Protocol of the Session on November 11, 2010

(Abg. Mohring)

Weil die Aufgabenzuordnung für die unterschiedlichen Bildungseinrichtungen auf unterschiedlicher gesetzlicher Grundlage beruht. Das ist die Antwort darauf.

Das Zweite ist - das will ich gern mal ansprechen, weil es quasi nachrangig zu Ihrer Frage ist -, und da schließe ich mich dem Kultusminister ausdrücklich an, wegen der Neuregelung unseres neuen Kita-Gesetzes muss niemand die Elternbeiträge erhöhen. Diese Argumentationslinie ist vorgeschoben und erklärt sich nicht aus dem neuen Kita-Gesetz, sondern wenn, dann erklärt sie sich ausdrücklich aufgrund der Gesamtfinanzierung der kommunalen Ebene. Es bleibt festzuhalten und das will ich abschließend gesagt haben.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Sojka, DIE LINKE: Wie Herr Matschie in Jena im Stadtrat entschei- det, da bin ich jetzt schon gespannt.)

Ich blicke jetzt mal in Richtung Landesregierung, ob jemand noch das Wort wünscht, da sie ja mehrfach aufgefordert wurde. Dann für die FDP-Fraktion Herr Abgeordneter Barth.

(Unruhe im Hause)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Ihnen, Frau Präsidentin, dankbar, dass Sie jetzt so ausdrücklich auch die Landesregierung noch einmal gefragt haben. Ich muss schon sagen, dass ich jenseits der formalen Zuständigkeit, über die wir hier reden, schon verwundert bin, dass der Minister, um dessen Haushalt es geht, um dessen Zuständigkeit es auch geht, hier sitzt, aber zu dem ganzen Thema schweigt.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Das, muss ich sagen, finde ich schon ein bemerkenswertes Eingeständnis, ein Eingeständnis nämlich, dass Sie genau wissen, dass Sie das Problem verursachen, aber nichts zu seiner Lösung beitragen können.

Kollege Mohring, Sie haben mit vielem formal recht, was Sie eben hier im Korreferat zu Herrn Minister also zu dem Minister, der gesprochen hat - vorgetragen haben. Es gibt bei der ganzen Geschichte ein Problem, dass nämlich die Versprechung, mit der der Kultusminister hier, glaube ich, auch viele und auch parteiübergreifend viele Kommunalpolitiker eingekauft hat, als es um das Kita-Gesetz ging, die nämlich gesehen haben, dass es Mehrkosten verursachen wird, dieses Versprechen er

auf einem Status quo gemacht hat. Der Status quo für die Gemeinden war zu dem Zeitpunkt, als das Versprechen gemacht wurde, auch das eigene Steueraufkommen, was zu dem Zeitpunkt da war.

(Beifall FDP)

Da war nicht die Rede davon, dass man plötzlich mehr Steueraufkommen selbst generieren könnte, sondern der Status quo ist der gewesen Anfang dieses Jahres. Herr Matschie, als Sie dieses Versprechen gemacht haben, da haben Sie von dieser Stelle aus versprochen, über verschiedene Zeitungen, in Podiumsdiskussionen, an ganz vielen Stellen, dass keine Gemeinde, kein Elternhaus Mehrkosten wird tragen müssen aus Folgen dieses Kindertagesstättengesetzes. Das entpuppt sich im Nachhinein schlicht und ergreifend als gelogen, weil es in vielen Fällen so ist, dass es zu Mehrkosten kommt.

(Beifall FDP)

Herr Kollege Ramelow, Ihr Vorhaben, hier einen sachlichen Beitrag zu liefern, kann ja zumindest im Mittelteil Ihrer Rede als weitgehend gescheitert betrachtet werden. Hier einen Zusammenhang herzustellen zwischen einem Stuttgarter Bahnhofsneubau und den Kita-Plätzen in Viernau war schon sehr weit hergeholt.

(Beifall CDU)

Als Sie gesagt haben, dass Sie Sachverstand in Ihrer Fraktion haben, hätte ich vermutet, dass Sie Kollegen Hellmann hier erwähnen. Trotzdem bleibt ja die Wahrheit, dass das Problem Kommunalpolitiker jeder Couleur betrifft. Auch in seinem eigenen Stadtrat, in dem Herr Matschie Mitglied ist, in Jena, wird gerade über die Frage der Erhöhung von KitaGebühren diskutiert. Das Stadtratsmitglied Christoph Matschie hat sich dem Vernehmen nach im Stadtrat noch nicht geäußert zu dem Problem, weil er zu der Sitzung auch nicht anwesend gewesen ist. Das zeigt auch, dass Sie wissen, Herr Minister, dass Sie an dieser Stelle ein Problem haben. Sie haben Versprechungen gemacht, die Sie ganz offenkundig nicht einlösen können oder nicht einlösen wollen. Sie haben das versprochen, Sie haben uns alle eingekauft. Dieses Parlament hat dem Kita-Gesetz - wenn ich mich richtig entsinne - einstimmig zugestimmt. Da sind viele über ihren Schatten gesprungen. Dass Sie heute nicht den Mut haben, sich hier hinzustellen - zumal neben der Frage der Zeitschiene beim FAG das Kita-Gesetz das einzige konkrete Gesetz war, der einzig konkrete Punkt, um den hier viele Redner immer wieder gesprochen haben, weil sie betroffen sind als Kommunalpolitiker, als Eltern oder als Verantwortliche, die das hier mitgetragen haben und sich zu Hause rechtfertigen müssen auch für diese Zustimmung, die Sie hier gegeben haben -, das ist schon wirklich ein Eingeständnis des Scheiterns und das halte ich

schon für wirklich bemerkenswert und eines stellvertretenden Ministerpräsidenten und Bildungsministers, der mit großen Ansprüchen gestartet ist, auch für unwürdig. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Für die Landesregierung hat jetzt Minister Matschie das Wort.

Herr Barth, da Sie offensichtlich immer noch nicht die Kita-Finanzierung begriffen haben,

(Beifall SPD)

gehe ich gern noch einmal an dieses Pult und werde sie noch einmal erklären. Es ist zwar schon zweimal ausführlich erklärt worden, aber aller guten Dinge sind vielleicht drei.

Ich will als Erstes einmal feststellen, ich habe zugesagt - und dieses Versprechen ist zu 100 Prozent eingehalten -, alle Zusatzkosten durch das neue Kita-Gesetz werden über das Land finanziert. Dass diese Summe zur Verfügung steht, hat auch der Gemeinde- und Städtebund bestätigt. Wir finanzieren die Kosten zu 100 Prozent.

(Beifall SPD)

Jetzt ist die zweite Frage: Wie stehen diese Kosten zur Verfügung? Da will ich die Erklärung, die Herr Mohring hier abgegeben hat, und das, was Herr Huber dazu gesagt, nicht noch einmal wiederholen. Wir finanzieren die Kindergartenkosten zum Teil über die Pauschalen, zum Teil über die Schlüsselmasse. Hätten wir das Kita-Gesetz nicht und hätten wir nicht vereinbart, die Kosten vollständig zu tragen, die das neue Kita-Gesetz mit sich bringen, dann wäre der Kommunale Finanzausgleich über 90 Mio. € geringer. Denn die anderen Einsparungen, die gemacht worden sind, die wären trotzdem gemacht worden.

(Beifall CDU)

Das heißt, aufgrund des Kita-Gesetzes stehen den Kommunen über 90 Mio. € im nächsten Jahr mehr zur Verfügung.

Herr Minister, gestatten Sie eine Anfrage durch die Frau Abgeordnete Lukin?

Einen kleinen Moment. Jetzt ist die Frage: Wie zielgenau kommt das in den Kommunen an? Da ist es

in der Tat so, das ist hier ausführlich erklärt worden, dass nicht alle Kommunen von der Schlüsselmasse profitieren, weil sie vielleicht eine eigene ausreichende Finanzkraft haben. Es ist so, dass auch die Landkreise von der Schlüsselmasse profitieren und der Erhöhung, die für die Kindergärten drinsteckt. Das ist aber bei anderen Aufgaben genauso. Wenn die Landkreise den ÖPNV bezahlen müssen, dann geht das Geld auch in die Schlüsselmasse und Kommunen bekommen aus dieser Schlüsselmasse Geld,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nein. Quatsch - Mittel für den ÖPNV werden gesondert gezahlt.)

was sie dafür nicht einsetzen müssen. So ist es bei vielen Aufgaben, die über die Schlüsselmasse finanziert werden, dass dieses Geld nicht zielgenau ankommt, sondern dass es über die Schlüsselmasse ankommt. Das kann man jetzt noch lange beklagen. Man kann sicher auch darüber diskutieren, ob wir die direkte Finanzierung über die Pauschalen verstärken können. Ich persönlich kann mir so etwas vorstellen. Allerdings haben wir da eine Debatte, wo die Verfassungsgrenze ist und ob wir das tatsächlich noch mit der von der Verfassung gesetzten Grenze vereinbaren können. Diese Debatte läuft. Natürlich muss die auch weiter geführt werden, bis das Finanzausgleichsgesetz beschlossen ist.

Ich sage es noch einmal und da verwahre ich mich gegen diesen Vorwurf: Ich habe das Versprechen, was ich gegeben habe, das Land trägt die zusätzlichen Kindergartenkosten zu 100 Prozent, eingelöst. Das ist auch vom Gemeinde- und Städtebund so bestätigt worden.

(Beifall SPD)

Herr Minister Matschie, Sie hatten gesagt, dass Frau Lukins Frage noch beantwortet werden sollte.

Herr Minister, ich möchte Sie als Minister und als Stadtrat der Stadt Jena fragen, ob Sie die gleiche Argumentation auch unserem Oberbürgermeister, der die Gebühren in der nächsten Stadtratssitzung erhöhen wird - es ist angedacht 20 Prozent im Bereich der unter Dreijährigen und ebenfalls in den oberen Gehaltsstufen -, dort sagen und begründen könnten, warum diese Gebührenerhöhung, die die Stadt Jena vornehmen will, nicht rechtens ist. Denn wir sind nachgewiesenermaßen eine finanzstarke Kommune.

(Abg. Barth)

Erstens: Ich kann nicht erklären, dass es nicht rechtens ist, wenn die Kommunen einen solchen Schritt gehen, sondern es liegt in der freien Entscheidung der Kommunen, wie sie mit dieser Frage umgehen.

(Beifall CDU)

Die Entscheidung über die Gebührensatzung der Kindergärten liegt im Ermessen der Kommune. Sie kann unterschiedliche Gründe haben, um diese Gebührensatzung anzufassen. Das ist keine Frage, die ich für rechtmäßig oder nicht rechtmäßig erklären kann. Was ich hier erklärt habe, dass die zusätzlichen Kosten für die Kindergärten zu 100 Prozent vom Land finanziert sind; dieses Geld steht der kommunalen Ebene zur Verfügung und daran gibt es auch überhaupt nichts zu rütteln.

Zum Zweiten möchte ich sagen, ich habe gestern mit dem Oberbürgermeister telefoniert und er hat mir bestätigt, dass die Entscheidung, ob und in welchem Umfang möglicherweise Gebühren erhöht werden könnten in Jena, noch längst nicht gefallen ist. Die Debatte läuft noch, ob das überhaupt notwendig ist. Insofern ist in dieser Frage keine abschließende Antwort möglich; die Entscheidung ist noch längst nicht gefallen.

Beantworten Sie noch eine Anfrage von Frau Dr. Kaschuba? Das ist nicht der Fall. Es gibt eine weitere Redemeldung für die Fraktion DIE LINKE, Herr Abgeordneter Kuschel. Nein? Gut, dann gibt es offensichtlich keine weiteren Redemeldungen.

Ich schließe die Aussprache. Ich weise darauf hin, dass das Gesetz gemäß § 52 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung bereits an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wurde. Nunmehr wurde auch die Überweisung an den Innenausschuss beantragt.

Über diesen Antrag stimmen wir jetzt ab. Wer der Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich frage nach den Gegenstimmen. Gegenstimmen sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht.

Nun haben wir über die Federführung abzustimmen. Die Federführung soll nach meinem Kenntnisstand beim Haushalts- und Finanzausschuss liegen. Dann stimmen wir über diese Federführung ab. Wer der Federführung beim Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich frage nach den Gegenstimmen. 1 Gegenstimme von Herrn Kuschel. Stimmenthaltun

gen? Die gibt es nicht. Die Federführung liegt beim Haushalts- und Finanzausschuss.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 12 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 13

Thüringer Gesetz zur Neufassung und zur Änderung polizeiorganisatorischer Regelungen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1758 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1819

ERSTE BERATUNG