Protocol of the Session on April 15, 2011

Das finde ich schon eine bodenlose Frechheit. Sie maßregeln uns hier und sind so überheblich, ich kann das nicht anders beschreiben und ich bin auch zornig darüber. Sie sind so überheblich, Ihr Stigma über uns in die Debatte so einzubringen und uns etwas zu unterstellen. Sie können selbst interpretieren, was denn Paare in Deutschland sind. Also wir sind weiter als Sie.

Zu dem Antrag der LINKEN möchte ich sagen: Es gibt für uns schon die Notwendigkeit, das Alter weiterhin eingeschränkt zu belassen. Das hat ganz vernünftige Gründe, nämlich dass man es auch den Frauen nur im bestimmten Zeitraum zumuten sollte, auf solche Kinderwünsche einzugehen. Sie müssen sich mal vorstellen, was es für die Frau bedeutet. Ich denke, es ist auch nicht sinnvoll, dass man das Alter nach oben freigibt, es kann jeder machen, was er will. Was die Einzelpersonen betrifft: Wir gehen natürlich davon aus, dass, wenn zwei Menschen sich finden und einen Kinderwunsch haben, dass die das dann auch miteinander haben. Nun kann man das ja bei lesbischen Frauenpaaren auch anders organisieren, das mag schon sein, aber ich bin nicht dafür, dass man alleinstehenden Personen das so ohne den Hintergrund zugibt. Denn wir wissen, dass gerade Alleinstehende oft große Probleme haben, ihr Leben mit Kindern auf die Reihe zu bekommen.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Sehr gut, Frau Taubert.)

Was jeder allein macht, ist erwähnt worden, das ist gar nicht unser Problem, aber wenn wir an der Stelle noch weiter gehen, ist das nicht familienpolitisch zielführend.

Was den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betrifft mit ihren Erweiterungen, die sie so sehr angepriesen haben. In vielen Bereichen sind wir tätig und es geht tatsächlich darum, dass es kinderlose Paare sind, die einen Kinderwunsch haben. Alle anderen sozialen und familienpolitischen Fragen, die Sie hier aufwerfen, müssen zum Teil einfach an anderer Stelle geklärt werden. Die können Sie im Bundestag einbringen, die haben im Landtag nichts zu suchen und die kann ich auch nicht in der Bundesratsinitiative klären. Das ist völlig unmöglich. Da müssen Sie die Arbeitsweise und die Funktionsweise des Bundestages gründlich missverstanden haben.

Was Sie zu dem sagen, was Sie an sich ja offensichtlich ablehnen, dass überhaupt entweder Versicherungsgelder oder Steuergelder für Kinder

wunschpaare, also für die künstliche Befruchtung eingesetzt werden, dann dürfen Sie nicht so scheinheilig sein und noch Paar E, F und G aufnehmen. Dann müssen Sie sagen, wir lehnen das ab, das ist o.k., jeder darf so seine Meinung haben, aber dann können Sie nicht hinterher noch sagen, aber ein bisschen machen wir dann auch mit, weil es schöner aussieht. Das geht so nicht.

(Beifall CDU, SPD)

Meine Damen und Herren, wir unterstützen als Landesregierung den Antrag von CDU und SPD und bitten, die beiden anderen Anträge abzulehnen.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Frau Ministerin, das war eine Punktlandung. Es gibt keine weitere Redezeit. Ich habe keine Redemeldungen weiter, dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Es ist beantragt worden, alle drei Anträge an den Ausschuss zu überweisen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung zum Antrag der Fraktionen der CDU und SPD. Wer für die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE und FDP. Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und SPD. Enthaltungen? 1 Enthaltung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Überweisung nicht erfolgt, keine Überweisung an den Ausschuss.

Jetzt werden wir über den Antrag an sich abstimmen. Wer dem Antrag der SPD und der CDU jetzt zustimmen kann, den bitte ich auch um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Die Stimmen kommen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU angenommen. Weil dieser Antrag angenommen wurde, ist

(Beifall CDU)

keine Ausschussüberweisung der Alternativanträge mehr möglich. Deshalb schließe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt ab.

Frau Abgeordnete Siegesmund.

Ich möchte gern eine persönliche Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten abgeben.

Bitte. Es geht um eine persönliche Erklärung zu Ihrem Abstimmungsverhalten.

Ich habe gegen den Antrag von CDU und SPD gestimmt und möchte das auch begründen. In dem Antrag wird fortgeschrieben § 27 a Künstliche Befruchtung des SGB V und es wird nicht Bezug genommen auf § 3. Darin steht: „Die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, müssen miteinander verheiratet sein.“ Deswegen habe ich gegen diesen Antrag gestimmt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete Siegesmund.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16

Bilanz des Beirates für Nachhaltige Entwicklung - Weg zu einer Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/2480

Wünscht jemand aus den Fraktionen das Wort zur Begründung? Nein. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung hat das Wort der Herr Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Beirat für Nachhaltige Entwicklung hat - wie wir gestern schon einmal erörtert haben - am 29. März dieses Jahres seine Empfehlungen für eine künftige Nachhaltigkeitsstrategie an Frau Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht übergeben. In einem mehrstufigen Dialogund Konsultationsprozess hat der Beirat die Bürger in Thüringen dazu befragt, wie sie sich die Zukunft in Thüringen vorstellen. In der Auftaktveranstaltung im Mai 2009 in Bad Langensalza stellte sich der Beirat erstmals einer großen Öffentlichkeit vor und präsentierte auf der Grundlage eines Eckpunktepapiers der Staatssekretärsarbeitsgruppe Nachhaltige Entwicklung erste Überlegungen für eine zukünftige Strategie. Bereits vorab hatte sich der Beirat mit einigen Kooperationspartnern ausgetauscht, denn eines war dem Beirat von Anfang an klar, der Erfolg der Nachhaltigkeitspolitik in Thüringen ist getragen von vielen Initiativen und Akteuren auf lokaler und

regionaler Ebene. Auf diese Erfahrungen aufzubauen, die Erfahrungsträger an der Arbeit des Beirats aktiv zu beteiligen, war von Anfang an das Ziel der Beiratsmitglieder.

Der nächste Schritt war die mehrmonatige Onlinekonsultation. Der Beirat hatte eine Reihe von Themen, die im Land gestaltbar sind, vorgeschlagen und dazu um Voten gebeten. Im Ergebnis entstand die Rangfolge, wie wir sie heute in den Empfehlungen des Beirats finden: nachhaltige Bildung, nachhaltige Flächennutzung, nachhaltiges und regionales Wirtschaften sowie Energie und Klima. Diese vier Schwerpunktfelder wurden in Fachsymposien vertieft. Hier wurden Sichtweisen und Lösungsansätze ausgetauscht, Leitgedanken formuliert, Ziele vorgeschlagen und auch Kooperationen vereinbart. Alle diese Anregungen und Ideen hat der Beirat zusammengetragen und intern bewertet und natürlich auch gewichtet. Zusätzliche Anregungen hat der Beirat aus Jugendkongressen, Ideenkonferenzen, Kooperationsprojekten und nicht zuletzt dem Dialog mit der Staatssekretärsarbeitsgruppe Nachhaltige Entwicklung gezogen. Zum Abschluss der Dialogund Konsultationsphase hatte der Beirat am 14. Februar dieses Jahres in die Thüringer Staatskanzlei eingeladen. Dort wurde der Entwurf der Empfehlungen des Beirats noch einmal in der ganzen Breite und - das war dem Beirat besonders wichtig - gemeinsam zwischen Akteuren, Staatssekretärsarbeitsgruppe und Beirat diskutiert. Am Ende stand mit der Abschlusserklärung der Akteure ein klares Votum für eine offensive Nachhaltigkeitspolitik in Thüringen. Nach letzten inhaltlichen Anpassungen wurden die Empfehlungen wie gesagt am 29. März an Frau Ministerpräsidentin übergeben. Schon allein der intensive Dialog- und Konsultationsprozess hat das Thema Nachhaltige Entwicklung stärker in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion und Wahrnehmung in Thüringen gerückt und damit einen Beitrag zur Ausfüllung unseres Koalitionsvertrags geleistet. Dafür, meine Damen und Herren, gilt dem Beirat unser aller Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, inhaltlich stehen sechs Themenfelder im Mittelpunkt der Empfehlung des Beirats für Nachhaltige Entwicklung. Das sind nachhaltige Bildung, nachhaltige Flächennutzung, nachhaltiges und regionales Wirtschaften sowie Energie und Klima als fachliche Schwerpunkte. Querschnittsorientiert kommen die beiden Themen demographische Entwicklung sowie Governance noch hinzu. Wichtig an dieser Schwerpunktsetzung ist, dass es sich durchweg um Inhalte handelt, die wir in Thüringen gemeinsam gestalten können. Es wäre, glaube ich, nicht sinnvoll gewesen, sich z.B. mit Fragen der Steuerpolitik oder der sozialen Sicherungssysteme auseinanderzusetzen. Bildungs- und Energiepolitik, Flächenverbrauch und nachhaltiges regionales Wirtschaften liegen aber auch in unserer

Hand. Insofern hat der Beirat, haben die Bürger in Thüringen die richtigen Schwerpunkte gesetzt. Die wesentliche Arbeit kommt jetzt auf die Staatssekretärsarbeitsgruppe Nachhaltige Entwicklung unter Leitung von Frau Kollegin Walsmann zu. Aus den Empfehlungen und den Beiträgen der Häuser ist eine Strategie zu entwickeln und der Landesregierung dann natürlich zur Beschlussfassung zuzuleiten. Diese Erarbeitung sollte zügig voranschreiten. Es ist vorgesehen, dem Landtag die Strategie noch vor der Sommerpause zur Verfügung zu stellen. Eine Befassung im Plenum unmittelbar nach der Sommerpause ist somit möglich. Nach der Beschlussfassung der Landesregierung wird sich der Landtag sicher intensiv mit der Strategie auseinandersetzen wollen. Gleichzeitig wird die Landesregierung auf die Umsetzung der Strategie hinwirken bzw. selbst entsprechend auch handeln müssen. Dafür treffen wir bereits jetzt Vorsorge, denn die Erwartungshaltung der nicht staatlichen Akteure auf allen Ebenen ist ganz erheblich.

Lassen Sie mich für den Zuständigkeitsbereich meines Ministeriums die Anknüpfungspunkte an die einzelnen Schwerpunkte ganz kurz skizzieren. Da ist zunächst das Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung, das über die Umsetzung der UN-Dekade vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und meinem Haus in Kooperation mit dem Arbeitskreis Umweltbildung Thüringen e.V. unter Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin vorangetrieben wird. Weiter geht es um das Thema Flächennutzung. Bei den Flächen, die wir heute neu in Anspruch nehmen, handelt es sich in der Regel um Wald, Acker oder Grünland. Ob Verkehrswege, Wohn- oder Gewerbegebiete, fast immer geht es zulasten derer, für die das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zuständig ist. Darum begrüße ich sehr den Vorschlag des Beirats, hier künftig nur noch dann Flächen neu in Anspruch zu nehmen, wenn an anderer Stelle Flächen wieder an Landwirtschaft, Forst oder Naturschutz zurückgegeben werden können.

(Beifall FDP)

Nachhaltige Flächennutzung meint aber auch den Schutz der Biodiversität. Die Empfehlungen laufen darauf hinaus, einen Biotopverbund zu schaffen, um - auch vor dem Hintergrund des Klimawandels natürlich - die Wanderung von Arten zu ermöglichen und damit die Biodiversität zu erhalten. Der Schwerpunkt nachhaltiges und regionales Wirtschaften betrifft meinen Geschäftsbereich natürlich auf vielfältige Weise. Seit Jahren unterstützen wir zusammen mit dem Wirtschaftsministerium und der Thüringer Staatskanzlei im Rahmen des Nachhaltigkeitsabkommens die Thüringer Unternehmen bei der Erprobung und Einführung einer nachhaltigen Unternehmensführung. Landwirtschaft und Ernährungsgewerbe sind zwei wesentliche regional ver

ankerte Wirtschaftszweige, bei denen ein hohes Potenzial zur Schaffung regionaler Wirtschaftskreisläufe besteht.

Auch im Schwerpunkt Energie und Klima ist das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz mehrfach in seiner Zuständigkeit betroffen, zunächst hinsichtlich des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel. Dazu werden wir in Kürze eine Klimaagentur als Beratungsangebot zu den Angeboten des Klimawandels und den Möglichkeiten der Anpassung gründen. Land- und Forstwirtschaft bieten darüber hinaus aber ein großes Potenzial zur Erzeugung erneuerbarer Energien.

Wichtiger noch als die Zuständigkeit in den Schwerpunkten für sich allein genommen sind jedoch die Verknüpfungen zwischen den Schwerpunkten sowie den beiden Querschnittsthemen demographischer Wandel und Governance.

Am Thema Flächenverbrauch lässt sich dies exemplarisch verdeutlichen. Es ist schwer verständlich, wenn eine schrumpfende Gesellschaft immer mehr Flächen für Verkehr, Gewerbe und Wohnen braucht und damit gleichzeitig das regionale Wertschöpfungspotenzial zur Erzeugung erneuerbarer Energien aus Biomasse vermindert, damit einen geringeren Beitrag zum Klimaschutz leistet und der daraus resultierende Klimawandel und der Entzug von Flächen die Artenvielfalt gefährdet.

Dass Bildung für Nachhaltige Entwicklung ein Ansatz sein könnte, um diese Zusammenhänge zu vermitteln, sei nur am Rande erwähnt. Von der Entwertung vorhandener Bausubstanz durch uneingeschränkte Schaffung neuer Flächen will ich an der Stelle gar nicht erst reden, weil das, glaube ich, ein sehr, sehr vielschichtiges Thema ist.

Gerade in einer solchen integrativen Herangehensweise steckt nach Auffassung des Beirats für Nachhaltige Entwicklung der Mehrwert einer Nachhaltigkeitsstrategie für Thüringen. Nachhaltige Entwicklung kann als Strategie für die Zukunftsfähigkeit einer auf Gemeinwohlorientierung gerichteten Politik verstanden werden. Ich denke, es kann nur so verstanden werden und dafür wird sich die Landesregierung gemeinsam mit dem künftigen Beirat, vor allem auch gemeinsam mit den vielen Akteuren und Initiativen zur Nachhaltigen Entwicklung in Thüringen einsetzen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich frage Sie: Wird die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags gewünscht? Ich sehe Nicken in allen Fraktionen. Dann eröffne ich jetzt auf Verlangen aller Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht und gleich

(Minister Reinholz)

zeitig die Beratung zu Nummer II des Antrags. Das Wort hat Abgeordneter Kummer für die Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Als ich den Antrag gelesen habe, habe ich gedacht, das ist jetzt die neue Methode der Koalition, hier schön reden und hinten wird gestrichen. Wir hatten doch gestern lange Diskussionen, Herr Primas, gerade was zum Beispiel die Frage der nachhaltigen Flächennutzung angeht. Da sind leider schon Festlegungen getroffen worden.

Ich möchte am Anfang dem Nachhaltigkeitsbeirat erst einmal einen ganz herzlichen Dank aussprechen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das Papier, das uns als Ergebnis einer sehr, sehr langen, sehr intensiven Arbeit zur Verfügung gestellt wurde, ist erstaunlich gut. Ich sage auch ganz deutlich, als ich mir angesehen hatte, wer alles Mitglied im Nachhaltigkeitsbeirat geworden ist, hatte ich schon eine gewisse Skepsis und bin überrascht, wie viel Positives dabei herausgekommen ist. Das Papier hat vier Schwerpunkte. Ich würde mich freuen, wenn dieses Hohe Haus sich auch anhören würde, was ich dazu zu sagen habe. Offensichtlich ist das nicht so richtig der Fall.

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, kein Thema bei der CDU.)

Aber die Koalition hat das Thema auf die Tagesordnung gesetzt, von der Warte her hatte ich gedacht, dass man dann auch gewillt ist, zuzuhören. Die Plätze sind relativ mager besetzt. Aber diejenigen, die da sind, schwatzen zumindest ziemlich laut.

(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Wir hören zu wie verrückt.)

Herr Zeh, dann für Sie, alles klar, dann extra für Sie. Die vier Schwerpunkte sind zuerst die Bildung für nachhaltige Entwicklung. Ein Thema, was wir gestern auch hatten. Deshalb dieses hinten streichen, auch in der Hinsicht noch mal, Herr Primas. Das Papier sagt ganz klar, die Bildung für nachhaltige Entwicklung soll stärker in die Breite getragen werden. Sie soll flächendeckend und übergreifend erfolgen, und es ist dabei ein breit angelegter partizipativer Kommunikationsansatz zu wählen. Welch ein schöner Satz. Wenn man an die Kommunikationsprobleme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur denkt, gibt es da noch einiges zu berücksichtigen, was die Frage des Nachhaltigkeitsberichts angeht. Die Landesregierung erhält die Schulämter als Blockierer vor Ort, statt kommunale Verantwortung sicherzustellen. Das ist ein