Das Zweite, was ich sehe, ist, wir reden immer über eigenverantwortliche Schule und Entwicklung von Schulkonzepten. Eben auch die Frage der Entwicklung von Ganztagskonzepten ist eine Sache, die muss die Schule ureigens für sich anstreben, entwickeln und Partner dafür gewinnen.
sichtlich immer noch nicht verständlich zu sein, warum dies unbedingt so sein muss, wenn man Schule vernünftig entwickeln will. Wir oktroyieren nichts von oben auf. Das unterscheidet uns von Ihnen.
Frau Sojka, zu dem Thema Geld können wir auch gern morgen im Haushalt noch einmal reden. Ich kann nur sagen, wir sind als Thüringer immer stolz darauf gewesen - wir jedenfalls, die CDU-Fraktion, und ich habe Herrn Matschie so verstanden, dass er auch stolz darauf ist -, dass wir sehr viel Geld pro Schüler ausgeben, sehr viel mehr Geld pro Schüler ausgeben als das die meisten anderen Bundesländer in Deutschland tun und dass wir mit diesen Ausgaben deutlich auch über dem OECDSchnitt liegen.
Jetzt will ich ein Wort sagen zu einer Presseerklärung von Herrn Matschie. Herr Matschie, Sie sagten, es wird jetzt wieder ein Meilenstein gesetzt. Das konnte ich so im Internet lesen. Aber ich sage einmal, Meilensteine, das war früher, als es noch Meilen gab. Dann gab es Kilometer. Ich vergleiche eigentlich dieses Thema, das, was wir jetzt hier ändern, eher mit Apps, weil wir rechnen mit Kilobytes und wir sind schneller geworden.
Bei den Apps ist es ja auch so, es entscheidet sich daran, wie oft das jeweilige App aufgerufen ist. Je öfter es aufgerufen wird, umso erfolgreicher ist es. Das, glaube ich, starten wir jetzt mit diesen beiden Punkten der Gemeinschaftsschule und der Weiterentwicklung des Herzstücks.
Ja, das ist auch richtig, Herr Metz, nicht alles, was Schule besser macht, kostet unbedingt Geld. Ich habe an diesem Podium schon oft gesagt, eine unserer Aufgaben muss es sein, die Ausgaben, die wir für Bildung ausgeben, auch daran zu messen, wie effizient sie sind, und da haben wir nach wie vor Reserven. Das wird jeder nachlesen können bei „Education at a Glance“ und diese Schlussfolgerung müssen wir auch noch ziehen in den nächsten Jahren. Wir reden ja auch über das Thema, wie gehen wir effizient mit den Steuergeldern um, die uns noch zur Verfügung stehen.
Ein kurzer Satz nur noch zu dem dritten Schwerpunkt: Das ist die Frage, wie gehen wir jetzt damit um, dass bei immer kleiner gewordenen Jahrgän
gen die Planung von Ausbildungsgängen und Berufsschulstandorten zunehmend auf der regionalen Ebene nicht mehr umfänglich geleistet werden kann. Deshalb ist es richtig, dass wir Teile dieser Kompetenz von der kommunalen Ebene auf die Landesebene heben.
Abschließend will ich sagen, Schulgesetzänderung hin, Schulgesetzänderung her. Wichtig ist das, was wir morgen mit dem Haushalt wieder auf den Weg bringen, dass wir wieder in die Lage versetzt werden, mehr junge Lehrer in den Thüringer Schuldienst einzustellen. Wenn ich sage Lehrer, meine ich natürlich auch anderes Lehrpersonal an den Schulen. Das ist wichtig, das bringen wir morgen mit dem Haushalt auf den Weg.
Und ein zweiter ganz wichtiger Punkt, mit diesen jungen Lehrern, aber auch mit den erfahrenen Kollegen müssen wir weiter fortschreiten in dem Prozess der eigenverantwortlichen Schule. Der Prozess EVAS muss weitergehen. Die Qualität von Unterricht und Schule ist weiterzuentwickeln. Das muss der Schwerpunkt sein. Ich kann nur sagen, viele, viele Schulen, eine Mehrzahl der Schulen hat sich auf diesen Weg gemacht und geht neue Wege, selbst dann, wenn sie noch nicht in diesen unmittelbaren EVAS-Prozess eingestiegen sind. Das ist zu unterstützen und das ist völlig unabhängig von der Frage, ob sie sich als Gemeinschaftsschulen oder wie auch immer weiterentwickeln. Diese Schulen sind auf dem Weg und wir sind den Kollegen dankbar, die sich auf diesen Weg gemacht haben; sie brauchen alle unsere Unterstützung auf diesem Weg. Das ist ganz wichtig, dass wir ihnen auch vermitteln, dass wir ihre Arbeit dort wertschätzen.
Was auch wichtig ist in dem Prozess EVAS, ist die Frage von mehr kommunaler Bildungsverantwortung. Das wird mir mit dem Thema „nelecom“ etwas zu kurz gehalten. In mehr kommunaler Bildungsverantwortung sehen wir, aber auch die kommunalen Spitzenverbände noch sehr viele Reserven. Das ist ernst zu nehmen in den nächsten Jahren. Ich will nur auch mal sagen, Frau Sojka, wir waren gemeinsam in Finnland und haben uns das angeschaut. Dort ist die kommunale Bildungsverantwortung ganz, ganz stark ausgeprägt. Wenn Sie hier kritisieren, dass der eine Landkreis zum Beispiel Schülertransportkosten nicht in dem Umfang wahrnimmt wie der andere, dann sage ich, das ist kommunale Bildungsverantwortung, die gelebt wird. Das ändern Sie nicht dadurch, dass das Land alle Verantwortung wegnimmt von den Kommunen. Das ist eben meine Frage, wie man das vor Ort sieht, welche Schwerpunkte man setzt, aber auch, wie man mit Geld umgeht.
Zuletzt will ich noch sagen, bei dem Thema Eigenverantwortung von Schule geht es auch darum, dass wir zunehmend mehr Kompetenz verlagern auf die Schule, was der Umgang mit Ressourcen ist, ob es nun Geld ist, ob es Sachmittel sind, ob es Personal ist; dort muss mehr Verantwortung in die Schule. Wir sind uns alle einig, die SPD hat uns getrieben, noch in der letzten Legislaturperiode schneller zu sein. Jetzt treiben wir gemeinsam. Ich versichere hier, dass wir im nächsten Jahr dort die nächsten Schritte gehen werden.
Alles in allem, denke ich, ist diese Schulgesetznovelle ein weiterer Weg, die Thüringer Schullandschaft gut aufzustellen, sie weiterzuentwickeln, sie noch moderner zu machen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zum Gesetz in Verbindung mit den von uns gestellten oder vorgeschlagenen Änderungsanträgen. Danke.
Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist jetzt schon relativ umfänglich dargestellt worden, was in dem Gesetz alles enthalten ist und welche Punkte auch in der Anhörung und in der danach folgenden ausführlichen Beratung im Ausschuss eine Rolle gespielt haben. Diese hat tatsächlich stattgefunden, wir hatten sowohl die mündliche Anhörung - Frau Sojka hat es eben beschrieben - als dann noch einmal die Beratung über die daraus resultierenden Änderungsanträge zumindest aus der Sicht der Opposition. Es gab auch einige Änderungen, die die Regierungsfraktionen eingebracht haben. Weil es mir wichtig ist, natürlich immer Gemeinsamkeiten herauszustellen oder Positives zu benennen - das hatte ich schon, als wir die erste Beratung zu dem Gesetz hatten, versucht, hier darzustellen -, habe ich hier nach einem positiven Punkt gesucht und ihn tatsächlich gefunden. Es gab nämlich einen Änderungsantrag, den sowohl wir als auch die Regierungsfraktionen gestellt haben, und zwar ging es in diesem Punkt darum, das Gesetz dahin gehend zu ändern, die individuelle Förderung tatsächlich auch
als durchgängiges Prinzip des Lernens und Lehrens nicht nur beim Schulwechsel im Gesetz festzuschreiben. Bis jetzt stand das nur beim Schulwechsel, jetzt ist es generell aufgenommen. Leider erschöpft es sich dann aber schon, was tatsächlich auch und gerade nach der Anhörung mit den vielen Anzuhörenden - Frau Sojka hat es beschrieben, wir haben 23 Stellungnahmen gehört - Eingang in die Gesetzesnovellierung gefunden hat.
Ich muss sehr deutlich sagen, ich teile die Einschätzung, die von Frau Sojka vorgetragen wurde. Ich sehe hier in keinster Weise eine moderate Veränderung, sondern leider den Weg hin in die Beliebigkeit, was unser Schulsystem anbelangt, und das halte ich für ausgesprochen bedauerlich. Das möchte ich an ein paar Punkten noch einmal darstellen. Das werden Sie im Übrigen auch ablesen können aus dem Entschließungsantrag, den wir eingereicht haben, der acht einzelne Unterpunkte umfasst und ich gebeten wurde, dass wir diese Unterpunkte auch einzeln abstimmen, weil es einzelne Fraktionen gibt, die wiederum nicht allen, aber einigen Punkten zustimmen wollen und uns ja immer daran gelegen ist, möglichst viele mitzunehmen. Da sind wir uns einig, lieber Christoph Matschie, gerade Schulgesetzänderungen sollten im größtmöglichen Konsens erfolgen. Uns kann nicht an einem Schulstreit oder gar Schulkrieg gelegen sein, mitnichten. Nichtsdestotrotz - ich werde Ihnen das jetzt auch schon vorweg sagen, gleich auch noch ausführen und begründen - können und werden wir dem Gesetz nicht zustimmen, wenn es nicht grundlegende Änderungen gibt.
Ein ganz wichtiger Punkt - das wissen Sie auch war und ist für uns, dass die Kinder tatsächlich länger gemeinsam miteinander lernen. Das Grundproblem, das wir im Moment in Thüringen haben, das spielt sich - darüber haben wir hier schon sehr häufig gesprochen - in der 4. Klasse ab, weil in der 4. Klasse im Moment die weitere Laufbahnempfehlung gegeben wird, weil in der 4. Klasse in der Regel die Trennung der Kinder leider stattfindet, und das ändert sich auch mit diesem Gesetz nicht. Ich sage ganz deutlich, doch, das ändert sich mit diesem Gesetz leider nicht mit Ausnahme der Situation, dass sich eine Grundschule und eine Regelschule oder eine Grundschule und ein Gymnasium zur Gemeinschaftsschule zusammenschließen. Für alle anderen Kinder gilt aber leider weiterhin, dass in der 4. Klasse getrennt wird. Wir alle wissen, wie viele oder besser gesagt, wie wenige Gemeinschaftsschulen es überhaupt erst in Thüringen gibt, und dass einige davon ohnehin schon vorher Gemeinschaftsschule gewesen sind.
Wir wollten gern im Ausschuss umfänglicher über die Frage diskutieren: Was macht Gemeinschaftsschule aus und was ist eine Gemeinschaftsschule? Wir haben mehrere Dinge problematisiert, die aus unserer Sicht mitnichten befriedigend im Gesetz
gelöst sind. Das ist zum einen das nicht flächendeckende Angebot. Frau Sojka hat es angesprochen. Das sage ich gerade auch zu Herrn Emde er ist gerade leider nicht da, aber er hört es bestimmt trotzdem irgendwie -, natürlich geht es nicht darum, irgendetwas zu verordnen. Aber wenn es nicht mal ein Angebot in irgendeinem Landkreis gibt, also wenn ich z.B. - gestatten Sie mir das Beispiel Eichsfeld - im Eichsfeld keine Gemeinschaftsschule habe, was mache ich dann als Eltern, wenn ich das gleichberechtigte Angebot Gemeinschaftsschule für meine Kinder nutzen möchte, wenn es gar keine Gemeinschaftsschule gibt? Schicke ich das Kind über Stunden in einen anderen Landkreis, damit es die Chance hat, in einer Gemeinschaftsschule zu lernen?
Ja, die Finanzierung kommt noch dazu. Frau Sojka hat darauf schon hingewiesen, dass die Schülerbeförderung an dieser Stelle überhaupt nicht geklärt ist. Aber das ist ein ernst zu nehmendes Problem aus unserer Sicht. Wir meinen, wenn man eine weitere Schulart einführt und wenn Wahlfreiheit tatsächlich für alle so wichtig ist, dann muss die Wahl auch tatsächlich gegeben sein. Und die Wahl ist mit diesem Gesetz so nicht gegeben, weil nicht sichergestellt ist, dass es tatsächlich in jedem Landkreis auch ein solches Angebot gibt. Dann seien wir doch alle mal ein bisschen realistisch. Wir wissen, dass die Schülerzahlen und die Schülerinnenzahlen nicht weiter wachsen werden, jedenfalls wenn wir uns die Bevölkerungsprognosen anschauen. Wenn wir dann aber noch eine weitere Schulart im ohnehin schon sehr weit gesplitteten Schulsystem in Thüringen einführen, dann werden wir noch ganz andere Probleme auf uns zukommen sehen. Wir kennen doch die Bewerbungen der Schulen, die sich jetzt als Gemeinschaftsschulen beworben haben. Das nehme ich den Schulen überhaupt nicht übel, ich kann sie komplett verstehen, wenn meine Schule quasi auf der Streichliste stehen würde oder von einer Schließung bedroht wäre und ich die Chance hätte, diese über ein neues Programm zu retten, natürlich würde ich das versuchen. Warum sagen wir nicht einfach, dass wir tatsächlich für alle Kinder bei individueller Förderung a) das Prinzip des gemeinsamen Lernens anbieten wollen und b) allen Kindern die Chance geben wollen, den bestmöglichen Bildungsabschluss zu erreichen, und zwar den höchstmöglichen Abschluss. Und da bin ich beim Prädikat Oberschule. Ich habe überhaupt nichts dagegen, ganz im Gegenteil, wenn sich Schulen anstrengen, auf den Weg machen und diese differenzierte Schulausgangsphase individuell für die Schülerinnen und Schüler anbieten. Ganz und gar nicht habe ich etwas dagegen. Sie haben von dem erfolgreichen Modellprojekt gesprochen, was in über 20 Schulen durchgeführt wurde.
Warum haben wir dann nicht den Mut, in allen Schulen eine individuelle Schulausgangsphase anzubieten für alle Kinder, dann wäre garantiert, dass sehr viel mehr Kinder, nämlich wahrscheinlich fast alle, die Schule mit einem Schulabschluss verlassen. Da ist im Übrigen noch ein positiver Punkt, das hatte ich das letzte Mal schon erwähnt mit der 10-jährigen Pflichtschulzeit, das begrüßen wir durchaus. Aber wenn wir das tatsächlich an allen Schulen anbieten würden, und zwar auch mit der Möglichkeit, noch einen höheren Abschluss zu erreichen als den Realschulabschluss, der angestrebt ist, dann wäre das aus unserer Sicht gut gemacht. So ist es leider nicht gemacht. Und dann geht es weiter. Wir haben im Bildungsausschuss beantragt, dass eine Gemeinschaftsschule, die ja ein gymnasiales Angebot auch mit im Portfolio haben muss, um jeden Abschluss anzubieten, nicht nur mit einer Schule kooperieren können soll, sondern durchaus auch beispielsweise mit Berufsschulen, die andere Angebote machen, ähnlich wie es auch in Nordrhein-Westfalen ist, so dass es da auch eine breitere Angebotspalette geben würde. Darauf ist sich nicht eingelassen worden. Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen, weil das ein viel besseres, ein viel breiteres Angebot wäre und vor allen Dingen auch noch einmal aufzeigen würde, dass es ganz unterschiedliche Möglichkeiten und Wege geben könnte, zu einem besseren Schulabschluss zu kommen. In diesem Sinne sage ich ganz deutlich, dieses Schulgesetz hat richtig heftige handwerkliche Fehler. Das hat richtige handwerkliche Fehler, die zulasten genau der Grundidee gehen, die ich Ihnen positiv unterstelle, nämlich, dass alle Schülerinnen und Schüler zu einem Abschluss kommen und dass wir mehr Schülerinnen und Schüler zu einem höheren Bildungsabschluss führen.
Es geht weiter beim Beispiel Gemeinschaftsschule. Warum dürfen Förderschulen nicht Gemeinschaftsschule werden, indem sie sich mit einer anderen Schule zusammentun? Es gibt gute Beispiele, wie die Petrischule zum Beispiel in Arnstadt. Warum soll das nicht zugelassen sein? Da wird jetzt gesagt, ja das wäre die umgekehrte Inklusion, die wir so nicht wollen. Ich sage, ich will tatsächlich die UN-Behindertenkonvention, so wie es sie gibt, umgesetzt wissen. Und die sagt, gemeinsames Lernen und individuelle Förderung, da müssen natürlich auch die Rahmenbedingungen stimmen, da müssen nämlich die Schulbegleitung, die Schulassistenzen dafür bereitstehen. Dazu brauchen wir auch und gerade die Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer auch in den „bisher normalen Schulen“. Warum soll es solche Kooperationen nicht geben, warum soll es eine solche Zusammenarbeit nicht geben? Ich glaube, wir vertun uns hier wirklich etwas.
Jetzt noch zur eigenverantwortlichen Schule, die ja eines der Lieblingskinder, dachte ich, immer der
CDU gewesen ist. Die eigenverantwortliche Schule würde doch auch heißen, dass es beispielsweise eigenverantwortlich Budgets gibt, die man bewirtschaften kann, dass aber auch bei der Personalauswahl und dann auch bei der Schulleitung zum Beispiel den Schulen mehr Mitsprache gegeben würde. Wir haben deswegen in unserem Antrag, ich sage es, sehr mutig formuliert, dass es diese Möglichkeit der Schulleiterinnenwahl alle 5 Jahre geben soll. Sie können ja nachher darüber abstimmen. Genau das wäre mehr eigenverantwortliche Schule. Das ist auch das, was wir uns wünschen und was wir wollen.
Zum Punkt der unfreiwilligen - so will ich es mal nennen - Klassenwiederholungen: Wir hatten ja dazu einen extra Antrag eingebracht und uns war damals gesagt worden, dass das zusammen mit dem Schulgesetz beraten wird, das hat leider so nicht stattgefunden, das wissen wir auch alle. Wir haben dies in diesem Entschließungsantrag in den Punkten 1 und 2 noch einmal aufgegriffen. Ich sage es noch einmal, um einem Irrtum vorzubeugen, es geht nicht darum, wenn Kinder oder Eltern sich entscheiden, freiwillig ein Jahr zu wiederholen oder sich zurückstufen zu lassen. Das soll natürlich weiterhin möglich sein. Es geht um die unfreiwilligen Klassenwiederholungen, die nachgewiesenermaßen nicht zu besseren Bildungserfolgen führen, sondern ganz im Gegenteil oftmals zu noch mehr Schulverweigerung und auch zu noch schlechteren Leistungen. Auch da haben Sie die Möglichkeit, diesem zuzustimmen, wenn Sie unserem Entschließungsantrag folgen.
Ein letzter Punkt noch zur Problematik der Notengebung und zu den Alternativen: Natürlich wissen wir, glaube ich, alle, dass eine Zahl relativ wenig tatsächlich darüber aussagt, was ein Kind kann und dass umfängliche Worturteile da sehr viel mehr zum Ausdruck bringen können. Das weiß im Übrigen auch die Wirtschaft, die damit durchaus gut umzugehen weiß. Insofern wünschen wir uns auch an dieser Stelle tatsächlich noch ein Fortschreiten. Unter dem Strich muss ich leider dazu kommen, dass wir das Gesetz in der vorliegenden Form ablehnen werden.
Ich will aber auch noch kurz auf die zwei Punkte eingehen, die DIE LINKE eingebracht hat, einmal zur Berufsschulnetzplanung. Ich will hier auch noch einmal klarstellen: Es geht hier um den Streitfall, wenn nämlich ein Einvernehmen nicht zustande kommt, dann soll das zuständige Ministerium festlegen können oder verändern können, wenn daran ein dringendes öffentliches Interesse besteht, dass es zu einem Einvernehmen auf der kommunalen Ebene kommt. Das finden wir auch ganz richtig und wichtig, denn den Streit, den es im Moment gibt, und die Auseinandersetzung können und wollen wir uns so nicht leisten. In diesem Sinne werden wir dem Gesetz und auch dem Entschließungsantrag
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bildungspolitik der vergangenen Jahre bezeichnen unsere Kolleginnen und Kollegen von der CDU gern als Konstanz. Wir haben es als Stillstand bezeichnet. Das nun vorliegende abgestimmte neue Schulgesetz sagt, Konstanz ja - heißt nicht automatisch Stillstand.
Aber eins ist klar: Stillstand ist nicht konstant in Thüringen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die soziale Herkunft entscheidet in Deutschland nämlich tatsächlich immer noch über den Bildungserfolg. Studien belegen, Kinder aus gut situierten oder gut gebildeten Elternhäusern bekommen oft ein sicheres Umfeld, können Nachhilfe bezahlen, Musik, Sport und weitere Freizeitaktivitäten ermöglichen. Während sich beispielsweise in Ländern wie Finnland und Kanada die kognitiven Fähigkeiten zwischen Arbeiterinnen- und Arbeiterkindern und Akademikerinnen- und Akademikerkindern kaum unterscheiden, bleibt in Deutschland die sogenannte Unterschicht nahezu abgehängt. Man kommt also durchaus zu der zugespitzten, sicherlich differenzierten, aber trotzdem noch zugespitzten Erkenntnis: Wer in Deutschland unten ist, der bleibt in vielen Fällen eben auch unten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein gesellschaftlicher Skandal.
Gute Bildungspolitik ist ein wichtiger Ansatz, um Kindern mehr Chancen zu bieten. Neben einem starken Sozialstaat, den man nicht gegen Bildung ausspielen darf, der Menschen nicht in Armut leben lässt, benötigt es eben auch Aufstiegschancen für jedes Kind, Bildung, die das Kind im Mittelpunkt betrachtet. Genau das ist ein neuer Grundsatz und eben auch ein Meilenstein in unserem Schulgesetz. Individuelle Förderung für jedes Kind ist jetzt integraler und vor allen Dingen durchgängiger Bestandteil im neuen Schulgesetz.