Protocol of the Session on February 25, 2011

Heute - und auch das zeigt uns die Antwort aus der Großen Anfrage - werden die Kinder mehrheitlich in Krankenhäusern und Kliniken geboren. Während die Ärzte ihre eigenen Ständevertretungen wie zum Beispiel den Marburger Bund haben, hat sich die Lobby der Berufshebammen oder der Hebammen in den zurückliegenden Jahren nicht so sehr stark entwickelt. Solange die Situation der Hebammen auf den ersten Blick im Bund und im Land relativ als positiv bezeichnet wurde, war ihre Situation auch nicht im Fokus der Öffentlichkeit. Das änderte sich - zunächst sehr positiv - mit der Diskussion um einen verbesserten Kinderschutz und mit der Ausbildung der sogenannten Familienhebammen. Seit über einem Jahr jedoch ist die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Bedrohung des Berufsstandes an sich selbst gerichtet, und zwar seit der Ankündigun

gen, dass die Beiträge für die Hebammen zur Berufshaftpflicht zum 1. Juli 2010 auf 3.700 € angehoben werden sollten, und dies bei einem durchschnittlichen zu versteuernden Jahreseinkommen von 14.000 bis 16.000 €. Ich denke, das lässt schon aufhorchen. 2007 lag der Beitrag für diese Berufshaftpflicht noch bei ca. 1.300 €, also knapp zwei Drittel weniger der jetzigen Belastung. Hebammen und ihre Landesverbände, also auch die in Thüringen, haben sich öffentlich gegen diese Belastungen zur Wehr gesetzt, da diese Beitragspflicht für immer mehr freiberuflich Tätige das Aus bedeutet. Die Protestformen - Sie haben sie alle unterschiedlich in Ihren Fraktionen begleitet - in den letzten Monaten waren sehr, sehr vielfältig. Mahnwachen, E-Petition im Bundestag sowie eine Vielzahl von Unterschriftenaktionen und Gesprächen vor Ort mit uns als Politikerinnen standen auf der Tagesordnung.

Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion DIE LINKE im Mai 2010 die heute zur Diskussion stehende Große Anfrage zur Situation der Hebammenarbeit im Lande eingereicht, weil eben genau über die Arbeit der in Thüringen tätigen Hebammen uns viel zu wenig bekannt ist. Die Antwort auf unsere 100 Fragen beweist, dass die Statistik und auch die Informationen, die die Landesregierung uns geben konnte, nicht ausreichend sind, um wirklich ein realistisches Bild über die Versorgung der Hebammen und ihre Arbeitsbedingungen zu erhalten. An der Stelle sage ich auch ausdrücklich, auch wenn die Ministerin im Moment nicht im Raum ist, wir haben zwar mehrfach im Sozialausschuss dieses Thema immer wieder aufgerufen, aber ich mache auch hiermit der Ministerin oder dem Staatssekretär keinen Vorwurf, dass es keine Zahlen und statistischen Erhebungen gibt, denn es ist eine Problematik der Bundesstatistik. Auch hier muss unbedingt nachgesteuert werden. Ich weiß, auch hier gibt es in Berlin, im Bund auch vonseiten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anträge, um das zu verändern.

Ich möchte mich, wenn wir uns heute noch mal der Großen Anfrage und den Antworten widmen, auf einige inhaltliche Themen ganz kurz beschränken. Denn ich gehe davon aus, wir werden diese Anfrage an den Sozialausschuss überweisen und dort mit Vertreterinnen und Vertretern eine öffentliche Anhörung zu dieser Problematik vornehmen. Folgende Dinge sind mir beim Durcharbeiten der Anfrage aufgefallen, die ich hier auch noch einmal kurz benennen möchte. Es ist z.B. sehr, sehr unterschiedlich, wie die durchschnittliche Verweildauer von Frauen nach einer Geburt in den Krankenhäusern in Zahlen ausdrückt. Dies ist zu hinterfragen. Bleiben entbundene Frauen in der Hufelandklinik Bad Langensalza im Durchschnitt drei Tage im Krankenhaus, so sind es in Friedrichroda 4,4 Tage oder in Weimar sogar 2,5 Tage. Noch krasser sind die Unterschiede der Verweildauer - immer im

Durchschnitt natürlich - im Vergleich der Kliniken nach einem Kaiserschnitt. Im HELIOS-Klinikum Erfurt bleiben Frauen im Durchschnitt neun Tage, in Bad Langensalza fünf und in Weimar 3,5 Tage im Klinikum. Zu hinterfragen ist aber auch die Anzahl der stets steigenden Geburten durch Kaiserschnitt. Laut Aussage der Landesregierung stieg die Anzahl der Kaiserschnitte in den Thüringer Krankenhäusern von 17,2 im Jahr 2000 auf 25,7 Prozent im Jahr 2008. Die Frage, wie viele entbundene Frauen Komplikationen bei der Geburt hatten, konnte die Landesregierung uns nur noch statistisch mit den Angaben von den Jahren 2000 bis 2004 beantworten. Ab 2005 ist das Merkmal „Entbundene Frauen mit Komplikationen“ aus der Krankenhausstatistik gestrichen. Ich bin gespannt, wie die Begründung genau dafür lauten wird.

Werte Abgeordnete, lassen Sie mich noch das Thema „Familienhebammen“ ansprechen, über welches hier im Landtag in den zurückliegenden Jahren immer wieder diskutiert worden ist. In der Arbeit der Familienhebammen geht es nicht nur um Schwangerschaft und Mutterschutz, es geht - und das wissen Sie alle hier im Raum - um viel, viel mehr. Der Beruf entwickelte sich besonders in den letzten Jahren zu einem wichtigen Baustein im Rahmen des Kinderschutzes und der gesundheitlichen und sozialen Prävention. Beweis hierfür sind zurzeit die 44 tätigen ausgebildeten Familienhebammen. Hebammen sind oft die Ersten und nicht selten auch die Einzigen, die in den Familien eingelassen werden, weil ihnen die Frauen in einer ganz besonderen Phase ihres Lebens großes Vertrauen und viel Offenheit entgegenbringen. Wir können es uns nicht leisten, genau dieses Pfand zu verschenken, indem wir viel zu wenig tun, um diesen Berufsstand und dessen Existenz zu sichern.

Werte Abgeordnete, umso verwunderlicher ist es, dass es eine Vielzahl von Landkreisen und kreisfreien Städten gibt - und ich möchte an der Stelle nur exemplarisch die Städte Eisenach, Nordhausen, Sömmerda, Suhl oder Schmalkalden-Meiningen als Landkreis nennen -, die keine tätigen Familienhebammen haben. Der Hintergrund scheint uns zumindest bekannt zu sein. Viele Jugendämter scheuen sich davor, die Kosten für die Fachleistungsstunden für ausgebildete Familienhebammen zu übernehmen. Aber auch hier benötigen wir in Zukunft weitere kreative neue Planungsansätze, um eine kontinuierliche finanzielle Absicherung der Arbeit dieser Familienhebammen zu gewährleisten. Da ist der geschlossene Kooperationsvertrag zwischen der AOK und dem Thüringer Sozialministerium, der für die AOK-Versicherten einen verlängerten Einsatz der Familienhebammen von acht auf zwölf Wochen regelt, nur ein Beispiel, wie genau hier intensiver noch einmal in die Diskussion eingegriffen werden sollte und dieser Vertrag auch auf

die anderen Krankenkassen übertragen werden sollte.

Werte Abgeordnete, die von mir angerissenen Punkte stehen natürlich - ich sagte es bereits - nur exemplarisch, da wir im Sozialausschuss über diese Anfrage und die Auswertung weiter reden möchten. In Anbetracht der bereits erwähnten 100 Antworten auf unsere Anfrage und die dargelegte Analyse der Statistikprobleme darf die Ausschussberatung also nicht zum Selbstzweck verkommen. Wichtig ist uns als LINKE, dass wir alles tun, um die Absicherung der beruflichen Existenz auch der Thüringer Hebammen weiter voranzutreiben. Hier sind wir zum einen der Auffassung, dass die Krankenkassen und ihre Gebührenordnung endlich gefragt sind und endlich auch hier neue Wege beschritten werden müssen. Aber auch wir als Landes- und natürlich auch die Bundesebene sind gefragt, ihres dazu zu tun. So ist es nicht länger hinnehmbar, dass der Deutsche HebammenVerband kritisiert - und dies mit Recht -, dass die Arbeit von Hebammen in Deutschland immer noch nicht in einem Sozialgesetzbuch geregelt ist. Dies führt zu Rechtsunsicherheiten, die zulasten von schwangeren Frauen, Wöchnerinnen und auch neugeborenen Kindern gehen können. Eine gesetzliche Ausgestaltung der Hebammenleistung muss dem heutigen Berufsbild, vor allen Dingen mit dem starken präventiven Charakter, noch mehr Rechnung tragen. Bereits im Jahr 2005 haben die Hebammenverbände der ganzen Bundesländer eine Gesetzesinitiative eingefordert. Die ist bis heute nicht umgesetzt worden. Nur in einem Punkt wurden Verhandlungen aufgenommen, und zwar bei der Übernahme der Betriebskosten.

Sie sehen, werte Abgeordnete, das Feld, welches wir bearbeiten sollen und müssen, ist groß und weit. Reihen wir uns ein, in die Forderungen auch des Deutschen HebammenVerbandes, die da lauten - und meine Fraktion begrüßt diese Forderungen ausdrücklich -: Es braucht eine unbedingte Anhebung der Honorare und Gehälter, die natürlich auch eine Existenz sichernde Arbeit und vor allen Dingen das Lebensniveau der Hebammen absichert. Wir brauchen die Überführung der Hebammenleistung von der Rentenversicherungsordnung in ein SGB V und wir brauchen vor allen Dingen weiterhin die freie Wahl des Geburtsortes für jede Frau. Danke.

Ich möchte nochmals die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragen.

(Beifall DIE LINKE)

Die Beantragung ist angekommen. Vielen Dank, Frau Abgeordnete Stange. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Gumprecht für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, um im Bild zu bleiben, mit dem Thema geht der Landtag schon seit Oktober schwanger, wenn wir die Tagesordnung anschauen, dann waren schon mehrfach Wehen sichtbar, aber heute, denke ich, ist es nun zur Entbindung des Themas gekommen.

Meine Damen und Herren, die Geburt eines Kindes ist immer ein besonderes, ein bewegendes Ereignis für die Eltern. Besonders in den ersten Tagen brauchen Mutter und Kind Hilfe und Unterstützung. Sie brauchen familiäre Hilfe, aber auch professionelle Unterstützung durch Ärzte und Hebammen. Der Hebamme kommt als eine stete Begleiterin und Ansprechpartnerin für die Mutter eine besondere Rolle zu. Für das Wohlbefinden und die Gesundheit von Mutter und Kind ist deshalb auch ein besonderes Vertrauensverhältnis wichtig. Im Beruf der Hebamme und ihres männlichen Kollegen, nämlich dem Entbindungspfleger - in Thüringen gibt es übrigens keinen -, ist in den letzten Jahren angesichts der Entwicklung im Gesundheitswesen ein enormer Wandel vollzogen worden. Dies hat auch die Große Anfrage und die Antwort darauf deutlich gemacht. Frau Ministerin, vielen Dank für die Mühe des Hauses.

Das Berufsbild der Hebammen, ihrer Arbeit, aber auch die Verhandlungen über Entgelte waren im Vergleich zu anderen Berufsgruppen in den vergangenen Jahren wenig in der Öffentlichkeit transparent. Gleichwohl haben wir uns im Thüringer Landtag in den letzten Jahren vermehrt mit der Arbeit der Hebammen auseinandergesetzt, etwa wenn es um Fragen des Kinderschutzes oder der Kindergesundheit, aber auch der Aufgabenbeschreibung der Hebammen selbst ging. Seit etwa einem Jahr stehen nun die Hebammen bundesweit im Mittelpunkt. Sie machen auf ihre Situation aufmerksam, ja sie streiken. Bereits im Sommer vergangenen Jahres haben CDU und SPD mit einem Antrag über die Situation der Hebammen im Sozialausschuss beraten. Inzwischen nicht nur da, sondern in drei Sitzungen, nämlich in der 7., 10. und 12. Sitzung, haben wir darüber diskutiert und Frau Stange, Sie haben gesagt, wir wollen nicht darüber diskutieren. Ich halte das für einen großen Fehler. Deutlich wurde aber auch, dass der Entscheidungsspielraum des Freistaats gering ist. In unseren eigenen Gesprächen mit dem Thüringer Hebammenverband, aber auch mit dem Sozialministerium, wurden wesentliche Probleme angesprochen. Dies betraf die rechtlichen Grundlagen der Arbeit der Hebammen, die zum Teil noch auf der Reichsversicherungsordnung aus dem Jahr 1911 fußen. Wir haben uns auch mit dem Leistungskatalog beschäftigt, der angesichts der umfangreichen Aufgaben der Hebammen etwa im Rahmen der Familienhebammen einer Neufassung bedarf. Denn neben der rein medizinischen

(Abg. Stange)

Leistung nehmen die präventive, die sozialmedizinische und die sozialpädagogische Arbeit der Hebammen zu. Diese Komplexleistung gilt es zu definieren und den aktuellen Leistungskatalog, der über das Medizinische hinausgeht, zu ergänzen. Ich teile nicht Ihre Meinung, dass einzig die Verankerung im SGB V hier helfen kann. Ich denke, es können nicht alle Berufsgruppen dort aufgenommen werden, das löst das Problem sicherlich nicht.

Meine Damen und Herren, selbst in unserem Kinder- und Jugendschutzbericht schlägt sich das Thema nieder in dem Zitat „Hebammen als Schlüssel zur Gesunderhaltung von Mutter und Kind“, Frau Präsidentin. Bezeichnet wird damit auch der Rahmen, der dort gerade für Familienbildung, aber auch für Gewaltprävention bei den Hebammenleistungen verordnet werden soll.

Meine Damen und Herren, wir sind uns einig, dass sichergestellt werden muss, dass die beschriebenen Leistungen auch angemessen finanziert werden müssen. Darüber hinaus fordern Hebammen gerade die aktuelle Geschichte, die Haftpflichtversicherungsprämien, die bis zu 3.700 € pro Jahr ausmachen können, dass diese zukünftig auch berücksichtigt werden. Sie wissen, dass es dazu schon Kompromisslösungen gibt. Hierzu konnte vor allen Dingen auch vor geraumer Zeit Einigung erzielt werden. Der Bundesminister Rösler hat in einem Gespräch im November auf Bundesebene dem Deutschen HebammenVerband Hilfe zugesagt. Ich sage hier noch einmal, das Land hat keinen Einfluss auf den Verlauf der Verhandlungen zur Vergütung. Jedoch zeigt auch der Ausgang unseres Treffens im November 2010, dass noch einige Themen offen sind.

Wir haben uns auch unterhalten über die wirtschaftliche Situation. Jede Hebamme benötigt, um auch ein finanzielles Einkommen sicherzustellen, eine bestimmte Anzahl von Versorgungsfällen. Vom Landeshebammenverband wurde mir gegenüber eine Anzahl von immerhin 119 Geburten genannt, die eine freiberufliche Hebamme erbringen muss, wenn sie ein gesichertes jährliches Einkommen haben möchte. Das Bundesministerium will die Datengrundlage verbessern und hat ein Gutachten erstellen lassen, das Details über die Vergütungsfragen insbesondere mit den Versicherungsleistungen verdeutlicht. In einem Antrag der GRÜNEN im Bundestag im letzten Jahr wurde dieser Punkt aufgegriffen und auch dargestellt.

Meine Damen und Herren, es gibt weitere offene Fragen, beispielsweise: Wieso hat ein Vater, der allein mit einem Neugeborenen ist, keinen Anspruch auf Hebammenhilfe? Das ist auch ein Thema, welches hier gar nicht behandelt wurde.

Bevor ich etwas zu den Thüringer Zahlen sagen kann, möchte ich nochmals den Verantwortlichen im Ministerium und im Landesamt für Statistik so

wie von der Landesärztekammer, aber auch den Thüringer Krankenhäusern, natürlich auch dem Deutschen HebammenVerband danken für ihre Mühe, denn die Fragen waren schwierig zu beantworten, denn Zahlen wurden hier systematisch bis jetzt nicht gesammelt und das war sehr umfangreich.

Wir können feststellen, in Thüringen gibt es eine ausreichend große Anzahl an Hebammen für die Versorgung der Frauen und der Kinder. Die Hebammen sind in unterschiedlicher Rechtsstellung tätig. In den Entbindungskliniken der Krankenhäuser sind sie meist als Beleghebammen tätig. Aus den uns vorliegenden Unterlagen gibt es für mich drei klare Aussagen:

1. Die Zahl der Hebammen ist in den letzten Jahren angestiegen.

2. Gleichzeitig ist aber die Zahl der Geburten zurückgegangen.

3. Die Nachfrage nach Hausentbindungen geht auch zurück.

Diese Zahlen müssen aber bei genauer Betrachtung relativiert werden. Ähnlich der Situation der hausärztlichen Versorgung habe ich auch im Gespräch mit der Vorsitzenden des Thüringer Landeshebammenverbands, Frau Pirrhs, erfahren, dass es nämlich regionale Unterschiede gibt. Insbesondere dann wird es schwierig, wenn eine Hebamme lange Anfahrtswege für den Besuch einer Wöchnerin in Kauf nehmen muss und dies dann finanziell problematisch wird, es wurde auch gesagt, sich kaum lohnt. Das sehe ich kritisch, denn diese Auffassung macht deutlich und widerspricht gar dem Berufsbild.

Meine Damen und Herren, es muss ebenso berücksichtigt werden, dass Hebammen als Freiberuflerinnen nicht ausschließlich in Volltätigkeit aktiv sind, sondern auch in Teilzeit arbeiten. Diese Fragen waren leider im Leistungskatalog oder im Fragekatalog nicht enthalten und ich kann noch weitere aufzählen. Die Fragenzahl der Großen Anfrage war zwar groß und die Antwort schwierig, dennoch fehlten wesentliche Themen, die ein komplettes Bild ermöglichten. Deshalb, und jetzt muss ich sagen, weil wir schon mal darüber diskutiert haben, haben wir uns selbst ein eigenes Bild in persönlichen Gesprächen gerade mit Verband und Betroffenen verschafft.

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Stel- len Sie doch selber eine Anfrage.)

Meine Damen und Herren, Hebammen nehmen und das möchte ich nochmals herausstellen - eine wichtige Rolle im Rahmen der Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung ein. Das Modellprojekt „Familienhebamme“ war bereits von der letzten Landesregierung beschlossen und als Maßnahmenkatalog der frühen Hilfen für Familien über wirksamen Kinderschutz in Thüringen etabliert worden. Es hat

sich als erfolgreich erwiesen und sollte dementsprechend weiterentwickelt oder auch evaluiert werden.

Meine Damen und Herren, nur im Dialog zwischen Hebammen, Kostenträgern und politisch Verantwortlichen werden sich Lösungen für eine erfolgreiche Arbeit der Hebammen in Zukunft auch weiter gestalten können. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Ich danke den Hebammen für ihre Arbeit. Wir hatten im Ausschuss schon verschiedentlich darüber diskutiert. Ich halte eine Überweisung an den Ausschuss für überflüssig.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gumprecht. Es hat jetzt das Wort Abgeordnete Frau Rothe-Beinlich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Hebammen hier in Thüringen, die sich vielleicht diese Diskussion zu dem nun schon einige Monate vorliegenden großen Stapel Papier bezüglich der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE auch anschauen.

Ich bin zunächst einmal der Fraktion DIE LINKE sehr dankbar, dass es diese vielen Fragen gegeben hat. Frau Stange hat ja hier schon dargestellt, dass wir in den letzten Jahren und Monaten sehr intensiv immer wieder in Kontakt auch mit dem Deutschen HebammenVerband hier in Thüringen getreten sind und uns auch immer wieder getroffen haben, oft bei diversen Protestaktionen, die stattgefunden haben. Dass diese nötig waren und sind, das, glaube ich, belegen die Antworten auf die Große Anfrage allemal.

Ich will noch einmal sehr deutlich sagen, dass den Hebammen, die hier in Thüringen, aber auch deutschlandweit tätig sind, unsere Hochachtung gebühren muss, insbesondere immer wieder, wenn wir uns vor Augen halten, unter welchen Bedingungen sie arbeiten müssen. Denn die Bedingungen sind - man kann sie eigentlich so nennen - prekär.

Schauen wir uns doch einmal an, wie viel von dem überhaupt zum Leben übrig bleibt, was Hebammen für diese wichtige Arbeit erhalten. Wir hatten sehr viele Gespräche in den letzten Wochen und Monaten gerade auch mit der eben genannten Frau Pirrhs vom Deutschen HebammenVerband. Sie hat uns durchaus auf eindrucksvolle Art und Weise deutlich gemacht, in welchem Zwiespalt sich viele Hebammen im Moment befinden, weil sie diesen Beruf ausgesprochen gern und auch mit einer Art Berufung ausüben, ihn sich aber im wahrsten Sinne

des Wortes nicht mehr leisten können. Das ist ein sehr bedenklicher Zustand, der uns zum Handeln zwingen muss.

Wenn wir wissen, dass deutschlandweit eine Hebamme im Durchschnitt 30 bis 40 Frauen im Jahr betreut, dann klingt das vielleicht erst einmal nicht so viel. Es ist aber sehr viel Arbeit mit dieser Tätigkeit verbunden. Dass Hebammen da einen ganz besonderen Auftrag haben und vor allen Dingen auch einen unheimlich verantwortungsvollen Auftrag, das, glaube ich, muss ich hier nicht noch einmal herausstellen.

Eben wurde in der letzten Rede von der CDU benannt, dass die Nachfragezahlen nach den Hebammen zurückgegangen wären. Ich glaube eher, dass es sich um ein statistisches Problem handelt, nämlich dass es keine richtige statistische Erfassung das ist eben auch schon gesagt worden - bezüglich dieser Zahlen von Bundesseite aus gibt.

Deswegen muss man insofern auch die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE mit Vorsicht behandeln, weil sich viele Zahlen, die sich darin wiederfinden, gar nicht so eins zu eins übersetzen lassen. Zum Beispiel hatten wir die Diskussion heute an anderer Stelle schon einmal mit der Anzahl der gemeldeten Hebammen und der tatsächlichen Menschen, die dahinterstehen. Nur um das noch einmal ganz praktisch zu sagen, eine Hebamme muss sich ja in jedem Kreis beim Gesundheitsamt anmelden, in dem sie eine Frau betreut. Es ist durchaus so, dass eine Hebamme in fünf bis sechs oder noch mehr Kreisen Frauen betreut, sich dann dort aber jeweils einzeln anmelden muss und schon da statistisch nicht mehr nachvollziehbar ist, ob es sich dabei um eine oder um mehrere Hebammen handelt, die die Frauen in den einzelnen Kreisen betreuen. Das ist das erste große Dilemma, was wir im Moment haben, nämlich dass es keine solide Datengrundlage gibt. Das ist auch das große Problem der Hebammen bundesweit, wenn sie argumentieren wollen, warum es dringend eine Verbesserung ihrer Situation braucht.

Ich möchte weiterhin noch einmal erinnern an die große Onlinepetition im Deutschen Bundestag, die am 5. Mai 2010 gestartet ist und die nach nur 3 Tagen für eine erforderliche Anzahl von 50.000 Unterstützerinnen einen solchen Zulauf erfahren hat, der uns wirklich hoffnungsfroh gestimmt hat, das muss ich ganz deutlich sagen. Insgesamt haben über 180.000 Bürgerinnen und Bürger diese Petition unterschrieben und sie damit zur erfolgreichsten Petition überhaupt gemacht.

Wenn man dann den Eindruck bekommt, es würde alles gut, nur weil es jetzt tatsächlich eine Studie gibt, die von Minister Rösler sehr groß angekündigt war, muss ich ganz deutlich sagen, schön ist, dass es endlich Anstrengungen in diese Richtung gibt. Auf der anderen Seite müssen wir ganz ehrlich kon

(Abg. Gumprecht)

statieren, dass wir keine Anstrengungen sehen, dass tatsächlich ermittelt wird, welche Versorgungsbedarfe es von Frauen vor, während und nach der Geburt gibt. Genau diese Frage muss man sich stellen, wenn man darüber spricht, ob das Betreuungsverhältnis in Thüringen gut oder ausreichend ist.

Wenn es keine Hebammen im Umfeld gibt oder die Situation so schwierig ist, dass sie es schlicht nicht leisten können, eine interessierte Frau in der Form zu betreuen, wie sie sie adäquat betreuen wollen, weil sie zum Beispiel weiter weg lebt und in der Nähe keine Hebamme hat, dann ist das eine Verschiebung der Problemlage. Da hilft mir wenig zu sagen, der Trend setzt sich fort, die meisten Kinder kommen in Krankenhäusern zur Welt. Ich glaube, die spannende Frage ist, wie attraktiv wir dieses Angebot machen, dass wir sagen, wir wollen als Standard eine möglichst natürliche Geburt, denn Schwangerschaften sind bekanntermaßen in der Regel keine Krankheit, sondern etwas ganz Normales, was zum Lebenszyklus dazugehört.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insofern wollen wir auch eine möglichst natürliche Geburt unterstützen und da sind die Hebammen die allerersten Ansprechpartnerinnen und auch die kompetentesten Ansprechpartnerinnen.