Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren Abgeordneten, vor wenigen Tagen wurde das Thüringer Gesetz zur Neufassung und zur Änderung polizeiorganisationsrechtlicher Regelungen im zweiten Kabinettsdurchgang gebilligt und liegt Ihnen heute zur ersten Lesung vor.
Lassen Sie mich kurz den Weg zu diesem Gesetz skizzieren. Im Oktober letzten Jahres haben die Koalitionsfraktionen die Entwicklung einer Strukturreform der Thüringer Polizei beschlossen, die durch Frau Ministerpräsidentin in ihrer Regierungserklärung am 19. November letzten Jahres bestätigt wurde.
Ausgehend von dieser Erklärung erarbeiteten seit Februar dieses Jahres erfahrene Polizeibeamte unserer Polizei mit Unterstützung hochrangiger Führungskräfte der Polizeien Hessens und Bayerns einen Reformvorschlag für die künftige Struktur, der im Kern die Errichtung einer landesweit zuständigen Polizeidirektion vorsieht. Auch die Personalvertretungen waren in die Teilprojekte eingebunden. Die Berufsvertretungen wurden durch den Staatssekretär regelmäßig über den Stand informiert.
Am 10. September beriet die Lenkungsgruppe über den vorliegenden Strukturvorschlag und empfahl, diesem vollumfänglich zu folgen. Ich selbst habe dem zugestimmt und ihn im September im Kabinett vorgestellt. Mit diesem Strukturvorschlag kann die Präsenz der Thüringer Polizei vor Ort erhöht und ihre Zukunftsfähigkeit gewährleistet werden.
Im Einzelnen: Im Mittelpunkt der Strukturreform steht die Errichtung einer Landespolizeidirektion als zentrale landesweit zuständige Führungs-, Einsatzund Verwaltungsdienststelle. Durch Zentralisierung von Verwaltungs- und Serviceaufgaben in der Landespolizeidirektion werden die nachgeordneten
Dienststellen von administrativen Aufgaben entlastet und Arbeitsabläufe beschleunigt. Kernstück der Landespolizeidirektion ist eine Einsatzzentrale, die die zentrale Koordination und Führung der Außendienstkräfte übernimmt. In kritischen Situationen können so Unterstützungskräfte schneller herangeführt werden. Die Einsatzbewältigung erfährt dadurch eine qualitative Verbesserung. Die nachgeordneten Dienststellen werden zugunsten der verstärkten Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht entlastet.
Die Landespolizeidirektion übernimmt darüber hinaus die Vorbereitung und Einsatzführung großer bedeutsamer Polizeieinsätze. Die Landespolizeidirektion wird durch sieben nachgeordnete Landespolizeiinspektionen, eine Autobahnpolizeiinspektion sowie die Bereitschaftspolizei ergänzt.
Zu den Landespolizeiinspektionen: Durch die Fusion der bisherigen Polizeidirektionen mit den Polizeiinspektionen am Standort entstehen künftig sieben Landespolizeiinspektionen. Zudem werden Teilaufgaben der jetzigen Verkehrspolizeiinspektionen sowie das komplette Aufgabenspektrum der Polizeiinspektionen Zentrale Dienste in den Landespolizeiinspektionen gebündelt. Damit werden 20 Behörden fusioniert und statt sieben eine einzige Einsatzzentrale geschaffen. Dass das zwangsläufig mit Einspareffekten verbunden sein wird, bedarf, glaube ich, keiner näheren Darlegung. Der Landespolizeiinspektion sind Polizeiinspektionen sowie jeweils eine Kriminalpolizeiinspektion als untere Integrationsebene nachgeordnet. Mit der Schaffung der Landespolizeiinspektion wird eine leistungsstarke Führungs- und Einsatzdienststelle für den regionalen Zuständigkeitsbereich errichtet, eine personelle Stärkung der operativen Bereiche zur Erhöhung der Präsenz vor Ort erreicht und ein effektiver Ressourceneinsatz durch die Reduzierung von Verwaltungsaufgaben erzielt. Die den Landespolizeiinspektionen nachgeordneten Polizeiinspektionen und Kriminalpolizeiinspektionen nehmen im Wesentlichen die ihnen heute schon übertragenen Aufgaben wahr. Die Verwaltungstätigkeit wird jedoch stärker als bisher zentral durch die Landespolizeiinspektion oder die -direktion gebündelt.
Zur zentralen Betreuung des gesonderten Einsatzraums der Bundesautobahn im Freistaat Thüringen ist vorgesehen, eine der Landespolizeidirektion nachgeordnete Autobahnpolizeiinspektion mit nachgeordneten Autobahnpolizeistationen zu errichten. Dadurch ist es möglich, auf zeitliche, örtliche und sachliche Schwerpunkte zu reagieren und einen hohen Wirkungsgrad im Personal- und Ressourceneinsatz zu erreichen sowie administrative Mehrleistungen zu reduzieren.
Die Abteilung 4 des Innenministeriums wird durch die Verlagerung nicht ministerieller Aufgaben insbesondere auf die Wahrnehmung strategischer Kompetenzen konzentriert.
Das LKA bleibt als Landesoberbehörde unmittelbar dem Innenministerium nachgeordnet. Durch die Strukturreform wird es lediglich zu geringfügigen Änderungen kommen, die sich kaum auf die Aufgabenwahrnehmung auswirken.
Im Zusammenhang mit dieser Strukturreform sind in erster Linie qualitative Optimierungen hervorzuheben. Mit der Reform werden die Voraussetzungen für eine effektive und leistungsstarke Polizeistruktur geschaffen, die flexibel sich künftig rasch ändernden Anforderungen begegnen kann und auch eine kontinuierliche Anpassung an die sich verändernden demographischen Gegebenheiten im Freistaat zulässt.
Die vorgeschlagenen Organisationsveränderungen bewirken eine Straffung der Führungs- und Verwaltungsstrukturen und ermöglichen, den Basisdienststellen zur Stärkung zusätzliches Personal zuzuführen. Insgesamt werden wir davon ausgehen können, dass wir etwa 10 Prozent mehr Polizeibeamte, als dies heute der Fall ist, zum Einsatz im Streifendienst und eine Streifenbesatzung rund um die Uhr auf den Autobahnen einsetzen können. Auch im Bereich der Kriminalpolizeiinspektionen wird es eine Stärkung der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung geben.
Die Landespolizeidirektion als zentrale Führungsund Einsatzdienststelle stellt die professionelle Einsatzbewältigung sicher. Die landesweit zuständige Einsatzzentrale steuert und koordiniert durch ein zentrales Notruf- und Einsatzmanagement die Polizeikräfte vor Ort. Nachgeordnet entstehen leistungsstarke Polizeidienststellen mit klar definierter, aber regional begrenzter Aufgaben- und Verantwortungskompetenz. Die Neuorganisation ermöglicht, den erreichten hohen Standard der inneren Sicherheit im Freistaat Thüringen auch künftig, auch unter den Bedingungen einer zurückgehenden Bevölkerung und schwierigerer finanzieller Rahmenbedingungen, zu gewährleisten.
Anfang der Woche hat der MDR berichtet, dass die Kosten der Polizeistrukturreform noch nicht feststünden. Die Frage und die Meldung, glaube ich, haben den falschen Ansatz: Es geht nicht darum die Kosten zu beziffern, es geht darum, die Einsparungen im Einzelnen zu verifizieren und zu quantifizieren. Hier ist es in der Tat so, dass das aus der Fusion von 20 Polizeidienststellen und 7 Einsatzzentralen hervorgehende Einsparpotenzial, weil es
einer detaillierten behördenscharfen Berechnung bedarf, weil die einzelnen Standorte, der bauliche Zustand und Ähnliches bewertet werden müssen, zum gegenwärtigen Planungsstand nicht möglich ist. Es hätte die Beschäftigung der gesamten Abteilung 4 über mehrere Monate erfordert, dies im Vorhinein vorzunehmen, und das ist bei einer Operation am offenen Herzen nicht möglich. Allerdings kann aufgrund von Überschlagsberechnungen zum heutigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass die notwendigen Ausgaben zur technischen Anpassung den Kosten entsprechen, die auch bei Fortführung der derzeitigen Polizeiorganisation entstehen würden. Die erforderlichen Anschubinvestitionen, insbesondere für die Einsatzzentrale, haben wir mit 1 Mio. € angesetzt und sie auch für den Haushalt 2011 angemeldet.
Wie ich versucht habe deutlich zu machen, zielt die Strukturreform in erster Linie auf qualitative und nicht auf finanziell orientierte Optimierungen ab. Der entscheidende Schwerpunkt und die entscheidende Zielsetzung der Polizeireform ist die Stärkung der Basisdienststellen, um das soeben skizzierte Optimierungspotenzial heben zu können. Damit kann die Polizeipräsenz vor Ort spürbar erhöht werden und, wie gesagt, auch in Zukunft der hohe Sicherheitsstandard aufrechterhalten werden, der uns heute zum Spitzenreiter unter den deutschen Ländern macht.
Mit dem Gesetzentwurf ist die Basis zur Schaffung einer modernen, zukunftsfähigen und flexiblen Polizeistruktur gelegt. Auf ihrer Grundlage wird das Innenministerium in den nächsten drei Monaten die detailscharfe Quantifizierung der Einsparvolumina, des Personalansatzes und eines möglichen Investitionsbedarfs an den einzelnen Liegenschaften vorlegen können. Das ist allerdings nicht Gegenstand des Polizeiorganisationsgesetzes, sondern Gegenstand des Verwaltungsvollzugs. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, ich will beginnen mit dem Zitat eines Kollegen. Er sagte heute Morgen „ohne Leitbild keine Reform“ in einer anderen Debatte, in einer Debatte zur Frage der Einkreisung Eisenachs. Das war der Kollege Gentzel von der SPD. Ich hoffe, Sie stehen zu diesem Wort.
Und wenn dieses Wort gilt „ohne Leitbild keine Reform“, dann erwarte ich, dass Sie im Nachgang unseren Entschließungsantrag mit unterstützen werden.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist noch kein ernsthafter Schritt in Richtung Polizeistrukturreform. Wir finden zwar die Worthülse „Reform“ im Teil A des Gesetzes und auch Herr Innenminister Huber sprach eben von „Strukturreform“, aber wenn wir in die Regelung hineinsehen, ist da kein Inhalt, keine Richtung und keine Konsequenz. Warum, Herr Minister Prof. Huber, haben wir es mit einem derartig substanzlosen Vorschlag zu tun, ohne die dahinter stehenden harten Fakten wie Personalentwicklung, Aufgabenzuordnung gleichfalls auf den Tisch zu legen? Vielleicht haben Sie sich ja informiert, woran Ihre Vorgänger gescheitert sind. Verlorene CDs hatten wir da, illegale Überwachungsanlagen und zuletzt ein Minister, der an OPTOPOL oder - besser - an den Gegnern von OPTOPOL gescheitert ist. Haben Sie sich deshalb so beschränkt, um nicht zwischen interministeriellen und innerpolizeilichen Fäden zerrieben zu werden?
Oder vermieden Sie womöglich, sich Ärger mit Herrn Fiedler einzuhandeln? Damit ist es einem anderen Minister hier ja ziemlich schlecht gegangen. Ich weiß es nicht, es ist auch müßig, darüber zu spekulieren, aber es ist schade um die vergebene Chance, das Parlament umfänglich zu informieren, um dieses erst in die Lage zu versetzen, sachgerecht auch das die Strukturreform umsetzende Gesetz beraten und beschließen zu können.
Aus Sicht der LINKEN bedeutet der vorgelegte Gesetzentwurf zur Polizeistrukturreform erst einmal nicht mehr, als dass die bestehende Struktur grundsätzlich mit neuen Bezeichnungen erhalten bleibt und es einen neuen Verwaltungs- und Polizeiapparat geben wird. Ob die De-facto-Wiedereinführung des einst abgeschafften Polizeipräsidiums und des ebenfalls abgeschafften Polizeiverwaltungsamts in Form der Landespolizeidirektion tatsächlich die erwünschte Wirkung zeitigt, muss parlamentarisch meiner Meinung nach intensiv beraten werden. Entscheidend aus Sicht der LINKEN ist letztlich nicht die Struktur, sondern die Qualität der Aufgabenerfüllung. Dazu gehören die Kriterien Bürgernähe, Ermöglichung von Mitbestimmung und Transparenz im Polizeiapparat sowie eine effektive Aufgabenerfüllung im Alltag und nicht nur bei landesweiten Einsatzlagen. Ob Zentralisierung hier wirklich die richtige Antwort ist, muss offen diskutiert werden. Es ist ein richtiger Schritt - und da haben Sie unsere Unterstützung -, Vollzugsbeamte von Verwaltungsauf
gaben zu befreien und sie somit für den polizeilichen Dienst wieder verfügbar zu machen. Aber wird dies durch diesen Gesetzentwurf wirklich erreicht? Dies ist angesichts der dürren inhaltlichen Ausführungen im Gesetz nicht zu erkennen.
Sie haben eben gesagt, Herr Innenminister Huber, Einspareffekte bedürfen keiner näheren Darlegung. Doch, wir hätten gern etwas gewusst zu den erwarteten Einspareffekten. Wir hätten es als Parlament auch verdient, im Vorfeld zu diesem Gesetz darüber informiert zu werden. Bislang habe ich keine Aussagen zum Personalentwicklungskonzept und zur Aufgabenzuordnung gehört, auch nicht im Rahmen der Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss, wo ich dies angemahnt habe. Auch Aussagen zu den Kosten sind eher vage, so sollen durch die Straffung der Behördenstruktur Kosten minimiert werden - wo, wie und in welchem Maße ist unklar. Herr Innenminister, Sie haben es eben noch einmal bestätigt, Sie haben gesagt, das sei eine Operation am offenen Herzen und da wissen wir noch nicht, in welche Richtung es geht. Entschuldigung. Wieso haben Sie den Patienten aufgeschnitten, bevor Sie die Krankheit diagnostiziert haben?
Die notwendige Anschubfinanzierung für die Landespolizeidirektion soll sich mittelfristig kompensieren - wie, wann und in welchem Maße, das wissen wir nicht. Auch das ist eine Frage, die dem Parlament zugestanden hätte, im Vorfeld beraten zu werden.
Etwas Positives: Bestandteil des Gesetzes ist auch der Themenbereich der Aufsichtsbeschwerden. Hierzu werden wir sicherlich im Rahmen der Ausschussberatung auch einen Änderungsantrag einbringen. Sie wissen, wir haben lange schon die Forderung „Schaffung einer Polizeibeschwerde“ erhoben und wir sehen durchaus Ansatzpunkte, dies hier in diesem Rahmen dann auch einzubringen.
Noch etwas Grundsätzliches: Durch den Gesetzentwurf werden auch Zuständigkeiten für verfassungsrechtlich höchstgradig bedenkliche polizeiliche Befugnisse aus dem PAG zunächst formal an die neue Polizeistruktur angepasst. Deswegen können wir dies so nicht mittragen. Da dieses Gesetz ohnehin erst zum 01.01.2012 in Kraft treten soll, besteht auch keine formelle Notwendigkeit dieser Anpassung. Oder - das ist meine Frage - müssen wir aus dieser Regelung ablesen, dass wir nicht in 2011 mit einer überfälligen Anpassung des PAGs an die Vorgaben des Verfassungsgerichts rechnen können? Ich hoffe, das ist nicht der Fall.
Zurück zu unserer am Anfang geäußerten grundsätzlichen Kritik: Ihnen liegt unser Entschließungsantrag vor. Wir fordern den Landtag auf, nicht den zweiten vor dem ersten Schritt zu machen. Der er
ste Schritt muss die Vorlage eines Personalentwicklungs-, Aufgabenzuordnungs- und Finanzierungskonzepts für die dem Gesetzentwurf zugrunde liegenden geplanten Polizeistrukturreformschritte sein, um dann den zweiten Schritt zu gehen, die sich anschließende Strukturveränderung auch gesetzlich festzuschreiben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, an der Polizeireform, meine Damen und Herren, haben sich schon mehrere Innenminister versucht und leider scheint es so, dass der amtierende sich auch aus der Verantwortung verabschiedet. Das, meine Damen und Herren, hinterlässt natürlich eine große Verunsicherung bei der Polizei und das tut auch dem Reformvorhaben nicht gut. Mit der Polizeistrukturreform wurde das Motto ausgerufen „Weniger Stab - mehr Präsenz vor Ort“ und die Umsetzung soll durch eine Straffung der Polizeiabteilung des Thüringer Innenministeriums ermöglicht werden. Das Motto entspricht durchaus unseren Forderungen nach mehr Polizei auf der Straße, das heißt, Polizei muss von Verwaltungsaufgaben entlastet werden, Polizisten müssen wieder mehr originäre Polizeiarbeit wahrnehmen können. Dieses Ansinnen unterstützen wir ausdrücklich und regen an, dass Verwaltungsaufgaben möglicherweise auch deutlich mehr im Vergleich zur Polizei durch zivile Angestellte übernommen werden können - nicht als Aufwuchs, aber vielleicht durch Umsetzungen aus anderen Bereichen. Wesentliche Ziele der geplanten Organisationsoptimierung sind die Schaffung der Voraussetzungen für eine zukunftsfähige und effiziente Organisationsstruktur der Thüringer Polizei, die Stärkung der Basisdienststellen und Erhöhung der Präsenz vor Ort durch Straffung von Führungs- und Stabsstrukturen, die Gewährleistung einer professionellen Einsatzbewältigung im täglichen Einsatzgeschehen und bei besonderen Einsatzlagen durch Schaffung einer zentralen Führungs- und Einsatzdienststelle. Die Neustrukturierung sieht insbesondere die Errichtung einer Landespolizeidirektion als zentrale Führungsund Einsatzleitstelle der Thüringer Polizei mit landesweiter Zuständigkeit, die Fusion der sieben Polizeidirektionen mit den am Standort der Polizeidirektionen bestehenden Polizeiinspektionen und die Auflösung der Verkehrspolizeiinspektionen und Polizeiinspektionen Zentrale Dienst vor.
Die Kritik am derzeitigen Verfahren ist unsererseits, dass zwar Grundstrukturen durch die Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes festgelegt werden, aber die endgültige Umsetzung durch die Änderung nicht erfolgt. Das hat Frau Kollegin Renner auch gerade angesprochen. Gerade im Bereich Landespolizeiinspektion sollen die wesentlichen Umsetzungen durch Rechtsverordnungen nachträglich erfolgen, siehe § 5 des Gesetzentwurfs. Das führt dazu, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass wir derzeit nicht abschätzen können, wie die Reform im Einzelnen tatsächlich aussehen soll, und dass durch den nachträglichen Erlass von Rechtsverordnungen wesentliche Inhalte der Reform am Parlament vorbei umgesetzt werden. Das ist nicht der Weg, den wir beschreiten sollten. Bisher, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist nicht ersichtlich, ob durch die Reform wirklich mehr Polizeipräsenz geschaffen wird, und die Kosten für die geplante Polizeireform sind noch immer unklar. Da wüssten wir doch gern etwas mehr als das, was Sie vorhin ausgeführt haben, Herr Minister. Sie haben selber die Medienberichte angesprochen. Wir finden die Antwort, die wir heute erhalten, durchaus unbefriedigend.
Die Reform des LKA soll verschoben werden, bis die Landespolizeidirektion ihre Arbeit aufgenommen hat, da noch nicht festgelegt wurde, welcher Aufgabenzuschnitt im Einzelnen besteht. Auch das, meine Damen und Herren, kann in keiner Weise befriedigen. Ich möchte an einer Stelle auch noch ganz besonders darauf aufmerksam machen: Wenn ich das richtig verstanden habe, soll der Landespolizeidirektor ein politischer Beamter werden. Das heißt, dadurch kann er jederzeit durch die Ministerpräsidentin, durch den Ministerpräsidenten in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.