Protocol of the Session on February 24, 2011

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Es geht um das Problem.)

Aber ich denke, darauf kommen wir im TOP 4 b zu sprechen. Jetzt lassen Sie mich eines zu TOP 4 a sagen und lassen Sie mich einfach mal Danke sagen. Zu Zeiten schlechter Haushaltsführung haben wir unsere Zielstellung mit den Kollegen von der CDU aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das hat mit dem Haushalt nichts zu tun.)

Ich darf - Frau Präsidentin, Sie erlauben es - zitieren: „Die Stiftung Naturschutz Thüringen ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Naturschutzziele des Landes. Die Koalitionspartner sind sich in dem Ziel einig, das Kapital der Stiftung Naturschutz deutlich aufzustocken.“ Das haben wir vereinbart. Das haben wir gemacht. So haben wir gehandelt. Danke diesbezüglich noch mal an das Ministerium. Es ist nicht einfach zu Zeiten knapper Kassen 3 Mio. € in eine Stiftung zu stecken.

Frau Wolf, lassen Sie mich eine Bemerkung machen. Sie haben gesagt, die Stiftung braucht mehr Geld. Ja, braucht sie. Ich freue mich auf Ihren Antrag in der Haushaltsdebatte, das Stiftungskapital weiter zu erhöhen. Sie werden mit mir, dem Kollegen Primas und dem Minister Reinholz hier massive Partner haben, die mit Ihnen an der Seite kämpfen und arbeiten, damit wir dieses Ziel gemeinsam umsetzen. Ja, und es ist ein richtiges Ziel. Frau Wolf, zum Thema Stiftung, das ist richtig, da sollten wir uns mal generell vielleicht beim Kaffee unterhalten, warum Stiftungen besser arbeiten, flexibler sind als Ministerien.

(Unruhe DIE LINKE)

Diese Stiftung ist sehr wohl ein taugliches Instrument, unsere Naturschutzziele umzusetzen. Sie ha

ben es richtig erwähnt. Ich denke, ich brauche nicht sagen, was Sie alle auch gesagt haben, inhaltlich fachlich ist es richtig.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Dann sollten wir alle Ministerien abschaffen.)

Wichtig ist mir hier vor allem, noch einmal ganz klar zu erwähnen, wir setzen hier Naturschutzziele mit unserer Stiftung um. Wir haben es geschafft, und das ist mir auch noch einmal ganz wichtig, ich weiß nicht, wie Sie nicht in einer Stiftung Bundesflächen hätten übertragen können. Das Thema „Grünes Band“ ist auch ein Antrag in diesem Plenum. Wir haben es geschafft, 3.800 ha Bundesflächen in das Eigentum dieser Stiftung zu übertragen und haben damit einen Grundstock gelegt, um dieses Naturdokument hier zu schützen. Ich denke, das ist wichtig und richtig.

Ich beantrage wie mein Kollege Primas die zweite Lesung dieses Gesetzes am morgigen Tag, weil es ist wichtig, diese Anpassungen, die mehrfach erwähnt worden sind, im Gesetz zu verankern, damit die Stiftung rechtlich, sachlich, fachlich, qualifiziert aufgestellt ist und sofort mit den wichtigen Arbeiten beginnen kann. Deswegen bitte ich um Zustimmung und die zweite Lesung am morgigen Tag. Noch einmal expliziten Dank an das Ministerium für die Erhöhung des Stiftungskapitals.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich sehe die Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Dr. Augsten. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es kann ja sein, dass ich undeutlich spreche, aber man sollte voraussetzen, dass man lesen kann. Herr Primas, ich weiß nicht, wenn ich mehrmals mich bedanke bei der Stiftung für die geleistete Arbeit, was da unmissverständlich oder nebulös ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das war ein Dank, daran gibt es gar nichts zu deuten. Frau Mühlbauer, dass Sie jetzt den Antrag der LINKEN hernehmen, um Ihr Unverständnis zum Ausdruck zu bringen, dass wir diesen Entschließungsantrag gestellt haben, dann lesen Sie doch bitte noch einmal den Satz, der unten steht. Da steht nämlich drin, dass genau diese beiden Anträge, der Gesetzentwurf der Landesregierung und der Gesetzentwurf der LINKEN, uns dazu bewegt haben, diesen Entschließungsantrag zu bringen, genau diese beiden Anträge. Ich weiß nicht, was auch an dieser Stelle unmissverständlich ist.

(Abg. Mühlbauer)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine Damen und Herren, zu Herrn Primas noch einmal. Sie waren ja noch nicht in der Opposition, das kann ja noch werden.

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Primas, können Sie sich vorstellen, dass, wenn wir das Ministerium anrufen und fragen, wie weit seid ihr denn mit dem Gesetzentwurf des Naturschutzgesetzes, wir nicht die Auskunft bekommen, die Sie vielleicht bekommen? Können Sie sich vorstellen, dass da die Wege, die Sie zwischen Ihrer Fraktion und dem Ministerium haben, viel kürzer sind als das, was wir versuchen?

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Ich bin mir da manchmal nicht so sicher.)

Wenn Sie die Kleine Anfrage vorliegen haben, die im Übrigen mehr Papier verschwendet hat als der Entschließungsantrag, dafür haben wir nämlich zwei Seiten gebraucht,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

deswegen haben wir den Entschließungsantrag gestellt und keine Kleine Anfrage, damit wir Papier sparen, wenn Sie dann sehen, dass die Antworten kürzer sind als die Fragen, die gestellt wurden, da müssen wir uns über Qualität von Antworten auf Kleine Anfragen nicht unterhalten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Insofern ist es doch völlig in Ordnung, wenn der Minister heute hier Rede und Antwort steht und sagt, wir sind auf einem guten Weg, dann hat dieser Entschließungsantrag genau den Sinn erfüllt, den wir damit beabsichtigt haben. Aber die Gefahr, dass er hier erklärt, warum der Gesetzentwurf gut ist und dann kein Wort darüber verliert und nicht auf das vorbereitet ist, was wir im Entschließungsantrag einfordern, die besteht nun einmal. Das erleben wir gerade bei den Mündlichen Anfragen. Insofern, meine Damen und Herren und vor allem Herr Kollege Primas, lassen wir uns auch nicht die parlamentarische Kompetenz absprechen. Das, was wir hier erledigen dürfen, das werden wir auch tun. Wir bleiben dabei, wir erwarten heute ein Wort vom Minister, wie es mit dem Stand der Novellierung aussieht. Denn, Frau Mühlbauer, die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes steht nicht auf der Tagesordnung, sondern ein einziger Paragraph. Wir wollen wissen, wie sieht es mit der Novellierung des Gesamtgesetzes aus. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe das nicht. Das Wort hat Herr Minister Reinholz für die Regierung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Stiftung Naturschutz besteht nun schon seit 1995. Seit ihrer Errichtung hat sich ihr Tätigkeitsfeld wesentlich erweitert. Die im Gesetz für Natur und Landschaft als Stiftungszweck festgelegten Aufgaben, wie z. B. die Förderung und Durchführung von Pflege- von Entwicklungsmaßnahmen und die Förderung von Forschungsprojekten und Maßnahmen zur Aufklärung und Weiterbildung im Bereich des Naturschutzes bilden nicht mehr allein das Kerngeschäft der Stiftung. So kam zum Beispiel im Jahr 2006 durch die Änderung des Gesetzes für Natur und Landschaft die Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe hinzu, die zur Verbesserung von Natur und Landschaft einzusetzen ist. Im Ergebnis der Behördenstrukturreform wurde unter anderem die naturschutzfachliche Betreuung der 1.400 ha landeseigener Naturschutzflächen in die Obhut der Stiftung gegeben. Nicht zuletzt eröffnete sich eine neue, wichtige und auch arbeitsträchtige Aufgabe mit den Flächen des Grünen Bandes. Für die 3.900 ha Bundesfläche im Grünen Band war von Anfang an die Stiftung als Eigentümerin vorgesehen. Der Bund hat mit der Übertragung der Flächen die Pflicht zur Erhaltung und Weiterentwicklung dieses einzigartigen Naturraums als Bestandteil des nationalen Naturerbes und des länderübergreifenden Biotopverbundes verknüpft. Diese Pflicht wurde ebenfalls der Stiftung auferlegt.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass der Freistaat den Tätigkeitsbereich der Stiftung erheblich erweitert hat. Die anfallenden Aufgaben wurden bis zum April 2008 allein vom Stiftungsrat, bestehend aus sieben ehrenamtlichen Mitgliedern und einem Vorstand, der sich aus drei nebenamtlichen Mitgliedern zusammensetzt, bewältigt. Mit der Auflösung der Staatlichen Umweltämter zum 1. Mai 2008 ergab sich, Frau Wolf, die Möglichkeit, bei der TLUG eine Geschäftsstelle mit fachlich qualifiziertem Personal einzurichten. Neben der Nutzung der personellen und sachlichen Ressourcen der TLUG sind dadurch natürlich auch fachliche Synergieeffekte zu verzeichnen.

Mit dem vorliegenden Entwurf wird die Geschäftsstelle der Stiftung in § 38 des Gesetzes für Natur und Landschaft verankert. Damit wird diese Konstruktion transparent und erfüllt die Grundzüge der Haushaltsklarheit und der Haushaltswahrheit. Der Entwurf wurde nach dem Modell der Gutachterausschüsse nach § 199 Baugesetzbuch und der Regio

(Abg. Dr. Augsten)

nalen Planungsgemeinschaften nach § 3 Thüringer Landesplanungsgesetz aufgestellt. Im Beteiligungsverfahren der Verbände wurden keinerlei Einwände gegen den Entwurf vorgebracht.

Ergänzend, meine Damen und Herren, möchte ich noch die Frage des Abgeordneten Kummer aus der gestrigen Fragestunde beantworten, in welcher Höhe Ausgleichsabgabenzahlungen an die Stiftung seit 2006 geflossen sind. Nach den mir vorliegenden Zahlen sind im Jahr 2006 2.035.080,64 € geflossen, im Jahr 2007 71.279,35 €, im Jahr 2008 95.773,25 € und im Jahr 2009 77.570,50 € einschließlich Zinsen auf die jeweils noch nicht verausgabten und angelegten Ausgleichsabgaben. Für 2010 liegen mir noch keine Zahlen vor. Dies macht insgesamt rund 2,8 Mio. €, wobei deutlich wird, dass die Zuflüsse in 2007 und den Folgejahren deutlich unter dem Höchstwert von 2006 blieben.

Ich bitte deshalb um eine zweite Lesung morgen und um die Zustimmung zum Gesetzentwurf.

Ich möchte an der Stelle noch ganz kurz auf den Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehen. Herr Dr. Augsten, das, was Kollege Primas gesagt hat, entspricht den Tatsachen. Der Referentenentwurf ist auf dem Weg zur Hausleitung. Ich habe eben dazu noch einmal telefoniert. Wir werden es noch in diesem Jahr, also in Kürze, in das normale Gesetzgebungsverfahren bringen Kabinett, Landtag, etc. Ich bin mir ganz sicher, dass damit letztendlich auch dem Genüge getan wird, was Sie mit Ihrem Entschließungsantrag erreichen wollen. Lassen Sie mich an der Stelle noch eines sagen: Sie können mich jederzeit anrufen,

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich komme darauf zurück.)

genauso wie das der Kollege Primas kann und auch tut. Wir waren gerade erst zusammen auf der BioFach, da hätte ein Wort genügt und wir hätten das klären können. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Zu Wort gemeldet hat sich für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Tilo Kummer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, dass zwei Fraktionen hier im Haus Landtagseinfluss und Landtagskontrolle stören. Normalerweise wird eine Stiftung nach dem Thüringer Stiftungsgesetz mit einem eigenen Gesetz gegründet. Das war 1995 noch nicht so. Die Stiftung Naturschutz ist älter. Es gibt hier kein Gründungsgesetz, um diese Stiftung ins Leben zu rufen. Das wurde ein Stück weit geheilt

mit dem Naturschutzgesetz, in dem dann die Stiftung im Naturschutzgesetz Eingang gefunden hat und ihre Aufgaben beschrieben worden sind. Die Frage der Kontrolle dieser Stiftung ist jedoch bisher nicht ausreichend geregelt, wie es den Regelungen des Stiftungsgesetzes entsprechen würde.

Nun hat der Minister dankenswerterweise die Zahlen vorgetragen, was aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an die Stiftung geflossen ist - 2,8 Mio. €. Wir werden in den nächsten Jahren bei klammem Landeshaushalt z.B. bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hier im Haushalt um jeden Euro streiten. Dass Gelder in der Stiftung für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verwendet werden, das wissen wir nicht, in welchem Umfang wissen wir nicht, aber es ist ja vielleicht für uns bei den Haushaltsberatungen auch wichtig. Deshalb wäre mir, wenn wir denn schon bei diesem Konstrukt einer Stiftung bleiben, die eine tolle Arbeit macht Frau Mühlbauer hat vorhin gesagt, eine Stiftung macht eine bessere Arbeit als das Land, ist bloß komisch, dass dann das Land die Arbeit für die Stiftung kostenlos macht, das beißt sich irgendwo -,

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Die ist vom Land gestiftet.)

wenigstens wichtig, wenn wir mindestens einmal jährlich die Klarheit hätten, wie viele Gelder hat die Stiftung und setzt sie in welchen Bereichen ein, damit wir es bei der Haushaltsberatung berücksichtigen könnten. Ein entsprechender Kontrollmechanismus wäre hier einzuführen, das würde uns allen guttun. Deshalb lassen Sie uns doch im Ausschuss bitte noch einmal darüber reden, wie wir eine solche Kontrollmöglichkeit verankern können, wie wir das Fehlen eines Errichtungsgesetzes für diese Stiftung noch ein Stück weit heilen können. Das wäre dienlich, das wäre hilfreich und deshalb meine Bitte um Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, dann schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, als Erstes zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Es wurde von mehreren Fraktionen die Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz beantragt. Wer für diese Überweisung des Gesetzentwurfs ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe die Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Wer ist gegen die Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz? Ich sehe Ablehnung bei der SPD

(Minister Reinholz)

und der CDU-Fraktion. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist die Überweisung abgelehnt.