Wer so auftritt, meine Damen und Herren, sucht diesen Schulterschluss, zu dem sie jetzt nachträglich in Suhl einladen, nicht. Das ist meine Kritik. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe, Sie sehen mir nach, dass ich jetzt nach der zum Teil bemerkenswerten Debatte versuche, meine Stellungnahme wieder auf den Kern des Antrags der Fraktion DIE LINKE zurückzuführen.
Lassen Sie mich zunächst einige Bemerkungen zu den Hintergründen der von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. ausgerichteten Wanderausstellung zum Thema „Neofaschismus in Deutschland“ treffen. Die genannte Ausstellung besteht aus 26 großformatigen Plakattafeln mit Informationen über die Organisation und die Erscheinungsformen des politisch rechtsgerichteten Spektrums der deutschen Nachkriegszeit. Insbesondere stellt die Ausstellung einen Zusammenhang zwischen den heute auftretenden Beschimpfungen und Bedrohungen Andersdenkender und den Ereignissen aus der NS-Zeit dar. Die Ausstellung wurde be
reits an vielen Orten in der Bundesrepublik Deutschland gezeigt. Nun ist die Wanderausstellung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten vom lokalen Bündnis für Demokratie und Toleranz in das Suhler Rathaus geholt worden, wo sie in der Zeit vom 23. Februar bis 31. März dieses Jahres besucht werden kann. Auf der Plakattafel Nummer 21 - es geht hier um zwei Plakattafeln der Wanderausstellung ist unter dem Zwischentitel „Ergebnisse des 2. Weltkrieges werden in Frage gestellt“ ein Foto der CDU-Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, zu sehen, welchem folgender Begleittext angefügt wurde: „Bis 1970 akzeptierte die Bundesrepublik die deutsche Ostgrenze nicht. Bis heute werden in den staatlich geförderten Landsmannschaften Gebietsforderungen gegen Nachbarländer erhoben.“ Die Plakattafel Nummer 22 der Ausstellung zeigt unter dem Titel „Inhaltliche Parallelen“ Fotos des ehemaligen Ministerpräsidenten des Landes Hessen, Koch, des Bundesaußenministers Westerwelle und des ehemaligen Bundesbankvorstands und SPD-Politikers Sarrazin mit von ihnen in der Vergangenheit getroffenen Aussagen unter Nennung der jeweiligen Quelle. So wird Roland Koch mit seinen Äußerungen zur Kriminalität jugendlicher Ausländer in der Bild-Zeitung vom 28. Dezember 2007 zitiert, Guido Westerwelle mit seinen Äußerungen zur Diskussion nach der Karlsruher Hartz-IV-Entscheidung - wir hörten das bereits - und Thilo Sarrazin zur Ausländerproblematik im Lettre International Nr. 86 aus dem Jahr 2009.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, so viel der Vorbemerkung zu den genannten Ausstellungen.
Lassen Sie mich nun zu dem Sachverhalt kommen, der dem heute vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE zugrunde liegt. Der CDU-Landesverband Thüringen, welcher vertreten wurde durch den Referenten für Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Organisation, hat aufgrund des Inhalts der Plakattafeln Nummer 21 und 22 - das sind die beiden, die ich gerade zitiert habe - eine Diskriminierung der Politiker Steinbach, Koch, Westerwelle und Sarrazin gesehen und am 22. Februar 2011 bei der Staatsanwaltschaft in Meiningen Strafanzeige wegen Verleumdung und Beleidigung gegen Verantwortliche der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes und Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. erstattet.
Aufgrund dieser Strafanzeige war die Staatsanwaltschaft Meiningen verpflichtet, den erhobenen strafrechtlichen Vorwürfen nachzugehen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war eine schnelle Prüfung der Vorwürfe insbesondere vor dem Hintergrund notwendig, dass die von der Anzeigeerstatterin beanstandeten Plakattafeln ansonsten einer breiten Öf
fentlichkeit bekannt geworden wären. Noch am 22. Februar 2011 gegen 18.00 Uhr abends begaben sich daher der Leiter der Polizeidirektion Suhl sowie der Leiter des Staatsschutzkommissariats der Kriminalpolizeiinspektion Suhl im Auftrag der Staatsanwaltschaft an den Ausstellungsort im Rathaus Suhl, um die Ausstellungstafeln dort in Augenschein zu nehmen. Dort trafen Sie den Oberbürgermeister der Stadt Suhl, den Ordnungsdezernenten der Stadt und einen Vertreter der Partei DIE LINKE an. Die Polizeibeamten sahen den Anfangsverdacht - ich betone noch mal den Anfangsverdacht einer Verleumdung bzw. einer üblen Nachrede als gegeben an und stellten nach Entscheidung der Staatsanwaltschaft Meiningen und in Abstimmung mit dieser gegen 18.20 Uhr die Plakattafeln Nummer 21 und 22 sicher. Der Oberbürgermeister der Stadt Suhl als Inhaber des Hausrechts gab die Plakattafeln freiwillig an die Polizeibeamten heraus. Diese erstellten ein Sicherungsprotokoll, das der Oberbürgermeister als Betroffener unterzeichnete. Aufgrund der freiwilligen Herausgabe der Plakattafeln erfolgte keine Beschlagnahme, weder durch ein Gericht noch durch die Staatsanwaltschaft. Die Sicherstellung der Tafeln durch die Polizei war im Ergebnis weder unverhältnismäßig noch rechtswidrig. Sie erfolgte, um die von der Anzeigeerstatterin erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe zu überprüfen und um zu verhindern, dass die beanstandeten Tafeln bei eventueller Verwirklichung von Straftatbeständen den Ausstellungsbesuchern bekannt werden. Das Fotografieren der beanstandeten Tafeln als eine weniger einschneidende Maßnahme wäre daher im Ergebnis nicht ausreichend gewesen. Auch eine Sichtung der Ausstellung im Internet hätte nicht genügt; die Strafverfolgungsbehörde hat sich aufgrund der erstatteten Strafanzeige einen Überblick vor Ort verschafft, um überhaupt feststellen zu können, ob die entsprechenden Plakattafeln in der beanstandeten Form dort vorhanden waren. Durch das Betrachten der virtuellen Ausstellung im Internet wäre dieser Nachweis nicht möglich gewesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die strafrechtliche Bewertung der sichergestellten Plakattafeln erfolgte unverzüglich noch am Tag der Sicherstellung durch die Polizei und Staatsanwaltschaft, also noch am 22. Februar 2011. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass die Texte auf den sichergestellten Plakattafeln keine Schmähkritik enthielten und nach dem bisherigen Ermittlungsstand auch keine falschen Tatsachenbehauptungen durch Verwendung falscher Zitate vorliegen.
Ich habe eben dazu etwas gesagt, warum es wohl nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend war.
Deshalb wurden bereits am nächsten Tag, am 23. Februar, gegen 10.15 Uhr die sichergestellten Plakattafeln an die Suhler Stadtverwaltung zurückgegeben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zusammenfassend stelle ich fest, dass die von der Staatsanwaltschaft Meiningen getroffenen Maßnahmen im Ergebnis weder rechtswidrig noch unverhältnismäßig waren. Der Vorwurf in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Staatsanwaltschaft hätte sich zum Erfüllungsgehilfen des CDU-Landesvorstands gemacht, ist somit nicht haltbar. Vielmehr war die Staatsanwaltschaft verpflichtet, aufgrund der eingegangenen Strafanzeige den Sachverhalt strafrechtlich zu prüfen, und es sind aus meiner Sicht weder Rechtsverstöße noch ein sonstiges rechtliches Fehlverhalten der Strafverfolgungsbehörden ersichtlich. Ich werde diesen Vorgang aber noch einmal zum Anlass nehmen, in einer demnächst stattfindenden Besprechung mit den Leitern der Staatsanwaltschaften und mit dem Generalstaatsanwalt zu besprechen und zu beraten, ob und inwiefern man Vorfälle wie den geschilderten künftig mit mehr Fingerspitzengefühl tatsächlich behandeln kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Abschluss meiner Ausführungen noch eine Bemerkung zur Nummer 2 aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Für die Landesregierung habe ich Ihnen soeben den Sachverhalt und auch alle im Antrag geforderten Prüfergebnisse zur Kenntnis gegeben. Aus Sicht der Landesregierung ist es daher nicht mehr erforderlich, dass der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten sich darüber hinaus mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE noch weiter beschäftigt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich glaube, ich kann jetzt die Aussprache schließen. Es ist keine Ausschussüberweisung des Antrags beantragt worden. Demzufolge stimmen wir direkt über diesen Antrag in Drucksache 5/2332 ab. Wer für diesen Antrag stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach den Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Ich frage nach den Enthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit stelle ich fest, dass eine Mehrheit diesen Antrag abgelehnt hat.
Thüringen attraktiv gestalten Fachkräfte halten, qualifizieren und gewinnen Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2382
Ich erinnere kurz daran, dass wir vereinbart haben bei der Feststellung der Tagesordnung, dass wir die Tagesordnungspunkte 15 und 16 in umgekehrter Reihenfolge behandeln werden.
Die Landesregierung hat zwar angekündigt, die Berichterstattung zu geben, aber der Abgeordnete Hausold möchte diesen Antrag einbringen und dazu haben Sie jetzt das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im November vergangenen Jahres hatte das Wirtschaftsministerium seine Fachkräftestudie vorgestellt. Demnach sollen bis zum Jahr 2020 in Thüringen 200.000 neue Arbeitskräfte benötigt werden, das ist praktisch ein Fünftel aller gegenwärtigen Thüringer Erwerbstätigen. Bekannt ist auch, dass dieser Bedarf sich zu 90 Prozent als Ersatzbedarf für altersbedingt aus dem Arbeitsprozess ausscheidende Arbeitnehmer und zu 10 Prozent als Zusatzbedarf darstellt. Die größte Arbeitskräftenachfrage soll entsprechend der Studie in der Industrie und in den Gesundheits- und Sozialberufen entstehen. Außerdem werden künftig wieder Lehrer, EDV-Kräfte und Ingenieure gesucht. Jeweils über 4.000 neue Fachkräfte fehlen hier in Thüringen, so die Studie. Andererseits wird konstatiert, Thüringen verfügt über eigene personelle Reserven, um den kommenden Fachkräftebedarf zu decken.
Genau hier, meine Damen und Herren, setzt unser Antrag „Thüringen attraktiv gestalten - Fachkräfte halten, qualifizieren und gewinnen“ an. Wir wollen die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland, wir wollen die Eindämmung von Leiharbeit und prekärer Beschäftigung und deren langfristige Überwindung, die Einführung einer staatlichen Ausbildungsbeihilfe für alle in Aus- und Fortbildung befindlichen Personen, die nicht über eine existenzsichernde soziale Absicherung verfügen. In Thüringen wollen wir somit die Situation herbeiführen, einen wirklichen Arbeitsund Lebensstandard attraktiv zu gestalten und somit Menschen sowohl motivieren hier zu bleiben bzw. zu uns zu kommen oder zu uns zurückzukommen. Am 23.03.2011 hat die Landesregierung verkündet, dass sie mit der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung eine Institution ins Leben gerufen hat, die künftig um Pendler, Zuwanderer und Absolventen werben soll und mit 1,6 Mio. € will die Landesregierung jährlich das Marketing für den Ausbildungs-, Studien- und Beschäftigungsort Thüringen, die Netzwerkarbeit und die Fachkräftesiche
rung unterstützen. Das ist ja ein Stück weit im Zusammenhang zu sehen, was der Unternehmerfachkräfteservice UFaS in den drei Jahren seines Bestehens eben leider nicht geschafft hat, soll nun die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung in den nächsten Jahren richten. Meine Damen und Herren, das ist natürlich ein löbliches Ziel. Wir sagen aber auch, Standortmarketing ist wichtig und richtig, wenn man Aufmerksamkeit für und Interesse am Wirtschaftsstandort Thüringen wecken will, aber er ist natürlich nicht alles. Entscheidendes Kriterium dafür, ob Fachkräfte nach Thüringen zurückkommen, ob in Thüringen ausgebildete Fachkräfte ihre berufliche Zukunft gestalten wollen oder ob auch weitere zu uns in Wanderung kommen, ist und bleibt eben trotzdem am Ende das Lohnniveau in unserem Land, wie ja wiederholt auch vom zuständigen Minister betont wurde. Solange wir also nicht gewährleisten, dass gute Arbeit in Thüringen auch gut bezahlt wird, dass der Arbeitsplatz sicher, also keine Leiharbeit, keine befristeten Beschäftigungsverhältnisse, keine prekären Beschäftigungsverhältnisse im Grunde genommen enthält, so lange werden wir natürlich auch im Fachkräftebereich ein Problem behalten. Deshalb erheben wir in unserem vorliegenden Antrag konkrete Forderungen zum Halten von Fachkräften im Land, zu deren Qualifizierung und Gewinnung, meine Damen und Herren. Ich gehe davon aus, dass dies eine lohnende Debatte hier in unserem Hause wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich glaube, was der Abgeordnete Hausold jetzt eben vorgetragen hat, dürfte dem Hause auch klar sein. Das sind viele Punkte, viele Themen, die uns tatsächlich bewegen, denn die Fachkräftegewinnung ist nach unserer Ansicht eines der gesellschaftlichen und ökonomischen Zukunftsthemen im Freistaat Thüringen. Ich freue mich daher, dass Sie offensichtlich als Fraktion DIE LINKE unser Aktionsprogramm „Fachkräftesicherung und Qualifizierung“ als Anlass genommen haben, hier einen Antrag noch einmal einzubringen. Denn eines ist klar, wir sind uns einig, dass die Fachkräftesicherung und -gewinnung seit Beginn dieser Legislaturperiode für unser Haus, für das Wirtschaftsministerium, für den Minister, ein Kernanliegen einer zukunftsweisenden und verantwortungsvollen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik in Thüringen ist. Und weil das ein Thema ist, das alle angeht, die sich auf der Seite der Vernunft bewegen, haben wir für das Aktionsprogramm im Wirt
schafts- und Innovationsrat auch alle Betroffenen und verantwortlichen Akteure zusammengebracht. Wir haben die IHKs und HWKs an einen Tisch geholt, die Verbände, die Arbeitgeber, die Gewerkschaften, die Arbeitsverwaltung, also Regionaldirektionen Sachsen-Anhalt/Thüringen der BA, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, die Parität, die LEG, GFAW und alle relevanten Ressorts der Landesregierung und auch Wissenschaftler.
Das vorgelegte Aktionsprogramm ist zwar zunächst eine Willenserklärung der Beteiligten, aber die Akteure und die Landesregierung haben sich verpflichtet, in fünf Handlungsfeldern entsprechende Maßnahmen zu realisieren. Diese fünf Handlungsfelder sind:
3. durch mehr Weiterbildung und Qualifizierung die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken und Beschäftigung sichern,
Dank der intensiven Arbeit in der vom Kabinett in der zweiten Jahreshälfte 2010 etablierten Steuerungsgruppe zum Aktionsprogramm ist auch klar, dass es eben nicht nur bei den Willenserklärungen bleibt, sondern wir haben bereits mit der Umsetzung des Aktionsprogramms begonnen und wir haben - lassen Sie es mich so sagen - sanften Druck auf die verantwortlichen Akteure ausgeübt, damit wir in Thüringen baldmöglichst Erfolge verzeichnen können. Ich nenne mal kurz Punkte, die bereits umgesetzt worden sind:
1. Zum Beispiel werden die Berufsorientierungskonzepte mit einheitlichen Qualitätsstandards an allen allgemeinbildenden Thüringer Schulen unter Einbindung der regionalen Wirtschaft eingeführt. Hierfür ist zuständig das Wissenschaftsministerium. Das verbessert die Ausbildungschancen und senkt die Abbrecherquoten.
2. Im Zusammenwirken der Arbeitsverwaltung, der Kammern und der Landesregierung wird benachteiligten und leistungsschwächeren Jugendlichen der Übergang in die Ausbildung über betriebliche Einstiegsqualifizierungen erleichtert. Die Initiative ist im Land als sogenanntes nulltes Ausbildungsjahr bekannt.
3. Die Ausbildungsverbünde haben sich verpflichtet, mit einem besonderen Augenmerk daran zu arbeiten, vermeintlich leistungsschwächeren Schülern perspektivisch den Einstieg in eine Ausbildung zu
4. Weiterbildungsund Qualifizierungsangebote sind weiterentwickelt und Richtlinien überarbeitet worden, so wie im Aktionsprogramm vereinbart. Beispielsweise ist geplant, das Studium vom Bachelor zum Master für Berufstätige künftig aus der Weiterbildungsrichtlinie zu unterstützen.
5. Ebenfalls in Abstimmung befinden sich derzeit sogenannte Weiterbildungsschecks. Bisher konnten Kurse gefördert werden, jetzt soll auch eine individuelle Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglich werden.
6. Außerdem, Sie haben es angesprochen, Herr Abgeordneter Hausold, wird gegenwärtig die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung, kurz ThAFF, etabliert. Die Nachfrage von Unternehmen und das Angebot an Fachkräften sollen besser als bisher bei den UFaS zusammengebracht und Pendler, Abgewanderte etc. tatsächlich erreicht werden. Es war klar, dass wir hier, wenn wir das besser machen wollen, eine Umorientierung vornehmen müssen. Ich sage auch ganz deutlich, dass wir hier auch wieder werden evaluieren müssen und schauen müssen, wie erfolgreich wir sind, wie gut wir tatsächlich umsetzen können. Denn ich glaube, wir müssen bei all den Instrumenten - das gilt für alle Instrumente - immer genau hinschauen, ob sie auch wirklich den Einsatz lohnen oder wie wir sie weiterentwickeln müssen oder vielleicht auch irgendwann einmal abschaffen müssen.
7. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll weiter verbessert und ein Markenzeichen der Thüringer Wirtschaft werden. Das ist ganz besonders wichtig, weil wir wissen, dass insbesondere junge Frauen aus Thüringen abgewandert sind und abwandern. Dafür entwickeln wir die Thüringer Allianz für Familie und Beruf weiter. Am 16. Mai - also schon in wenigen Wochen - wird eine Tagung unter gemeinsamer Federführung der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften realisiert werden. Dann soll auch eine Neuauflage der Allianz unterzeichnet werden.
Meine Damen und Herren, bereits im Jahr 2010 sind eine Reihe von Veranstaltungen durchgeführt worden in allen Regionen Thüringens. In Zusammenarbeit der BA und des Wirtschaftsministeriums wurden regionale Arbeitsmarktkonferenzen durchgeführt. Wir haben damit Impulse zur Zusammenarbeit der lokalen und regionalen Partner gegeben. Was uns ganz wichtig ist: Auf der ESF-Jahreskonferenz haben wir zum Jahresende 2010 die von Ihnen bereits zitierte Fachkräftestudie/Fachkräfteperspektive 2020 vorgestellt. In diesem Rahmen hat der Minister damals - und ich wiederhole das gern bei jeder Gelegenheit - betont, dass uns Untergangsszenarien nicht weiterbringen. Wer ein optimistisches Projekt „Thüringen 2020“ entwickeln und