Protocol of the Session on November 20, 2009

Ich denke, bei der Debatte um dieses Problem gilt es eher, die Sorge der Kommunen zu verstehen, schnellstmöglich belastbare Zahlen zu erfahren, die absolut wichtig sind, die jeweiligen Haushalte zumindest einnahmeseitig festzurren zu können. Diese Form der Planungssicherheit der Städte und Gemeinden im Land ist in der Tat von elementarer Bedeutung und, ich glaube, es wäre vorteilhaft, hier schnell ein Signal seitens des Freistaats an die Kommunen zu senden. Dies müsste auch möglich sein aufgrund der jetzt vorliegenden Daten der aktuellen Steuerschätzung,

(Beifall DIE LINKE)

um den Kommunen zumindest im Ansatz eine planbare Größe nennen zu können.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal ausdrücklich betonen, dass insbesondere das Niveau der Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden gerade in dieser Hinsicht, in kommunalpolitischer finanzieller Hinsicht, nämlich vor allem mit den kommunalen Spitzenverbänden in den kommenden Jahren von vertrauensvoller Kooperation geprägt sein muss. Dementsprechende Regelungen findet

man ja nun auch im Koalitionsvertrag, den ich hier nicht noch einmal zitieren möchte. Aber, ich denke, das ist wichtig, weil wir im Gespräch immer wieder signalisiert bekommen haben, dass an der Basis der Eindruck entstanden ist, man entscheide da in Erfurt mitunter über die Köpfe der Städte und Gemeinden hinweg.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nicht mitunter, grundsätzlich.)

Na ja, grundsätzlich, glaube ich nicht.

Ein weiteres wichtiges Problem, das durchaus in direktem Zusammenhang mit dem hier behandelten Thema steht, will und muss ich auch an dieser Stelle ansprechen. Den Kommunen soll möglichst rasch mitgeteilt werden, mit wie viel Landeszuweisungen sie im Einzelfall rechnen können. So weit, so gut. Dass diese Zuweisungen jedoch niedriger ausfallen werden, ist uns allen im Freistaat auch bekannt. Es ist in den letzten Tagen auch mehrfach in der Presse so kolportiert worden.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Woher wissen Sie das?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Thüringer Städte und Gemeinden stehen im Jahr 2010 vor einer gewaltigen Herausforderung. Es gibt Kommunen, die mit Einnahmeausfällen zu rechnen haben in einer Dimension, die es seit 1990, und damit seit der Wirtschafts- und Währungsunion, nicht gegeben hat. Zusätzlich hierzu ist nun noch mit geringeren Schlüsselzuweisungen zu rechnen, so dass sich letztlich der Ausfall finanzieller Mittel in einem größeren dreistelligen Millionenbereich bewegen wird. Das sind in der Tat Größenordnungen in noch nie dagewesener Summe.

Ich darf im Namen meiner Fraktion sprechen, wenn ich sage, dass diese Ausfälle von einer Vielzahl von Kommunen nicht zu schultern sein werden. Insoweit erlauben wir uns auch an dieser Stelle, die Landesregierung ausdrücklich zu bitten, eine Verfahrensweise zu entwickeln, die sich auf diese einmalige und dramatische Situation unserer Kommunen einstellt. Das ist insoweit legitim, denke ich, und auch durchaus nachvollziehbar, wenn wir betrachten, welche Anstrengungen in den letzten Monaten seitens des Bundes unternommen worden sind, auf die Finanzentwicklung mit all ihren Auswirkungen zu reagieren. Ich nenne nur das Stichwort - das ist ja heute auch schon gefallen von Herrn Kuschel - Konjunkturprogramm I oder II. Ich halte es für durchaus denkbar, dass in diesem Zusammenhang in einer intensiv zu führenden Diskussion erörtert werden muss, inwieweit die erhebliche Differenz der Schlüsselzuweisungen zwischen dem Haushaltsjahr 2009 aktuell und

2010 moderat abgefedert werden kann, indem man beispielsweise die noch zu ermittelnde Differenz des Zuweisungsbetrags für die Städte und Gemeinden nicht vollständig auf 2010, sondern auf nachfolgende Etatzeiträume, also auch bis 2011, aufteilt, um so entstehende Finanzierungslücken abfedern zu können und die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherzustellen. Insoweit freue ich mich auf eine lebendige und hoffentlich fruchtbringende Diskussion. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD)

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Hey. Das Wort hat der Abgeordnete Bergner für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auf die Worte von Herrn Hey zurückkommen. Ich hoffe nicht, dass der Haushalt, wenn er dann im April kommt, dann auch ein Aprilscherz wird. Die Sicherstellung kommunaler Handlungsfähigkeit ist nicht irgendwelche politische Beliebigkeit, sondern es ist Verfassungsauftrag.

(Beifall SPD)

Danke. Insofern denke ich, das ist auch gut so, denn die Kommunen sind immerhin der Lebensmittelpunkt der Menschen im Land. Sie sind der Ort, an dem Demokratie am unmittelbarsten erlebbar wird. Die Kommunen sind die Institutionen, die ganz wesentlich das soziale, aber auch das wirtschaftliche Leben prägen. So ist es schon dramatisch, wenn zu diesem Zeitpunkt Städte und Gemeinden ohne aussagefähige Grundlagen agieren müssen. Das sage ich auch als jemand mit 15 Jahren kommunalpolitischer Praxis. Da nützt es auch nichts, einfach irgendwelche Paragraphen herunterzubeten, das nützt ehrenamtlichen Kommunalpolitikern gar nichts.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Deswegen denke ich schon, dass wir auf das kommunalpolitische Gewissen der vielen Kommunalpolitiker in allen Fraktionen setzen müssen mit dem Ziel, künftig besser unserem Verfassungsauftrag mit Blick auf die Kommunen nachkommen zu können. Die FDP drängt deshalb darauf, dass trotz aller verständlichen Hinderungsgründe jetzt mit Nachdruck und sehr schnell ein Haushaltsentwurf auf den Tisch gelegt wird, über den man reden kann, über den man diskutieren kann, damit die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker vor Ort endlich eine Handlungsgrundlage haben. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Schubert das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte auch meine erste Rede in diesem Hohen Hause dazu nutzen,

(Beifall FDP)

zwei allgemeine Bemerkungen zu machen. Wir sinnieren als Fraktion immer noch darüber, wie denn die Rednereihenfolge festgelegt wird. Manchmal scheint es nach der Größe der Fraktion zu gehen, aber nicht immer ist uns die Abfolge transparent. Vielleicht ist das etwas, was wir noch lernen werden oder was man auch mal in einem kleinen Gremium erörtern kann.

Zweiter Punkt: Über die Kürze der Beiträge wurde heute schon einiges gesagt auch von meiner Fraktion, von meinem Kollegen Herrn Adams. Vielleicht sollten wir auch in diesem Hause eine Praxis finden, dass man den Punkt nicht verpasst, ab wann man die Debatte beendet, wenn eigentlich feststeht, wenn ein Tagesordnungspunkt an die Ausschüsse verwiesen wird.

Die Ministerpräsidentin hat gestern gesagt, wir wollen den Kommunen die notwendige Luft zum Atmen geben. Das steht meines Erachtens gerade etwas infrage. Das notwendige Handeln ist da nicht so richtig erkennbar. Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene zwischen CDU und FDP ist am 26. Oktober unterschrieben worden. Dort habe ich die Ankündigung gesehen, dass im Dezember ein Haushalt vorgelegt wird, von dem ich an vielen Stellen zwar nichts Gutes erwarte, aber immerhin gibt es einen Haushaltsentwurf. Das Land Thüringen leistet sich den Luxus, das erst für April anzukündigen. Über die Folgen für die Kommunen ist jetzt schon viel gesagt worden. Der größte Posten, der relevant ist, ist die Schlüsselzuweisung; im Falle von Jena von 45 Mio. €, ein Fünftel des ganzen Haushalts. Die Kämmerei in Jena hat schon weit vor den Landtagswahlen immer wieder nachgefragt, wie denn da die Zahlen sind und ist immer auf den 30.08. vertröstet worden. Jetzt haben wir Mitte November. Es ist schlimm genug, wenn das Gerücht wahr werden sollte, dass diese Schlüsselzuweisung gekürzt wird. Noch schlimmer ist es, wenn die Kommunen dazu keine Informationen haben. Deswegen auch noch mal unser nachdrücklicher Aufruf: Bitte machen Sie Dampf und geben Sie den

Kommunen solche Zahlen, dass sie in der Lage sind, ihre Haushalte zu planen und auch die mittelfristige Investitionsplanung auf den Weg zu bringen. Die Kommunen brauchen diese Informationen.

(Beifall im Hause)

Herzlichen Dank. Gibt es noch Redebedarf? Die Landesregierung, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, als Kommunalminister freue ich mich über die vorgezogene Debatte zum Kommunalen Finanzausgleich, die hier schon eingeläutet worden ist. Ich muss sagen, so schlecht ist die Situation der Thüringer Kommunen nicht, weil sie durch die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2005 einen Anspruch auf eine bedarfsorientierte, angemessene Finanzausstattung besitzen. Es gibt - ganz anders als in vielen anderen Ländern - damit ein erhebliches Maß an Planungssicherheit. Ich kann Sie aber auch beruhigen. Wir werden im Kabinett in der nächsten Woche den ersten Kabinettsdurchgang für den neuen Kommunalen Finanzausgleich haben und insofern unsere Kommunalfreundlichkeit auch unter Beweis stellen.

Was jetzt die vorläufige Haushaltsführung angeht, geht es nicht darum, Paragraphen runterzubeten, sondern einfach darum, deutlich zu machen, dass die Kommunen wie das Land natürlich auch, wie alle staatlichen Ebenen, mit Unsicherheiten leben müssen und umgehen müssen und das natürlich auch seit 20 Jahren geübt haben, dass dies nicht in einer Katastrophe mündet. Auch der Freistaat Thüringen wird zwar im Dezember noch den ersten Entwurf des Haushaltsgesetzes erleben, aber natürlich keinen beschlossenen, verabschiedeten Haushalt aufweisen, denn das Budgetrecht, meine Damen und Herren Abgeordneten, liegt bei Ihnen.

Nach § 57 Abs. 2 ThürKO - ich kann Ihnen die Hausnummern angesichts der Aktuellen Stunde nicht ersparen, aber Herr Kuschel freut sich ja, wenn er Hausnummern bekommt, Kritik kam nur vonseiten der FDP-Fraktion - sollen die Kommunen, ich sagte es vorhin schon bei der Mündlichen Anfrage, ihre beschlossenen Haushaltssatzungen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres den Rechtsaufsichtsbehörden vorlegen. Heute ist der 20. November. Wir können heute noch nicht wissen, ob in diesem Jahr im Vergleich zu den Vorjahren mehr oder weniger Kommunen ihre Haushalte fristgerecht vorlegen werden. Wir können also lediglich über eine mögliche Entwicklung diskutieren, die noch nicht ab

geschlossen ist.

Das Budgetrecht ist, auch das haben meine Vorredner gesagt, ein Kernbestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Mit dem Beschluss über die kommunalen Haushalte werden wesentliche Entscheidungen der Gemeinden, Städte und Kreise für das kommende Haushaltsjahr getroffen. Um eine ordnungsgemäße Kommunalaufsicht zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die beschlossenen Haushalte auch rechtzeitig vorgelegt werden. Daher unterstützt die Landesregierung die Kommunen - es gibt eine ganze Reihe, die das schaffen -, soweit es ihr möglich ist, bei der Aufstellung ihrer Haushalte, insbesondere durch das jährliche Haushaltsrundschreiben des Thüringer Innenministeriums. Mit diesem jährlichen Rundschreiben werden den Gemeinden die Eckdaten und Entwicklungen für das zu planende Haushaltsjahr mitgeteilt, die bei der Aufstellung der kommunalen Haushaltspläne hilfreich sind.

Eine wichtige Information für die Kommunen im jährlichen Haushaltsrundschreiben ist die Angabe des Grundbetrags zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen. Da aufgrund der Wahlen und der Regierungsbildung noch kein beschlossener Landeshaushalt vorliegt, konnte das für 2010 noch nicht geschehen, aber das ist eine Frage von wenigen Tagen.

Nach den Regelungen der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung und der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung Doppik sind die im Haushaltsjahr zu veranschlagenden Beträge sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind. Derartige Schätzungen sind nicht ungewöhnlich, noch führen sie unter Umständen zur Fehlerhaftigkeit des kommunalen Haushalts. Es ist klar, dass es schöner ist, auf gesicherter Grundlage zu planen, aber Planung betrifft die Zukunft und die Zukunft ist immer ein bisschen unsicher. Wir wissen ja auch nicht, wie die Steuerschätzung und die Steuereinnahmen sich im nächsten Jahr entwickeln werden.

Es ist im Übrigen der Normalfall, dass Veranschlagungen des Haushalts geschätzt werden müssen. Das trifft für die Einnahmen im Bereich der Gemeindesteuern ebenso zu wie für kommunale Anteile an den Gemeinschaftssteuern. Natürlich beruhen die Haushaltsplanungen auch bei den Ausgaben auf Schätzungen, auch der Finanzausgleich beruht auf Schätzungen, auch die Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen können geschätzt werden. Dies ist zum Beispiel erforderlich, wenn die Kommune einen Doppelhaushalt aufstellt, da für das zweite Haushaltsjahr zum Zeitpunkt seiner Aufstellung regelmäßig keine Zahlen vorliegen, die eine genaue Berechnung dieser Einnahmen ermöglichen. Ebenso ist eine Schätzung der Einnahmen der Kommunen aus dem Kommunalen Finanzausgleich erforderlich, solange

er nicht verabschiedet ist. Das ermöglicht es ihnen, auch in diesem Jahr ihre Haushaltssatzungen fristgerecht zu beschließen.

Eine Reihe von Kommunen hat in den vergangenen Jahren - der frühere Kämmerer von Gotha hat es gesagt - ihre Haushaltssatzung nicht fristgerecht vorgelegt, obwohl der Landeshaushalt beschlossen war und der Grundbetrag rechtzeitig feststand. Eine verspätete Beschlussfassung über den kommunalen Haushalt hat in der Regel andere Ursachen als die fehlenden Zahlen des Landes für den Kommunalen Finanzausgleich. Da das kommunale Haushaltsrecht Regelungen für die vorläufige Haushaltsführung enthält, kann die Vorlagefrist - das habe ich schon in der Mündlichen Anfrage gesagt - ja nicht als absoluter Fixtermin verstanden werden. Ich will das nicht noch einmal wiederholen.

Sind Kommunen der Auffassung, dass in einer konkreten Situation eine Schätzung der Einnahmen nicht möglich ist, können sie für einen gewissen Zeitraum von der Beschlussfassung abweichen bzw. zuwarten. Im Rahmen des § 57 Abs. 2 können diese besonderen Umstände berücksichtigt werden. Das hatte das Innenministerium den Kommunen schon mit Rundschreiben vom 5. November 2004 mitgeteilt als der Landeshaushalt aufgrund der damaligen Landtagswahl ebenfalls nicht im November beschlossen werden konnte.

Zu den Auswirkungen der nicht fristgerechten Verabschiedung möchte ich noch Folgendes feststellen: Kommunen, die ihren Haushalt nicht im Haushaltsvorjahr veröffentlichen können, beginnen das Haushaltsjahr mit der von Herrn Kuschel schon angesprochenen vorläufigen Haushaltsführung. Diese Kommunen dürfen nur die Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet sind oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Sie sind - und auch das hat Herr von der Krone uns ja schon vorgetragen - darüber hinaus berechtigt, Kredite für Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen aufzunehmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung, und zwar bis zu einem Viertel der durchschnittlichen Beträge für die beiden Vorjahre.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nur für Fortführung von Investitionen.)

Die vorläufige Haushaltsführung schränkt die Handlungsfähigkeit der Kommunen ein und das ist auch gut so. Es liegt nämlich im Interesse der Kommunen, eine solche Situation so weit wie möglich zu vermeiden und lieber zu prognostizieren und zu schätzen als mit der Haushaltsaufstellung zuzuwarten. Aus Sicht der Rechtsaufsichtsbehörden ist es nicht erforderlich, bei jeder Fristüberschreitung sofort mit rechtsaufsichtlichen Mitteln einzuschreiten. Es war

richtig, die Bestimmung mit dem Gesetz über das neue kommunale Finanzwesen von einer Muss- zu einer Soll-Vorschrift umzuwandeln. Dies wird der kommunalen Praxis besser gerecht, da immer wieder außergewöhnliche Ereignisse und Entwicklungen auftreten.

Fazit: Die aktuelle Situation ohne beschlossenen Landeshaushalt ist misslich, aber durchaus zu bewältigen. Es besteht kein Anlass, die Lage zu dramatisieren. Das Thüringer Kommunalrecht bietet den Kommunen ausreichenden Spielraum und die neue Landesregierung wird ihre Hausaufgaben schnellstmöglich erfüllen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die CDU muss klatschen jetzt. Das ist euer Minister. Sollen wir alles für euch machen?)

(Beifall CDU, SPD)

Herzlichen Dank. Wir haben in diesem Abschnitt noch Redezeit übrig, und zwar 7 Minuten und 43 Sekunden. Herr Abgeordneter Kuschel. Ich korrigiere mich, es sind nur 6 Minuten und 43 Sekunden.

(Heiterkeit im Hause)

Frau Präsidentin, danke, Herr Minister, dass Sie so lange geredet haben. Das eröffnet ja die Möglichkeit, dass ich noch einmal hier an das Rednerpult gehen kann. Herr Minister, ich bitte Sie, sich langsam von Ihrer früheren Arbeit zu trennen. Wir sind hier im Parlament und wenn Sie Vorlesungen halten möchten, dann können wir das an einer anderen Stelle machen, aber nicht hier. Mir fehlen einfach die politischen Bewertungen und das, wo die Landesregierung hin will. Auch Herr von der Krone hat für seine Fraktion im Wesentlichen nur die Rechtslage wiedergegeben. Die können wir nachlesen, die kennen wir. Wir wollen wissen, wie wir politisch mit der Situation umgehen und da habe ich von Ihnen zu wenig gehört, von Herrn von der Krone einen wichtigen Satz. Deswegen will ich es hier noch einmal wiederholen: Die Kommunen sparen während der vorläufigen Haushaltsführung. Also erst einmal, Herr von der Krone, die sparen nicht richtig, weil sie da was zur Seite legen müssten, meistens kürzen sie, indem sie keine Ausgaben tätigen. Aber sie machen es auf Kosten von Betroffenengruppen und das ist das Schlimme, dass Sie hier nur die Kommune im Blick haben, aber nicht die Betroffenen.

(Beifall DIE LINKE)