Protocol of the Session on April 15, 2011

(Beifall DIE LINKE)

Die Ministerpräsidentin hat am Beginn der Legislaturperiode, an einigen Punkten ist dies durchaus zu erkennen, mehrfach deutlich gemacht, dass diese Landesregierung das Parlament anders mitdenken will, anders einbeziehen will in die Arbeit. Dann will ich gar nicht so weit gehen, dass man sich vielleicht hätte mal dazu überwinden können, mit Änderungsanträgen zu arbeiten und auch einen Entwurf, den hier die größte Oppositionsfraktion vorgelegt hätte, auf schnellerem Wege hätte zu Ende bringen können.

(Beifall DIE LINKE)

Das wäre im Interesse der Sache und im Interesse der Menschen im Land gewesen. Aber wir haben natürlich hier wieder das Alte erlebt: Weil die CDU sich nicht so ohne Weiteres von ihrer ursprünglich prinzipiell ablehnenden Haltung lösen konnte, brauchten wir Varianten, wie wir das Gesicht wahren können, wie wir denn die Bremse einlegen können. Da hatten wir wieder die alte Debatte von Ihrer Seite, das sind alles vergabefremde Kriterien, obwohl längst andere Entscheidungen getroffen sind, meine Damen und Herren. Das hat diesen ganzen Prozess bis heute unverantwortlich verzögert. Das muss hier schon noch mal deutlich gesagt werden.

(Beifall DIE LINKE)

Nun kennen Sie die Abläufe, wir hatten inzwischen die Mittelstandsförderung vor allen Dingen auf Betreiben der CDU mit in dem Vergabegesetz. Wir haben von Anfang an gesagt, dass wir dieses Konstrukt für wenig hilfreich und eigentlich für nicht angebracht halten. Auch da konnte aber nicht debattiert werden, da mussten Sie, meine Damen und Herren der Landesregierung und vor allen Dingen

auch von der CDU-Fraktion, sich erst von der Wirtschaft deutlich bei der Anhörung sagen lassen, dass dieses Vorgehen absolut kontraproduktiv und unnötig ist. Dann haben Sie den Hattrick vollzogen. Wir haben heute demzufolge eine dritte Vorlage über ein eigenes Mittelstandsfördergesetz, wo wir übrigens schon jahrelang angemahnt haben, dass wir hier eine grundsätzliche Novelle und Neuerarbeitung brauchen. Das wäre alles nicht nötig gewesen; es hätte uns viele Stunden Beratung gespart, wenn Sie von Anfang an etwas konstruktiver, meine Damen und Herren von der CDU, und nicht nur halbherzig mit der ganzen Problematik umgegangen wären.

Nun möchte ich einige Bemerkungen zu dem jetzt vorliegenden Entwurf machen, der laut Ausschussempfehlung angenommen werden soll. Es gäbe noch eine ganze Reihe von einzelnen Fragen zu debattieren, aber da wir heute wie vereinbart die Beratung etwas stringenter führen wollen, möchte ich an dieser Stelle nur auf zwei Fragen noch mal eingehen. Zunächst möchte ich - das hatte Herr Weber schon erwähnt im Zusammenhang mit den Ausbildungsfragen - mich noch mal auf Schwellenwerte berufen. Es ist nun mal Fakt, unser Land besteht überwiegend aus kleinen und mittelständischen Unternehmen und nur ca. 9 Prozent der Firmen haben mehr als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Umkehrschluss heißt das, meine Damen und Herren, 91 Prozent der Thüringer Unternehmen, die riesige Mehrheit, beschäftigen weniger. Wenn ich dann an dem Punkt der Ausbildung aber ein Stück weit schon wieder eine Einschränkung mache, dann passiert es, dass die meisten Thüringer Unternehmen aus dieser Frage herausfallen würden. Das ist doch eine kontraproduktive Angelegenheit.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Nein, das ist Klasse.)

Damit haben wir doch Schwellen aufgelegt, die im Grunde genommen eine durchgreifende Wirksamkeit des Gesetzes in dieser Richtung völlig behindern, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Dann werde ich noch einen zweiten Punkt hier aufwerfen, das wird Sie natürlich nicht verwundern, denn das ist eine Debatte, die wir seit langer Zeit führen, es ist die Frage des Mindestlohns. Wiederum haben wir keine konkrete Formulierung und Festlegung zu einem vergabespezifischen Mindestlohn in der vorliegenden Fassung des Gesetzes der Koalition und der Landesregierung. Das ist für uns natürlich keine Position. Wir haben - ich möchte das alles gar nicht wiederholen - schon in den letzten Tagen darüber geredet, was es bedeutet, in diesem Land bessere Löhne zu haben. Wenn wir nun aber, meine Damen und Herren, bei einem Punkt, wo wir als Gesetzgeber im Bereich der öf

fentlichen Vergabe die Möglichkeit haben, ein deutliches Zeichen zu setzen, darauf verzichten, dann ist dieser Entwurf letzten Endes halbherzig und wird in dieser Frage den Anforderungen, die an uns im Land stehen, überhaupt nicht gerecht, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Ich will gar nicht im Einzelnen aufführen, dass es natürlich längst andere Erfahrungen in anderen europäischen Ländern gibt, auch aktuelle Expertisen in diesen Fragen, die deutlich zeigen, dass ein solcher Mindestlohn für uns durchaus eine Variante wäre, die wir positiv für die Entwicklung im Land nutzen könnten und insbesondere natürlich, was junge Menschen betrifft. Auch das ist bereits debattiert worden, denn es bleibt bei der Tatsache, wenn wir jungen Menschen die Gelegenheit geben wollen hier im Land zu leben, hier eine Perspektive zu finden, dann geht es nicht nur darum, was natürlich wichtig ist, sie gut zu bilden, sie gut auszubilden, sondern dann geht es eben auch darum, dass sie hier in Thüringen Löhne erreichen können, die ihnen ein gutes Leben mit ihren Familien in diesem Land weiterhin ermöglichen. Das Vergabegesetz wie hier vorgelegt - verschenkt diese Chance, was das Mittel der öffentlichen Vergabe bezüglich der Lohnentwicklung betrifft, auch wirklich konsequent zu nutzen, meine Damen und Herren.

Wir haben die Frage des Mittelstandsfördergesetzes; auch hier will ich nur ganz sparsam darauf verweisen, dass die Interessen der kleinen und kleinsten Betriebe auch in diesem Gesetz eigentlich wieder außen vor bleiben. Das ist neben vielen richtigen Punkten unser Kritikpunkt. Ich will hier auch noch einmal aufwerfen, selbst das, was in diesem Gesetz positiv zu bewerten ist, bleibt natürlich in gewisser Weise Makulatur, wenn es nicht zu anderen politischen Aktivitäten ins Verhältnis gesetzt wird. Ich hatte das bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs schon einmal deutlich gemacht. Solche Fragen ggf. auch in Bundesratsinitiativen und andere Aktivitäten zu packen, wie die ganzen Fragen des Krankenversicherungsrechts, wie die Frage der Arbeitslosenversicherung, die Frage der Übergangsfristen der freiwilligen Zahlmöglichkeiten für Arbeitslosenversicherung und Ähnliches, von Kleinund Kleinstunternehmen ist eine ganz dringende Frage, die wir bei unserer Unternehmensstruktur zumindest im Kontext bei dieser Gesetzgebung sehen müssen und wobei wir gegenwärtig eben nichts dazu feststellen können.

Ich will auch noch mal aufwerfen an der Stelle die Frage der sogenannten Zwangsmitgliedschaft in den Kammern. Wir haben im Zusammenhang mit Kammern am vergangenen Mittwoch eine Debatte gehabt. Da muss ich noch einmal ganz deutlich sagen: Ja, auch in Bezug auf Klein- und Kleinstunternehmen, überhaupt auf den Mittelstand in Thürin

gen und auf solche Fragen, die ich eben mit den Mitgliedschaften genannt habe, müssen wir in Zukunft weiter debattieren. Die Kammerlandschaft ist auch eine Frage, die zur politischen Disposition und Diskussion insgesamt für meine Begriffe steht, auch Ihr Agieren im öffentlichen Raum. Wir brauchen darüber eine Debatte mit den Kammern, aber wir brauchen sie für die Zukunft, wenn wir nicht eine Situation haben wollen, wo wir letzten Endes in wichtigen Fragen im Dissens politisch agieren, meine Damen und Herren. Auch deshalb möchte ich noch einmal an dieser Stelle darauf aufmerksam machen.

Wir haben einen Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ja, ich sage, die Richtung können wir teilen. Wir werden dem auch zustimmen. Wir werden uns allerdings bei den Gesetzentwürfen der Landesregierung beim Mittelstandsfördergesetz - obwohl wir dort viele richtige Gesichtspunkte erkennen - enthalten. Wir sind nach wie vor der Auffassung - das wird Sie nicht überraschen -, dass unser Entwurf der weitaus tragfähigere für eine Beschlussfassung hier im Hause wäre, meine Damen und Herren. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster spricht für die CDU-Fraktion Abgeordneter Michael Heym.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der heutigen zweiten Lesung geht ein nicht kurzer und auch kein einfacher Weg erst einmal zu Ende. Das ist durch den Kollegen Weber in der Berichterstattung schon so vorgetragen worden. Eigentlich müsste an dieser Stelle jetzt mein/unser Kollege Gerhard Günther stehen, denn er hat sich mit diesem Gesetz intensivst befasst. Leider ist er im Krankenstand, muss das Bett hüten, aber ich weiß, dass er über das Internet jetzt diese Debatte verfolgt. Ich möchte ihm von dieser Stelle aus gute Besserung wünschen und dass er bald bei guter Gesundheit wieder unter uns ist.

(Beifall im Hause)

Seit der Regierungsentwurf in diesem Haus vorgelegt wurde, haben wir viel debattiert, angehört, ausgewertet und auch gerungen. Natürlich mussten die Koalitionsfraktionen erst einmal ihre ziemlich unterschiedlichen Ansichten zu diesem Gesetz auf einen Nenner bringen. Dann haben wir natürlich auch im Ausschuss debattiert.

Das will ich an dieser Stelle auch sagen: Ich will mich bei allen Fraktionen für die konstruktive Diskussion im Ausschuss bedanken. Von der FDP hät

ten wir uns neben ihren Verlautbarungen in der Öffentlichkeit vielleicht auch ein paar Änderungsanträge gewünscht.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu den Ausführungen von Herrn Hausold möchte ich sagen: Sicher haben Sie als Erste Ihren Entwurf vorgelegt für das Vergabegesetz, aber es geht auch an der Stelle nicht darum, der Erste zu sein und ein schnelles Gesetz zu haben, sondern an der Stelle war es wichtig, ein praktikables Gesetz zu haben.

(Beifall CDU)

Deshalb, was gut sein will, braucht seine Zeit.

Zu den inhaltlichen Dingen: Da will ich nur noch mal auf ein paar markante Punkte dieses Gesetzes eingehen. Im Ergebnis der Anhörung - ich darf noch mal daran erinnern, es waren um die 40 Anzuhörende und wir haben um die acht Stunden lang die Anhörung durchgeführt - war das Spektrum sehr breit. Ein ganz großer Teil hat den Regierungsentwurf grundsätzlich abgelehnt - wir brauchen ihn nicht, ist alles schon geregelt - und wir hatten Anzuhörende, die gesagt haben, da sind einige Dinge, die auf den Weg gebracht werden müssen. In diesem Spannungsfeld mussten wir als Politik dann den richtigen Weg für uns finden. Aber wir haben zunächst die Trennung vorgenommen, eine ordnungspolitisch saubere Trennung von Vergabe und Mittelstandsförderung.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die Eröffnung des Verwaltungsgerichtsweges im Unterschwellenbereich. Wir haben eine klare Zuständigkeit bei den Vergabekammern. Es kann keine Verzögerungen oder gar Blockade von Investitionen geben. Die Vergabeverfahren können sich höchstens um 14 Tage verlängern. Die Kritik der Intransparenz durch vergabefremde Kriterien als Muss-/Sollvorschriften sowie als allgemeine Anforderungen an die Bieter, die auf allen Ebenen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen gewesen wären, war nachvollziehbar. Nunmehr sind es Kannvorschriften, die vom Arbeitgeber aufgestellt werden können, dies jedoch nur, wenn es einen konkreten Auftragsbezug gibt, der in der Ausschreibung auch klar formuliert werden muss.

Die Gefahr, dass kleine und mittlere Unternehmen faktisch von öffentlichen Ausschreibungen ausgegrenzt werden, weil sie bestimmte rechtliche und bürokratische Hürden nicht überspringen können, ist beseitigt, denn die Berücksichtigung bestimmter Kriterien gilt erst ab einer Unternehmensgröße ab 26 Mitarbeiter - alles Kernforderungen der CDUFraktion, die sich nun im Gesetz wiederfinden und ein klares Bekenntnis zur Unternehmerstruktur in unserem Freistaat sind.

(Abg. Hausold)

Durch die Einführung des Präqualifizierungsverfahrens wird die Normzweckerfüllung auch für kleinere und mittlere Unternehmen praktikabel und angemessen. Unkomplizierte Überprüfbarkeit der Vergabe auch im Unterschwellenbereich bei den Vergabekammern und damit auch für die kleinen und mittleren Unternehmen sind gewährleistet. Wir haben eine größere Transparenz geschaffen, denn die kleinen Unternehmen müssen sich nicht den vergabefremden Kriterien stellen, sie können aber dennoch die Vergabeentscheidungen überprüfen lassen. Durch eine elektronische Vergabeplattform - ein mehrfach und einhellig geäußerter Wunsch aus den Unternehmen und auch von Anfang an Forderung der CDU-Fraktion - wird ein schneller und unkomplizierter Zugriff für alle Interessierten auf alle aktuellen Ausschreibungen und Vergabeverfahren möglich. Unter einem klaren Bekenntnis zur Einhaltung der Grundsätze von sozialer Marktwirtschaft verankern wir mit diesem Gesetz die Forderungen nach Tariftreue, Entgeltgleichheit, Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Die ausdrückliche Formulierung einer Zuschlagserteilung für das wirtschaftlichste Angebot und eine klare Absage an die bislang praktizierte Vergabe an das rein billigste Angebot sollte allen öffentlichen Auftraggebern ihre Vergabeentscheidungen nochmals rechtlich festigen.

Eine Reihe von Änderungsvorschlägen - insbesondere auch von den GRÜNEN - hatten und haben ihren Charme und hätten es auch verdient, stärker berücksichtigt zu werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber wie das immer so ist, Herr Adams, in unserem Geschäft müssen wir mit Kompromissen zurechtkommen und auch leben. Deshalb sehen Sie es nach von dieser Stelle aus. Der Punkt 1 Ihres Initiativantrags - ich habe ihn hier liegen - hat durchaus seinen Charme,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kein Zeichen guter Politik.)

aber es ist eben so, wir haben uns in der Koalition nach einem sicherlich intensiven Ringen - auf Mindestzahlen verständigt, an denen wir auch festhalten werden, was das Auftragsvolumen bei Bauleistungen und bei Dienstleistungen angeht. Von daher können wir diesem Teil Ihres Änderungsantrags genauso wenig zustimmen wie den anderen Punkten, die Sie beantragt haben, weil wir schlicht der Meinung sind, dass mit diesen Änderungen, die Sie beantragt haben, auch nochmals wieder ein bürokratischeres und statischeres Praktizieren dieses Gesetzes notwendig wäre. Von daher werden wir diesem Änderungsantrag nicht zustimmen können.

Die ausdrückliche Formulierung - das hatte ich schon gesagt -, eine Reihe von Änderungsvorschlägen, die hier noch mal gemacht wurden, darauf

werden wir nicht eingehen können, das bleibt so, wie es auch im Ausschuss verabschiedet worden ist. Der immer wiederkehrende Kritikpunkt, dass die Europäische Union dieses Gesetz bald überflüssig macht und wir uns erneut damit beschäftigen müssen, ist richtig und auch falsch zugleich. Richtig ist, die EU beschäftigt sich schon seit Längerem mit diesem Thema. Richtig ist aber auch, dass wir nicht wissen, ob entsprechende Regelungen 2011, 2012 oder zu einem späteren Zeitpunkt kommen werden.

Auf den Gesetzentwurf der LINKEN bin ich an der Stelle nicht explizit eingegangen, weil vieles, was dort geschrieben steht, inhaltlich ohnehin im Ausschuss debattiert und thematisiert wurde.

Abschließend will ich zum Vergabegesetz sagen, es ist sicher nicht der schönste Schwan, den wir hier zur Abstimmung stellen, er ist aber auch nicht das hässlichste Entlein. Er ist ein Kompromiss zu den Vorstellungen, die die einzelnen Fraktionen mit diesem Gesetz verbunden hatten.

Zur Mittelstandsförderung: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die besondere Bedeutung des Mittelstandes für die heimische Wirtschaft unterstrichen und dessen Stellenwert gestärkt. Nach dem Start aus einer völlig maroden und heruntergewirtschafteten Hinterlassenschaft vom real existierenden Sozialismus und 20 Jahren deutsche Einheit einem in beiden Teilen erfolgreichen Prozess des wirtschaftlichen Neuaufbaus, der insbesondere bei uns von den kleinen und mittleren Unternehmen erarbeitet wurde, war es an der Zeit, diesen Unternehmen auch für die nächsten Jahre einen Rechtsrahmen für ihre Entwicklungsbedingungen zu schaffen.

(Beifall CDU)

Es ist zentrale Aufgabe der Thüringer Wirtschaftspolitik, den Mittelstand auf seinem Weg in den nächsten Jahren zu unterstützen. Zielgerichtete und effektive Förderung ist gerade vor dem Hintergrund zurückgehender öffentlicher Mittel unerlässlich. Mit diesem Gesetz stellen wir uns nunmehr auch rechtlich auf die Zeit nach 2013 ein, Wegfall Ziel-I-Gebiet und die damit verbundenen Fördermöglichkeiten - das ist alles an dieser Stelle schon mehrfach debattiert worden. Durch die gesetzliche Festschreibung revolvierender Fonds wollen wir auch nach 2013 sicherstellen, dass in unserem Freistaat noch Wirtschaftsförderung möglich ist,

(Beifall CDU)

natürlich neben den herkömmlichen Instrumenten wie Darlehen, Mikrokrediten, Bürgschaften, Garantien und Beteiligung, das alles aber - und das ist auch klar definiert - hinter dem Vorrang von privater Leistung. Die ausdrückliche Förderung von energieeffizienten und ressourcenschonenden Maßnahmen genauso wie die Unterstützung von Innovationsfähigkeit sind nach Auffassung meiner Fraktion

die richtigen Weichenstellungen für einen wettbewerbsfähigen Mittelstand, der sich auch längst auf dem internationalen Markt behaupten muss. Daneben sollen die Unterstützung von beruflicher Bildung, von Fachkräftesicherung genauso wie die Unterstützung von Netzwerken und Clustern zur Bündelung von Kompetenzfeldern Kernelemente Thüringer Wirtschaftsförderung sein. Dabei sollten wir allerdings am Dienstag auch das tun, was wir am Montag sagen.

An der Stelle habe ich, weil es ganz aktuell ist, schon mal eine Frage an unseren Wirtschaftsminister, an unser Geburtstagskind. Uns ist aufgefallen bei der Recherche zu dem heutigen Tagesordnungspunkt, dass im Staatsanzeiger Nr. 13/2011 die Richtlinie zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur veröffentlicht wurde, so wie das sein muss. Die hat natürlich dann auch rechtsverbindlichen Charakter. Auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums ist eine Variante veröffentlicht, die erstens mal die redaktionellen Teile ausblendet und dann auch andere Konditionen bei der Höhe der Förderung und bei der Konstellation der Förderung darstellt. Nun gibt es zwei Wege: Wenn ich Oppositionspolitiker wäre, würde ich sagen, das ist doch Betrug. Da ich das aber nicht bin