Da können Sie die gesetzliche Quotenbrechstange noch so ansetzen, das funktioniert nicht. Nur, damit ich nicht missverstanden werde; ich plädiere an dieser Stelle nicht gegen mehr Frauen in politischer Verantwortung - ganz im Gegenteil. Zweifellos erkenne ich die Unterrepräsentanz der Frauen in der politischen Arbeit durchaus als Problem. Es ist jedoch kein Problem der Diskriminierung, wie Sie uns das hier darstellen wollen.
dass in der Praxis mehr Frauen Mandatsträgerinnen werden, bin ich gegen einen zahnlosen Papiertiger, der in seiner Wirkung allenfalls Symbolcharakter hervorruft.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das hätten Sie aber auf dem CSU-Parteitag nicht sagen dürfen.)
Vielmehr gilt es doch, Frauen in einer größeren Zahl überhaupt erst einmal dazu zu begeistern, sich politisch zu engagieren. Hier müssen doch entsprechende Konzepte und Ansätze gefunden werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine gesetzlich verankerte Quotenregelung, völlig gleich, um welche Quote es sich handelt, verstößt gegen nahezu jeden verfassungsmäßigen Grundsatz, der in einem freiheitlich-demokratischen Staat in Bezug auf Wahlen existiert.
Sie verlassen hier bedenken- und gedankenlos den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und rühren an einem Grundpfeiler des Verfassungsstaats.
Selbst wenn ich Ihnen - und das tue ich hier selbstverständlich - den allerbesten Willen in Bezug auf Ihren Antrag unterstelle, so muss ich mich schon an dieser Stelle fragen, wie kann es sein, dass Parlamentariern eines demokratischen Parlaments nicht die Haare zu Berge stehen bei dem Gedanken daran, eine allgemeine, freie und gleiche Wahl gesetzlich zu reglementieren. In diesem Sinne - und hier schließt sich der Kreis - kann ich Sie nur auffordern, helfen Sie zukünftig lieber mit, die politische Bildung, das Demokratieverständnis und die Bereitschaft zum politischen Engagement in diesem Land zu fördern. Damit erreichen Sie eine wirkliche Frauenquote und verhindern obendrein in Zukunft widersprüchliche Anträge, die gedankenlos grunddemokratische Werte beschneiden wollen.
Vor allem nämlich kann ich Sie nur warnen, einen Irrweg zu beschreiten, der dem Missbrauch des Wahlrechts für sachfremde Zwecke Tür und Tor öffnet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Antrag ist aus unserer Sicht weder für die Frauen in Thüringen noch für die Demokratie förderlich und da die Landesregierung unter Punkt I den Sofortbericht gegeben hat, lehnen wir hiermit Punkt II Ihres Antrags ab.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Auseinandersetzung mit meinem Vorredner überlasse ich dann den Frauen. Ich habe hohes Verständnis, wenn das in einer Art und Weise erfolgt, die sonst hier im Parlament vielleicht nicht so üblich ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Innenminister, nach Ihren Aussagen, auch die von Herrn Worm, wenn ich sie bewerte, müsste Frankreich ein äußerst undemokratisches System sein, kurz an der Schwelle des Kommunismus oder was weiß ich, die haben nämlich eine verbindliche Frauenquote im Wahlrecht eingeführt.
Wir sind gut beraten, öfter mal nach Frankreich zu schauen, auch traditionell. Bei anderen Gelegenheiten wird es uns ja immer vorgehalten, dass natürlich ausgehend von der Französischen Revolution das Gemeinwesen in Europa sehr stark französisch geprägt ist. Auch in dieser Frage können wir uns zumindest mit den Erfahrungen der Franzosen beschäftigen. Ich würde davor warnen, das als undemokratisch oder verfassungswidrig oder dergleichen zu bezeichnen.
Politik ist männerdominiert sowohl in der Landespolitik als auch vor allen Dingen in der Kommunalpolitik. Die Tendenz, die wir deutlich verspüren, und das haben Ihre Zahlen eindrucksvoll belegt, auch wenn sie nur, was die kommunale Ebene betrifft, das Jahr 2009 reflektieren, dass der Anteil der Frauen in Ämtern gerade auf kommunaler Ebene stark rückläufig ist. Wenn wir die Wahlen von 1990 bis 2009 im Vergleich sehen, dann ist insbesondere bei kommunalen Wahlbeamten ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen, gerade bei ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten, aber auch bei Mitgliedern in Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagsmitgliedern. Da ist Herrn Worm zuzustimmen, wenn
er formuliert, es finden sich zu wenige Kandidatinnen. Da müssen wir den ersten Ansatz machen, aber da habe ich weder von Ihnen einen Vorschlag gehört und vom Innenminister schon gar nicht.
Es war aber Anliegen unseres Antrags, dass wir wissen wollten, wo sieht denn die Landesregierung Ansätze. Wenn Sie schon sagen, alle Eingriffe in das Wahlrecht wären verfassungsseitig zumindest umstritten, dann hätten Sie zumindest Vorschläge unterbreiten können, wie wir gesellschaftliche Rahmenbedingungen schaffen können, damit sich mehr Frauen für Ämter bewerben. Da haben wir aber das Problem, dass es aufgrund des Wahlrechts nicht die Gewähr gibt, dass die Frauen dann letztlich in Ämter, in Mandate kommen. Da gibt es durchaus Ansätze.
Was wir aber auf kommunaler Ebene feststellen, wenn Sie mal die Sitzungsfolge sehen, die sind eben nicht familienorientiert, wenn Sitzungen im Regelfall in den Abendstunden stattfinden. Ihre einzige auf Frauen orientierte Regelung in der Entschädigungsversorgung, der sogenannte Hausfrauenparagraf, reicht eben nicht aus, in dem Sie regeln, alleinerziehende Frauen bekommen noch mal eine pauschale Stundenentschädigung, um letztlich eine Kinderbetreuung abzusichern in den Abendstunden.
Das reicht offenbar nicht aus. Wir brauchen ganz gezielt Maßnahmen, um Frauen zu motivieren, sich in Politik einzumischen und auch Mandate wahrzunehmen. Da müssen wir zur Kenntnis nehmen, die Landesregierung hat jetzt keinen Beitrag geleistet. Wir werden das tun.
Es soll heute eine Diskussion beginnen, wir wollen noch nicht am Ende sein. Wir werden sowohl im Ausschuss als auch hier im Parlament entsprechende Vorschläge machen. Ich beantrage schon einmal die Überweisung/Weiterberatung an den Innenausschuss und an den Gleichstellungsausschuss. Das ist notwendig, wir wollen ja auch der CDU die Möglichkeit geben, ihre Vorschläge zu unterbreiten. Die haben sie heute sicherlich weggelassen wegen der Zeit.
Von daher haben Sie dann noch einmal die Gelegenheit, Ihr Konzept vorzulegen. Wenn natürlich sowohl der Vertreter der CDU als vor allem auch der Innenminister hier vortragen, dass Eingriffe oder Veränderungen im Wahlrecht verfassungswidrig wären, dann muss ich mich damit noch einmal etwas auseinandersetzen. Das kann nicht so im Raum stehen bleiben, weil DIE LINKE ist eine Partei auf dem Boden des Grundgesetzes und der Verfassung von Thüringen.
Wir wissen natürlich, die Verfassung ist kein starres Instrument. Da gibt es andere Dinge, die sind starr in unserer Gesellschaft.
Herr Kollege Kuschel, geben Sie mir recht, dass über den Haushaltsgesetzgeber die Landesregierung in Form des Innenministeriums alle politischen Parteien zur politischen Bildung finanziert werden, so bei uns zum Beispiel das Bildungswerk der KPV, und genau diese Bildungswerke die originäre Aufgabe haben, genau das zu tun, was Sie hier einfordern?
Ja, zunächst stimme ich Ihnen zu, dass die kommunalpolitische Vereinigung der Parteien durch den Landeshaushalt gefördert werden mit dem Schwerpunkt kommunalpolitische Bildung. Aber es geht ja um gesellschaftliche Rahmenbedingungen, damit erst einmal mehr Frauen sich bewerben und in Mandate kommen. Dann gilt es natürlich, alle, die ein Mandat haben und alle Bürger, auch kommunalpolitisch zu bilden, das bezieht sich nicht nur auf Frauen, auch Männer haben einen ständigen Weiterbildungsbedarf, einfach weil wir hier als Gesetzgeber auch dafür Sorge tragen, indem wir das Kommunalrecht ständig weiterentwickeln. Insofern ist es auch gut, dass die Mittel für die kommunalpolitische Bildung etwas aufgestockt wurden. Das ist aber nicht die Frage.
Ich möchte noch einmal zurückkehren zu dieser verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung, die tatsächlich, darauf hat der Innenminister zu Recht verwiesen, eine lange Auseinandersetzung und auch eine interessante Auseinandersetzung ist. Aber die Auffassung, die der Innenminister hier wiedergegeben hat, ist sehr konservativ geprägt. Das überrascht nicht. Er ist ja auch Mitglied einer konservativen Partei, aber es gibt auch andere verfassungsrechtliche Betrachtungsweisen und die möchte ich gern in die Diskussion einbringen, damit das Spannungsfeld deutlich wird, damit die Öffentlichkeit sich in diese Diskussion einbringen kann. Zum Schluss ist es natürlich immer so, die Mehrheit hier im Landtag hat zu entscheiden. Wenn sich viele Bürger einbringen, wissen wir ja, dass das
Unser Ausgangspunkt als LINKE für die Frage, dass wir durch Regelung im Wahlrecht die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für mehr Gleichberechtigung bei der Besetzung und Wahrnehmung von Mandaten erreichen, ist tatsächlich Artikel 3 Grundgesetz, wo der Verfassungsgeber normiert hat, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft ein Staatsziel ist und dass sogar der Gesetzgeber ermächtigt wird, dort für Personengruppen gesonderte Regelungen zu treffen, gegebenenfalls zulasten anderer. Das ist Ansatz in vielen Bereichen, dass für Frauen gesonderte Bedingungen geschaffen werden, solange die Gleichberechtigung in dieser Gesellschaft noch institutionalisiert werden muss. Uns wäre es lieber, sie würde von allein funktionieren, aber die Rahmenbedingungen in dieser Gesellschaft sind eben nicht so.
Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass es Wahlmodelle gibt, die tatsächlich die Bedenken, die der Innenminister hier geäußert hat, nämlich die Gleichheit des passiven Wahlrechts und das Parteienprivileg aus Artikel 21, berücksichtigen. Ich will nur mal einige solcher Modelle kurz skizzieren. Dabei betonen wir noch mal, dass das einige Vorschläge sind. Es muss nicht der Königsweg sein. Alle anderen Parteien und Fraktionen hier im Haus sind aufgefordert, eigene Modelle und Vorschläge in die Diskussion einzubringen, und dann wird es ja spannend.
Widmen wir uns mal der Landesebene. Da haben wir die Direktwahl von Abgeordneten über die Wahlkreise und wir haben die Listenwahl. Bei den Direktmandaten haben wir natürlich das Problem, es kann zurzeit nur einer gewählt werden. Selbst wenn paritätisch als Bewerber drei Frauen, drei Männer in einem Wahlkreis kandidieren, zum Schluss kann nur einer gewählt werden. Da besteht eben auch die Gefahr, dass dann die Quotierung bei der Mandatswahrnehmung nicht erreicht werden kann. Aber was spricht denn dagegen, die Wahlkreise so aufzustellen, dass es in jedem Wahlkreis zwei Direktbewerber gibt, nämlich weiblich und gemischt. Dann kann der Wähler entscheiden mit jeweils einer Stimme...
Ja, weiblich und gemischt, es können auch zwei Frauen sein. Sie wissen das ja, da brauchen Sie nicht zu lachen, ist halt so. Bei gemischt ist das mehr Mann. Wir legen darauf Wert, dass wir sagen, der Frauenanteil über 50 Prozent, deshalb. Von daher ist damit der Verfassungsgrundsatz der Gleichheit des passiven Wahlrechts gewahrt, denn der Wähler kann zwischen zwei Listen auch bei den Erststimmen entscheiden, also der Wähler bekommt zwei Erststimmen. Bei der Normierung der
Bei den Kommunalwahlen müssen wir unterscheiden zwischen den kommunalen Wahlbeamten und den Vertretungen. Bei den kommunalen Wahlbeamten, wissen wir, kann nur eine Person Bürgermeister sein oder Landrat.
Das ist die Frage, Bodo. Wenn ich einen Germanisten frage, der sagt mir, Bürgermeisterin, das ist die Frau des Bürgermeisters, historisch betrachtet. Wir schreiben das ja immer mit großem I. Sprachlich ist das ja dann kompliziert rüberzubringen.