Dann kommt ja noch dazu, dass erst der Jahresabschluss des laufenden Jahres die wichtigen finanzstatistischen Zahlen für eine korrekte Berechnung der Auftragskostenpauschale im Folgejahr liefert. Das ist auch ein Grund bei der jetzigen Verfahrensweise - zumindest für unser Dafürhalten - zu bleiben.
Ich weiß selbst aus eigenem Erleben, dass es natürlich wünschenswert wäre, Herr Kuschel, das ist unbestritten, wenn man bereits bei Aufstellung des Haushalts alle Planzahlen möglichst exakt kennt. Aber wir wissen alle, dass es ja eigentlich auch nur Planzahlen sind, die in der Regel prognostiziert sind. Ein wenig Unschärfe haben wir da immer an dieser Stelle. Wie das auch im kommunalen Bereich sehr oft gestrickt ist, hat ja Frau Lehmann schon gesagt, dass auch am 30. November viele Kommunen noch nicht genaue und klare Bilder haben, um die mittlerweile sehr, sehr große Menge an Auftragskostenpauschale auf der einen Seite und dem, was abfließt, auf der anderen Seite, z.B. die Kreisumlage, genau beziffern zu können.
Der Sachstand ist nun der, dass der Verordnungsentwurf noch vor der Sommerpause hier in diesem Haus vorliegen soll nach meinen Informationen. Ich will gern hier an dieser Stelle noch einmal betonen, dass es sehr wohl auch im Sinn der Koalitionsfraktionen ist, eine möglichst zeitnahe Vorlage des Verordnungsentwurfs hier im Plenum miterleben zu dürfen, Herr Kuschel. Dennoch müssen wir Ihren Gesetzentwurf leider ablehnen, trotz Krawattenwahl. Seien Sie nicht so enttäuscht.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ach nein. Machen Sie es doch wie ich, ohne Kra- watte klappt es besser.)
Das habe ich übrigens auch heute - Sie haben von Ihrer Kleidungsvariante wenigstens ein rotes Hemd hätte ich erwartet, aber es ist heute so hell.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe nicht die Absicht, mich jetzt an der Debatte über rote Krawatten und rote Hemden zu beteiligen und möchte zur Arbeit zurückkommen.
Der Gesetzentwurf packt ein für jeden Kommunalpolitiker sehr interessantes und wichtiges Thema an, und zwar wann die Verordnung zur Auftragskostenpauschale spätestens den Kommunen, deren Haushaltshaltssatzung unmittelbar davon be
troffen ist, zukommen soll. Das ist ein Punkt, den ich gerade auch aus der Erfahrung als ehrenamtlicher Bürgermeister für ausgesprochen wichtig halte. Leider ist es derzeit in Thüringen so, dass die Verordnung erst im Laufe des jeweiligen Haushaltsjahres dem Landtag vorgelegt wird. Im letzten Jahr durften wir sogar das Kuriosum erfahren, dass die Verordnung für das Haushaltsjahr 2010
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass ich für alle hier im Hohen Haus sprechen darf, wenn ich sage, das war eindeutig zu spät.
Frau Kollegin Lehmann, der Hinweis auf die Kreishaushalte ist zwar ausgesprochen richtig, aber das ist kein Grund, das im Land nicht besser zu machen.
Herr Kollege Hey, Sie sagen, erst mit diesem Haushalt sind dann die Zahlen für die Auftragskostenpauschale da, ich sage an dieser Stelle ausdrücklich, wir werden uns Ihnen nicht in den Weg stellen, wenn Sie als Regierungskoalition den Haushalt rechtzeitig auf den Weg bringen.
Wir wollen und verlangen von den Kommunen, dass sie ordentlich mit ihren Finanzen umgehen. Also müssen wir bzw. in dem Fall natürlich primär die Landesregierung auch eine vernünftige Ausgangslage schaffen. Für eine rechtzeitige Vorlage der Verordnung zur Auftragskostenpauschale sind aber auch wir in der Verantwortung und dieser müssen wir uns nach meiner festen Überzeugung stellen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Kommunen brauchen Planungssicherheit, um ihren Haushalt auf eine vernünftige Basis zu stellen und sie brauchen damit eine rechtzeitig vorgelegte Verordnung, da beißt die Maus keinen Faden ab.
Deswegen, meine Damen und Herren, unterstützen wir die Forderung nach einer rechtzeitigen Vorlage ganz ausdrücklich. Ich hoffe, der Finanzminister hat seine guten Vorsätze aus der ersten Beratung zu diesem Entwurf immer noch parat und nicht vergessen. Der Gesetzentwurf geht für die Vorlage der Verordnung für das Jahr 2011 noch vom 30.04.2011 aus. Dies wird - das ist auch hier schon gesagt worden - unstreitig nicht mehr zu schaffen sein. Trotz allem ist es nach unserer Auffassung richtig, der Landesregierung einen zeitlichen Rahmen für die Vorlage der Verordnung durch die aus
drückliche Beachtung des § 57 Abs. 2 ThürKO an die Hand zu geben, meine Damen und Herren. Ich denke, dass ansonsten schon alles zum Gesetzentwurf gesagt worden ist, deswegen muss ich es nicht auch noch wiederholen und werde aufgrund der vollen Tagesordnung, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf weitere Ausführungen verzichten. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, so lange werde ich gar nicht reden. Wir haben auch bei der ersten Beratung bereits gesagt, dass wir es richtig finden, wenn die Regierung sich in diese Art von Selbstverpflichtung begibt, wohl wissend um die rechtlichen Probleme, wenn es eine Verordnung wäre, die einen Termin setzen würde, der vor der Haushaltsverabschiedung wäre. Das ist ja auch der Grund, wenn ich es richtig verstanden habe, warum DIE LINKE den letzten Satz aus diesem Gesetzentwurf schon gestrichen hat und der im Prinzip nur noch heißt: Der Zeitpunkt muss so rechtzeitig sein, dass die Kommunen reagieren können und genau das ist völlig richtig. Dass das wiederum dafür sorgt, dass es auch mal sehr spät sein kann, weil zum Beispiel der Haushalt erst im Februar oder März kommt, ist mir auch klar, aber das zwingt dann eben die Regierung dazu, wenigstens eine politische Begründung dafür abzugeben, warum sie so spät mit dem Thema im Haushaltsjahr ist; das wiederum können die Gemeinden zu Recht verlangen. Somit hat ja auch der Gemeinde- und Städtebund diese Vorlage begrüßt und das tun wir auch, wir werden zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Lehmann, wenn Ihre Fraktion und Ihr Koalitionspartner Ihrer Aufforderung folgen und den Gesetzentwurf hier ablehnen, dann entsteht eine Wirkung, über die Sie noch mal nachdenken sollten. Sie fordern nämlich die Landesregierung zu gesetzwidrigem Handeln auf.
Das ist schwierig, wenn wir als Gesetzgeber die Exekutive auffordern, gesetzeswidrig zu handeln. Das heilt den Gesetzesverstoß nicht, aber zeigt noch einmal, welches Verständnis Sie von parlamentarischen demokratischen Abläufen haben.
Frau Lehmann, dieses Mal geht es nicht um das Geld, sondern es geht um eine Verfahrensweise, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden, ordnungsgemäß ihren Haushalt aufzustellen, zum Beispiel nach den Haushaltsgrundsätzen der Wahrheit und Klarheit. Diese Haushaltsgrundsätze haben auch wir wieder ins Gesetz geschrieben. Wenn die Kommunen bis zum 30.11. des Vorjahres den Haushalt so aufstellen müssen, dass alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben darin enthalten sind, dann brauchen Sie vom Land die entsprechenden Vorgaben. Anders ist das nicht einzuhalten.
Frau Lehmann, Sie haben es sehr fein umschrieben, indem Sie gesagt haben: Die jetzige Verordnung für 2011 ist in der Ressortabstimmung und auch in der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, und sie beinhaltet weniger Auftragskostenpauschalen als im Jahr 2010. Ich will das hier noch einmal sagen: Bei den kreisangehörigen Gemeinden geht es um 45 Prozent weniger. Es geht also nicht um irgendwelche Rundungszahlen, die weniger werden oder wie bei den Landkreisen und kreisfreien Städten im einprozentigen Bereich, es geht um 45 Prozent! Da stellt sich schon die Frage, wie die Kommunen mit einer solchen Situation umgehen sollen, dass sie für den übertragenen Wirkungskreis - das sind die Pflichtaufgaben, wo das Land auch Fachaufsichtsbehörde ist, wo die Gemeinde im Regelfall kein eigenes Ermessen hat mit 45 Prozent weniger zurechtkommen sollen. Die 45 Prozent Kürzung sind das Resultat des jetzigen sogenannten Benchmarking-Verfahrens, welches das Korridorverfahren ablöst. Schon das Korridorverfahren war rechtlich stark umstritten, aber das Benchmarking-Verfahren ist keinesfalls geeignet, hier im übertragenen Wirkungskreis die tatsächliche Kostenstruktur abzubilden. Denn, ich betone es noch mal, dort erfüllen die Gemeinden in unserem Auftrag Aufgaben. Alternativ könnten wir die Aufgaben mit Landesbehörden oder Landeseinrichtungen selbst erfüllen. Die Kommunen haben kein Ermessen. Weshalb wir da nicht alle Kosten anerkennen, die bei den Kommunen entstehen, ist schon sehr fragwürdig. Es wurde schon, ich glaube von Herrn Bergner, darauf verwiesen, für 2010 kam die Verordnung im Jahre 2011. Es ist nicht auszuschließen, dass sich das wiederholt, weil offenbar CDU und SPD mit einem derartig umstrittenen Umgang der Landesregierung mit gesetzlichen Vorgaben keine Probleme haben. Aber die Kommunen haben keine Planungssicherheit.
zen. Sie sagen, eine solche Verordnung ist nicht zulässig, wenn es noch keinen Haushalt gibt. Da möchte ich erwidern und Sie bitten, unsere Argumente zu prüfen. Wir sagen, wir sind im übertragenen Wirkungskreis. Da haben die Kommunen einen noch höheren Rechtsanspruch auf Erstattung der Kosten als im eigenen Wirkungskreis. Hinzu kommt, dass durch die Verordnung, wenn Sie früher als der Landeshaushalt verabschiedet wird, eine rechtliche Bindung für den Haushaltsgesetzgeber eintritt. Das heißt, wie bei anderen Vorgängen auch, wo sich das Land vertraglich bindet oder wenn es zum Tarifabschluss kommt, haben wir das in den Haushalt einzustellen. Wenn ich Ihrer Argumentation folge, müssten wir den Tarifpartnern sagen: Bevor ihr Tarifverhandlungen aufnehmt, wartet mal ab, was wir in den Haushalt hineinschreiben. Da werden sie sagen, das hat mit dem realen Leben nichts zu tun. Wir sind als Haushaltsgesetzgeber verpflichtet, den Tarifabschluss dann bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen, also in dem Fall ist das bei den Personalkosten nachzuvollziehen. So wäre es hier auch. Wenn also der Landeshaushalt später kommt als die Verordnung, dann sind wir verpflichtet, das, was in der Verordnung steht, im Landeshaushalt nachzuvollziehen. Jetzt kommt eine andere Sache dazu - deswegen ist Ihre Befürchtung völlig unbegründet -, die Auftragskostenpauschale ist Bestandteil der Finanzausgleichsmasse. Die beträgt in diesem Jahr 2,6 Mrd. €. Die Auftragskostenpauschale beträgt 181 Mio. € und sie ist Bestandteil. Insofern ist da ein Puffer, der also nicht die Gefahr in sich birgt, dass damit die Gesamtsystematik des Haushalts infrage gestellt wird, sondern die Auftragskostenpauschale wird aus der Finanzausgleichsmasse entnommen. Ob das dann 181 Mio. € sind oder 199 Mio. € oder 240 Mio. €, das stellt den Gesamthaushalt nicht infrage. Insofern kann ich Ihre Befürchtungen aus meiner Sicht zumindest entkräften; ob mir das gelungen ist, da müssen Sie sich noch einmal äußern. Wir sehen diese Bedenken nicht.
Wir bitten Sie noch einmal, im Interesse der kommunalen Ebene sicherzustellen, dass die Auftragskostenpauschale vor dem 30. November für das Folgejahr dem Landtag zugeleitet und hier bestätigt wird, denn nur dann können die Kommunen entsprechend planen und wir können vor allen Dingen dann auch noch rechtzeitig gegensteuern, wenn wir der Auffassung sind, dass die Berechnung der Auftragskostenpauschale nicht sachgerecht ist und vor allen Dingen nicht die kommunale Praxis abbildet. Danke.
Es gibt keine weiteren Redemeldungen seitens der Abgeordneten. Für die Landesregierung Minister Dr. Voß.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte jetzt nicht mehr in die Debatte einsteigen. Ich denke, wir haben das hinlänglich ausdiskutiert und die mehr oder weniger faktische Unmöglichkeit, eine Verordnung zu erlassen, dessen grundlegendes Gesetz noch nicht einmal da ist, ist auch von Herrn Heym hinlänglich ausgeführt worden.
Aber keiner hat über den Sachstand/Verfahrensstand berichtet, können Sie vielleicht auch nicht. Also wir sind in der Anhörung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Die Anhörungsfrist endet morgen, am 20. Mai, und wir werden dann diese Anhörungsergebnisse flugs auswerten und selbstverständlich dann im Kabinett eine Beschlussfassung herbeiführen. Das grundsätzliche Anliegen dieses Antrags hatte ich bei der ersten Lesung schon einmal bejaht, dass man möglichst ohne Zeitverzug natürlich versucht, hier Klarheit zu bringen. Ich denke, in diesem Verfahren sind wir voll drin. Wie gesagt, die Anhörungsfrist der kommunalen Spitzenverbände endet morgen und dann wird das weitere Verfahren in Gang gesetzt. Schönen Dank.
Wir stimmen nun direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2304 nach zweiter Beratung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nun nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD- und der CDU-Fraktion. Ich frage jetzt noch nach den Enthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit hat eine Mehrheit den Gesetzentwurf abgelehnt.