Das wird mir ganz schwer gelingen. Herr Abgeordneter Adams, zunächst zum letzten Punkt, dann habe ich das missverstanden mit den drei Monaten. Ich hätte Ihnen jetzt - aber die Zeit ist schon fortgeschritten - ansonsten noch umfänglich darlegen können, dass wir im Ergebnis sogar auf 18 Monate kommen könnten. Der Punkt 2 wegen der besonders verletzlichen Personen: Es ist in der Tat so, dass aus unseren Verwaltungsvorschriften sich ergibt, dass besonders verletzliche Personen nicht in Abschiebehaft genommen werden sollen. Mir war nicht bewusst, auf welch eine lange und beschwerliche Reise, wenn man so will, Sie sich mit dem Antrag begeben wollten - über den Bund, bis hin zu Europa. Ich habe es nur auf Thüringen bezogen.
Damit käme ich zu einem weiteren in dem Antrag angesprochenen Punkt, nämlich den Kontaktmöglichkeiten der Abschiebegefangenen zu sozialen Organisationen und Verwandten und Freunden. Diese sind in der JVA Goldlauter für Abschiebegefangene hinreichend gewährleistet. So erfolgt zu Beginn der Inhaftierung eines Abschiebegefangenen die Prüfung seiner Lebenssituation im Verlauf des sogenannten Erstgesprächs mit einem Mitarbeiter des Sozialdienstes der Justizvollzugsanstalt. Falls eine Verständigung zwischen dem Sozialarbeiter und dem Abschiebegefangenen nicht möglich ist, werden Dolmetscherdienste oder auch Landsleute hinzugezogen. Im Anschluss an das Erstgespräch mit dem Abschiebegefangenen nimmt der Sozialarbeiter telefonisch Kontakt mit dessen Angehörigen auf. Nach der Aufnahme des Abschiebegefangenen in die JVA werden diese ärztlich untersucht und falls erforderlich medizinisch versorgt. Darüber hinaus erfolgt die Vorstellung und gegebenenfalls Betreuung beim psychologischen Fachdienst der Justizvollzugsanstalt. Die Abschiebegefangenen haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, an Gottesdiensten teilzunehmen und Kontaktgespräche mit dem Ausländerbeauftragten der Evangelischen Kirche Henneberger Land zu führen, auch können sie an regelmäßigen Beratungsgesprächen teilnehmen, die von einem Mitarbeiter des Innenministeriums angeboten werden. Während der Inhaftierung können die Abschiebegefangenen unbeschränkt Schreiben absenden und empfangen. Zudem wird ihnen kostenfrei ein Fernsehgerät zur Verfügung gestellt und sie können einen Freizeitund einen Sportraum benutzen. Im Vergleich zu den Strafgefangenen werden den Abschiebegefangenen verlängerte Aufschlusszeiten gewährt. Den Abschiebegefangenen werden mindestens zwei Besuche im Monat ermöglicht, bei Bedarf können weitere Besuche genehmigt werden.
Lassen Sie mich noch kurz auf die Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehen, durch einen Erlass auf Landesebene, Regelungen zur Abschiebungshaft zu treffen. Ein solcher Erlass existiert bereits in Form der Richtlinien zur Vorbereitungs- und Abschiebungshaft des Innenministeriums, die ich bereits kurz angesprochen habe. Diese Richtlinien enthalten unter anderem detaillierte Regelungen zu den Voraussetzungen der Abschiebungshaft, zum Haftantrag, zu den Fällen, in denen von der Abschiebungshaft abzusehen ist sowie auch zur Haftdauer. Insbesondere wird in den Richtlinien nochmals klargestellt, dass Abschiebungshaft grundsätzlich nur als Ultima Ratio in Betracht kommt. Zudem entscheidet über die Verhängung der Abschiebungshaft stets ein Volljurist, nämlich der zuständige Richter beim Amtsgericht. Dieser prüft in richterlicher Unabhängigkeit, ob die Voraussetzungen der Abschiebungshaft vorliegen
und ordnet nur dann einen entsprechenden Beschluss der Abschiebungshaft an. Daher ist es auch nicht erforderlich, im Erlasswege zu regeln, dass Haftanträge nur von Volljuristen gestellt werden dürfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits jetzt ist die Abschiebungshaft in Thüringen in einer Weise geregelt, die sehr wohl den verfassungsrechtlichen wie auch den unionsrechtlichen Anforderungen uneingeschränkt entspricht.
Zur Frage des Abgeordneten Adams, die ich noch nicht beantwortet habe, zur notwendigen Größe: Aus der Erfahrung heraus würde ich sagen, wenigstens 100 Inhaftierte sollten es sein, damit ein entsprechendes soziales und pädagogisches Angebot erfolgen kann, und zwar nicht gerechnet über das Jahr, sondern permanent vorhanden. Das ist bei 36 nur so, dass das die Summe des Jahres ist, permanent vorhanden sind manchmal 4, 5 oder auch nur 7 Inhaftierte. Das ist viel zu wenig, um ein sinnvolles Angebot für Inhaftierte geben zu können.
Ich bitte Sie daher, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit auch noch weit nach 18.00 Uhr.
Vielen Dank, Herr Innenminister. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Das Präsidium hat nicht gehört, dass eine Ausschussüberweisung beantragt worden ist. Doch, an den Innenausschuss. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt die Überweisung an den Innenausschuss.
Dann würden wir über diese Überweisung abstimmen. Wer für die Überweisung des Antrags an den Innenausschuss ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen diese Überweisung? Ablehnung bei SPD, CDU und FDP. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2387. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen diesen Antrag? Ablehnung bei den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Wer enthält sich bei diesem Antrag? Keine Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Der Blick auf die Uhr sagt, es ist 18.06 Uhr. Wir haben die Übereinkunft: nach 18.00 Uhr kein neuer Aufruf. Damit schließe ich die Sitzung, lade Sie ein zur Sitzung am 13. April hier wieder im Plenarsaal. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Nachhauseweg und ein schönes Wochenende.