Protocol of the Session on May 18, 2011

Zu Frage 3: Durch § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Entwurfs kann Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern, die Mitwirkung am Zugang zu unerlaubten Glücksspielangeboten untersagt werden. Diese Regelung entspricht der bisherigen Rechtslage.

Zu Frage 4: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 3.

Danke. Es gibt den Wunsch auf eine Nachfrage oder sind es gleich zwei?

Ich mache erst einmal eine. Das ist eigentlich auch keine Nachfrage. Ich bitte Sie, meine Frage 1 zu beantworten. Da ging es nicht darum, was in § 9 des Glücksspielstaatsvertrags steht, sondern darum, welche Position die Landesregierung zu Internetsperren vertritt und wie sie diese begründet. Also es ist keine Nachfrage, sondern ich fordere Sie auf, meine Frage zu beantworten.

Moment, ich muss das ganz kurz klären. Die Art und Weise, wie die Frage beantwortet wird, das können wir natürlich nicht beeinflussen. Es ist eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete König.

Gut, dann nehme ich sie als Zusatzfrage. Dann möchte ich aber trotzdem noch erklären, dass ich es grundsätzlich schon gut finden würde, wenn sei

tens des Innenministeriums zumindest in der Antwort in gewissen Teilen auch auf die Fragestellung als solche eingegangen wird und nicht ein anderer Sachverhalt beantwortet wird.

Ja, ich nehme gern Stellung zu Ihrer Zusatzfrage, Frau Abgeordnete König. In Rede steht - und das ist auch die Vorbemerkung zu Ihrer Mündlichen Anfrage - der Glücksspielstaatsvertrag im Entwurf. Dazu habe ich Stellung genommen. Ich sehe keine Veranlassung, generell jetzt hier die Position der Landesregierung zu Internetsperren darzulegen.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Fragestellerin.

Heißt das, dass die Landesregierung a) keine Position zu Internetsperren hat oder b) dass Sie nicht bereit sind, diese Position dem Landtag mitzuteilen?

Das heißt, dass die Landesregierung differenziert. Zur Differenzierung gehört, dass man Internetsperren oder Internetlöschen im Bereich der Kinderpornographie nicht vergleichen kann mit der Sachlage, so wie sie hier in Rede ist.

Aus der Mitte des Hauses gibt es noch die Möglichkeit für zwei Fragen. Herr Abgeordneter Meyer, Sie zuerst.

Aus Sicht des Rundfunkgesetzes kann man das sehr wohl vergleichen. Ich würde gern wissen - das wäre meine Frage -, welche Ministerien eigentlich bei dieser Antwort beteiligt sind, zum Beispiel des Kultusministerium und die Staatskanzlei?

Es gehört zum guten Gebrauch und zur Geschäftsordnung innerhalb der Landesregierung, dass solche Antworten mit allen relevanten Ministerien und der Staatskanzlei abgestimmt werden.

Herr Meyer, Sie haben noch eine Fragemöglichkeit.

(Abg. König)

Das heißt, es bleibt bei Ihrer Antwort, dass die Landesregierung differenziert bei der Frage, wann Netzsperren sinnvoll sind oder nicht?

Die Landesregierung differenziert immer nach dem Regelungskomplex. So nehme ich hier jetzt Stellung zu der Frage des § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Staatsvertragsentwurfs.

Die Fragemöglichkeiten zu dieser Frage sind jetzt erschöpft. Ich rufe die fünfte Frage auf. Es ist die Frage der Frau Abgeordneten Hennig, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/2637. Trägt die Frage jemand vor? Das ist jetzt der Fall, Frau Abgeordnete Berninger trägt die Frage vor.

Entschuldigen Sie bitte, Frau Präsidentin.

Problem der Fremdsprachenabschlüsse für Quereinsteiger in der Erzieherausbildung

Die dreijährige Ausbildung zum staatlich geprüften Erzieher an den Thüringer Fachschulen wird nicht nur aktuellen Schulabgängern, sondern auch Personen aus anderen Berufsgruppen mit längeren Berufsbiographien angeboten. Hintergrund ist, dass in den kommenden Jahren in den Erzieherberufen ein erheblicher Fachkräftemangel bemerkbar wird.

Teil des Fachschulstudiums ist auch eine Sprachausbildung, wobei in der Regel an den Fachschulen neben Englisch keine weitere Fremdsprache angeboten wird. Für Personen, die - meist mit einer bereits in der DDR abgeschlossenen Schullaufbahn - nicht über Vorkenntnisse in Englisch verfügen, etwa weil sie nur in Russisch und Französisch unterrichtet wurden, wird in der Studienordnung zusätzlich zum normalen Unterrichtsablauf im Rahmen der Abschlussprüfungen eine besondere Leistungsfeststellung verlangt. Diese Tatsache stellt in einer Anzahl von Fällen eine Hürde dar, die den sonst erfolgreichen Abschluss der Erzieherausbildung bedrohen kann.

Susanne Hennig fragt die Landesregierung:

1. Warum wird keine Möglichkeit geschaffen, etwa im Rahmen einer verdichteten Ferienausbildung mehrerer Ausbildungseinrichtungen, einen fachschuladäquaten Abschluss in einer anderen Fremdsprache als Englisch zu erwerben?

2. Wenn dies nicht möglich ist, warum wird für die betreffenden Personen ohne sprachliche Vorkenntnisse nicht zumindest vor Beginn der Ausbildung ein Sprachintensivkurs angeboten?

3. Wie wird das Problem in anderen Bundesländern gehandhabt?

4. Wie beurteilt die Landesregierung das Problem im Hinblick darauf, dass es sowohl aus der Sicht der Betroffenen, die die Ausbildung zum staatlich geprüften Erzieher oft wesentlich aus eigenen Mitteln bestritten haben, sowie darauf, dass der Freistaat einem wachsenden Bedarf an ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern gegenübersteht, und welche Schritte wird sie unternehmen, um hier gute Lösungen zu erreichen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Prof. Merten.

Hochverehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Hennig, vorgetragen durch Frau Abgeordnete Berninger, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Für die Schaffung einer anderen Möglichkeit besteht kein Bedarf, da nur ein sehr geringer Teil der Bewerber nicht über Vorkenntnisse in Englisch verfügt.

Zu Frage 2: Für die Einrichtung eines Sprachintensivkurses besteht kein Bedarf. Im Übrigen können die Bewerberinnen, zumindest die anstehenden Kandidatinnen auch entsprechende Kenntnisse an den Volkshochschulen erwerben.

Zu Frage 3: Zur Handhabung in anderen Bundesländern liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

Zu Frage 4: Mit dem Inkrafttreten des neuen Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes ist ein zusätzlicher Fachkräftebedarf entstanden. Aktuelle Erhebungen zeigen - der Herr Minister hat das vorhin bereits ausgeführt -, dass in Thüringen in der Fachrichtung Sozialpädagogik ausreichend Bewerber und Ausbildungsplätze vorhanden sind. Derzeit bilden 10 staatliche Schulen und 14 Schulen in freier Trägerschaft in der Schulform Fachschule im Fachbereich Sozialwesen aus. Das bedeutet, in den kommenden Jahren steigt die Zahl der Absolventen weiter an, die die Erzieherausbildung beenden und dem Arbeitsmarkt dann zur Verfügung stehen werden.

Es gibt keine weiteren Nachfragen dazu, so dass ich die nächste Frage aufrufe. Es ist die der Frau Abgeordneten Leukefeld, Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/2638.

Danke, Frau Präsidentin.

Gutachten zu Funktional- und Gebietsreform (II)

In der 29. Sitzung des Thüringer Landtags am 8. September 2010 habe ich diese Mündliche Anfrage gestellt, die mir damals nicht beantwortet werden konnte. Ich stelle die Fragen erneut, weil in der Öffentlichkeit die Frage nach einer Gebietsreform und in diesem Zusammenhang nach der Perspektive der kreisfreien Stadt Suhl gestellt wird. Der Stadtrat Suhl hat dazu am 24. März 2010 eine Erklärung verabschiedet, diese der Ministerpräsidentin übermittelt und die Landesregierung zum Handeln aufgefordert. In einem Antwortschreiben vom 21. April 2010, unterzeichnet vom damaligen Minister der Staatskanzlei Herrn Schöning, wird darauf verwiesen, „dass die Landesregierung im Lichte der demographischen Entwicklung, der allgemeinen Haushaltsentwicklung und vor dem Hintergrund der Degression des Solidarpakts II durch unabhängige Gutachter prüfen lässt, ob, in welchem Umfang und in welchem Zeitrahmen eine Funktional- und Gebietsreform zu Einsparungen und Effizienzgewinnen auf kommunaler Ebene und im Landeshaushalt führt. In Auswertung des Gutachtens wird die Landesregierung dann eine Entscheidung über weitergehende Maßnahmen treffen.“

Ich frage die Landesregierung:

1. An wen wurde die Erstellung des Gutachtens vergeben und bis wann soll es vorliegen?

2. Was sind die entscheidenden inhaltlichen Kriterien, nach denen das Gutachten erstellt werden soll, insbesondere bezüglich der Perspektive der kreisfreien Stadt Suhl?

3. Wie wird die Landesregierung nach Kenntnisnahme und Auswertung des Gutachtens die weitere Herangehensweise an eine Funktional- und Gebietsreform in Verbindung mit den kommunalen Gebietskörperschaften gestalten?

4. Wann ist mit einer Position der Landesregierung in dieser Frage zu rechnen?

Danke schön.

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Rieder.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld beantworte ich, indem ich die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 wie folgt zusammenfasse:

Im Januar 2011 vereinbarte der Koalitionsausschuss eine Konkretisierung und Erweiterung des zu vergebenden Auftrags zur Prüfung möglicher Einsparungen und Effizienzgewinne auf kommunaler Ebene und im Landeshaushalt durch eine Funktional- und Gebietsreform. Auf dieser geänderten Grundlage bereitet die Landesregierung gegenwärtig die Umsetzung des Prüfauftrags vor. In dem Gutachten sollen die Funktional- und Gebietsstrukturen in Thüringen sowie die entsprechenden Entwicklungen der anderen Bundesländer umfassend und tiefgründig analysiert werden. Dies schließt selbstverständlich die Betrachtung von Entwicklungsmöglichkeiten der kreisfreien Städte im Freistaat Thüringen ein.

Über die weiteren von Ihnen erfragten Sachverhalte hat sich die Landesregierung noch keine abschließende Meinung gebildet. Ich versichere Ihnen jedoch, dass die Landesregierung den Landtag selbstverständlich zu gegebener Zeit über die Ergebnisse des Gutachtens unterrichten wird.

Dazu gibt es Nachfragen.

Ich konstatiere, dass seit dem Antwortschreiben vom 21. April 2010 nichts passiert ist und möchte dennoch fragen, ob es denn durch die Landesregierung zumindest den Entwurf einer Aufgabenstellung für eine mögliche Ausschreibung bzw. eine Auftragserteilung an ein Gutachten gibt und welche Inhalte möglicherweise in diesem Auftrag, in dieser Aufgabenstellung formuliert sind?

Ich nehme gern dazu Stellung: Die Details werden gerade noch abgestimmt und ich gehe davon aus, dass das Verfahren zur Auftragserteilung in Kürze eingeleitet werden kann.