Forderungsabwehr zu betreiben, Forderungen umzulenken, die Höhe der Verpflichtungen zu prüfen und - das ist das Wesentlichste dabei - mit dem Bund zu verhandeln. Wir sind auch nicht darum bemüht, den Bund um Hilfe zu bitten, sondern wir wollen ihn aus seinen Verpflichtungen heraus in Anspruch nehmen. Fachgutachten und Rechtsgutachten liegen seit Oktober 2010 vor. Wir können aber mit dem Bund erst dann verhandeln, wenn alle Kosten für alle Projekte auch klar sind. Wir haben nämlich nur diesen einen Schuss.
Herr Kummer wird noch zum Thema Rositz sprechen. Ich glaube, hier ist keiner im Raum, der Rositz so gut kennt wie ich.
Sie haben versucht, darzulegen, dass die große Altlast am Teersee schon vor der DDR-Zeit entstanden ist. Das ist völliger Unsinn. Zu Ende des Zweiten Weltkrieges konnten Sie von der Molwitzer Straße aus in den Teersee nach unten hineinschauen. 1990 war inzwischen ein 20 m hoher Damm aufgefüllt worden, um weitere Mengen, viel, viel größere Mengen, als Ende des Zweiten Weltkrieges dort gelegen haben, unterbringen zu können. Sie haben auch angesprochen, warum die LEG den Teersee mit erworben hat; weil es gar keine andere Möglichkeit gab. Es war ein Paket, was die Treuhand verkauft hat, ein Stück Rositz mit Werksgelände, Fichtenhainichen, Wohnungsbausiedlungen, Teersee und viele andere Dinge mehr. Der Gedankengang, den Teersee auszuklammern, der ist mal ganz kurz aufgekommen, ist aber entschieden am Widerstand der Treuhand gescheitert. Wenn man das damals nicht mit gekauft hätte, hätte es auch keine Sanierung gegeben.
Insofern, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Zustimmung zu dem Gesetz, damit wir die Handlungsfreiheit bekommen, mit dem Bund bis 2012 neu zu verhandeln. Herzlichen Dank.
Wir stimmen direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/1754 nach zweiter Beratung ab. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Gegenstimmen kommen aus der Fraktion DIE LINKE und der FDP-Fraktion. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die
Ich bitte, dieses in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Danke schön. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Danke schön. Das ergibt das gleiche Bild. Dieser Gesetzentwurf ist mit Mehrheit angenommen worden. Es gab Gegenstimmen und Enthaltungen.
a) Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/1765 ZWEITE BERATUNG
b) Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/1766 ZWEITE BERATUNG
Ich eröffne die Aussprache. Es erhält als Erster das Wort der Abgeordnete Gumprecht für die Fraktion der CDU.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits in der letzten Sitzung des Landtags hatte ich den Antragstellern einzig ein finanzielles Interesse unterstellt. Ich habe recht behalten; es geht Ihnen nicht um eine zukunftssichere Familienpolitik und da schließe ich bereits den nächsten Antrag, nämlich zur Auflösung der Stiftung FamilienSinn mit ein. Sie wollen nur auflösen und setzen eigentlich keine eigene Familienpolitik entgegen. Sie haben auch mit den Anträgen zum Haushaltsplan bewiesen, dass dies nicht so ist, über die wir gestern abgestimmt haben. Wir erliegen nicht der puren Versuchung, an dieser Stelle rein Geld zu sparen, weil es für Sie eigentlich schwieriger ist, an anderer Stelle Sparmaßnahmen vorzuschlagen.
Nun möchte ich auf ein Thema der Frau Siegesmund von gestern eingehen. Ich frage Sie, Frau Siegesmund, und das im Hinblick auf ihre Mündliche Anfrage, die Sie ja damit verknüpft haben: Kennen Sie eigentlich die Thüringer Verfassung? Ich denke, nein.
Sie haben gestern mit dem Gutachten der Uni Frankfurt gedroht, nach dem das Erziehungsgeld nicht verfassungskonform wäre. Ich hoffe, ich habe Sie so richtig verstanden. Nun darf ich die Thüringer Verfassung zitieren, Frau Präsidentin, denn in Artikel 17 Abs. 2 heißt es: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient Förderung und Entlastung.“
Wenn Sie glauben, in diesem Fall die Verfassung außer Kraft setzen zu können, dann nutzen Sie halt Rechtswege oder andere Wege. Meine Damen und Herren, wir stehen zum Erziehungsgeld, es hilft jungen Familien. Die Argumente wurden bereits umfangreich ausgetauscht. Wir wollen jungen Familien auch materiell helfen. Und ich stehe auch zur Wahlmöglichkeit. Ich habe Vertrauen in die Eltern. Lesen Sie den Bericht von Prof. Opielka und Prof. Winkler, dort können Sie wissenschaftliche Argumente entnehmen.
Ich möchte auch noch auf einen anderen Vorwurf eingehen; unsere Eltern seien nicht in der Lage, mit Geld umzugehen, und würden das Geld den Kindern vorenthalten. Das halte ich für eine enorme Diffamierung, weil ich weiß, dass besonders auch einkommensschwache Eltern mit besonderer Hingabe sich ihren Kindern widmen. Lesen Sie die aktuelle Siedlungsstudie, die darauf eingeht und das Gegenteil beweist. Eltern, speziell Mütter, stecken oft eigene Wünsche zurück.
Ich zitiere, wenn ich darf, Frau Präsidentin: „Besonders bei Kleinkindern ist das eigene Zurückstecken eine Form selbstvertretender Belohnung.“ Über schöne Kleider für das Kind freut man sich mehr, als wenn man sich ein eigenes neues kauft.
(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Gumprecht, in wel- chem Jahrhundert leben Sie, das ist ja un- glaublich.)
Es ist aber auch eine Investition, in Kinder zu investieren. Bevor wir über andere urteilen, ja verurteilen, sollte man sich kundig machen. Eine Vorverurteilung anderer Menschengruppen gehört hoffentlich der Vergangenheit an.
Nun möchte ich noch auf zwei andere Analysen eingehen und hinweisen. Ich konnte dem Allensbacher Archiv nämlich eine Umfrage entnehmen, dass nur ganze 2 Prozent der Befragten das Landeserziehungsgeld ganz abschaffen wollten. Eine zweite, nämlich ganz aktuelle Forsa-Umfrage unter 2.000 Befragten zur Akzeptanz des Betreuungsgeldes in Thüringen zeigt, dass unter den 18- bis 29-Jährigen nämlich 62, unter den 30- bis 44-Jährigen 53 Prozent das Erziehungsgeld sehr gut oder gut finden. Nun schätzen Sie einmal, meine Damen
und Herren von der FDP oder von der LINKEN, wie hoch denn der Anteil Ihrer Wählerklientel an dieser Antwort ist, die das positiv finden. Das sind nämlich bei der FDP immerhin 54 Prozent und bei der LINKEN 51 Prozent, die das Erziehungsgeld gut oder sehr gut finden. Das Ergebnis sollte zum Nachdenken anregen. Ich vertraue den Menschen. Die Bürger haben ein gesundes Maß in der Beurteilung. Sie wollen Verlässlichkeit, wir werden die beiden Gesetze ablehnen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir hatten ja - Herr Gumprecht kommt gleich - nicht einmal im Ausschuss die Gelegenheit, darüber zu diskutieren, weil das Gesetz nicht einmal überwiesen wurde. Wir erzählen uns quasi hier das Gleiche, was wir uns ja schon vor einem Monat im November hier gegenseitig dargeboten haben. Aber es gibt noch mal zwei Sachen, auf die ich vielleicht eingehen möchte.
Herr Gumprecht, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, Sie vertrauen den Eltern, wir müssen den Eltern Gelder zur Verfügung stellen, wir billigen ihnen zu, dass sie mit Geld umgehen können und eben das Landeserziehungsgeld auch sinnvoll einsetzen und uns quasi unterstellen, dass wir durchaus gegen das Landeserziehungsgeld sind, dass wir ein Menschenbild haben, dass Menschen aus ärmeren Schichten mit Geld nicht umgehen können, dann möchte ich Sie doch ganz gern fragen, wie es sich denn mit dem Bildungsgutschein der Bundesarbeitsministerin verhält, die gerade deshalb auf Bildungsgutscheine setzt, weil sie gesagt hat, wir wollen den Regelsatz beispielsweise für Kinder im SGB II, also bei Hartz IV, nicht erhöhen, weil wir befürchten, dass Eltern mit Hartz IV nicht ordentlich mit dem Geld umgehen, sondern weil wir als Staat den Einsatz des Geldes von vornherein lenken möchten. Das widerspricht natürlich der von Ihnen vorgebrachten These und ich möchte durchaus für uns als LINKE sagen, wir sind schon der Meinung, dass die Menschen sehr gut wissen, wie sie mit ihrem, wenn auch wenigen Geld umgehen können, das können Sie uns schon glauben. In diesem Sinne möchten wir natürlich auch dafür werben, jetzt geht es nicht nur um das Erziehungsgeld, sondern in der aktuellen Debatte am 17. Dezember wird auch im Bundesrat über die Änderung des SGB II entschieden, unsere Bitte wäre einfach, dieser Novellierung des SGB II nicht zuzustimmen und erstens höhere Regelsätze einzuführen und zweitens, hier könnte ja auch die Landesregierung
einwirken, ich glaube, Frau Ministerin Taubert ist auch nicht so begeistert von den SGB-II-Novellierungsvorschlägen, wenn ich das mitbekommen habe. Dann wäre es auch an Ihnen, wenn Sie schon Vertrauen in die Menschen haben, dass sie mit Geld gut umgehen können, dann doch dafür zu streiten, dass es keine Bildungspakete, keine Bildungsgutscheine gibt, die den Menschen vorschreiben, was sie machen müssen, wofür sie die Mittel einsetzen, sondern wenn sie dieses Geld einfach auf den Regelsatz für die Kinder draufschlagen, ich glaube, da hätten alle mehr davon.
Unsere Kritik am Erziehungsgeld ist schon lange bekannt. Die Gründe sind genannt. Die von uns auch schon vor der Einführung des Erziehungsgeldes so bezeichnete Herdprämie finden wir immer noch nicht gut.
Ja, wir haben das auch argumentiert. Es gibt da durchaus Probleme, wir sind immer noch der Meinung, dass wir erst einmal dazu kommen müssen, dass wir die Kita-Landschaft so ordentlich ausbauen müssen, dass alles bedarfsgerecht auch vorhanden ist. Wir sind immer noch der Meinung, dass wir Institutionen fordern müssen, statt direkte monetäre Leistung an Kinder und Familien zu geben. Daran wird sich auch nichts ändern. Deshalb sagen wir: Wahlfreiheit ja, aber Wahlbetrug im Sinne von Erziehungsgeld nein. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne, uns liegen zwei Gesetzentwürfe vor, die zwar in dieselbe Richtung zielen, die aber trotzdem von der Qualität her recht unterschiedlich sind. Warum von der Qualität her recht unterschiedlich? Herr Koppe, ich habe es gestern schon in den Haushaltsverhandlungen gesagt: Der Gedanke, das Landeserziehungsgeld abzuschaffen, ist nicht nur mir, sondern auch meiner Fraktion doch recht sympathisch, aber aus gestern schon erwähnten Gründen ist es leider nicht möglich. Aber wenn Sie in Ihren Gesetzentwurf noch nicht einmal eine Übergangsregelung und einen Bestandsschutz reinschreiben, was BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wenigstens noch getan haben, kann ich nur sagen, Ihr Gesetzentwurf ist so schwach wie Ihr gestriger Beitrag zum Einzelplan 08.
Natürlich leben wir immer noch mit der Hoffnung, dass sich vielleicht doch noch ein Umdenken bezüglich Landeserziehungsgeld in der Fraktion der CDU ergibt, aber nach den Ausführungen von Herrn Gumprecht gebe ich ehrlich zu, die Hoffnung ist immer schwächer werdend. Aber man soll die Hoffnung nie aufgeben.
Aus genannten Gründen werden wir beiden Gesetzentwürfen nicht unsere Zustimmung geben. Vielleicht kann man in ein paar Jahren dieses Thema noch einmal aufrufen und dann eine andere Entscheidung herbeiführen - mich würde dies sehr freuen -, aber heute ist dies leider nicht möglich. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gumprecht, also es gibt Dinge, die überraschen mich immer wieder. Es überrascht mich, wenn ich höre, die CDU versucht sich zu erneuern und viele Frauen und ein modernes Familienbild und dann treten Sie hier vor und lassen eine mittelalterliche Lyrik vom Stapel,
da verschlägt es mir die Sprache. Das ist unglaublich. Frauen an den Herd, Frauen zu Kindern, Frauen nach Hause.