Protocol of the Session on February 25, 2011

(Abg. Schubert)

und Baden-Württemberg. Berlin hat dieses Stufenmodell. Frau Schubert hat es eben schon erläutert. Berlin hat daneben aber auch auf freiwilliger Basis eine Energiesparpartnerschaft ins Leben gerufen, nämlich dass besonderes Augenmerk auf die öffentlichen Gebäude gelegt wird. Für diese Gebäude wird ein Vertrag mit den Energiedienstleistern abgeschlossen. Der Energiedienstleister garantiert eine bestimmte Einsparmenge. Am Ende haben beide etwas davon, weil sich das eingesparte Geld dann der Dienstleister und die öffentliche Hand teilen. Allein auf diese Art - zumindest machen das die Berliner für sich geltend - haben sie eine CO2Einsparung von 60.000 Tonnen pro Jahr und damit auch 2,7 Mio. € erreicht. Daneben gibt es Klimaschutzvereinbarungen mit Unternehmen und Verbänden zur CO2-Einsparung, in denen insbesondere die großen Versorger und die Wohnungsunternehmen die Zielpartner sind. Baden-Württemberg geht mit seinem Gesetz einen anderen Weg. Es hat zum 01.01.2010 ein Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie verabschiedet. Dieses gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude und der Pflichtanteil am Bedarf für Heizung und Warmwasser, der aus erneuerbaren Energien erzeugt werden soll, beträgt bei Neubauten 20, im Bestand 10 Prozent. Das Ganze soll durch Einsatz von Biomasse, Solarthermie, Wärmepumpen, Bioöl und Biogas erzeugt werden.

Nun wird mir sicherlich jeder recht geben, die Thüringer Verhältnisse sind weder mit Berlin noch mit Baden-Württemberg ganz vergleichbar. Insofern bringt es auch nichts, eins zu eins zu übertragen. Trotzdem hat gerade Thüringen auch in der Vergangenheit viel getan im Bereich der Energieeinsparung und tut es noch. Wir haben erst in der letzten Landtagssitzung eine Novelle der Thüringer Bauordnung zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Da geht es darum, dass EU-Regelungen auch zum Thema Nutzung erneuerbarer Energien in der Thüringer Bauordnung verankert werden sollen. Wir werden das intensiv diskutieren. Eine entsprechende Anhörung dazu ist beschlossen worden und ich weise in dem Zusammenhang auch darauf hin, dass wir auf absehbare Zeit auch eine größere Novelle der Bauordnung anstehen haben. Dort wird uns mit Sicherheit auch das Thema Gebäudesanierung, Nutzung erneuerbarer Energien im hervorragenden Maße beschäftigen.

Das Thüringer Wirtschaftsministerium hat just in diesen Tagen seine Thüringer Energieoffensive gestartet. Diese Offensive ist ein Förderprogramm für Energieberatung in kleinen und mittleren Unternehmen. Da geht es um Heizung, um die Gebäudehülle, aber nicht nur um diese baulichen Dinge, sondern auch um das Thema Beleuchtung und Produktionsprozesse an sich, wie ich diese weniger energieintensiv gestalten kann und wie hier die Nutzung erneuerbarer Energien eingeführt werden kann.

Heute Morgen haben alle Abgeordneten ein Kooperationsprojekt der Architektenkammer als Broschüre in ihren Postfächern gefunden. Dies ist ein Projekt zwischen der Architektenkammer und der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur zum nachhaltigen Bauen; auch das widmet sich dem Thema Energieeinsparung an Gebäuden.

Die SPD-Fraktion steht auch einer gesetzlichen Regelung in Form eines Wärmegesetzes positiv gegenüber.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Allerdings warne ich davor, das Gesetz von BadenWürttemberg eins zu eins zu übernehmen. Das wird mit Sicherheit nicht gehen. Herr Minister Carius hat bereits darauf hingewiesen, dass bei uns die Ausgangsvoraussetzungen andere sind. Wenn man sich unseren Gebäudebestand anschaut, dann ist hier wesentlich mehr saniert als in Baden-Württemberg. In Baden-Württemberg war der größte Bauboom in den 60er- und 70er-Jahren. 70 Prozent der Gebäude im Bestand sind vor 1978 errichtet worden und die stehen jetzt gerade in diesem Zeitraum zur Sanierung an. Da ist in vielen Gebäuden überhaupt noch nicht viel in Wärmedämmung investiert worden. Hier haben wir bereits mehr geschafft und man muss sich dann letztendlich aber auch die finanzielle Situation der Wohneigentümer anschauen. Die ist in Baden-Württemberg eine ganz andere als hier in Thüringen. Das muss man auch sehen.

Wenn wir gesetzliche Verpflichtungen verabschieden, die die Eigentümer zur Nutzung erneuerbarer Energien zwingen, dann müssen sie es am Ende auch bezahlen können oder wir müssen mit entsprechenden Förderprogrammen nachhelfen, weil gerade die Nutzer selbstgenutzten Wohneigentums durch Steuern und Abgaben in einem hohen Maße belastet sind. Hier müssen wir aufpassen, dass es nicht zu einer Überforderung kommt. Das Gleiche betrifft natürlich auch die Situation der kommunalen Wohnungsunternehmen und der Wohnungsgenossenschaften, darauf hat Herr Minister Carius schon hingewiesen. Deswegen müssen wir uns das sehr genau anschauen. Wie gesagt, eine gesetzliche Regelung können wir uns durchaus vorstellen, aber dann eine, die auch auf die Gegebenheiten im Freistaat Thüringen zugeschnitten ist.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Katja Wolf von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Zuschauer - wenn auch nicht allzu viele -, Klima

(Abg. Doht)

schutzgesetz, der Antrag der GRÜNEN, ich könnte es ganz kurz machen und sagen, wir sind natürlich dafür, Sie treffen damit auch unsere Intention. Das ist ein Thema, was in der LINKEN immer umfangreich diskutiert wird. Frau Doht hat es schon kurz andiskutiert, auch in Berlin, wo die Senatorin der LINKEN maßgeblich in der Verantwortung in diesem Bereich ist, ist es schon lange in der Diskussion. Seit zwei Jahren existiert dort ein Entwurf und wird dieses Thema vorangetrieben. Von daher haben wir natürlich auch ein Interesse daran, dass wir in Thüringen ein Stück weiterkommen. Wir wissen das wurde hier schon relativ umfangreich ausgeführt -, dass der Energieverbrauch im Gebäudebestand ungefähr 40 Prozent beträgt und damit nach meinen Kenntnissen ungefähr 20 Prozent des CO2Austoßes verursacht. Damit liegt schon auf der Hand, dass es nicht möglich sein wird, Klimaschutzziele zu erreichen, wenn man den Gebäudebestand nicht mit betrachtet und hier nicht wirklich wirksame Maßnahmen ergreift.

Ich will aber auch den wichtigen Aspekt einbringen, dass es notwendig ist, energetische Modernisierung im Gebäudebestand vorzunehmen, allein um die Preisspirale im Bereich Energie zu stoppen und die Situation zu entschärfen, dass sich diese sogenannte zweite Miete inzwischen in einer Größenordnung bewegt, wo man von sozialverträglich nicht mehr sprechen kann. Dementsprechend unterstützt meine Fraktion grundsätzlich Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden, sowohl im Bereich Neubau als auch im Altbaubereich, wobei es mir wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass wir den Aspekt der Sozialverträglichkeit nicht aus dem Blick verlieren dürfen. Natürlich wissen wir, langfristig rechnen sich solche Modernisierungen, praktisch kann es aber nicht sein, dass es durch eine Umlegung der Modernisierungskosten zu Härten im Bereich der Mieten kommt und dass wirklich große Preisanstiege im Mietbereich auf die Mieter zukommen. Das ist in meinen Augen nur möglich, wenn man es wirklich schafft, durch Förderprogramme einen Teil der Sanierungskosten abzufedern und durch Mieterschutz entsprechende Regelungen zu treffen. Ich weiß nicht, ob die Zahl genau stimmt, aber es soll nach meiner Auskunft ungefähr 40 Förderprogramme geben, die in Thüringen auf den verschiedensten Ebenen in den Bereich der Energieeffizienz, Bauen, Wohnen, Sanierung greifen. Das ist viel zu viel, das ist unübersichtlich, das ist unüberschaubar und das ist auch wenig transparent und dementsprechend werden diese Programme auch viel zu wenig angenommen. Wir brauchen hier eine Bündelung, eine Vereinfachung und eine Entbürokratisierung.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Was ich ausdrücklich noch einmal ansprechen möchte, ist die Frage der Verantwortung der Bun

desregierung. Natürlich ist ein Teil der Förderprogramme, die ich eben angesprochen habe, von der Bundesregierung angelegt, aber es kann nicht sein, dass es zu einer deutlichen Verschlechterung kommt und an der Stelle Mittel gespart werden, wie das in letzter Zeit angedacht wurde. Wir fordern stattdessen die Bundesregierung auf, verstärkt in diesen Bereich zu investieren und verstärkt ihrer Verantwortung gerecht zu werden, weil Klimaschutz uns alle angeht.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich will zusammenfassend ausführen: Wir sind für ein Gesetz, das Fragen von Gebäudebestand und Klimaschutz miteinander verbindet. Wir wollen ein integriertes Energieeinsparungs- und KlimaschutzGebäudegesetz. Man kann hier - da muss man nicht bei Null anfangen - natürlich von den Erfahrungen anderer Bundesländer, die Vorreiter sind, profitieren. Wir müssen es nur angehen und von daher unterstützen wir natürlich den Antrag der GRÜNEN. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Als Nächster spricht der Abgeordnete Manfred Scherer von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Klimaschutz-Gebäudegesetz speziell für Altbauten, brauchen wir das in Thüringen? Zunächst einmal herzlichen Dank für den Sofortbericht an den Minister. Vorhin ist es schon von verschiedenen Seiten angeklungen, dass wir uns natürlich alle einig darüber sind, dass Klimaschutz und schonender Ressourcenverbrauch bzw. der Einsatz erneuerbarer Energien ein wichtiges Thema sind. Darüber besteht Einigkeit und es besteht sicher auch noch Einigkeit darüber, dass es viele sinnvolle Maßnahmen gibt, um das Ziel zu erreichen. Wenn man sich das Baden-Württemberger Gesetz anschaut, stehen da viele von diesen Maßnahmen drin: Thermische Solaranlagen unter bestimmten Voraussetzungen, wenn sie groß genug ausgelegt sind pro Quadratmeter Fläche, Holz- oder Pelletheizung, Biogas und Bioöl sind dort auch vorgesehen und Wärmepumpen, wenn sie bestimmte Mindestleistungen auch bringen und ersatzweise auch Wärmedämmung oder Kraft-Wärme-Kopplung und Photovoltaikanlagen. Das sind alles anerkannte Methoden, um Energie einzusparen, um CO2-Ausstoß einzusparen. Aber - und da glaube ich, hört jetzt der Konsens wieder auf - muss man das Ziel unbedingt mit einem Gesetz verfolgen?

(Abg. Wolf)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDINS 90/DIE GRÜNEN: Wie denn sonst?)

Mit einem Gesetz, das die Hauseigentümer und hier in Thüringen im speziellen Fall die Eigenheimbesitzer, zu solchen Maßnahmen zwingt. Muss denn das sein? Vorhin ist das Stichwort Bürokratieabbau gefallen und gerade Ihre Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat geklatscht bei dem Thema Bürokratieabbau.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, Sie haben recht, ich bin auch für Bürokratieabbau, aber Sie machen das Gegenteil. Sie fordern auf der einen Seite Bürokratieabbau, aber wenn es Ihre eigenen Ziele erfordern, dann sind Sie schnell dabei und bauen neue Bürokratie auf mit einem Gesetz,

(Beifall CDU)

das man meiner Meinung nach so nicht braucht.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Sonst setzen Sie immer auf Eigenverantwortung der Bürger. Das ist für Sie ein wichtiges Thema, das ist für mich auch ein wichtiges Thema. Aber wenn Sie Ihre eigenen Ziele mit Eigenverantwortung der Bürger nicht so richtig erfüllt sehen, dann hört es plötzlich auf mit der Eigenverantwortung, dann muss ein Gesetz her für die Bürger.

(Beifall CDU)

Warum nehmen Sie denn nicht das in die Hand, was Sie sonst auch immer fordern, nämlich den Bürger mit Argumenten zu überzeugen, etwas Sinnvolles zu tun. Warum gehen Sie nicht diesen Weg, sondern wollen ihn zwingen per Gesetz etwas zu tun, was man ihm mit Argumenten auch näherbringen kann, was man ihm auch näherbringen kann, wenn er es nicht ganz so will, weil es nämlich vielleicht nicht so wirtschaftlich ist und es ihn Geld kostet. Dann kann man durchaus darüber reden und da haben wir gerade schon verschiedentlich gehört, wie viele Förderprogramme es gibt, dann kann man das natürlich mit Förderprogrammen machen. Wir machen es doch sonst auch mit Förderprogrammen. Beim Katalysator für die Autos, da haben wir Förderprogramme für die Altwagen eingeführt, damit es auch die machen, die es nicht ganz einsehen. Wenn sie dann einen finanziellen Anreiz haben, dann machen sie es auch.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Oder jetzt diskutieren wir über Elektroautos, dass da auch eine Fördermaßnahme notwendig ist, damit wir schneller in diesen Bereich reinkommen. Damit bin ich ja einverstanden, warum denn nicht. Aber man muss doch die Leute nicht per Gesetz zwingen, zudem es in Thüringen genau diejenigen trifft, die schon belastet genug sind durch Straßenausbaubeiträge, Abwasseranliegerbeiträge,

(Beifall CDU)

die trifft es nämlich hier wieder. Die Wohnungsbauunternehmen sind ja schon modernisiert.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ja, die Betroffenen sind schon belastet.)

Herr Abgeordneter …

Die haben auch energetische Sanierung gemacht, bei denen ist gar nicht mehr so viel erforderlich. Jetzt rede ich halt gerade.

Gut. Gestatten Sie die Frage dann später am Ende?

Es trifft genau die Eigenheimbesitzer, die sowieso schon gebeutelt sind und die sollen jetzt zwangsweise noch Geld ausgeben. Und das finde ich nicht richtig, das ist auch nicht erforderlich, weil ich nämlich der Meinung bin, dass unsere Bürger weitgehend freiwillig und damit eigenverantwortlich von ganz allein Sanierungsmaßnahmen in dem Bereich ergreifen werden. Es wird nämlich auch, wenn Sie in die Zeitung schauen, von Tag zu Tag wirtschaftlicher, solche Maßnahmen zu ergreifen. Deshalb brauchen wir aus meiner Sicht keine gesetzliche Regelung, sondern die Eigenverantwortung des Bürgers. Danke schön.

(Beifall CDU)

Gestatten Sie jetzt die Anfrage des Abgeordneten Adams?

Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Kollege Scherer, mir geht es um eine Klarstellung, Sie haben im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Einsparung von CO2 auf die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwiesen und gesagt, wenn es um Ihr Ziel geht, dann wären wir bereit, neue Gesetze zu machen. Ich bestätige Ihnen zunächst, dass es unser Ziel ist, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, möchte aber fragen: Sind wir uns nicht einig darüber, dass es das Ziel des gesamten Hauses und der Landesregierung sein sollte oder auch eigentlich sein muss, Klimaschutz aktiv anzugehen und CO2 zu sparen, somit die Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Forderung des ganzen Hauses ist.

Da sind wir uns zunächst einmal sehr einig, dass es sicher eine Forderung des ganzen Hauses ist. Das habe ich eingangs meiner Rede auch gesagt. Die Frage ist nur, wie man so etwas umsetzt, und da bin ich der Meinung, man muss den Bürger nicht per Gesetz zwingen, der hat genug Eigenverantwortung, das zu tun.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Heinz Untermann.