auch in dem Antrag von CDU und SPD deutlich, dass er das anspricht, nämlich die Beratung der Kommunen. Das war diese Informationsveranstaltung, die wir als Landesregierung letztendlich angeboten haben, auch weil es in erster Linie eine Beratung der Kommunen war. Es gibt natürlich Hindernisse bei der Netzübernahme, die dazu führen, dass es keinen fairen Wettbewerb gibt.

Zu allen im Zusammenhang mit der Konzessionsvergabe auftretenden Problemen hat die Landesregierung im Februar eine Veranstaltung organisiert. Da ging es nicht nur darum, die Kommunen bei der im Zusammenhang mit der Neuvergabe der Konzessionsverträge auftauchenden Frage in Form von Vorträgen zu unterstützen, sondern auch darum, Kommunen, die sich eine Beratung, auch eine überörtliche, fachlich besonders ausgewiesene Kanzlei nicht leisten können, entsprechende Unterstützung zumindest für einen Tag durch entsprechende renommierte Ansprechpartner zu bieten. Wir müssen bei den Fragen der Rekommunalisierung in Thüringen neue Wege beschreiten und dürfen uns auch als Landesregierung nicht davor scheuen, hier ganz klar Position zu beziehen. Das sage ich jetzt auch ganz besonders vor dem Hintergrund des aktuellen Streits zwischen den Kommunen und dem Regionalversorger, der hier auch angesprochen wurde. Der hohe kommunale Anteil am regionalen Energieversorger ist eine Thüringer Besonderheit, die sich grundsätzlich bewährt hat und

(Staatssekretär Staschewski)

auch erhalten bleiben soll. Bei dem jetzigen Streit geht es letztlich um die Frage, welcher Einfluss den Kommunen nach der Ausgründung der Netzgesellschaft verbleibt, welche unternehmerischen Mitwirkungsmöglichkeiten den Kommunen beim Betrieb der Verteilnetze verbleiben. Das geht mit anderen Worten genau um die Gesamtstruktur der Netze und der Energieversorgung in Thüringen. Die Landesregierung hat die Kommunen in ihrer Rolle als Anteilseigner am Regionalversorger immer unterstützt. Auch jetzt sage ich in diesem ganzen Zusammenhang, da müssen wir auch auf Umgangsformen achten. Ich rufe die E.ON auf, das Gespräch mit den Kommunen zu suchen und zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist, glaube ich, wichtig. Mein Eindruck ist, dass dies auch geschehen wird, ich bin da sehr zuversichtlich. Es liegt im Interesse des gesamten Landes Thüringen und auch seiner zukunftsfähigen Energieversorgung, die Rolle der Kommunen und ihre Position gegenüber dem Regionalversorger auch weiterhin stark zu halten. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Staatssekretär, der selbstverständlich für die Landesregierung gesprochen hat. Das Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Ramelow von der Fraktion DIE LINKE.

Verehrte Damen und Herren, eine Kollegin erträgt es ja nicht, dass ich nach vorn gegangen bin. Das ist auch ein seltsames Demokratieverständnis. Ich wollte Herrn Staschewski für die Landesregierung weitestgehend Danke sagen. Es gibt nur in der Zielprojektion eine kleine Korrektur, warum wir am Schluss dann doch nicht zusammenkommen. Sie haben den Konflikt KEBT/E.ON korrekt dargestellt. Dahinter gibt es eine drohende Auseinandersetzung, auf die man einfach hinweisen muss, wenn das Energiewirtschaftsrecht geändert wird, und wenn sich die Konzessionsinhaber in Zukunft das Eigentum per Bundesgesetz zuordnen lassen können, wird es eine kalte und schleichende Enteignung der Thüringer Kommunen über den Prozess geben, der gerade über diesen Weg eingeleitet worden ist.

(Beifall DIE LINKE)

Das wird mir nicht deutlich genug ausgesprochen. Sie haben es umschrieben. Die Bundesgesetze sind auf dem Weg, so abgefasst zu werden, weil in anderen Bundesländern die Situation völlig umgekehrt ist. In Thüringen ist es so, dass die Gemein

den einen hohen Einfluss auf den Regionalversorger hatten. Das war eine Besonderheit, ein Geheimnis, was ich auch immer positiv fand. Wenn es aber, was in anderen Bundesländern genau umgekehrt läuft, dazu führt, dass das Bundesrecht in Zukunft hilft, das Eigentum zu entziehen, dreht sich in der letzten Konsequenz unser Vorteil, 47-prozentiger Miteigentümer zu sein, in einen Nachteil, wenn in der Zwischenzeit das Netz aus der Muttergesellschaft ausgegliedert wird. Wenn es dann nämlich einen Zusammenschluss bei E.ON mit allen anderen Regionalnetzen gibt, wird es ein Einheitseigentum sein. Ich weise darauf hin, ich will das Thema 380-kV-Leitung gar nicht ansprechen, denn das brauchen wir heute nicht zu diskutieren, da sind alle Argumente hinlänglich gesagt, aber der Bauherr war ursprünglich Vattenfall. Dann war er ausgegliedert, Vattenfall Transmission gewandelt in 50Hertz. Dann hat Vattenfall dieses Netz verkauft. Jetzt ist es ein belgischer Investor, dem das Netz gehört, mit einer durchschnittlichen Renditeerwartung zwischen 6 und 7,5 Prozent. Wir reden bei den Netzen über viel Geld, das auf dem Anlagemarkt platziert werden soll. Wenn es in Zukunft ein E.ON-Netz gibt, das als eigentumsrechtliches Paket zusammengepackt wird, ist auch da zu erwarten, dass es gewerblichen Geldanlegern, also Lebensversicherern, die einfach Kapitalanlage machen müssen, als lukratives Angebot angeboten werden wird. Dann werden die Thüringer Kommunen nicht mehr auf ihr Eigentum im Netz kommen.

(Beifall DIE LINKE)

Deswegen geht es bei den Konzessionsverträgen im Moment ausdrücklich nicht darum, die E.ON Thüringer Energie AG zu schädigen. Damit wir nicht falsch verstanden werden, wir würden gern die E.ON Thüringer Energie AG als regionalen Leistungsträger weiterentwickeln. Wir würden ihn nur gern in mindestens 51 Prozent kommunaler Hand oder in 100 Prozent Thüringer Hand haben, wenn die Stadtwerke als Miteigentümer einsteigen. Wenn die Stadtwerke, angereichert um die Thüga als Investor, der die Investments der Stadtwerke bundesweit bündelt, mit als Gesellschafter in dieses Konsortium einsteigt, dann wäre nämlich der Regionalversorger in Zukunft 60 Prozent oder 100 Prozent thüringisch und bliebe dann thüringisch, egal wie das Bundesrecht dann die energiewirtschaftlichen Regelungen ändert.

Deswegen, meine Damen und Herren, ist da die Differenz, Herr Staschewski, zwischen dem, was Sie gesagt haben, und dem, was ich vorgetragen habe. Wir sagen, das Eigentum des Netzes soll in die Gemeinden. Die Betreibung soll zusammengefasst werden und es wäre ideal, wenn die E.ON Thüringer Energie AG, ehemals TEAG - mir wäre viel lieber, sie würde weiterhin TEAG heißen - als Landesnetzbetreiber agieren würde. Die technischen Voraussetzungen haben sie, die Qualität ha

(Staatssekretär Staschewski)

ben sie. Sie könnten gemeinsam eine landesweite Netzwarte entwickeln, die den Kriterien entspricht, über die wir vorhin diskutiert haben. Aber wer das Eigentum dabei nicht betrachtet, wer das Einfallstor nicht sieht, dass über die Konzessionsverträge und die Bewirtschaftung in Zukunft das Eigentum entzogen werden kann, der ist sich nicht im Klaren, wie hoch die Gefahr zurzeit ist. Das Problem ist, das ist schwierig außerhalb Thüringens klarzumachen, weil in der ganzen restlichen Bundesrepublik die Eigentumsverhältnisse genau umgekehrt sind. Deswegen wollte man ja mit dem neuen Energiewirtschaftsrecht die Monopolstruktur aufbrechen. In Thüringen führt es nur zum genauen Gegenteil, dass wir nämlich Eigentum entzogen kriegen. Dann, meine Damen und Herren, werden alle Bürgermeister in ein paar Jahren bemerken, dass sie auf einmal ihr Eigentum losgeworden sind. Dann sind sie zwar noch Anteilseigner und sind berechtigt, sich sozusagen als Shareholder den Value ausschütten zu lassen, aber auf das, worüber wir vorhin geredet haben, regionale Kreisläufe, regionale Wertschöpfungsketten, haben sie keinen Einfluss mehr.

Deswegen, meine Damen und Herren, geht es in unserem Antrag darum, die Eigentumsfrage und den Konzessionsvertrag zu verbinden, damit dieses Kapital weder jetzt noch in Zukunft das Land verlässt. Da, wo es notwendig ist, Eigentum zu bilden, soll es als kommunales Eigentum gebildet werden. Deswegen brauchen wir die Unterstützung des Landes,

(Beifall DIE LINKE)

denn die Genehmigungsinstitution ist der Innenminister. Deswegen wäre es gut, dort einen gemeinsamen Plan zu entwickeln. In Rheinland-Pfalz wird es gerade diskutiert. Dort gibt es offensive Strategien der Gemeinden, sich die Netze über die Konzessionsverträge zurückzuholen, aber nicht, um Inselnetze zu machen, ich sage es noch einmal, sondern um sie zu verbinden. In Nordhessen entwickelt es sich gerade. Man hat lange gesagt, das ginge nicht. Kaufungen hat es vorgemacht. Mittlerweile sind die sogar grundlastfähig dort. Ich glaube, das ist ein Entwicklungsprozess, der genau in die richtige Richtung geht. Diese Weichenstellung steht gerade an. Wenn sich die E.ON Muttergesellschaft durchsetzt und die Trennung von der Netzbewirtschaftung von dem Thüringer Betrieb auch formalrechtlich durchsetzt, ohne dass die Gemeinden Einfluss darauf haben, ist die kalte Enteignung vorbereitet. Das ist kein Thema SPD, CDU, sondern das ist ein Thema Mutterkonzern gegen die regionalen Interessen eines gut aufgestellten Regionalversorgers. Ich werbe deshalb dafür, dass wir gemeinsam darum kämpfen, dass die E.ON wieder zu einem Thüringer eigenständigen Betrieb wird, bei dem die Muttergesellschaft in Zukunft vielleicht Zulieferer ist, aber eben nur Zulieferer und nicht derjenige, der

hinten durch die kalte Küche das Netz entzieht, dann neu zusammenspannt und dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn in vier Jahren eine neue Netzgesellschaft an den Kapitalmarkt geht. Dann ist all das, was wir hier reden, nämlich Makulatur, dann entscheiden die nämlich, wer in die Netze einspeist und wer nicht. In diesem Sinne steht unser Antrag für die Rückeroberung der kommunalen Interessen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Fiedler von der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Rückeroberung der Netze, kalte Enteignung, wir werden dafür sorgen, das habe ich alles schon gehört. Aber, meine Damen und Herren, wir sollten uns das mal genau anschauen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, wir reden immer mit den Betroffenen. Wir haben vor Kurzem mit der E.ON geredet. Ich weiß, Kollege Ramelow, Sie hatten gestern auch ein Date mit der E.ON, es bleibt ja nichts verborgen in so einem Hause. Es ist ja auch gut so, dass Sie mit denen reden, ist ja in Ordnung.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Wir sind offen, wir lernen sogar.)

Sie hätten ja sagen können, dass Sie sich gut informiert haben. Wir reden natürlich auch mit der kommunalen Seite. Meine Damen und Herren, so einfach wie das alles dargestellt wird, ist nun mal die ganze Materie nicht. Ich will voranstellen - und ich glaube, da sind wir uns hoffentlich weitestgehend einig -, dass es uns allen darum geht, dass wir Energie erst einmal immer weiter sparen müssen. Das ist das A und O. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Da werde ich selbst mit den GRÜNEN einig sein, vermute ich mal.

(Beifall CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will den GRÜNEN ausdrücklich zugestehen, dass Sie in der Altbundesrepublik

(Unruhe DIE LINKE)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

diejenigen waren, die sich immer gegen Atomstrom ausgesprochen haben. Das ist doch Ihr gutes Recht, das ist doch so in Ordnung. Andere haben anders gehandelt.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: … CDU …, die sozialisti- schen Kraftwerke auch sicher.)

(Abg. Ramelow)

Ach, Frau Rothe-Beinlich, ich will es nicht weglassen, damit es nicht so peinlich wird. Also, meine Damen und Herren, ich will doch durchaus zugestehen, dass vieles in Bewegung ist und dass natürlich auch in Thüringen vieles in Bewegung ist. Der Staatssekretär hat einiges gesagt, dem ich zustimmen kann, nicht allem. Dass der Kollege Weber eins zu eins der LINKEN zustimmt, das ist sein gutes Recht, dass kann er machen. Aber, meine Damen und Herren, ich denke, wenn wir versuchen, einer den anderen immer wieder zu übertrumpfen, wer denn der Gute, der Bessere und der Schnellere ist - ja gut, den Wettbewerb gibt es nun einmal in der Politik. Ich will darauf verweisen, dass es doch keine Thüringer Sonne und keinen Thüringer Wind gibt, also wennschon, dennschon ist die Sonne für alle da

(Beifall CDU)

und der Wind weht auch für alle. Also, Herr Kollege Adams, ja, ich weiß, Sie vereinnahmen alles, wenn es darauf ankommt. Wenn es im Interesse Thüringens ist, dann machen wir es halt.

(Unruhe im Hause)

Meine Damen und Herren, ich will nur darauf verweisen, dass wir aufpassen sollten, dass wir uns nicht selber schlechtreden. Wenn meine Informationen stimmen, sind wir bei Windenergie auf Platz 9 in der Bundesrepublik, Platz 9, und nicht ganz unten, Herr Staatssekretär.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielleicht stimmen auch meine Zahlen nicht, darüber können wir ja noch einmal reden. Bei Biomasse sind wir in Thüringen - und das Land wird ja schon eine Weile mit unterschiedlichen Konstellationen, aber meistens mit der CDU regiert - weit vorn. Ich will das nur einfach einmal feststellen.

(Unruhe im Hause)