Protocol of the Session on December 10, 2010

(Beifall FDP)

hier die Debatten in irgendeiner Weise zu bestreiten.

Meine Damen und Herren, zur Sache: Thüringen als Standort der erneuerbaren Energien stärken, das ist - jenseits sicherlich im Detail hier und da unterschiedlicher Auffassungen - ein Ziel, hinter dem sich sicherlich alle Fraktionen und die Landesregierung versammeln können. Nun ist es so, dass bei einem Standort von erneuerbaren Energien es auch um Anlagen und technische Anlagen geht, die nicht genehmigungsbedürftig sind, aber insbesondere solche, die genehmigungsbedürftig sind, immer auch gewissen Anforderungen entsprechen müssen, auf verschiedene Belange Rücksicht nehmen müssen. Das gilt für Radrennbahnen ganz genauso wie für Brauereien, für Abfallbehandlungsanlagen und eben auch für Energieversorgungsanlagen, auch völlig egal, welche Energiequelle sie zur Grundlage haben. Diese Belange, das sind Umweltbelange, das sind Belange des Landschaftsbildes, das sind Anwohnerinteressen und das sind auch und gerade in der speziellen Situation mit dem Reichtum, auch dem kulturellem Reichtum, den Thüringen hat, auch kulturelle Belange.

Das ist ein Aspekt, den der Ausschuss ergänzt hat, wofür ich auch ausdrücklich dankbar bin, weil das ist nicht nur im Zusammenhang mit der Wartburg, aber auch im Zusammenhang mit der Wartburg natürlich auch immer ein Punkt ist, um den es in Thüringen geht. Deswegen, weil das so ist und weil man natürlich eine gewisse Planungssicherheit für die Errichtung von verschiedenen Anlagen braucht, machen regionale Raumordnungspläne genauso Sinn, wie ein Landesentwicklungsplan, in denen Vorrangflächen für verschiedene Anlagentypen, für verschiedene Vorhabensbereiche ausgewiesen

werden und die jeweils relevanten Belange schon einmal vorgeprüft werden und entsprechend Vorrangflächen ausgewiesen werden, bei denen dann eine gewisse höhere Wahrscheinlich besteht oder Erwartung besteht, dass die für die entsprechenden Vorhaben auch tatsächlich geeignet sind.

Weil das so ist, deswegen machen pauschale Flächenanteile oder Ziele, die sich pauschal mit der Erzielung von bestimmten Flächenanteilen für bestimmte Anlagen beschäftigen, wenig Sinn. Deswegen ist die erste Forderung aus unserem Antrag, dass in den Fällen - und da war der Ursprung Windenergieanlagen und jetzt sind es eben insgesamt Energieanlagen -, wo das über Vorrangflächen hinausgeht, in den Einzelfällen dann eben eine Einzelfallprüfung tatsächlich erfordern muss und nicht im Sinne eines vorfestgelegten Prozentziels zu sagen, bis wir das erreichen, bauen wir einfach mal weiter, dass bei diesen Einzelfallprüfungen - aber das ist eigentlich gar nicht so dramatisch neu, weil das bei Genehmigungen im Einzelfall ohnehin immer notwendig ist - eben die ganzen im Antrag genannten Belange im Einzelfall abzuwägen sind.

(Beifall FDP)

Diese Grundsätze beinhalten auch, dass wir entsprechend moderne Anlagen auf den Vorrangflächen auch bauen. Die Betonung liegt hier auf moderne Anlagen, das ist das, was wir im Windenergiebereich unter Repowering verstehen. Es macht keinen Sinn, dass wir über neue Flächen nachdenken, während auf ausgewiesenen und auch bebauten Flächen Anlagen stehen, die längst nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Sicherlich kann man nicht in jedem einzelnen Fall die modernste Anlage stehen haben, da gibt es immer eine gewisse Bandbreite. Aber dass wir heute über Anlagen verfügen … Ich habe es gesehen, Sie kommen sofort dran. Entschuldigung Frau Präsidentin.

Ich habe Sie auch gar nicht unterbrochen. Machen Sie Ihren Satz zu Ende.

Wenn es heute Anlagen gibt, gerade Windenergieanlagen, die über eine Leistung von 2,7 Megawatt verfügen, dann macht es wenig Sinn, wenn wir relativ viele Anlagen dastehen haben, die mit 250 oder 300 kW eine entsprechende Leistung bringen.

Jetzt bitte, Herr Kollege Adams.

Herr Barth, Sie setzen auch in Ihrer Ursprungsvariante immer so enorm auf das Repowering und dar

(Abg. Barth)

auf, dass es in Thüringen so alte Windkraftanlagen gäbe, die man dringend durch Repowering in der Fläche sozusagen nachnutzen und besser nutzen könnte. Könnten Sie dem Hohen Hause ungefähr sagen, wovon die FDP ausgeht, welche Größenordnung das annimmt, a) bei Flächen, die durch Repowering viel wirtschaftlicher wären, und b) welche Flächen in Thüringen würden sich denn aufgrund der planerischen Gestaltung für dieses Repowering überhaupt sinnvoll nutzen lassen bezogen auf Abstandsregelung und Höhenregelung? Wissen Sie das überhaupt?

Sehen Sie, Herr Adams, jetzt könnte ich mich mit dem Landesentwicklungsplan, mit dem regionalen Raumordnungsplan herstellen, wir könnten die Flächen im Einzelnen durchgehen, aber das ist ja nicht die Aufgabe dieses Hohen Hauses, sondern das ist Aufgabe der Regionalen Planungsgemeinschaft.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt eine ganze Menge von Vorrangflächen, insbesondere in Südthüringen, im Kreis Hildburghausen zum Beispiel, wo überhaupt noch keine Anlagen draufstehen, und es gibt, wenn Sie durch das Land fahren, was Sie vielleicht gelegentlich auch tun, zu Ihren verschiedenen Wahlkreisbüros, da kommen Sie an Flächen vorbei und Sie kennen die Anlagen vom Typ her mindestens genauso gut wie ich, weil der eine oder andere bei Ihnen sogar in solche Anlagen investiert, als Geldanlage ist es legitim, dann wissen Sie genauso gut, dass es eine ganze Reihe von Anlagen gibt, die durch Repowering verbessert werden können. Von dringend steht in dem Antrag übrigens nichts drin, sondern es ist nur der Grundsatz drin, dass, bevor wir neue Flächen bauen, wir die Potenziale, die wir an den anerkannt und einvernehmlich schon für die Windenergie festgelegten Standorten haben, erst einmal nutzen, bevor wir uns auch die Mühe und den Aufwand machen, und es ist ja auch immer mit entsprechenden Genehmigungsaufwendungen verbunden, das wissen Sie so gut wie ich, dass wir diesen Aufwand minimieren, indem wir die bestehenden Flächen tatsächlich erst einmal optimal ausschöpfen.

(Beifall FDP)

Es ist ein zweiter wichtiger Punkt in dem Antrag drin und auch deswegen, glaube ich, war es für den Ausschuss, Herr Weber, nicht so einfach möglich, den Antrag abzulehnen, weil es eben nicht nur darum geht, dass wir Thüringen als Standort der erneuerbaren Energien unter dem Gesichtspunkt verstehen, dass wir hier einfach nur Anlagen bauen jetzt will ich das gar nicht auf Windräder beschränken. Wenn wir sagen, Thüringen ist Standort von erneuerbaren Energien, Thüringen ist Hightechland, Thüringen ist Innovationsland, dann geht es

natürlich auch darum, Know-how nach Thüringen zu holen, Wertschöpfung mit diesem Anspruch als Standort der erneuerbaren Energien zu verbinden, Arbeitsplätze zu schaffen, Steueraufkommen zu schaffen und entsprechend sich als innovativer Standort auch in dieser Richtung zu etablieren.

(Beifall FDP)

Deshalb ist es das Anliegen ursprünglich meiner Fraktion gewesen und mit der Beschlussempfehlung wird es heute zum Anliegen des gesamten Landtags, den Wirtschaftsminister nicht nur in seinem Anliegen zu unterstützen, den EEG-Ausbau voranzutreiben, sondern von der Landesregierung als Parlament auch zu fordern, genau diesen Aspekt der Wertschöpfung, den Aspekt der Arbeitsplätze zu beachten und auch die Zukunftsbranchen, Herstellung und Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien, hier in Thüringen zu etablieren. Dass das gelungen ist, freut mich außerordentlich, dafür bin ich dem Ausschuss mit Ausnahme von Herrn Weber sehr dankbar und freue mich, wenn wir in Zukunft weiter in dieser guten Art zusammenarbeiten. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Barth. Zu Wort gemeldet hat sich jetzt noch einmal der Herr Weber für die Fraktion der SPD.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Barth, wenn Sie mich als inkompetent und intellektuell nicht leistungsfähig bezeichnen, dann nehme ich das von Ihnen als Auszeichnung dankend an. Wissen Sie, man kann es Ihnen wirklich nicht recht machen. Es gab einige Stimmen, die innerhalb der Koalition gesagt haben, lass uns den Antrag ablehnen, weil er schlecht ist. Ich habe mich - Matthias Machnig ebenfalls - dafür eingesetzt, zu sagen, lassen Sie uns ihn nicht ablehnen, die können ja dazulernen. Das ist ja gar nicht ausgeschlossen, dass auch die FDP in der Frage der Energiepolitik dazulernt. Sie machen es im Bund zwar nicht, aber hier in Thüringen ist es eine kleinere überschaubare Truppe, die können ja noch dazulernen. Ich hatte auch den Eindruck übrigens in der Diskussion im Ausschuss, dass der Prozess stattgefunden hat, aber offensichtlich dann in der Plenaraussprache nicht. Es ist überschaubar, was Ihre Partei dazu beiträgt, die Erneuerbaren zu stärken. Es ist kontraproduktiv, was Sie machen - ob in Berlin oder in Thüringen. In Thüringen haben Sie zum Glück nicht die Möglichkeit, das umzusetzen, was Sie vorhaben. In Berlin haben Sie zu meinem großen Bedauern die Möglichkeit, das umzusetzen, was Sie vorhaben.

(Abg. Adams)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Wir sind so- gar dafür gewählt worden.)

Das Ergebnis können Sie aus den Branchen hören, die sich mit Erneuerbaren befassen. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen herzlichen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Gibt es Wortmeldungen vonseiten des Ministeriums? Das ist auch nicht der Fall.

Dann wird jetzt abgestimmt über die Neufassung des Antrags in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit in der Drucksache 5/1773. Wer dafür stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Enthaltungen sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Antrag so angenommen. Ich schließe diesen Tageordnungspunkt.

(Beifall FDP)

Ein Hinweis an Sie alle, der Tagesordnungspunkt 19 „Fördern statt Sitzenbleiben - Abschaffung von teuren und unwirksamen Klassenwiederholungen“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da er noch nicht abschließend im Ausschuss beraten wurde.

Wir kommen jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 20 in seinen Teilen

a) Freiwilliges Soziales Jahr in der Politik Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/1403 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 5/1785

b) Stand der Umsetzung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes in Thüringen und Erweiterung des „Freiwilligen sozialen Jahres“ auf den Bereich der Politik

Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1463 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 5/1786

Das Wort hat nun zunächst der Herr Abgeordnete Koppe aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur Berichterstattung zu den beiden Tagesordnungspunkten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Durch den Beschluss des Landtags vom 10. September dieses Jahres sind der Antrag „Freiwilliges Soziales Jahr in der Politik“ von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE „Stand der Umsetzung des Jugendfreiwilligendienstgesetzes in Thüringen und Erweiterung des ‚Freiwilligen Sozialen Jahres’ auf den Bereich der Politik“ an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen worden.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat den Antrag nebst vorliegendem genanntem Änderungsantrag in seiner 11. Sitzung am 30. September 2010 und in seiner 12. Sitzung am 4. November 2010 beraten. Der Ausschuss ist zu der Beschlussempfehlung gekommen, den Antrag abzulehnen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank, Herr Koppe. Ich eröffne nun die gemeinsame Aussprache. Uns liegen Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte es kurz machen an dieser Stelle. Wir haben im Sozialausschuss darüber debattiert, brauchen wir dieses Freiwillige Soziale Jahr in der Politik - Ja oder Nein. Es gab ganz klare Positionen dazu, unter anderem die Position, das gibt es eigentlich schon verwoben oder eingeflochten in das Freiwillige Soziale Jahr, was wir in Thüringen schon haben. Für meine Begriffe war die Argumentation im Ausschuss nicht überzeugend. Mich hat sie zumindest nicht überzeugt. Was mich überzeugt hat, ist ein Punkt, den Frau Taubert vorgetragen hatte innerhalb des Ausschusses, und zwar die Frage, dass wir durch den Umbau des Bundesfreiwilligendienstes auf Bundesebene tatsächlich im

(Abg. Weber)

Augenblick nicht einschätzen können, ob das Angebot in dieser Form auch bestehen soll oder nicht, wie die Reform am Ende in Thüringen umsetzbar ist oder nicht und was das für die Angebotsstruktur in Thüringen auch heißen soll oder nicht. Worüber wir sehr wohl Kenntnis erlangen konnten und was ich auch sehr überzeugend fand, war, dass es deutlich mehr Nachfrage nach den einzelnen freiwilligen Möglichkeiten, sich zu beteiligen, gibt als Angebot. Mit anderen Worten, dass wir das in Thüringen auch weiter beobachten sollten und uns überlegen sollten, wie wir das Angebot für Freiwilligendienste ausweiten.

Nichtsdestotrotz sind zwei Dinge ausstehend geblieben. Das eine war eine Aufstellung, wo in Thüringen tatsächlich das Freiwillige Soziale Jahr in der Politik, ohne dass es so heißt, auch gemacht wird, wo sich Jugendliche tatsächlich vor Ort einbringen können. Das steht noch aus. Es steht zum Zweiten aus die Frage, wie die Struktur, die auf Bundesebene neu gestrickt wird, bei der Frage Bürokratieaufbau, Konkurrenz von verschiedenen Systemen und Intransparenz muss man dann noch einmal sprechen, das werden wir in Thüringen einfach erst sehen können, wenn es den Beschluss auf Bundesebene gibt. Dann, wenn das entschieden wird, werden wir diesen Antrag in geänderter Fassung einfach noch einmal einbringen und schauen, wie wir in Thüringen das Angebot machen können. Ich plädiere heute natürlich an dieser Stelle dafür, dem Antrag zuzustimmen, nehme aber jetzt nichtsdestotrotz einfach zur Kenntnis, dass wir im Augenblick im Ausschuss entsprechend durch die Mehrheiten an dieser Stelle nicht weitergekommen sind, hoffe aber, dass durch die Änderungen auf Bundesebene zu einem anderen Zeitpunkt das Angebot aufgeweitet werden kann. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Siegesmund. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Grob für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich mache es nicht kurz. Nach dem Schulabschluss gibt es für Jugendliche und junge Erwachsene viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Diese Möglichkeiten bieten die Jugendfreiwilligendienste. Dazu gehört das Freiwillige Soziale Jahr, das Freiwillige Jahr in der Kultur, in der Denkmalspflege und im Sport sowie das Freiwillige ökologische Jahr. Besonders im Freiwilligen Sozialen Jahr erhalten Jugendliche durch Tätigkeiten in Kindereinrichtungen oder Pflegestationen die Gelegenheit, verantwortungsvolles soziales Handeln einzuüben, Einblicke in gesellschaftliche, soziale und

interkulturelle Zusammenhänge zu erhalten, die Förderung des Engagements im sozialen Bereich zu erfahren, Kritik-, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie globales Denken zu entwickeln, die Persönlichkeit zu entfalten und eigene Wertvorstellungen zu überprüfen, Vorurteile abzubauen und soziale Berufe in ihrer Vielfältigkeit kennenzulernen. Die gesammelten sozialen Kompetenzen sind später auf dem Arbeitsmarkt gefragt, denn wie nachgewiesen werden konnte, haben diese Jugendlichen viel bessere Chancen, einen Ausbildungsplatz oder Studienplatz zu bekommen, und werden dort besser angenommen. Das Freiwillige Soziale Jahr hat sich damit nachweislich bewährt.