Protocol of the Session on November 12, 2010

Wir begrüßen es insofern, das hatte ich im Ausschuss dem Minister auch schon gesagt, dass die Landesregierung eine Befragung durchgeführt hat und dass wir die Ergebnisse und Konsequenzen auch hier noch einmal besprechen können. Grundsätzlich sind aus unserer Sicht, nach unserem Verständnis - und das ist mir sehr wichtig - Hochschulen Orte, an denen kreativ und interdisziplinär geforscht und gelehrt wird ohne eine einseitige Ver

wertungsorientierung; das ist eben auch schon in Redebeiträgen von Vorrednerinnen angesprochen worden. Damit dies gelingt, wollen wir die Gestaltungsspielräume und die Internationalität der Hochschulen stärken und die Zahl der Hochschulabsolventinnen und -absolventen steigern, die wir dann dafür gewinnen und für die wir selbstverständlich auch bessere Studienbedingungen schaffen müssen. Dazu gehören aus unserer Sicht erstens ausreichende Studienplätze und zukunftsfähige interdisziplinäre Studiengänge, aber auch, ich habe es eben schon gesagt, eine Verbesserung der Studienbedingungen, jedenfalls dann, wenn wir dem Ziel weiter gerecht werden wollen - Herr Matschie hat es auch immer wieder betont -, dass Thüringen das Bildungsland Nummer 1 werden soll. Aus unserer Sicht gehört dazu weiterhin, dass das BAföG elterunabhängig werden muss und dass das Erststudium weiterhin gebührenfrei bleiben sollte. Dass wir eine andere Auffassung zum Thema Langzeitstudiengebühren haben, habe ich auch schon häufiger hier referiert. Wir sind nämlich der Meinung, dass diese eher Abbrüche als Abschlüsse produzieren. Das können wir uns nicht leisten, auch und gerade angesichts des Fachkräftemangels. Aber es gibt dazu sicherlich unterschiedliche Auffassungen.

Wir stehen zudem für die demokratisch verfasste Hochschule, die eine Mitbestimmung von Studierenden, Angestellten und Lehrenden gewährleistet. Das muss uns klar sein, dass sich das nur umsetzen lässt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür entsprechend stimmen.

Nun hat es diese Evaluation gegeben und lassen Sie mich aus einer Antwort auf die Evaluation kurz zitieren. Das ist die Antwort der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die sagen nämlich in ihren grundsätzlichen Anmerkungen zur Befragung: „Wir gehen davon aus, dass mit dieser Evaluation zugleich eine Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes eingeleitet wird. Eine derartige Novellierung, die sich dem großen Ziel einer Redemokratisierung annehmen muss, ist dringend erforderlich, damit die Hochschulen in einer demokratischen Verfasstheit ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen können.“ Sie haben vorhin ausgeführt, dass Sie das anders sehen, das finde ich bedauerlich.

Ich möchte trotzdem noch mal in der Folge auf ein paar Punkte eingehen, die in der Evaluierung abgefragt wurden und wozu wir noch Gesprächsbedarf haben.

Sie haben zehn Punkte abgefragt in Ihrem Fragenkatalog. Darunter waren die Kompetenzen von Land und Hochschulen, Chancengleichheit von Männern und Frauen, Ausgestaltung der Hochschulstrukturen, die Hochschulautonomie, Mitwirkungsrechte und -pflichten, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die gestufte Studien

struktur, die Ausgestaltung des Hochschulzugangs, Personalstrukturen und natürlich die Frage der Gebühren, sprich Hochschulgebühren und Entgeltgesetz. Keine Sorge, ich gehe nicht auf alle zehn Punkte ein. Aber zu drei der genannten Punkte möchte ich doch noch ein paar Ausführungen machen, nämlich zuerst zu den Steuerungsinstrumenten: Im Rahmen der Kompetenzen von Land und Hochschulen ist vor allem die Frage diskutiert worden, wie die Steuerungsinstrumente Rahmenvereinbarungen, Hochschulpakt, die wir haben und die Ziel- und Leistungsvereinbarungen aus Sicht der Hochschulen und auch der Beteiligten bewertet werden. Dabei haben Sie gesagt für die Landesregierung, dass diese Steuerungsinstrumente grundsätzlich begrüßt würden, kritisch aber die Ausgestaltung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen eingeschätzt wurde. Sie seien stark quantitativ orientiert und zu wenig strukturell und strategisch ausgerichtet. Eine Forderung von GEW und Personalräten war zudem die Einbeziehung von Personalvertretungen bei der Entwicklung von Ziel- und Leistungsvereinbarungen.

Ich muss ihnen allerdings sagen, dass ich überzeugt davon bin, wenn man genau die gleichen Fragen, die gestellt wurden, jetzt, heute den Hochschulen stellen würde, dass sie dann grundsätzlich andere Antworten bekommen würden. Denn mittlerweile hat die Landesregierung die Notfallklausel vom Hochschulpakt in Anspruch genommen und die Mittel für die Hochschulen im Haushaltsplan 2011 von 57,5 Mio. € im Jahr 2010 auf 38,9 Mio. € gekürzt. Insofern meinen jedenfalls wir, dass wir von einer planbaren und verlässlichen Hochschulfinanzierung sehr weit entfernt sind.

Vielleicht können Sie nachher noch einmal erklären, Herr Minister, wie Sie auf der einen Seite 18,6 Mio. € aus den Zuweisungen im Rahmen des Hochschulpakts einsparen, aber gleichzeitig den Hochschulen dieses Jahr, wenn ich es eben richtig verstanden habe, 40 Mio. € mehr zur Verfügung stellen wollen.

Das können Sie dann sicherlich auch den Studierenden erklären, die angekündigt haben, am 23.11.2010 hier zu demonstrieren. Damit Sie sich gut darauf einstellen können, Sie wollen gegen 17.00 Uhr hier am Thüringer Landtag ankommen und warten dann sicherlich auf Aussagen von allen Fraktionen zu diesen Fragen.

Zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen gibt es auch nicht nur Positives zu sagen, das hatte ich eben schon ausgeführt. Da muss man sich zudem beispielsweise mal die Ergebnisse des Landesrechnungshofs anschauen, der in seinem Bericht für das Jahr 2010 festgestellt hat, dass ein präzises, schlüssiges und einheitliches Berichtswesen nicht existiert.

Er hat drei Kritikpunkte genannt:

Erstens, dass sich die zum Teil uneinheitlichen und unvollständigen Angaben in den Jahresberichten der Hochschulen nur bedingt zur Wahrnehmung der Steuerungsinteressen von Landesregierung und Landtag eignen.

Zweitens, dass es seit dem Jahr 2009 keine nach § 11 Abs. 4 Thüringer Hochschulgesetz erforderliche Hochschulentwicklungsplanung des Ministeriums gibt, Frau Hennig war vorhin schon darauf eingegangen, zudem Zielvorstellungen über die strukturelle Entwicklung der Hochschulen überhaupt nur bestehen.

Drittens, dass in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen festzulegende Messungen überprüfbarer Ziele der Hochschulen für den Bereich der Weiterbildung zur Weiterentwicklung des Studienangebots der Hochschulen nicht hinreichend bestimmt sind.

Zwar hat die Landesregierung darauf verwiesen, dass bezüglich der Hochschulentwicklungsplanung die Rahmenvereinbarung II und die Zukunftsinitiative „Exzelentes Thüringen“ besteht, aber als konsistentes Berichtswesen würde ich das jedenfalls nicht bezeichnen.

Wir meinen, Transparenz und Verlässlichkeit müssen Grundlage einer modernen Hochschulpolitik sein. Daher fordern wir, die gänzlich weggefallene Berichterstattung der Landesregierung über den flexibilisierten Haushaltsvollzug gerade in diesem Bereich der Hochschulen wieder einzuführen und entsprechend ein transparentes Berichtswesen auch hierfür zu schaffen, das bitte auch schlüssig sei.

Auch braucht es aus unserer Sicht eine langfristig angelegte Perspektive für eine Hochschulentwicklungsplanung - das hat Frau Hennig auch schon eingefordert - mit der neuen Rahmenvereinbarung III, die derzeit entwickelt wird, von der wir aber eigentlich noch gar nichts wissen. Jedenfalls wollen wir, dass die Perspektiven und Zielvorstellungen für die Thüringer Hochschulen zunächst unabhängig von der Kassenlage gedacht werden. Dazu erwarten wir natürlich auch konkrete Antworten von Ihrer Seite.

Zu den Hochschulstrukturen möchte ich auch noch einiges sagen. Dem Bericht der Landesregierung zur Evaluation gaben ihnen zufolge die meisten Befragten an, dass es für eine abschließende Einschätzung zu dieser Frage noch viel zu früh sei. Es wundert auch nicht wirklich, da die geänderten Strukturen zunächst noch längerer Erfahrungen in der Praxis bedürfen.

Durch die Machtkonzentration allerdings beim Präsidium werden einerseits schnellere Entscheidungen ermöglicht, andererseits - das sehen aber vor allem die Personalvertretungen - sehen der akademische Mittelbau und die weiteren Hochschulgremien diese Machtkonzentration durchaus kritisch und bemängeln das Fehlen von zentralen Ausschüssen.

Wir meinen, dass die Verlagerungen von Kompetenzen auf ein Präsidium zudem dazu führen, dass unausgereifte Entscheidungen fallen, wodurch Unruhe, Unzufriedenheit bis hin zu Demotivation entstehen. Das kann vermieden werden, wenn vorher die Sachkompetenz der Hochschulen einbezogen würde. Wir meinen auch, dass die Kompetenzen des Senats unzureichend sind und seine Mitwirkungsrechte weiter ausgebaut und verstärkt werden müssen. Da geht es aus unserer Sicht im Übrigen natürlich auch um die Rolle des Präsidenten der Hochschule, der gleichzeitig Mitglied und Vorsitzender des Senats ist. Hier, meinen wir, braucht es dringend eine Überarbeitung.

Ein weiterer Kritikpunkt in der Evaluation ist auch die Zusammensetzung und die Aufgabenverteilung im Hochschulrat. Durch die Einrichtung des meist aus hochschulexternen Personen sich konstituierenden Hochschulrats ist der Universitätssenat als Legislative faktisch entmachtet und die Hochschulratssitzungen finden zudem unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das ist eher eine Top-downStruktur, die hier etabliert wird, was wir als sehr, sehr kritisch ansehen. Wir erwarten außerdem ein konzentriertes und entschlossenes Handeln, das muss man ganz deutlich sagen, weil wir schon der Meinung sind, dass es mehr Transparenz, Demokratie und Partizipation an den Hochschulen braucht. Sie haben vorhin die Dialogforen angesprochen. Da würde mich interessieren: Wo, mit wem und wann finden die eigentlich statt? Die sollen im Herbst sein. Ich habe eben noch einmal aktuell auf die Homepage des Ministeriums geschaut, da findet sich kein Termin, da findet sich kein Hinweis. Vielleicht können Sie uns dazu noch Informationen geben, denn der Herbst ist nicht mehr allzu lang, sondern der Winter naht - wenn ich das so sagen darf.

Ich möchte noch kurz auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses eingehen. Wir begrüßen es, wenn durch die Schaffung von Graduiertenkollegs und Graduiertenprogrammen sowie durch LUBOM-Mittel für kooperative Promotionen zwischen Fachhochschulen und Universitäten sich positive Wirkungen im Rahmen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zeigen. Zur Kenntnis nehmen muss man aber auch, dass z.B. von der GEW gefordert wird, dass die Hochschulen deutlich mehr Mittel zur Besetzung von Qualifikationsstellen brauchen und auch, dass die Fachhochschulen deutlichen Änderungsbedarf am Hochschulgesetz sehen. Sie fordern nämlich, dass ihnen das Promotionsrecht zuerkannt wird. Im Zuge des Bologna-Prozesses werden die Hochschultypen einander angenähert und da entsprechen die derzeitigen Regelungen zur Promotion dem nur unzureichend, meinen wir jedenfalls. Wir meinen, dass forschungsstarke Fachhochschulbereiche anhand von Qualitäts- und Leistungskriterien auch hinsicht

lich der Promotionsfähigkeit betrachtet werden sollen.

Ich möchte die Landesregierung gern auch noch verweisen auf das Templiner Manifest der GEW, das ganz konkret zehn Eckpunkte für eine zukunftsorientierte Reform der Personalstrukturen und von berufsbildenden Hochschulen und Forschung festgeschrieben hat. Darin werden aus unserer Sicht sehr gute Vorschläge gemacht, um die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und insbesondere die Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses zu verbessern. Dass Frauen dieses Thema muss jetzt natürlich noch kommen in der Wissenschaft unterrepräsentiert sind, wissen wir. Deswegen braucht es konkrete und wirksame Maßnahmen, um den Anteil der Frauen auf allen Stufen der wissenschaftlichen Laufbahn mit dem Ziel eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses zu erfüllen. Die Qualität der Arbeit von Hochschulen muss natürlich auch danach beurteilt werden, meinen wir. Das war ja auch eine Frage in Ihrem Evaluierungsbogen, mit welchem Erfolg sie den Gleichstellungsauftrag erfüllt. Da reicht es nicht, zu sagen, es gibt ja überall Gleichstellungsbeauftragte, sondern wir meinen, es müssen gleichzeitig auch die Mindeststandards für die Freistellung von Gleichstellungsbeauftragten festgelegt werden.

Abschließend möchte ich sagen, genau wie bei der Erwachsenenbildung gilt auch für die Hochschulen, dass Finanzierung und Gesetz natürlich zusammen gedacht werden müssen. Daher braucht es auch eine verlässliche Finanzierung der Thüringer Hochschulen. Angesichts der geplanten Kürzungen an den Thüringer Hochschulen - die GEW spricht von über 20 Mio. € - sehen wir eine große Gefahr, dass vor allem die Angestellten an den Hochschulen die Leidtragenden der Sparpolitik sein werden. Das kann keiner ernsthaft wollen, denn durch Einsparungen im Bildungsbereich erreicht man überhaupt keine Haushaltskonsolidierungen, sondern eher langfristig gesehen Kosten und das sind Folgekosten, denen wir vorbeugen könnten, wenn wir jetzt konsequent tatsächlich in die Bildung investieren. Wir jedenfalls wollen, das sage ich abschließend, dass die Hochschulfinanzierung in Thüringen transparent, zuverlässig und vor allem ausreichend erfolgt. Durch die De-facto-Aufkündigung des Hochschulpakts durch die Landesregierung und durch die immensen Kürzungen der Landesmittel ist die Zuverlässigkeit und Planbarkeit der Hochschulen nicht mehr gegeben, was wir außerordentlich bedauern. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das war ja eine Punktlandung, Frau Abgeordnete. Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich

(Abg. Rothe-Beinlich)

ganz herzlich begrüßen. Auf der Zuschauertribüne des Landtags hat Platz genommen der Rektor des Abraham-Geiger-Kollegs Prof. Walter Homolka. Seien Sie ganz herzlich willkommen. Er ist derjenige, der heute am späten Nachmittag den Erfurter Rabbiner in sein Amt einführen wird und dann hat Thüringen nach 72 Jahren wieder einen Rabbiner. Herzlich willkommen.

(Beifall im Hause)

Ich rufe als nächsten Redner auf für die SPD-Fraktion den Abgeordneten Metz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, ich muss mich schon wundern, über was hier tatsächlich gesprochen wird. Uns liegt ein Antrag zur Berichterstattung der Ergebnisse der Evaluation vor. Das haben wir bereits im Ausschuss diskutiert und jetzt werden Diskussionen geführt besonders von den Kollegen der Linkspartei -, als ob schon ein Gesetz vorliegen würde und der Minister und die Landesregierung in so einer Art vorauseilender oder hellseherischer Fähigkeit schon mal im Vorhinein kritisiert wird für das, was nächstes Jahr dann vorgelegt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das finde ich schon sehr merkwürdig und deswegen will ich auch nur auf ein paar wenige Punkte eingehen. Ich bedanke mich zuerst mal beim TMfBWK besonders dafür, dass sie im Bericht, den sie bereits im Ausschuss gegeben haben, die Weiterentwicklung der Hochschulautonomie, aber für meine Fraktion auch besonders wichtig die Frage von studentischer Mitbestimmung in den Mittelpunkt gestellt haben. Besonderes Augenmerk liegt dabei für die SPD-Fraktion in den Dialogforen. Lassen Sie mich vielleicht noch mal ganz kurz etwas zu den Dialogforen sagen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt jetzt hier auch einen neuen Stil von Politik, nämlich tatsächlich mit den Beteiligten in einem Dialog, der seit Anfang dieses Jahres dauert und im nächsten Jahr dann abgeschlossen wird, Politik von unten zu machen und nicht nur Vorgaben und in so eine Art ideologischer Steuerung Hochschullandschaft und Hochschulgesetzgebung zu verfassen, sondern tatsächlich mit den Gruppen, Frau Kaschuba, mit denen Sie ja auch im wunderbaren Dialog sind, von unten wachsend tatsächlich dieses Hochschulgesetz zu novellieren. Das halte ich auch für vernünftig, meine sehr geehrten Damen und Herren. Besonderes Augenmerk wird dabei vonseiten der SPD-Fraktion bei der Frage von Mitbestimmung liegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es um Mitbestimmung geht, kann man auch nicht - wie das unser Koalitionspartner gemacht hat - in so ei

ner Art vorauseilendem Gehorsam erst mal alles, was im Gesetz steht und die kompletten Strukturen, die im Gesetz stehen, tatsächlich für gut heißen. Lassen Sie uns mal im Dialogforum tatsächlich mit denjenigen, die da Kritik geübt haben, nämlich vor allen Dingen im Mittelbau mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Studierenden besonders bei eigenen Angelegenheiten, das heißt, bei Angelegenheiten auch der Fachschaft, wo sie ein strukturelles Demokratiedefizit auch angemahnt haben, auch mal gemeinsam in die Debatte gehen und hier auch mal schauen, wo wir Veränderungen herbeiführen können. Die SPD-Fraktion steht an der Seite derjenigen, die tatsächlich auch ein strukturelles Demokratiedefizit in der Hochschulgesetzgebung sehen und wird da auch rangehen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Für uns ist aber noch ein Punkt sehr wichtig in den nächsten Debatten, nämlich ein Punkt, der hier noch gar nicht so richtig angesprochen wurde. Das betrifft die Situation der studentischen Beschäftigung, bei der wir bereits im Gespräch sind auch mit den Studierendenvertretern der unterschiedlichen Hochschulen. Es ist so, dass, wenn ich einen starken Mittelbau haben will, natürlich bestimmte Spitzen auch über studentische Hilfskräfte abgedeckt werden müssen. Allerdings hat in Thüringen anscheinend eine Situation Einzug gehalten, wo so ein bisschen verdeckt über Sachkosten Beschäftigungsverhältnisse Einzug halten an den Hochschulen, die wir als SPD-Fraktion in dieser Form und in dieser Masse nicht mehr mittragen. Wenn studentische Beschäftigte - und das betrifft vor allem die Hilfskräfte - ohne Tarifbindung und in so einer Art grauen Zone arbeiten, dann ist das für uns eine Situation, die dringend aufgehoben und behoben gehört. Dafür werden wir uns im Dialogforum, in der Novellierung der Hochschulgesetze, aber auch beim Personalvertretungsgesetz noch mal stark machen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wann?)

Herr Abgeordneter Metz, gestatten Sie eine Anfrage durch die Abgeordnete Hennig?

Bitte schön.

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

Abgeordneter Metz, ist Ihnen bekannt, dass die Thüringer Landesregierung in Person des Ministers Matschie auf eine Anfrage von mir, ob es einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte geben soll, dies verneint hat und für Thüringen als nicht notwenig erachtet hat?

Sie wissen sehr genau, wenn Sie in Sozialkunde aufgepasst haben, dass es einen Unterschied zwischen Exekutive und Legislative gibt, Frau Hennig.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wann?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, an manchen Punkten gibt es das dann eben doch.

(Zwischenruf Abg. Hennig, DIE LINKE: Wir werden sehen, ob...)

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Schwach.)

Das war überhaupt nicht schwach, das war eine sehr klare Aussage, Herr Korschewsky.

Ich sage, für die SPD-Fraktion ist die Frage von mehr Demokratie an den Hochschulen eine entscheidende. Wir werden das in den Dialogforen und nicht aufgedrückt, sondern mit den Studierenden und mit den verschiedenen Gruppen, die das hier erkannt haben, gemeinschaftlich beraten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dann stellt sich für uns nicht die Frage, ob Humboldt in den Universitäten lebt, das kann nämlich zweierlei bedeuten, entweder er wohnt im stillen Kämmerlein oder sein Geist zieht tatsächlich durch die Seminarräume. Unser Interesse ist es, dass der Geist durch die Seminarräume läuft.