Protocol of the Session on April 15, 2011

An der Stelle habe ich, weil es ganz aktuell ist, schon mal eine Frage an unseren Wirtschaftsminister, an unser Geburtstagskind. Uns ist aufgefallen bei der Recherche zu dem heutigen Tagesordnungspunkt, dass im Staatsanzeiger Nr. 13/2011 die Richtlinie zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur veröffentlicht wurde, so wie das sein muss. Die hat natürlich dann auch rechtsverbindlichen Charakter. Auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums ist eine Variante veröffentlicht, die erstens mal die redaktionellen Teile ausblendet und dann auch andere Konditionen bei der Höhe der Förderung und bei der Konstellation der Förderung darstellt. Nun gibt es zwei Wege: Wenn ich Oppositionspolitiker wäre, würde ich sagen, das ist doch Betrug. Da ich das aber nicht bin

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Aber vielleicht bald.)

und in guter disziplinierter Koalition stehe, sage ich, es könnte ein Versehen sein. Aber, Herr Minister, es ist natürlich so, wir können ja hier ein Mittelstandsfördergesetz verabschieden. Das, was für die Unternehmen wichtig ist, sind die Richtlinien. Das einschlägige Medium, um sich zu informieren, ist heute längst das Internet. Wenn heute ein Unternehmer diese Richtlinie im Internet aufruft, dann bezieht er sich auf die Konditionen, die in diesem Medium abrufbar sind. Wenn er dann - ja, Sie sagen das ist richtig - aber konfrontiert wird mit der veröffentlichten und rechtlich abgesicherten Version dieser Förderrichtlinie, erlebt er dort was anderes. Das ist meiner Meinung nach ein Versehen, das muss schnellstens korrigiert werden.

(Beifall CDU)

Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Unternehmen sich auch darauf verlassen können, dass die Veröffentlichungen, die im Internet stehen, auch die sind, die tatsächlich gelten.

Abschließend will ich sagen, mit dem vorliegenden Entwurf zur Mittelstandsförderung haben wir einen soliden Rahmen, eine zukunftsfähige Grundlage für die Förderpolitik der nächsten Jahre. Das kann mit Sicherheit kein statisches Werk sein. Wir werden die Wirkungen dieses Gesetzes permanent im Auge behalten und evaluieren. Aber für heute bitte ich Sie um die Zustimmung zu diesem Gesetz genauso wie um Zustimmung zum Gesetzentwurf des Wirt

schaftsausschusses zum Vergabewesen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Lemb das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, auch von meiner Seite aus, wenn Gerhard Günther zuschaut, die herzlichsten Genesungswünsche und alles Gute zur weiteren Verbesserung der Gesundheit.

(Beifall im Hause)

Ich bin dem Kollegen Heym sehr dankbar, der ja eben noch mal deutlich gemacht hat, dass im Bereich des Vergaberechts und im Bereich der Anwendung der öffentlichen Auftragsvergabe in Thüringen bislang der Grundsatz herrschte, dass das billigste Angebot den Zuschlag erhält. Damit, glaube ich, hat der Kollege Heym noch mal sehr deutlich begründet, warum wir damals im Koalitionsvertrag festgelegt haben, ein Vergaberecht, ein Vergabegesetz in Thüringen auf den Weg zu bringen und da gilt der Grundsatz: Sagen, was man tut und tun, was man sagt. Das ist im Rahmen des Koalitionsvertrags damals definiert und im Verlauf der letzten Monate diskutiert worden und wird heute hoffentlich mit breiter Mehrheit hier im Hause beschlossen.

(Beifall SPD)

Da darf ich noch mal auffordern die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, Kollege Hausold hat ja eingangs bemerkt, dass er oder seine Fraktion nicht ohne Vorbehalte zustimmen könne. Das mag sein, wenn Sie am Ende aber den Beschlussempfehlungen des Wirtschaftsausschusses zustimmen, dann würde das ja reichen. Den einen oder anderen Vorbehalt können Sie ja damit trotzdem behalten und in die weitere Debatte einbringen. Das wäre vielleicht auch ein ganz gutes Signal eines gemeinsamen Kompromisses. Dass das, was vorliegt, ein gemeinsamer Kompromiss ist, der in den Regierungsfraktionen erarbeitet werden musste, im Rahmen des Wirtschaftsausschusses sehr ausführlich diskutiert worden ist, ist hier ja auch schon erwähnt worden. Aber da will ich auch sagen, wer am Ende nicht kompromissfähig ist, ist auch nicht politikfähig. Insofern ist das, was wir heute diskutieren und verabschieden natürlich ein Kompromiss, aber ein wichtiger Kompromiss, weil wir damit einen Zeitraum und eine Phase von 20 Jahren öffentlicher Auftragsvergabe verlassen, die sich in ungeregelten Tatbeständen abgespielt hat und wir bekommen heute - wie ich finde - in Thüringen ein zukunftsgerichtetes, modernes und

(Abg. Heym)

EU-konformes Vergaberecht und werden damit die Rahmenbedingungen für die öffentlichen Auftragsvergaben erstmals regeln. Wir werden Bestandteile regeln, um den Schutz vor Billig- oder Schmutzkonkurrenz auszubauen in Thüringen, und werden damit wichtige Maßnahmen einleiten, die am Ende dazu dienen, den Unternehmen in Thüringen, aber natürlich auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Thüringen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe mehr Schutz und mehr Gestaltungsmöglichkeiten zu geben.

Ich will zu einzelnen Bereichen des Gesetzentwurfs zum Vergabegesetz wie auch zu dem neuen Gesetzentwurf des Mittelstandsförderungsgesetzes noch ein paar Anmerkungen machen: Der Kollege Hausold hat die Schwellenwerte angesprochen und ich will das deshalb noch mal auch mit Bezug auf seine Ausführungen ansprechen, weil ich in den letzten Wochen und Monaten festgestellt habe, dass offensichtlich zwei Dinge immer miteinander vermischt werden in der Diskussion, was ich für gefährlich halte. Das ist zum einen die Diskussion und die Definition der Schwellenwerte auf der einen Seite und zum anderen die Regelungen in § 13, also die Betriebsgrößenklassen. Ich will noch einmal dafür werben, dass wir hier keine Vermischung in der Darstellung der Diskussion vornehmen sollten, weil es in § 1 des sachlichen Anwendungsbereichs bekanntermaßen um die Definition der Schwellenwerte geht; also für die Bauaufträge 50.000 € und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 20.000 €. Jeder hier im Hause weiß, dass es unterschiedliche Vorstellungen, auch unterschiedliche Vorschläge zur Definition dieser Schwellenwerte gab und wahrscheinlich auch noch geben wird. Das ist ein Kompromiss, den ich auch im Blick auf vergaberechtliche Regelungen in anderen Bundesländern für gut und für sinnvoll halte, insbesondere in Bezug auf die wirtschaftliche Struktur unseres Bundeslandes hier in Thüringen. Insofern halte ich das, was in dem Gesetzentwurf der LINKEN bezüglich der Schwellenwerte definiert ist, für nicht zielführend, genauso wenig aber auch die im Änderungsantrag, der ja heute auch zur Beratung ansteht, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geforderte Erhöhung der Schwellenwerte.

Wir haben im Bereich des Vergabegesetzes auch eine eigenständige Mittelstandsförderdefinition aufgenommen, trotzdem wir uns, wie meine Fraktion das von Anfang an für richtig empfunden hat, dafür entschieden haben, im Verlauf der Diskussion und Beratung in den Ausschüssen ein eigenständiges Mittelstandsfördergesetz aufzulegen, was auch mit Blick auf unsere Thüringer Wirtschaftsstruktur und damit auch die Definition und die Erwartungshaltung der mittelständischen Wirtschaft orientiert ist. Trotzdem geht es darum, dass auch im Vergabegesetz definiert wird, dass wir wollen, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen auch im Rah

men der öffentlichen Ausschreibungen berücksichtigt werden können und damit auch im Vergabegesetz definieren, dass es uns darum geht, die Wirtschaftsstruktur in Thüringen im Blick zu behalten. Im Bereich der ökologischen und sozialen Kriterien will ich noch einmal darauf hinweisen, dass erstmals in Thüringen diese Definition der ökologischen und sozialen Belange, und zwar auf allen Stufen des Vergabeverfahrens berücksichtigt werden können, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang mit der Auftragsleistung stehen. Auch hier will ich gern zugestehen, dass man weitergehende Regelungen sich vorstellen könnte. Auch hier will ich aber sagen, es geht um die Definition und es geht um die Botschaft in diesem Bereich und es geht um die Klarheit, dass ökologische und soziale Kriterien, anders als von einigen - insbesondere von der FDP-Fraktion - im Verfahren auch immer behauptet, vergabefremde Kriterien seien.

Ich will zum Dritten darauf hinweisen, dass wir in § 10 erstmals in Thüringen Regelungen und Definitionen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit für die öffentliche Auftragsvergabe definieren und regeln in Bezug auf die Anwendung des Arbeitnehmerentsendegesetzes, und das, was die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE hier fordern, nämlich einen vergabespezifischen Mindestlohn, ist nach unserer Überzeugung und nach langwieriger rechtlicher Prüfung keine EU-rechtskonforme Regelung. Insofern kann diese Regelung nicht im Vergabegesetz Einzug finden.

Wichtig ist auch die Definition in § 10 des Vergabegesetzes mit Blick auf den öffentlichen Personennahverkehr. Auch hier wird definiert, dass die jeweils für diese Gewerbe geltenden Tariflöhne und Tarifgehälter zu zahlen sind. In diesem Zusammenhang will ich noch einmal darauf hinweisen, dass gerade vor einigen Wochen für den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs durch die neugegründete Gewerkschaft EVG auch einschlägige tarifvertragliche Standards für Thüringen definiert worden sind.

Zum Vierten: Bezüglich der beruflichen Erstausbildung und der Berücksichtigung und Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen gilt auch ganz klar das, was ich eingangs gesagt habe. In dieser Bestimmung sind im Verlauf der Debatten Kompromisse in das Gesetz eingefügt worden, insbesondere bei § 13 Ziffer 3, das ist die Betriebsgrößenklasse - 25 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich will nicht verhehlen, dass dieser Gedanke nicht aus unserer Fraktion gekommen ist. Aber auch hier gilt, im Zuge der Gesamtregelung zu einem Vergabegesetz glauben wir, dass das eine akzeptable Größenordnung ist, weil es auch hier darum geht, deutlich zu machen, dass bei der öffentlichen Auftragsvergabe die Themen Chancengleichheit und die Themen berufliche Erstausbildung überhaupt erst mal im Rahmen der öffentlichen Auf

tragsvergabe berücksichtigt werden sollen. Auch das ist bezüglich der bisherigen Praxis in Thüringen, wie ich finde, ein Quantensprung.

Bezüglich des zweiten wichtigen Teils - ich habe in verschiedenen anderen Debatten schon immer gesagt, es geht eigentlich um zwei Seiten einer Medaille, nämlich zum einen um die Regelung zur öffentlichen Auftragsvergabe und zum anderen aber auch um neue Definitionen, um zukunftsgerichtete Definitionen der Rahmenbedingungen für unsere mittelständische Thüringer Wirtschaft. Dies wird erfüllt in dem Thüringer Mittelstandsfördergesetz, in dem wir hier klar regeln, was die künftigen Herausforderungen für kleine und für mittelständische Unternehmen in Thüringen sind, dass es darum geht, den Strukturwandel zur Wissensgesellschaft auch in unserer kleinteiligen Wirtschaft in Thüringen zu berücksichtigen, zu begleiten und die politischen Rahmenbedingungen dazu herzustellen. Es geht um die Stärkung der Innovationsfähigkeit und der Innovationskraft unserer Thüringer Wirtschaft und es geht nicht zuletzt um Rahmenbedingungen zur Gestaltung und zur Bewältigung des demographischen Wandels für unsere Klein-, Kleinst- und mittelständischen Unternehmen in Thüringen. Deshalb glaube ich und glaubt meine Fraktion, dass wir mit dem Mittelstandsfördergesetz die politischen Rahmenbedingungen gestalten können, dass wir darüber hinaus auch Eckpunkte definieren für die Beteiligung und für die Gestaltung der mittelständischen Wirtschaft in Bezug auf die Leitmärkte der Zukunft in Thüringen, also u.a. auch die Rahmenbedingungen dafür herzustellen, dass unser Mittelstand in Thüringen sich an den Greentech-Initiativen beteiligen wird, beteiligen kann und beteiligen soll und dass hier nicht nur die größeren Unternehmen die entsprechenden Wachstums- und Beschäftigungschancen nutzen.

Es geht also letztendlich um eine effektive Förderung unserer Thüringer Unternehmerlandschaft, aber auch - und das will ich auch mit Blick auf Gerhard Günther, der heute nicht da ist, weil ich weiß, dass es eine Herzensangelegenheit von ihm war der Freien Berufe und um die Rahmenbedingungen für eine transparente und an den Bedürfnissen der mittelständischen Wirtschaft ausgerichtete Förderpolitik. Das heißt, wenn wir uns einzelne Passagen des Mittelstandsfördergesetzes noch einmal anschauen, dann will ich auch hier nicht alles wiederholen, was schon gesagt worden ist, aber schon darauf hinweisen, dass wir im Bereich der Zweckbestimmung des Mittelstandsförderungsgesetzes mit dem entsprechenden vorliegenden Änderungsantrag und mit der Beschlussempfehlung zu diesem Änderungsantrag aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Technologie deutlich machen, dass es dieser Koalition in dem Bereich der Mittelstandsförderung nicht nur um die Sicherung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

geht, was per se natürlich schon wichtig genug ist, sondern wir haben diese Zweckbestimmung präzisiert, indem wir deutlich machen, dass es auch im Mittelstandsförderungsgesetz in der Zielbestimmung darum gehen muss, die Sicherung und Schaffung von qualitativ hochwertigen und dauerhaften Arbeitsplätzen sicherzustellen. Das ist noch einmal eine wichtige Botschaft auch im Zusammenhang mit den Diskussionen, die wir am Mittwoch dieser Woche hier im Plenum geführt haben mit Blick auf die Frage, wie soll sich eigentlich Arbeit in Zukunft in Thüringen entwickeln und wo sind unsere Möglichkeiten der politischen Rahmenbedingungen, um mehr Ordnung und Sicherheit auf dem Thüringer Arbeitsmarkt zu schaffen.

Ich will aber auch deutlich machen, dass wir in § 6 des Mittelstandsförderungsgesetzes sehr klar und deutlich die Förderbereiche und Förderkriterien definieren, die für den Thüringer Mittelstand in Zukunft gelten sollen. Das halte ich besonders deshalb für wichtig, weil dort Maßnahmen zur Innovationsfähigkeit und auch zur Nutzung energieeffizienter Ressourcen deutlich gemacht werden. Die Unternehmen, der Mittelstand sollen entsprechend angeleitet, gefördert und unterstützt werden, um in diesem Bereich tätig zu werden. Es geht um die Entwicklung von Produkt- und Prozessinnovation - ganz wichtig für die weitere künftige Entwicklung - und es geht um die Erschließung von Märkten der Zukunft. Auch hier wollen wir mit den entsprechenden unternehmensbezogenen Förderbereichen zusätzliche Hilfestellung leisten. Wir wollen mit diesen Maßnahmen den Mittelstand in Thüringen auch im Hinblick des zukünftigen oder bestehenden Fachkräftemangels unterstützen. Ich habe eben schon die Herausforderung des demographischen Wandels erwähnt.

Letztendlich geht es darum, der Kollege Heym hat es bereits erwähnt, die Förderinstrumentarien so umzugestalten, dass wir künftig in den nächsten Jahren auch handlungsfähig sind, indem wir die Finanzhilfen und revolvierende Fonds umwandeln, damit auch der Mittelstand in Zukunft entsprechende Förderungen des Freistaats erhalten kann und wird.

Letztendlich will ich auch darauf hinweisen - das wurde noch nicht erwähnt -, dass mit diesem neuen Mittelstandsfördergesetz und damit mit der Novellierung des seit 2005 bestehenden Mittelstandsförderungsgesetzes auch erstmals in Thüringen im Rahmen eines Mittelstandsförderungsgesetzes die entsprechende Beteiligungsstruktur geregelt ist. Über die Kammern ist schon diskutiert worden. Aber hier gilt es natürlich auch, Kammern, Organisationen, Wirtschaftsverbände sowohl der gewerblichen Berufe als auch der Freien Berufe und des Handwerks, aber auch die Gewerkschaften bei der Ausgestaltung der Fördermaßnahmen in den Diskussionsprozess einzubeziehen und in der Ausge

staltung zu diesem Gesetz entsprechend zu konsultieren und in die Beratungen mit einzubinden.

Letztlich will ich, ähnlich wie der Kollege Heym es auch getan hat, darum werben und dafür bitten, dass dieses Hohe Haus möglichst über die Fraktionsgrenzen hinweg seine Zustimmung gibt zur ablehnenden Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE unter 1 a) der Tagesordnung, die Zustimmung zur positiven Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung unter 1 b) der Tagesordnung, die Zustimmung zur positiven Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD unter 1 c) bei gleichzeitiger Ablehnung des Entschließungsantrags und des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Drucksachen 5/2570 und 5/2568. Wenn wir das heute tun, dann bringen wir Thüringen gut nach vorn. Wir setzen damit den Rahmenbedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge neue Standards. Wir setzen die Rahmenbedingungen für eine gute und weitere positive Entwicklung der Thüringer Wirtschaft. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Kemmerich das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, im Gegensatz zum Volksmund kann ich hier nur titeln: Was lange währt wird eben nicht gut oder bleibt schlecht.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, ausdrücklich, wir haben immer dieses Vergabegesetz, die Entstehung, den Willen hinter dem Vergabegesetz abgelehnt. Insofern, sowohl Herr Kollege Heym als auch Herr Kollege Adams, haben wir nicht Fundamentalopposition oder seine Arbeit verweigert, sondern wir wollten eben nicht durch Änderungsvorschläge den Eindruck erwecken, dass wir auch nur Teile dieses Gesetzes gut finden.

(Beifall FDP)

Ganz klar, wir sind nicht gegen wilde, öffentliche, freie Vergabe. Dieser Eindruck ist völlig falsch, der hier erweckt wird. Es gibt ausreichend Vergaberichtlinien. Es gibt ausreichend Gesetzgebungsgrundlagen, die heute schon eine geordnete und dem wirtschaftlichsten Angebot folgende Vergabe ermöglichen.

(Beifall FDP)

Aber hier, das wird ganz deutlich, insbesondere von Ihnen, Herr Lemb, soll eine Vergabe ideologisch

untermauert werden. Hier werden Kriterien eingefügt, die mit der Vergabe nichts, aber auch gar nichts zu tun haben. Meine Damen und Herren, hier mal drei wesentliche Gesichtspunkte, warum unsere Ablehnung in unseren Aufgaben gerechtfertigt ist.

Die heutigen Vergaberichtlinien stellen heute schon alle Beteiligten vor fast unlösbare Probleme. Insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, die nicht über große Stabsabteilungen verfügen, ist es nicht mehr möglich, innerhalb der normalen Arbeitszeit überhaupt öffentliche Aufträge zu bearbeiten bzw. sich an Vergabe zu beteiligen. Oft sitzen schon diese Firmeninhaber am Wochenende oder abends zulasten der Familien und ihres Privatlebens an dem bürokratischen Wust von Ausschreibungsunterlagen, um sie überhaupt zu erfüllen. Schon heute ist es zum Beispiel in der Stadt Erfurt nicht mehr möglich, alle Vergaben überhaupt zu platzieren, weil teilweise keine Teilnahme mehr erfolgt. Wenn Sie den Begriff, der eben zitiert worden ist mit den 25 Beschäftigten oder mehr bei der Vorlage eines sogenannten gleichwertigen Angebots unterstellen, dann möchte ich mal hier die 88 beteiligten oder Anwesenden versuchen zu fragen, was sie unter gleichwertig verstehen. Ich denke, ich bekomme 88 verschiedene Antworten.

(Beifall FDP)

Das andere ist, dass hier immer vorgegaukelt wird, die Europäische Union macht nichts. Es wurde eben noch einmal gesagt, keiner weiß, ob da etwas kommt, ob die EU überhaupt arbeitet. Ich habe hier in der Hand das Grünbuch der Europäischen Gemeinschaft über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens. Es ist eine Sammlung von Vorschlägen, die zur Erörterung anstehen. Die Frist hat begonnen am 27. Januar dieses Jahres und läuft am 18. April 2011 ab. Herr Machnig, Sie haben noch wenige Tage Zeit, sich hieran zu beteiligen. Das macht vielleicht mehr Sinn als der Thüringer Wirtschaft neue bürokratische Vorschriften überzuwerfen, die wir in Kürze wieder auf dem europäischen Sektor zu korrigieren haben und auch hier - das ist heute mehrfach angeklungen - das Schreckgespenst der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu bemühen. Auch das ist so falsch wie nur irgendetwas.

Da haben wir breit am Mittwoch diskutiert und auch heute steht in den Zeitungen, vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags belegt, dass hier keine großen Wanderbewegungen, dass kein Lohndumping, dass diese Schreckgespinste allesamt nicht zutreffen werden. Im Gegenteil, es ist eine große Chance für Thüringen, dass hier Arbeitsplatzmangel, Fachkräftemangel durchaus korrigiert werden kann. Diese Chance sollten wir nutzen und nicht weiter mit irgendwelchen Schreckgespinsten Politik machen.

(Abg. Lemb)

(Beifall FDP)

Weiter müssen wir anführen die Anhörungen. Es gab ja zwei Anhörungen. Es gab eine Anhörung zum ersten Standpunkt des Gesetzes. Ich will Ihnen nur kurz aufzählen, wer alles schon den ersten Entwurf, aber auch den zweiten Entwurf abgelehnt hat: Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen, die Ingenieurkammer Thüringen, die IHK Südthüringen, der Thüringer Handwerkstag, die Architektenkammer Thüringen, die Vereinigung der Straßenbauund Verkehrsingenieure Thüringens, der Verband der Wirtschaft Thüringens, der Bundesverband mittelständische Wirtschaft, der Landesfrauenrat, die IHK Erfurt, der Verband Mitteldeutscher Omibusvertreter, Die Familienunternehmer, der Bauindustrieverband Hessen/Thüringen, der Verband kommunaler Unternehmen, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschlands, der Thüringer Landkreistag, die IHK Ostthüringen, der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern, der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz, der Verband deutscher Verkehrsunternehmen und am Ende auch der DGB. Dazu komme ich noch.

Wir haben schon groß und breit über Bürgerbeteiligung geredet. Frau Enders ist ja auch im Hause und Herr Adams ist auch ein Fan davon. Aber was kommt denn heraus,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Änderungsanträge.)

wenn ich die Verbände und damit die Bürger, also die über die Bürger und Unternehmer demokratisch legitimierten Verbände befrage, von denen eine Meinung einhole und die samt und sonders ignoriere. Am Ende, wie gesagt, ich komme separat dazu, der DGB hat auch nur abgelehnt, da aber zu einem Punkt, den ich sehr begrüße. Der DGB hat gesagt, dass ist jetzt ein zahnloser Tiger. Das ist gut so. Insofern haben Sie überhaupt keinen Fürsprecher mehr für das Gesetz,