Protocol of the Session on January 26, 2011

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: … nicht Ka- chelmann.)

dann kann man ohne Weiteres als Kommune entscheiden, ich lasse den Schnee liegen, räume ihn nicht, sorge für eine feste Schneedecke und dafür, dass auf dieser Schneedecke angemessen gefahren werden kann, ich spare eine Menge Salz, und wir wissen aus den nordeuropäischen Ländern, dann gehen sogar die Unfälle zurück. Denn schwarze Straßen suggerieren Sicherheit, die nicht da ist. Schwarze Straßen können nämlich sehr glatt sein, wenn das Eis wiederkommt, weil die Temperaturen zu niedrig sind und das Salz dann auch nicht mehr hilft, das wissen wir alle.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die zweite Variante könnte dann sein, dass wir uns mal klar darüber werden, dass u.a. auch die Menge, die wir berücksichtigen müssen, eine Rolle spielt. Die Landes- und Kommunalstraßen müssten im Verhältnis von Straßenneubau und Straßensanierung völlig neu durchdacht werden, Stichwort: Gut gewartete Straßen im Sommer erleiden im Winter auch weniger Schäden. Wir jammern hier immer darüber, dass wir nicht genügend Straßeninstandhaltungsmittel haben. Das liegt u.a. daran, dass wir sehr viel Geld in Straßenneubau stecken. Das hören Sie nicht gern, die Debatte hatten wir heute Morgen schon, es stimmt aber trotzdem. Verteilen Sie das Geld endlich in die Erhaltung der Substanz um und dann werden Sie erleben, dass diese Winter nicht so viele Schäden anrichten. Immer dieses Flickwerk, weil die Kommunen kein Geld mehr haben, weil sie ihre Ortsumgehungen mitfinanzieren müssen, wenigstens in den Kreuzungsbereichen, es ist ja alles nicht wahr, wenn Sie behaupten, das bekommen sie geschenkt, das ist doch einer der Gründe dafür, warum die Gemeinden nicht mehr genug Geld haben für ihre Flickwerke. Das wäre das zweite Thema.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das dritte Thema wäre, und da bin ich dann beim Bundesrat angekommen, das Land sollte sich natürlich bundesweit dafür einsetzen, die Straßenzerstörung durch überhöhte Lasten von Lkws zu verringern. Stichwort: Ablehnung der Gigaliner, mehr Güterverkehr auf die Schiene. Was nicht kaputtgefahren wird, muss auch nicht repariert werden. Das ist normalerweise ein Standard, den wir als GRÜNE seit Ewigkeiten in der Abfallwirtschaft vor uns hergetragen haben, den Sie kennen. Ich will es mal so nennen, zuerst Schäden vermeiden, dann Schäden verringern und erst am Schluss Schäden reparieren müssen - wenn wir da rangehen, dann kann man auch Geld aus dem Landeshaushalt dafür einsetzen. Aber was Sie hier tun, ist meiner Ansicht nach nur dafür geeignet, dass wir uns in den Ausschüssen noch ein bisschen darüber unterhalten, aber wir werden niemals auf diese Art und Weise auch noch den Finanzhaushalt des Landes kaputtmachen. Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung hat jetzt das Wort Finanzminister Dr. Voß.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Der Innenminister sagt nichts?)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist zu diesem Antrag schon viel diskutiert und vorgebracht worden, ein paar Aspekte lassen Sie mich hinzufügen.

Herr Kuschel, das ist einmal die Deckung, die Sie hier heranziehen wollen für die 25 Mio. € Mehrausgaben. Das ist ja schön, wenn Sie sagen, wir sollten die Gelder der Zentralen Bußgeldstelle dafür verwenden, aber ich muss Sie schon darauf aufmerksam machen, dass genau die 25 Mio. €, insgesamt sind es ja 30 Mio. €, die dort eingestellt sind, notwendig waren, um den Haushalt auszufinanzieren.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Da nehmen wir die Zinsersparnis.)

Na bitte, wenn ich jetzt die 30 Mio. € nehme, breche ich raus, dann habe ich eine Deckungslücke im Gesamthaushalt und das ist doch Trickserei, das ist doch nichts anderes als Trickserei, das ist doch keine seriöse Deckungsquelle, die Sie hier anbieten.

(Beifall CDU, FDP)

Der nächste Aspekt sind die Zinsen, das bleibt auch ein bisschen bei Ihnen im Nebel stecken. Wie viel Zinsersparnis stellen Sie sich vor? Das führt mich dann schon zur Thüringer Verfassung, die in Artikel 99 Abs. 3 Satz 2 auch dem Parlament mit

aufgibt, dass Mehrausgaben und Mindereinnahmen nur beschlossen werden dürfen - das ist eine sehr strenge Regelung -, wenn genügend Deckung da ist. Wenn Sie den Deckungsbeweis nicht antreten, Herr Kuschel, dann tut es mir schon leid, Ihr Antrag oder Ihr Gesetzentwurf, wenn wir ihn so beschließen wollten, auch wenn dafür Sympathie da wäre, verstößt schlichtweg gegen die Verfassung. Dann können wir diesen Gesetzentwurf gar nicht beschließen, weil er gegen Artikel 99 verstößt, das ist nun mal so.

(Beifall FDP)

Gehen wir einmal sachlich auf die Frage des Winterdienstes ein. Es ist mehrmals hier zur Sprache gekommen, dass er eigentlich im FAG, also im Kommunalen Finanzausgleichsgesetz, damals bei der Ermittlung des Bedarfs berücksichtigt worden ist. Hier sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung - etwa 107 sind quantifiziert worden, und zwar im Jahr 2006 auf der Basis der kommunalen Werte von 2003 bis 2005. In der Begründung - also nicht im Text - steht, er sei nicht berücksichtigt, das ist ebenfalls schlichtweg falsch.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: 20 Mio. € sind zu wenig.)

Nein, es spielt keine Rolle, er ist berücksichtigt worden, er ist quantifiziert worden und er hat Eingang gefunden in die Bemessung. In der Begründung schreiben Sie aber, es wäre nicht so der Fall. Das ist also falsch, Entschuldigung.

Jetzt wird die Kommunale Finanzausgleichsmasse - und die ist ja fortgeschrieben worden, Herr Kuschel - mit einem Preisfaktor von etwa 1,5. Frau Lehmann sagte es schon, es sind jetzt etwa 22 Mio. € für diesen Zweck eingestellt. Das ist ja nicht der gesamte Kommunale Finanzausgleich und hier möchte ich mich meinem Vorredner irgendwie doch anschließen, Ihr Appell an die kommunale Selbstverwaltung ist vollkommen richtig. Wir dürfen jetzt nicht die 20 Mio. € im Auge haben und uns auf sie fixieren, wir geben 2,6 Mrd. € als angemessene Finanzmasse und weitgehend zur freien Verfügung in den kommunalen Bereich. Sie wollen die Dinge binden.

(Beifall CDU)

Das ist das Gegenteil von kommunaler Selbstverwaltung, was Sie hier wollen, aber weitgehend muss man es frei runtergeben. Ergo haben auch die Kommunen die Möglichkeit, im Rahmen dieser Finanzmasse Prioritäten zu bilden. Dass es jedes Jahr mal einen Winter gibt, das sollte uns auch nicht allzu sehr überraschen. Dass der Winter auch mal hart sein kann und dass er mal mild sein kann, das sollte uns auch nicht überraschen. Es ist ja schon gesagt worden, die Kommunen geben in milden Wintern auch kein Geld zurück. Es sollte schon möglich sein, im Rahmen dieser Schlüsselzuwei

(Abg. Meyer)

sung, im Rahmen dieser allgemeinen Deckungsmittel Prioritäten zu treffen in dieser Situation. Zugegebenermaßen haben wir dieses Jahr einen harten Winter, zugegebenermaßen sind sicherlich hier auch Aufwendungen entstanden, die sonst im Durchschnitt so nicht da sind, aber die Finanzmasse sollte ausreichen. Sie haben von Überschuss geredet, Sie haben die vergangenen Jahre zusammengezogen. Ich sage Ihnen jetzt einmal eine aktuelle Zahl, nämlich das Kassenergebnis zum 30.09.2010 führt ebenfalls zu einem Überschuss von rund 35 Mio. €, das heißt also, das ist mehr als Sie eigentlich fordern. So müsste es auch möglich sein, mit dieser Situation fertig zu werden im gut verstandenen selbstverwalterischen Sinne. Ich bin auch sicher, dass die Kommunen damit klarkommen. Recht herzlichen Dank. Den Gesetzentwurf würde ich ablehnen.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Finanzminister. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hey von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Ressortwechsel - Herr Kuschel, ist vorhin schon darauf eingegangen - haben wir heute auch eine ganz neue Zuständigkeit, wenn es um die Ausfinanzierung kommunaler Belange geht, und haben deswegen heute zum ersten Mal einen Antrag im Plenum mit einem neuen Ansprechpartner. Wir wissen, dass der Bereich der Kommunalfinanzierung an den Finanzminister gewechselt ist.

An dieser Stelle also noch einmal, Herr Dr. Voß, herzlichen Glückwunsch zu dieser neuen Aufgabe voll abwechslungsreicher Unterhaltung und spannender Kurzweil.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: War das wirklich ernst gemeint?)

Ja, das ist wirklich spannend. Der Gesetzentwurf der LINKEN geht davon aus, wenn wir die Diskussion jetzt verfolgt haben, dass der reale Finanzbedarf der Gemeinden höher ist als die zugewiesenen Mittel für diesen einen Zweck, über den wir jetzt gerade diskutieren. Ich habe zunächst einmal eine Anmerkung. Herr Kuschel, wenn ich einmal Ihren Gesetzentwurf anschaue, da gibt es diesen Abschnitt A. Problem- und Regelungsbedürfnis, Sie haben im letzten Satz ausgeführt, ich zitiere mal mit Verlaub: „Die Gemeinden sind aufgrund ihrer krisenhaften Haushaltslagen kaum in der Lage, ihre eigenen Aufgaben zu erfüllen; hierunter fällt auch die Belastung durch den Winterdienst.“ Wenn ich dieser Argumentation folge, insbesondere dem ersten Teil des Satzes: „Die Gemeinden sind aufgrund ihrer

krisenhaften Haushaltslage kaum in der Lage, ihre eigenen Aufgaben zu erfüllen;“ dann, denke ich, haben wir viele Neuregelungen im Finanzausgleichsgesetz noch vor uns, dann müssten wir nicht über den Winterdienst sprechen. Das ist also zunächst erst einmal das, was mir so aufgefallen ist. Ich weiß um die Intention, es geht um diese 25 Mio. € zusätzlich. Aber ich habe noch eine zweite Anmerkung, die mir aufgefallen ist, als ich den Gesetzentwurf las, Sie haben angeführt, dass die Kosten für diese 25 Mio. €, die hier aufgeführt wurden, ungefähr den Einnahmen der Zentralen Bußgeldstelle in Artern entsprechen. Das steht unten unter Abschnitt D. Kosten, da haben Sie das ausgeführt. Ich habe jetzt lange überlegt, weshalb Sie diesen Vergleich hier angeführt haben. Ich habe dann neugierig weitergelesen, ob denn irgendwann einmal die Verbindung zwischen der Zentralen Bußgeldstelle und dem Winterdienst noch einmal hergestellt wird. Das war aber nicht der Fall. Ich denke, man könnte sogar so weit gehen, dass man als Argumentationshilfe, wenn auch nicht ganz ernst gemeint, sagt, je schlechter der Winterdienst ist, umso langsamer müssen Autofahrer fahren. Wenn Autofahrer nicht schnell fahren, dann wären sie kein Fall für die Zentrale Bußgeldstelle. Also sollte der Freistaat Thüringen ja eigentlich an einem guten Winterdienst interessiert sein, weil sonst die Einnahmen in Artern ausbleiben. Aber das war, wie gesagt, mehr oder minder scherzhaft.

(Heiterkeit und Beifall CDU, SPD, FDP)

Was wir wissen, meine Damen und Herren, ist, dass dieser Winter sehr hart war, vielleicht sogar noch ist. Ich habe keine Glaskugel, um reinschauen zu können, wie das Wetter in den nächsten Wochen wird, und die Kosten für den Winterdienst sind zweifellos sehr hoch gewesen, das waren sie im letzten Winter auch schon, also in 2009/2010. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass hier ein Regulierungsbedarf vermutet wird. Wenn wir wissen, dass die Winter 2009/2010 und 2010/2011 wesentlich teurer sind als vielleicht die zuvor, da hatten wir ja relativ milde Witterungszustände, dann bin ich schon dafür, dass wir diesen Gesetzentwurf nicht sofort ablehnen, sondern ihn im Ausschuss so beraten, dass wir vielleicht darüber nachdenken, ob man die Kosten für den Winterdienst unter Zugrundelegung der letzten schneereichen Jahre neu ermittelt. Das ist ja ohnehin beim Finanzausgleichsgesetz immer eine Art der Fortschreibung, Herr Dr. Voß ist schon darauf eingegangen. Wenn wir sagen, wir bilden ein Mittel aus den - ich sage jetzt einmal so vor mich hin - letzten drei Jahren, so dass wir einen neuen Ansatz bekommen, das wäre vielleicht ein Weg. Ich habe ansonsten, Herr Kuschel, auch große Bedenken bei Ihrem Deckungsvorschlag, den Sie im Gesetzentwurf angeben, darauf sind ja meine Vorredner hier schon eingegangen, ich möchte da jetzt nicht noch weiter dazu

(Minister Dr. Voß)

ausführen. Es könnte den Kommunen helfen, ich habe das ja eben schon gesagt, wenn wir über diese Bemessungsgrundlage und über dieses Jahresmittel der letzten drei Jahre einmal nachdenken nur Vorsicht, das ist hier auch schon mit angesprochen worden, es ist ja möglich, dass die kommenden drei Winter wieder mild werden. Das weiß kein Mensch. Dann wäre es in der Regel auch möglich, dass wir dann wieder über eine Neujustierung des Finanzausgleichsgesetzes nachdenken müssten. Das sind alles Dinge, ich bin der Meinung, darüber sollten wir im Ausschuss diskutieren, ohne dass ich Ihnen gleich in Aussicht stelle, dass dieser Gesetzentwurf dann zustimmungsfähig wäre. Aber zumindest darüber nachzudenken, wie man in einem mehr oder minder atmenden Finanzausgleichsgesetz den Kommunen eventuell mehr Mittel zur Verfügung stellen könnte, das sollten wir schon tun. In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion, federführend, um das noch einmal zu sagen, im Haushalts- und Finanzausschuss. Ich bin eingangs darauf eingegangen, das ist nun einmal so. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Bergner von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ein Wort vorweg an den Herrn Kollegen Hey. Vielen Dank für die Gesprächsbereitschaft, die Sie zu diesem Thema angekündigt haben.

(Beifall DIE LINKE)

Kollege Kuschel, ich hätte es begrüßt, wenn Sie gerade bei diesem wichtigen Thema nicht mit so parteipolitischer Polemik angefangen hätten, denn ich bin schon der Meinung, wir sollten uns hier über die Sache unterhalten und nicht über diese Dinge, die Sie da gebracht haben. Wenn hier jemand reihenweise Kommunen abschaffen will, dann sind Sie das, Herr Kollege Kuschel.

(Beifall FDP)

Es ist aber dennoch gut, dass wir diese Problematik der massiven Kostensteigerungen im Winterdienst hier thematisieren. Es sind in der Tat ernste Sorgen, die nicht nur auf das Land, sondern auch auf die Kommunen zurzeit zugekommen sind. Wenn um das einmal aus meiner Region schildern zu dürfen - etwa die Ostthüringer Zeitung von der Doppelstadt Zeulenroda-Triebes berichtet, dass im Jahr 2010 365.400 € für den Winterdienst veranschlagt worden waren - und das ist für so eine doch relativ kleine Stadt wie Zeulenroda-Triebes schon viel

und nun weitere 50.000 € angefallen sind, dann ist das eben kein Pappenstiel. Dann ist das durchaus Anlass, sich darüber zu unterhalten, ob nicht mit dem Finanzausgleichsgesetz einige Justierungen nicht so hinhauen, wie es versprochen worden ist, und ob nicht mit dem einen oder anderen Rechentrick Dinge gelaufen sind, die den Kommunen nur abträglich sein können.

Wenn das Verkehrsministerium in der Südthüringer Zeitung vom 21.12.2010 erklärt, dass die Steigerung der Winterdienstkosten von 10,9 Mio. € in 2002/2003 auf 20,7 Mio. € in 2010 auf die unterschiedlich langen und strengen Winter zurückzuführen sind, dann ist das sicherlich zu kurz gesprungen und nur die halbe Wahrheit, meine Damen und Herren,

(Beifall FDP)

sondern es ist ein Zeichen für steigende Kosten, die gerade bei den Kommunen hängenbleiben. Der Anspruch auf eine bedarfsgerechte Finanzausstattung ist keine Verfügungsmasse, ist nicht nur Ermessensfrage, sondern er leitet sich aus Artikel 93 der Thüringer Verfassung ab - auch das ist ein Fakt. Insofern plädieren wir bei allen inhaltlichen Kritiken an dem vorliegenden Entwurf dafür, dass er sachlich im Ausschuss oder in den Ausschüssen diskutiert wird. Ich beantrage auch namens meiner Fraktion - und das wird Sie nicht wundern - die Überweisung an den Innenausschuss. Dort ist auf jeden Fall darüber zu beraten, wie bedarfsgerechte Ausstattung auszusehen hat, zumal die zur Verfügung gestellten Mittel nicht der tatsächlichen Belastung der Kommunen entsprechen. Allerdings sollten wir dabei auch daran denken, dass der Winter noch nicht zu Ende ist und dass wir heute auch noch keine abschließende Beurteilung treffen können.

Wir sollten aber auch nicht nur beraten, wie viel Geld notwendig ist, sondern - und das ist der wesentliche Punkt, der uns auch in der Auffassung zu Ihnen unterscheidet - wir sollten auch darüber beraten, wo es hergenommen werden soll. Denn das, meine Damen und Herren, ist eine Frage von haushaltspolitischer Seriosität.

Diskutieren, meine Damen und Herren, müssen wir aber auch darüber, dass kein Blankoscheck ausgestellt wird und in - ich will es einmal so ausdrücken finanzpolitisch nicht immer sorgfältig arbeitenden Kommunen - und das gibt es und das sage ich bewusst auch als Kommunalpolitiker - das Geld nicht woanders eingesetzt wird. Ich darf das einmal aus der Erfahrung in den vergangen Wochen und Monaten gerade hier in der Landeshauptstadt sagen, dass ich da schon nicht immer den Eindruck hatte, dass das im Haushalt eingestellte Geld auch tatsächlich für den Winterdienst eingesetzt worden ist.

(Beifall FDP)

(Abg. Hey)