Protocol of the Session on November 11, 2010

Die Ausgestaltung im Einzelnen des Gesetzentwurfs der LINKEN erinnert an das übliche „Weihnachtsmanngebaren“ der Fraktion DIE LINKE. So zielt der Gesetzentwurf auf Einsparungen auf der Ebene der Verwaltung ab, die durch die Zusammenlegung bisher parallel vorgehaltener Verwaltung, die zukünftig ausschließlich vom Kreis erledigt würden, erreicht werden könnten. Zu nennen sind insbesondere die Bereiche SGB II, SGB VIII und die Schulträgerschaft. Gleichzeitig sollen aber betriebsbedingte Kündigungen bis 2015 vermieden werden und sowohl der Wartburgkreis als auch die Stadt Eisenach als Kompensation jeweils 1 Mio. € jährlich über fünf Jahre zusätzlich aus dem Landesausgleichstock, im Übrigen Kommunaler Finanzausgleich, erhalten. Einerseits zielt der Gesetzentwurf auf Einsparungen ab. Diese sollen aber nicht tatsächlich erzielt werden, soweit hierdurch Personal freigesetzt werden würde. Vielmehr soll mal wieder das Land die Rechnung zahlen. So würden die mit dem Gesetzentwurf eigentlich beabsichtigten Einsparungen dann doch nicht umgesetzt werden müssen. Darüber hinaus soll neben der Stadt Eisenach auch der finanziell sehr gut dastehende Wartburgkreis insgesamt 5 Mio. € zulasten anderer

Kommunen, auch insoweit wieder Bezug zu Ihrer Zwischenfrage, aus dem Landesausgleichstock erhalten. Doch damit nicht genug, die Stadt Eisenach soll außerdem noch auf das durchschnittliche Verschuldungsniveau der kreisangehörigen Gemeinden des Wartburgkreises entschuldet werden. Diese Teilentschuldung soll nach Vorstellung der Fraktion DIE LINKE eine Größenordnung von maximal 20 Mio. € haben. Ein Blick in die Daten des Landesamtes für Statistik zeigt, dass die Stadt Eisenach zum 31.12.2009 mit rund 806 € je Einwohner verschuldet war, die kreisangehörigen Gemeinden des Wartburgkreises mit rund 633 € pro Einwohner. Eine Reduzierung der Verschuldung Eisenachs auf den Durchschnitt der Gemeinden des Kreises würde daher nicht bis zu 20 Mio. €, sondern rund 7,4 Mio. € Entschuldungshilfe erfordern.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ist doch weniger als 20 Mio. €, oder?)

Allein dieses Beispiel zeigt, wie wenig fundiert und durchkalkuliert der Gesetzentwurf ist. Soweit die im Gesetzentwurf vorgesehenen großzügigen Zuweisungen mit sonst erforderlichen Bedarfszuweisungen für den Ausgleich von Haushaltsdefiziten der Stadt Eisenach gegengerechnet werden, mache ich darauf aufmerksam, dass Haushaltskonsolidierung zunächst einmal primär Aufgabe der Kommune selbst ist.

Herr Staatssekretär, der Abgeordnete Kuschel möchte Ihnen gern noch eine Frage stellen. Gestatten Sie das?

Gern.

Bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt genannt 7,4 Mio. € kostet die Teilentschuldung. Würden Sie mir aber zustimmen, dass wir diese Teilentschuldung für den 01.07.2012 vorgesehen haben und wir bei dem jetzigen Defizit von 10 Mio. € nicht wissen, wie sich die Verschuldung der Stadt Eisenach bis 2012 entwickeln wird und deshalb, weil wir ganz solide sind, den Rahmen auf 20 Mio. € erweitert haben?

Herr Kuschel, das Vertrauen in Ihren eigenen Gesetzentwurf und die damit einhergehenden Maßnahmen muss groß sein, wenn Sie ein kalkulatorisches Risiko von 13 Mio. € einplanen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die- ses Jahr sind es schon 10 Mio. €.)

(Beifall SPD)

Soweit die im Gesetzentwurf vorgesehenen großzügigen Zuweisungen mit sonst erforderlichen Bedarfszuweisungen für den Ausgleich von Haushaltsdefiziten der Stadt Eisenach gegengerechnet werden, mache ich darauf aufmerksam, dass Haushaltskonsolidierung zunächst einmal primär Aufgabe der Kommune selbst ist. Für den Fall, dass die Stadt Eisenach in den Wartburgkreis rückgekreist werden würde, sollten konsequent alle Einsparpotenziale genutzt werden. Ob der Status als Große kreisangehörige Stadt dafür geeignet ist, bleibt einer umfassenden Prüfung vorbehalten. Die Landesregierung empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Ich schließe jetzt die Aussprache. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Wie ich sehe, Stimmen kommen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Danke schön. Die Gegenstimmen kommen aus den Fraktionen von SPD und CDU. Damit ist das eine Mehrheit, die gegen die Überweisung an den Innenausschuss votiert hat. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1552 ERSTE BERATUNG

Herr Innenminister Prof. Huber wird die Begründung für die Landesregierung übernehmen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das Ihnen vorliegende Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankengesetzes dient drei wesentlichen Zielsetzungen: Es soll die wirtschaftliche Existenz der Spielbank in Erfurt sichern, es soll einen sicheren Rechtsrahmen für die notwendig gewordene Einführung der Umsatzsteuer schaffen und es soll Benachteiligungen der Gemeinden durch die Anrechnung der Umsatzsteuer beseitigen.

Erstens, zum Ziel der Erhaltung der Spielbank: Die Landesregierung ist daran interessiert, den Betrieb der in Thüringen zugelassenen öffentlichen Spielbank zu erhalten. Nur so kann der in der Bevölkerung vorhandene natürliche Spieltrieb in einen staatlich überwachten Rahmen gelenkt werden. Seit der Aufnahme des Betriebs der Spielbank im Jahr 2005 blieben die Bruttospielerträge hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück; sie verschlechterten sich sogar von Jahr zu Jahr. Ursache sind zum einen die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen für den Spielbankenbetrieb - auf der Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags wurde zum 1. Januar 2008 eine Identitätskontrolle eingeführt und die Werbung stark eingeschränkt -, zum anderen ist die Konkurrenz der gewerblichen Spielhallen und des illegalen Glücksspiels im Internet deutlich angestiegen. Unter dem Blickwinkel der Spielsucht ist es auf der einen Seite sicherlich positiv zu beurteilen, wenn die Bürger weniger Geld in Spielbanken einsetzen. Führt die Entwicklung aber dazu, dass die Spielbank vor der Schließung steht, besteht die Gefahr, dass die Bürger, die am Glücksspiel interessiert sind, in das illegale Spiel abwandern, und so geschieht es seit geraumer Zeit. Dies gilt es zu vermeiden, denn dort sind sie ungeschützt dem Gewinnstreben der Anbieter und unter Umständen auch betrügerischen Manipulationen ausgesetzt. Vor dem Hintergrund des noch geltenden Rechts gerät ein Spielbankenbetreiber in Thüringen allerdings sehr schnell an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit, wenn die Bruttospielerträge zurückgehen. Das liegt daran, dass in allen Fällen ein beachtlicher Prozentsatz vom Bruttospielertrag als Spielbankenabgabe und sonstige Leistung zu entrichten ist. Die Fixkosten für den Betrieb der Spielbank, Löhne und Standortkosten, sinken aber nicht im gleichen Maße, wenn die Einnahmen zurückgehen. Diesem Umstand soll der Gesetzentwurf Rechnung tragen. Es ist vorgesehen, statt eines festen Prozentsatzes von 60 Prozent die Spielbankenabgabe zu staffeln. Je nach der Höhe der Bruttospielerträge soll sie künftig 25, 30, 40, 50 oder 60 Prozent des Spielertrags betragen. Die weitere Leistung, die bislang in Höhe von 20 Prozent des Bruttospielertrags erhoben wurde, wird zukünftig ergebnisbezogen abgeschöpft. Das heißt, je nach Höhe des handelsrechtlichen Jahresergebnisses soll sie zwischen 60 und 90 Prozent betragen und sich damit am erwirtschafteten Gewinn orientieren. So können steigende Bruttoerträge besser abgeschöpft werden, während bei sinkenden Bruttoerträgen die Gefahr einer übermäßigen Besteuerung vermieden wird. Insgesamt wird durch dieses Modell der Gefahr begegnet, die Spielbank durch überhöhte Abgaben über die Grenze der Wirtschaftlichkeit hinaus zu besteuern und ihre Schließung zu verursachen.

Zweitens: Ursprünglich galten alle Steuern als mit der Spielbankenabgabe abgegolten. So sollte eine

(Staatssekretär Geibert)

Doppelbesteuerung des Spielbankbetreibers vermieden werden. Das Umsatzsteuergesetz sah für zugelassene öffentliche Spielbanken folgerichtig eine Befreiung vor. Der Europäische Gerichtshof hat in zwei Urteilen Anfang des Jahres 2007 jedoch entschieden, dass die Befreiung unionsrechtswidrig ist. Infolgedessen wurde die Umsatzsteuerbefreiung für Spielbanken im Umsatzsteuergesetz aufgehoben. Damit es nicht zu einer systemfremden Doppelbesteuerung der Spielbank kam, wurde bislang die Spielbankenabgabe in Höhe der zu errichtenden Umsatzsteuer gestundet. Der jetzige Gesetzentwurf sieht vor, dass sich die Spielbankenabgabe um die aufgrund des Betriebs der Spielbank zu entrichtende Umsatzsteuer rückwirkend ermäßigt. Gleichzeitig werden im Gesetz die zurzeit auseinanderfallenden Fälligkeitszeitpunkte von Umsatzsteuer und Spielbankenabgabe angeglichen. Die Spielbankenabgabe wird im Moment täglich, die Umsatzsteuer monatlich erhoben. Mit der Einführung einer nunmehr einheitlichen monatlichen Fälligkeit ist eine Minderung des Verwaltungsaufwands verbunden, die sowohl zugunsten der Betreiber als auch der öffentlichen Hand wirkt.

Drittens: Ursprünglich erhielt die Gemeinde, in welcher die Spielbank ihren Sitz hat, als Ausgleich für die nicht anfallenden kommunalen Steuern, Gewerbe- und Vergnügungssteuer, aufgrund einer Verordnung 10 Prozent der zu entrichtenden Spielbankenabgabe. Nachdem sich infolge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs diese Abgabe um die Umsatzsteuer ermäßigte, verringerte sich auch die Zuweisung an die Gemeinde. Zur Vermeidung der Mindereinnahmen wird der Gemeindeanteil an der Spielbankenabgabe nun gesetzlich auf 10 Prozent der Spielbankenabgabe vor ihrer Ermäßigung durch die zu errichtende Umsatzsteuer festgelegt.

Ich darf Sie deshalb vor diesem Hintergrund um eine zügige Beratung bitten, denn der vorliegende Gesetzentwurf sichert den Erhalt der Spielbank in Erfurt, setzt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Umsatzsteuererhebung interessengerecht um und beseitigt insbesondere die Benachteiligung der Spielbankgemeinde, also der Stadt Erfurt, durch die Umsatzsteuererhebung. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Aussprache und rufe als Erste für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Keller auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Nichts geht mehr; zumindest bei

der Spielbank Erfurt ist es wohl so. Mit der Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes soll dem Casino nun die Existenz gesichert werden. Das lehnt DIE LINKE ab und ich will Ihnen auch begründen, warum. In der Begründung, wie auch Minister Huber eben aufmerksam gemacht hat, heißt es, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen vom 1. Januar 2008 neben anderen zu diesem Entwurf zwingen. Das ist nur die halbe Wahrheit und das sollte man auch so sagen. Es wurden von Anfang an eklatante Fehler gemacht, und das wissen Sie auch. Ich möchte dazu hier nur Folgendes sagen:

Erstens: Das Casino wurde einmal unter völlig anderen Voraussetzungen sehr glanzvoll etabliert und war von Anfang an dann doch nur eine bessere Spielhalle. Aus diesem Grund ist es auch zweitens nicht gelungen, wie versprochen, die Spielbankenabgabe auf 60 vom Hundert der Bruttospielerträge aufzustocken, weil drittens aus dem Spielbankunternehmen kein wirtschaftlicher Betrieb möglich wurde. Herr Minister Huber hat das eben auch bestätigt.

Es ist darüber an dieser Stelle immer sehr viel diskutiert worden, ich weiß das. Deshalb werde ich das hier auch kurz halten. Aber einen Aspekt möchte ich hier noch erwähnen. Beim Streit um das Sportwettenmonopol stellten Sie die Suchtbekämpfung derart heftig in den Vordergrund, es war eigentlich kaum aushaltbar. Aber unsere Kritik, dass es dabei nur um Lotto, Sportwetten und Tombolas ging, wurde ignoriert. Hier aber beim Casino knicken Sie ein und betreiben jetzt Suchtförderung, indem Sie den privaten Betreibern Vergünstigungen schaffen, um einem natürlichen Spieltrieb Aufmerksamkeit zu geben. Das finde ich nicht mehr nachvollziehbar. Das ist insgesamt auch nicht nachvollziehbar. Einerseits bekämpfen Sie Zahlenlotto wegen Suchtgefahren und andererseits fördern Sie das Betreiben eines Casinos. Wenn der Betreiber meint, er hätte zu viele Abgaben zu zahlen, dann senken Sie auch noch die Spielbankenabgabe.

Wir sagen Ihnen, betreiben Sie an dieser Stelle wirklichen Kampf gegen Sucht. Malen Sie nicht den Teufel an die Wand gegen illegales Spieltreiben über das Internet und andere, beenden Sie dieses Thema. DIE LINKE wird sich an einer weiteren Förderung eines langen Siechtums hier nicht beteiligen. Machen Sie den Laden einfach dicht. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Als Nächster hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Adams, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Minister Prof. Dr. Huber)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Gäste, als ich den Begriff „natürlicher Spieltrieb“ hörte, dachte ich, wir sind schon in der Debatte zu den gefährlichen Tieren.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Aber das kommt wahrscheinlich später. Spricht man über Spielbanken, muss man unbedingt zwei Aspekte immer im Blick behalten: Das ist einmal der Aspekt, dass hier der Staat auch viel Geld einnimmt, das andere ist der Aspekt der Suchtbekämpfung. Ich habe, wir GRÜNE haben dieses Spielbankgesetz so verstanden, dass es an dieser Stelle wirklich ganz exakt um die Frage geht, wie viel kann der Staat aus dieser Betätigung herausholen. Diese Spielbank ist eine staatlich kontrollierte Spielbank, sie ist damit in der Tat eine Konkurrenz zu dem nicht kontrollierten Bereich im Internet.

Wir werden uns dieser Vorlage anschließen und möchten auch die Beratung hier schnell durchführen. Vielen Dank.

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Gentzel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Innenminister, ich weiß nicht, ob Sie mit diesem Gesetzentwurf Ihrem Nachfolger einen Gefallen getan haben. Wir werden uns nach der Ausschussbefassung in unserer Fraktion festlegen, wie wir mit diesem Entwurf umgehen. Ich kann mir aber im Augenblick kaum vorstellen, dass es eine zügige Beratung im Innenausschuss geben wird. Diese Spielbank hat eine Geschichte und viele Fragen zu dieser Geschichte sind nicht geklärt. Wenn Sie von Regierungsseite diesen Sack aufbinden, werden wir uns erlauben, ein paar Fragen zu stellen. Ich bin gespannt auf die Antworten.

Ich will darauf hinweisen, dass nach unserer Auffassung der Mietvertrag für diese Spielbank unter sehr dubiosen Rahmenbedingungen zustande gekommen ist - freundlich ausgedrückt. Ich will sagen, dass es in diesem Zusammenhang eine Patronatserklärung des Ministers Trautvetter gegeben hat. Auch darüber würde ich gern mal reden, wie diese weiter wirkt und was das bedeutet.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Nachhaltig.)

Ich habe nicht verstanden, auch nicht nach der öffentlichen Debatte, warum der erste Termin zur Kündigung des Spielbankenvertrags nicht wahrgenommen worden ist und warum nicht ein anderer

Mietvertrag mit diesem Unternehmen gemacht worden ist. Fragen über Fragen! Das Interesse meiner Fraktion ist ausgesprochen groß, endlich verbindliche Antworten zu bekommen.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Lies doch den Bericht.)

Um nur zwei Fragen zu stellen: Was hat das denn für die Zukunft mit der Patronatserklärung auf sich? Und im Endeffekt natürlich die Frage: War und ist die Spielbank in Erfurt eine lohnende Investition für das Land und für die Gemeinde, mit all den Folgen, die sich aus der Beantwortung der Frage ergibt? Ich kann dem nicht vorgreifen, aber eines steht fest: Die Erfolgsgeschichte, die uns hier im Haus vorgegaukelt worden ist von dieser Spielbank, die ist auf keiner Ebene eingetreten. Man hat hier von diesem Hause - wir hatten damals eine CDU Alleinregierung - der Spielbank viele Zugeständnisse gemacht. Was die Abgabe ursprünglich betrifft, die ist schon mal zurückgenommen worden. Der Mietvertrag ist, wenn ich mich recht erinnere, abgeschlossen worden, da gab es die Räumlichkeiten noch gar nicht und da hat man auch noch mal Abstriche gemacht. Diese Spielbank in Erfurt ist eine einzige Wundertüte, und da ein bisschen mehr Durchblick zu bekommen im Innenausschuss ist eine sehr interessante Frage für uns.

Jetzt zu Ihrem Anliegen, der Frage Übermaßbesteuerung: Herr Innenminister, ich meine das durchaus positiv, Sie sind ja ein Schlitzohr. Manchmal weiß ich gar nicht, ob Sie bestimmte Begriffe erfinden, um eine Begründung hinzubekommen. Ich habe zum Beispiel diesen Begriff „Übermaßbesteuerung“ noch nie bei einer Gemeinde gehört, wenn die ihre Steuern erhöhen sollen. Da gibt es diesen Begriff überhaupt nicht. Ich stelle nur fest, dass wir hier immer wieder betonen, die Gemeinden müssen alle ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen. Da bin ich im Grundsatz dafür. Aber warum werden denn jetzt der Spielbank Zugeständnisse gemacht? Entweder sie kann sich im geltenden Rechtsrahmen bewegen, sie hat die Einnahmen, um die von uns geforderten Steuern und Abgaben zu bezahlen und wenn nicht, dann, das sage ich ganz klar, machen wir das Ding eben zu. Das kann doch nicht die heilige Kuh sein. Also Sie sehen, Fragen über Fragen. Ich freue mich auf eine sehr interessante Debatte im Innenausschuss. Danke schön.

(Beifall SPD)

Ich habe jetzt überlegt, ob „Schlitzohr“ ordnungsrufwürdig ist. Ich habe es eher als Kompliment aufgefasst; Sie verzeihen das, Herr Minister.

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Gumprecht das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der eine oder andere von uns wird sich noch ziemlich genau an die Diskussion schon in den 90er-Jahren zum Thema Spielkasino in Thüringen erinnern. Die Vorstellungen waren damals sicher nebulös, vielleicht auch geprägt von Büchern oder Filmen wie „Casino Royale“ oder dem Film „Casino“ von Martin Scorsese aus dem Jahre 1995. Zumindest bei den Kommunen entstand eine Erwartungshaltung über riesige Geldeinnahmen. So war es nicht verwunderlich, dass sich zahlreiche Bewerbungen hier einstellten um den Standort. Im Übrigen gehörte auch die Stadt Altenburg zu den Bewerbern. Der Landtag entschied sich dann zu einem Gesetz mit den uns bekannten Rahmenbedingungen mit dem Standort Erfurt und der Abschöpfung der Erträge.