Protocol of the Session on May 19, 2011

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Themenkomplex „Geht das überhaupt im KFA unterjährig zu machen?“ werde ich kein weiteres Wort sagen, Herr Hey hat dazu alles gesagt. Das allein wäre schon Grund genug, diesen Antrag abzulehnen.

Aber wir haben bereits schon einmal darüber diskutiert und ich möchte versuchen, das inhaltliche Thema noch einmal so aufzurollen und zu begründen, welche Haltung wir dazu haben. Es gibt zwei Möglichkeiten, die hat DIE LINKE auch in der Debatte genannt, warum dieser Antrag eingereicht wurde, nämlich das Thema, dass es einmal ein Sonderereignis gab wie diesen Winter, der so schnell nicht wiederkommt und dementsprechend besondere Lasten hat. Dazu habe ich bei der ersten Debatte zu diesem Thema ausgeführt, wenn das so wäre, kann man nur feststellen, das müssen die Kommunen allein hinbekommen, denn sie haben auch milde Winter gehabt, in denen sie hätten ansparen können. Wäre das nicht der Fall, wäre der KFA falsch berechnet und die Kommunen sollten klagen. Dass sie es nicht tun, ist immanent ein Hinweis darauf, dass möglicherweise ansonsten die Kosten doch reichen können. Das ist aber hier schon alles diskutiert worden. Ich habe aber auch von der LINKEN verstanden, dass sie eigentlich ein anderes Argument hat, nämlich zu sagen, die Winter werden ab sofort wahrscheinlich schneereicher. Sie haben das auch mit dem Klimawandel begründet. Dem würde ich beitreten. Aber wenn es darum geht, dass der Klimawandel dazu führt, dass die Winter schneereicher werden und dementsprechend die Kosten für die Straßenreinigung im Winter teurer werden, dann ist Ihr Antrag hochgradig konservativ. Der ist deshalb konservativ, weil er nicht an die Wurzel geht, dann wäre er radikal. Die Frage, was man nämlich dann tun kann, wenn die Winter schneereicher werden, weil der Klimawandel kommt, hat nichts mehr mit der Frage zu tun, wer bringt das Geld auf, sondern das hat dann damit was tun, dass wir dann natürlich auf jeden Fall erst einmal den KFA neu berechnen müssen, dann müssen Sie den Mut haben und auch die Landesregierung hat schon schneereiche Winter und Regenereignisse für Finanzamtseinfahrtenüberdachungen als Begründung herangezogen; also man ist da ganz aufgeschlossen in der Regierung, habe ich gelernt. Dann bin ich mal gespannt, wie Sie das Thema „er

wartete Klimaerwärmung und deren Folgen für die Trockenheit“ oder „die Regenschwere im Thüringer Wald“ in den nächsten Haushalten diskutieren, da sind wir ganz offen bei Ihnen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Dann schneit es wenigstens nicht mehr.)

Ich glaube eben gerade nicht daran, Herr Barth, dass wir weniger Schnee haben. Alle gehen davon aus, dass wir wahrscheinlich tatsächlich schneereichere Winter und trockenere Sommer haben. Das heißt, wir haben doppelte Probleme. Das ist die Vermutung für Thüringen, da zitiere ich mal Wissenschaftler. Ich glaube, wir müssen dann an zwei anderen Punkten ansetzen, nicht nur an der Frage, wer das bezahlt, sondern wie tut man etwas? Da möchte ich mich gern wiederholen. Wir brauchen neue Formen der Erfüllung des Winterdienstes in den kommunalen Straßen. Wenn die Winter schneereicher werden, kann man den Schnee auf den Straßen liegen lassen. Dann ist das Salzen von Straßen nicht mehr adäquat, siehe Nordeuropa.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn das aber der Fall ist, werden auch die Winterschäden weniger, weil im Wesentlichen die Salznutzung für die Schäden zuständig ist, nicht der Schnee. Der Frost sorgt mit dem Auftauverhalten durch das Salz dafür, dass wir unsere Schlaglöcher bekommen. Das ist ja unser Problem in diesen Mischgebietssituationen, was das Wetter angeht. Jetzt kommen wir in das eigentliche Thema rein, wir müssen ja dieses Großproblem, den Klimawandel, auch noch mit der demographischen Entwicklung in Einklang bringen. Wir haben die Situation in den Gemeinden, dass wir 20 bis 30 Prozent weniger Einwohner haben werden, auch wenn die FDP mir immer vorwirft, ich hätte keine Ahnung von Kommunen. Sie können mir ja vorwerfen, ich hätte die falsche Meinung dazu. Keine Ahnung zu haben …

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Beides, bei- des zusammen.)

Beides, ja, ja, vielleicht schauen Sie mal in meine Vita, vielleicht hilft das wenigstens zur Erkenntnisgewinnung bei Ihnen.

(Beifall SPD)

Wenn die demographische Entwicklung in den Landkreisen so weitergeht, dann muss man sich auch mal fragen, wie viele Straßenkilometer je 1.000 Einwohner wir uns in der Straßenunterhaltung eigentlich noch leisten können in den Kommunalstraßen, in den Landesstraßen und den überörtlichen Straßen. Und das weiter so zu fahren, wie es die LINKE jetzt dadurch vorschlägt, dass sie sagt, wir brauchen nur mehr Geld, weil wir jetzt auch einfach die schicken neuen Straßen wieder kehren und fegen müssen, das ist konservativ. Wir müssen dann den Mut haben zu sagen, wenn wir 20 oder

(Abg. Hey)

30 Prozent weniger Menschen sind, dann können wir uns auch nicht mehr so viele Straßen leisten, oder wir streichen das Geld an anderer Stelle. Aber in jedem zweiten Beitrag hier höre ich immer, dass wir überall Geld brauchen; für Kindertageseinrichtungen, für Schulen, für kulturelle Einrichtungen, völlig richtig. Dann geht es aber mit dem Straßenbau nicht so weiter. Das Straßennetz insgesamt steht zur Disposition, wenn der Klimawandel zutrifft und der demographische Wandel auch zutrifft. Beides nehme ich als Tatsachen hin. Weil das in diesem Gesetzentwurf, in diesem Antrag nicht zum Ausdruck kommt, lehnen wir ihn ab. Danke.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Kuschel.

Frau Präsidentin, ich habe mich jetzt noch einmal zu Wort gemeldet, darauf kann der Finanzminister dann gleich noch eingehen. So wie ich ihn kenne, wird er das gern machen.

Frau Lehmann, Sie haben hier so getan, als wenn die angemessene Finanzausstattung der Kommunen ein Gnadenakt des Landes wäre.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist Verfassungsauftrag. Das steht in der Verfassung und das Verfassungsgericht hat das auch noch mal klargestellt. Wenn Sie hier darauf verweisen, es gibt ja auch mal Jahre, wo die Winterdienstkosten aufgrund der Intensität des Winters nicht ganz so hoch sind, da darf ich nur noch einmal in Erinnerung bringen, unser Antrag zielt auf zwei Punkte: Auf den Winterdienst und die Folgeschäden. Bei den Folgeschäden teilen wir die Auffassung des Gemeinde- und Städtebundes, dort geht es um einen dreistelligen Millionenbetrag. Insofern besteht nicht die Gefahr, dass wir über die 25 Mio. €, über die wir hier debattieren, dass sich möglicherweise die Kommunen bereichern. Die Gefahr besteht tatsächlich nicht.

Meine Damen und Herren, Frau Lehmann hat dann hier den Versuch unternommen, den Eindruck zu vermitteln, als würde es den Kommunen finanziell sehr gut gehen und dem Land sehr schlecht. Sie hat das an zwei Positionen festgemacht, das bedarf einfach einer Erwiderung und Zurückweisung, nämlich der Tatsache, dass die Kommunen Überschüsse erzielt haben, und das Zweite, dass die Kommunen, das ergibt sich aus der Jahresrechnung, Kredite getilgt haben. Ich darf daran erinnern, dass wir das als Gesetzgeber den Kommunen im kommunalen Haushaltsrecht zur Vorgabe gemacht haben, sie müssen Überschüsse erzielen in den Verwal

tungshaushalten, und zwar mindestens in der Höhe der ordentlichen Tilgung. Wenn sie das nicht machen, also diese Pflichtzuführungen aus dem Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt nicht darstellen können, gelten sie als nicht leistungsfähig.

Wir haben ihnen zweitens zur Pflicht gemacht, Kredite zu tilgen. Damit ist das natürlich keine Sache von Leistungsfähigkeit, sondern die Kommunen halten einfach nur die Gesetze ein, nicht alle. Frau Lehmann, wenn Sie das beklagen, dass das Land das nicht macht, dann können Sie doch initiativ werden, dass wir auch auf Landesebene in der Landeshaushaltsordnung entsprechende Regelungen treffen. Da ist aber Ihr Konzept der losgelösten Schuldenbremse von der Gesamtproblematik und von der Einnahmeproblematik wenig hilfreich, weil das blanker Aktionismus ist, zumindest von der Partei, die die 17 Mrd. € Schulden fast allein zu vertreten hat. Da ist es etwas unglaubwürdig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Lehmann hat darüber hinaus auf dieses Zusatzprogramm für den Abtransport von Schnee auf Antrag verwiesen. Da will ich sagen, das ist ein Privatisierungsprogramm, weil nur die Gemeinden Anträge stellen konnten, die durch private Dritte den Schnee aus ihren Kommunen haben abfahren lassen.

(Beifall DIE LINKE)

Was ist denn das für eine Politik? Das heißt, wenn die Gemeinden das mit ihren eigenen Ressourcen, den Bauhöfen usw. gemacht haben, haben sie nichts bekommen. Damit haben Sie ein Förderprogramm für private Speditionen auf den Weg gebracht. Darüber kann man ja reden, aber dann bezeichnen Sie das bitte nicht als eine Art Wohltat des Landes, sondern es ist eine Fortsetzung Ihres neoliberalen Wirtschaftskurses, nämlich möglichst alles zu privatisieren.

Herr Recknagel, Sie haben bei Ihren Ausführungen erneut den Nachweis erbracht, dass Sie das verfassungsrechtliche Konstrukt des Aufbaus unserer Gesellschaft immer noch nicht verstanden haben oder nicht nachvollziehen können, deshalb möchte ich das noch einmal versuchen. Die Kommunen sind unbestritten eine Ebene, die mit Elementen der Selbstverwaltung versehen ist. Aber es bleibt dabei, die Kommunen sind verfassungsrechtlich Bestandteil der Länder. Die Kommunen haben keine eigene Steuerkompetenz, abgesehen von den Hebesätzen. Wir haben übrigens vor Kurzem hier im Landtag darüber diskutiert, Herr Hey vertritt ja immer noch die aus meiner Sicht umstrittene Auffassung, dass zum Beispiel die Infrastrukturabgabe eine steuerrechtliche Abgabe ist und damit nicht einmal in die Kompetenz des Landes fällt, sondern des Bundes.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das ist richtig.)

(Abg. Meyer)

(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Das ist Mehrheitsmeinung.)

Aber wenn wir der kommunalen Ebene keine Steuerkompetenz zuordnen, sind wir verfassungsrechtlich verpflichtet, für den angemessenen Finanzausgleich zu sorgen, und zwar - und das hat das Verfassungsgericht festgestellt - unabhängig von der Finanzsituation des Landes. Im Gegensatz zu den Kommunen hat das Land über den Bundesrat die Möglichkeit, die Einnahmeseite intensiver zu beeinflussen.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn Sie das nicht machen, ist das Ihre Sache. Die Kommunen haben diese Möglichkeit nicht, weil sie auf Bundesebene nicht vertreten sind, sondern das Land vertritt die Interessen der Kommunen auf Bundesebene. Wie sie das tun bzw. nicht tun, haben die Vorgänge um die Föderalismusreform I und II gezeigt, wo die kommunalen Interessen völlig unter den Tisch gefallen sind und sie nicht einmal in der Lage waren - also Bund und Länder -, sich einigermaßen zu verständigen, geschweige denn die kommunalen Interessen. Das hatte etwas damit zu tun, dass zwei Partner dort nicht am Tisch saßen, die LINKE war ausgeschlossen und die kommunalen Spitzenverbände. Da konnte so eine Reform nur scheitern.

Also, Herr Recknagel, wir sind einfach in der Verantwortung. Ich bin auf Ihrer Seite, wir können über einen Reformansatz diskutieren, den Kommunen eine Steuerkompetenz zuzuordnen. Dann kann man anders diskutieren, dann können Sie sagen, jawohl, die Kommunen haben diese Gestaltungsspielräume. Jetzt sind diese relativ beschränkt, weil wir den gesetzlichen Rahmen dort vorgeben. Herr Recknagel, wenn Sie darauf verweisen, dass der Landrat des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sagt, er braucht keine Zuschüsse für den Winterdienst, na klar, die Landkreise brauchen das nicht, weil die doch ihre kreisangehörigen Gemeinden haben, die können sich alles über die Kreisumlage bei den kreisangehörigen Gemeinden holen. Sie haben ja recht, die Steuerkraft in den Landkreisen ist sehr unterschiedlich und neben dem Wartburgkreis gehört auch der Landkreis Schmalkalden-Meiningen zu den steuerstarken Gemeinden. Das ist kein Verdienst des Landkreises, sondern es ist Verdienst der kreisangehörigen Gemeinden, die dort tätig sind.

(Zwischenruf Abg. Recknagel, FDP: Ja, der auch.)

Klar, der Landkreis wirkt bei den übergreifenden Aufgaben zumindest moderierend oder auch ausgleichend. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass auch der Landkreistag gesagt hat, er äußert sich zu diesem Gesetzentwurf nicht, weil der das Problem nicht hat. Was der nicht aus seinem eigenen Haus

halt erwirtschaftet oder vom Land bekommt, holt er sich bei den kreisangehörigen Gemeinden. Damit sind die kreisangehörigen Gemeinden zweimal in dieser Frage betroffen, nämlich unmittelbar und über die Kreisumlage natürlich auch beim Landkreis, was die Kreisstraßen angeht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Hey hat wieder sehr rechtliche Bedenken angemeldet. Ich muss gestehen, auf so eine fixe Idee bin ich überhaupt noch nicht gekommen, dass der Gesetzgeber sozusagen blockiert ist, innerhalb eines Jahres eine gesetzliche Regelung zu ändern. Ich verstehe unseren Parlamentarismus dahin gehend, dass wir Herr des Verfahrens sind. Wir als Landtag können jederzeit Gesetze ändern. Und wenn das zugunsten von Betroffenen ist, dann erst recht. Wo ich Ihnen recht gebe, ist, dass man möglicherweise nicht eingreifen kann, wenn es zu einer Schlechterstellung der Betroffenen kommt, in dem Fall der Kommunen. Da haben wir sicherlich eine Zurückhaltung, aber zu sagen, der Landtag ist hier an sich selbst gebunden, das mag das Verständnis von Parlamentarismus der Koalition sein, das merkt man ja, aber wir haben ein anderes Verständnis. Im Übrigen hat die bundesdeutsche Politik in den letzten Jahren mehrfach bewiesen, wie schnell man Gesetze, Verfassungen und sonst etwas verändern kann. Innerhalb von einer Woche ist der Rettungsschirm für die Banken auf den Weg gebracht worden mit rund 500 Mrd. €. Wir reden heute über 25 Mio. €. Also bitte bleiben Sie bei den politischen Positionierungen und sagen Sie, Sie wollen es nicht inhaltlich. Das ist doch ein Wort, damit kann man sich auseinandersetzen, aber versuchen Sie doch nicht ständig, Politik durch rechtstheoretische Erläuterungen hier zu ersetzen. Das Leben findet zum Glück nicht nur in losen Blattsammlungen statt. Das wäre schlimm, wenn nur noch lose Blattsammlungen letztlich die Rahmenbedingungen setzen würden. Wir sagen, wir wollen es politisch und es ist begründet. Lesen Sie noch einmal die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes, der hat auch die Rechnung dazu aufgemacht, die teilen wir. Die juristischen Fragen lassen sich dann lösen, wenn es politisch klar ist.

Es wurde angemahnt eine völlige Neustrukturierung des Finanzausgleichs, wir LINKE stehen dafür. Wir sagen, der jetzige Finanzausgleich widerspricht in großen Teilen den Vorgaben unseres Verfassungsgerichts, aber auch dem Verfassungskonstrukt in Thüringen insgesamt. Was das Verhältnis Land und Kommunen betrifft, da brauchen wir Nachbesserung. Wir haben hier umfangreiche Vorschläge bisher immer noch unterbreitet, werden das natürlich auch mit Blick auf das Jahr 2012 machen. Die Auseinandersetzungen sind noch nicht abgeschlossen. Wenn ich einmal in dem Zusammenhang an die Berechnungen der Auftragskostenpauschale erinnern darf, dann werden wir ja in den nächsten Wo

chen, Monaten hier noch einmal Gelegenheit haben, wenn die Landesregierung die zustimmungspflichtige Verordnung hier vorlegt. Wir haben gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden mal ermittelt, wenn die Vorgaben des Verfassungsgerichts eingehalten werden, fehlen den Kommunen mindestens 300 Mio. €. Es gibt andere Rechnungen, die besagen bis zu 800 Mio. €. Das ist der Korridor, in dem wir uns bewegen, wo wir eine Unterfinanzierung der Kommunen sehen. Da haben wir Verständnis, dass der Landeshaushalt da begrenzt ist, aber da muss diese Landesregierung mit dem Bund klären, dass das Land ausreichend auf der Einnahmeseite finanziert wird. Solange aber hier die Landesregierung alles das auf Bundesebene mitmacht, was eben auch zur Verarmung der Länder führt, darf dann bitte schön nicht auf Kosten der Kommunen ausgetragen werden, weil die sich auf Bundesebene - da wiederhole ich mich - nicht wehren können.

Noch eine Anmerkung zu der Anregung von Herrn Meyer, Gesetzentwürfe nachhaltiger, langfristiger zu betrachten. Da bemühen wir uns, da sind wir auch immer dankbar für Hinweise. Wir werden sicherlich öfter Gelegenheit haben, immer wieder am Einzelbeispiel darüber zu diskutieren. Ich gebe aber in der konkreten Frage zu bedenken, die Gesamtausgestaltung des Straßennetzes und wie mal der Individualverkehr aussieht, also der motorisierte Individualverkehr, das ist sicherlich eine Frage, die wir etwas loskoppeln müssen von der momentanen Situation auf den Straßen, die eben gerade in gemeindlichen Bereichen in keinem guten Zustand sind.

Dann gebe ich zu bedenken, wenn wir eine Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs wollen - auch der muss sich zum Teil auf Straßen bewegen -, da bietet die Schiene auch eine Alternative, aber ganz ohne Straßen wird es da nicht gehen. Im Grunde genommen teilen wir hier die Position der GRÜNEN, dass da ein grundsätzliches Umdenken in der Gesellschaft notwendig ist. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es gibt keine Redemeldungen mehr seitens der Abgeordneten. Für die Landesregierung nun Minister Dr. Voß.

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass die 25 Mio. €, die damals in den Kommunalen Finanzausgleich eingerechnet worden sind, selbstverwaltungsgerecht dort etabliert worden sind. Ich stelle weiterhin fest, dass der Gesetzentwurf, wie er jetzt hier von Ihnen einge

bracht wurde, nicht unserer Verfassung entspricht. Die Verfassung gebietet, dass Sie hier ganz dezidiert und ganz konkret Deckungsquellen angeben, das haben Sie nicht getan. Sie haben sogar eine Deckungsquelle angegeben, die schon Bestandteil der Finanzierung des jetzigen Haushalts ist. Da dieses letztlich eine nicht verfassungskonforme Initiative ist, ist es auch nicht verwunderlich und auch nur zu begrüßen, dass der Haushalts- und Finanzausschuss die Ablehnung Ihres Gesetzentwurfs empfohlen hat. Dem kann ich nur zustimmen.

Zur Frage, Herr Kuschel, der Steuerkompetenz: Ich stelle mal fest, unsere Gemeinden haben von der Verfassung her das Recht der Steuerhoheit, und zwar im Rahmen der Gesetze. Dass man dort kein Selbstverwaltungsgebaren etablieren oder praktizieren kann, das stimmt also nicht. Sie haben vollkommen selbstverständlich die sogenannten örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern. Diese können festgesetzt werden wie Vergnügungssteuer usw., es muss nicht und ist vollkommen in das Belieben der Stadtparlamente gelegt, also Gemeinderäte können das bestimmen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ver- gnügungssteuer für den Winterdienst?)

Herr Kuschel, Sie sind ja ein Meister, indem Sie durch ein Thema gehen, vom Winterdienst landen Sie auf einmal auf der Bundesebene und von der Bundesebene zurück zu Europa und von dort wieder hin in irgendeine Kleinstgemeinde.

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, DIE LINKE: Bis zum Papst.)

Jetzt erlaube ich mir einfach mal einen Aspekt anzusprechen, der von Ihnen einfach falsch dargestellt wird.

(Beifall CDU)