Dazu komme ich noch. Dadurch werden 18 Mio. € bei der Auftragskostenpauschale reduziert. Obwohl, Sie müssten noch einmal überlegen, dass wir auch im übertragenen Wirkungskreis bestimmte Kostenentwicklungsfaktoren haben wie Tarifsteigerungen und allgemeine Teuerungsrate. Insofern sind diese 18 Mio. € Kürzungen noch nicht die ganze Wahrheit. Selbst wenn ich eine 2-prozentige Inflationsrate unterstelle, die wir hatten oder die über die Jahre hinweg zu verzeichnen ist, sind bei einer Auftragskostenpauschale von rund 200 Mio. € 2 Prozent schon einmal 4 Mio. € Aufwuchs. Wenn Sie aber 18 Mio. € kürzen, gibt es eine gegenläufige Entwicklung. Das ist das Problem.
Ein weiteres Problem ist die sogenannte kleine Verbundquote, das haben Sie dargelegt, 2,2 Prozent werden auf 1 Prozent reduziert. Das Thüringer Verfassungsgericht hat sich bei der Klageentscheidung zum Finanzausgleich mit dieser Frage, welcher Korridor den Kommunen eröffnet werden muss im sogenannten freiwilligen, also nicht gesetzlichen Bereich, nicht weiter beschäftigt, sondern hat auf Entscheidungen anderer Verfassungsgerichte verwiesen. Die haben gesagt, ein Korridor von 5 bis 10 Prozent bei den allgemeinen Verwaltungsaufgaben muss den Kommunen eingeräumt werden, damit man noch von kommunaler Selbstverwaltung reden kann. Wenn dieser Entscheidungsspielraum nicht mehr da ist, wären die Kommunen de facto nur noch Verwaltungsebenen und das wäre ein Verstoß gegen Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz. Sie reduzieren das jetzt auf 1 Prozent für die freiwilligen Aufgaben. Der Gemeinde- und Städtebund hat sich in seiner Stellungnahme damit beschäftigt und aus meiner Sicht zutreffend darauf verwiesen, dass die Einnahmen des Landes nicht sinken, weder aus den Steuern noch aus dem Länderfinanzausgleich, der Bundesergänzungszuweisung, sondern es ist ein Aufwuchs da - das war noch Steuerschätzung Mai; jetzt kommt November noch hinzu. Das können Sie noch nicht berücksichtigt haben, da habe ich Verständnis dafür. Aber insgesamt ergibt sich zumindest aus dem Aufwuchs Steuern und Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisung keine Ableitung, dass die Finanzkraft der Kommunen sinkt. Dass der Haushalt insgesamt sinkt, hat was damit zu tun, dass wir die Nettokreditverschuldung reduzieren. Die kann aber bei dieser Betrachtung keine Rolle spielen. Damit werden wir uns in der Ausschussberatung beschäftigen müssen. Sie waren ehrlich, Herr Prof. Huber, indem Sie gesagt haben, die Kommunen müssen auch ihren Beitrag zur
Konsolidierung des Landeshaushalts leisten. Aber wir haben andererseits diese verfassungsrechtliche Vorgabe, dass mindestens 5 Prozent der Ausgaben der Kommunen im nicht gesetzlich fixierten Bereich getätigt werden müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als LINKE tragen die Berechnung des Gemeinde- und Städtebundes, der sagt, es fehlen 200 Mio. €, auch unter Berücksichtigung der Verbraucherpreise und unter Berücksichtigung von Aufwüchsen bei den Ausgaben, die bei Ihrer Bedarfsermittlung noch nicht beinhaltet sind. Ich will es auch beispielhaft benennen: Wir haben eine Anhebung der Hartz-IVSätze um 5 € - zugegebenermaßen aus unserer Sicht für den einzelnen Betroffenen fast vernachlässigungswürdig, aber in Summe landesweit doch wahrnehmbar. Diese Erhöhung im Hartz-IV-Bereich schlägt durch bei SGB XII und beim Asylbewerberleistungsgesetz und müsste deshalb dort Berücksichtigung finden. Wir haben eine Steigerung der Kosten bei der Jugendhilfe nach SGB VIII. Auch das ist bei der Bedarfsermittlung nicht berücksichtigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn alles so in Ordnung wäre, wie die Landesregierung hier darstellt, dann dürften wir nicht die Realität vorfinden, dass in diesem Jahr 25 Prozent der Thüringer Kommunen keinen ausgeglichenen Haushalt verabschieden konnten; dabei beziehe ich mich auf den Verwaltungshaushalt. Die Vorgabe, dass die Tilgung als Mindestzuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden muss, kann nicht dargestellt werden. Bei manchen dieser Kommunen ist der Haushalt zwar formal ausgeglichen, aber eben nicht der Verwaltungshaushalt. Dieser Anteil der Kommunen, die keinen ausgeglichenen Haushalt haben, wird nach Informationen des Gemeinde- und Städtebundes auf 40 Prozent ansteigen.
Wir haben ein flächendeckendes Problem. Dabei komme ich zu dem Thema, dass Sie sagen, die Kommunen schöpfen ihre Einnahmenmöglichkeiten nicht aus. Diese Einschätzung teilen wir als LINKE. Dazu haben wir uns gestern schon positioniert. Wir sehen die Potenziale insbesondere bei der Gewerbesteuer, mit gewissen Abstrichen auch bei der Grundsteuer. Wir haben nur ein Problem mit dem Verfahren, wie Sie es machen, dass Sie es durch die Hintertür machen, und innerhalb weniger Tage oder Wochen sollen die Kommunen sich darauf einstellen, weil die im Gesetz vorgegebenen höheren Hebesätze zur Berechnung des interkommunalen Finanzausgleichs erst im Jahr 2015 wirksam werden. Aber bei der Bedarfsermittlung werden die 400 Hebesatzpunkte schon zum 01.01.2011 wirksam. Das ist das Problem. Da gehen dann 92 Mio. € verloren. In einer so kurzen Zeit haben die Kommunen überhaupt keine Chance, mit den Betroffenen in den Dialog zu treten. Man muss aber mit den Be
troffenen in den Dialog treten. Ich weiß, dass es natürlich sehr viele Irritationen gibt, zum Beispiel, ob der Hebesatz bei der Gewerbesteuer tatsächlich den Einzelunternehmer trifft. Darüber muss man mit den Unternehmern diskutieren. Das kann man aber nicht im November/Dezember eines Jahres machen mit Wirkung zum 01.01. des neuen Jahres, sondern das muss man längerfristig machen. Deswegen werden wir dafür plädieren, eine Übergangsfrist zu definieren, jawohl, es ist richtig, die Kommunen auch über Regelungen im Finanzausgleichsgesetz dazu zu motivieren, entsprechende Mehreinnahmen im Rahmen des Zulässigen und des Gebotenen zu kreieren. Aber die Kommunen müssen auch die Chance haben, das im Dialog mit dem Bürger ordnungsgemäß zu realisieren. Dabei kann ich mir persönlich vorstellen, dass wir diese Regelung zum 01.01.2012 zum Ansatz bringen. Dann haben die Kommunen ein Jahr Zeit und können damit planen. Sie haben uns damit auf Ihrer Seite, wenn es darum geht, mit den Kommunen in den Dialog zu treten, ob die Erhöhung von Hebesätzen tatsächlich geboten ist und wer dadurch belastet wird oder nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann stört uns natürlich bei dieser Diskussion der Hebesätze, dass Sie völlig ausblenden, dass Sie andererseits in Thüringen eine andere Gemeindestruktur beibehalten wollen als in den Nachbarländern. Es gibt aber einen kausalen Zusammenhang zwischen Gemeindestruktur und Hebesätzen, sowohl bei der Grundsteuer als auch bei der Gewerbesteuer. Sie können die Hebesätze der Gewerbesteuer aus Sachsen und Thüringen nicht eins zu eins vergleichen, weil in Sachsen die Gemeinden im Durchschnitt viermal größer sind als in Thüringen. Da ist klar, wenn ich größere Kommunen habe mit konzentrierteren Gewerbe- und Industriegebieten, dann kann ich auch andere Hebesätze nehmen. Wenn Sie sich aber entscheiden, in Thüringen bei 2 Mio. Einwohnern weiterhin rund 900 Gemeinden vorzuhalten, können Sie nicht sagen, wir nehmen aber die Hebesätze von Sachsen, wo wir mit über 4 Mio. Einwohnern nur noch 250 Gemeinden haben. Das geht nicht und da sollten wir offen sein und sagen, jawohl, wir schreiben ins Gesetz: Kommunen, ihr bekommt jetzt Vorgaben mit einer Freiwilligkeitsphase, ihr habt noch einmal zwei Jahre Zeit und dann gelten die und die Dinge. Dann können die Kommunen auch wieder im Dialog mit den Bürgern offen darüber reden. Aber so machen Sie eine Gebietsreform durch die Hintertür und das lehnen wir ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der nächste Problemkreis ist die Umverteilung der Schlüsselmasse innerhalb der Gemeinden. Darauf ist der Innenminister auch sehr ausführlich eingegangen, sicherlich auch, weil er persönlich nicht
überzeugt ist, dass dieses Konzept tatsächlich zielführend ist. Da darf ich noch mal wiederholen, dass es in den vergangenen zehn Jahren eine Vielzahl von Versuchen gab, die Finanzmisere der sogenannten kleinen kreisfreien Städte zu lösen. Sie bekommen schon immer den 5-prozentigen Zuschlag bei der Schlüsselzuweisung. Es gab die VorwegSchlüsselzuweisung, die wurde von der CDU abgeschafft, die war steuerkraftunabhängig. Wir haben die für äußerst sinnvoll erachtet, weil wir gesagt haben, die Zentren erfüllen natürlich Leistungen für das Umland und da kann ich nicht die Steuerkraft zugrunde legen. Doch warum hat sie dann die CDU abgeschafft? Das ist die Frage. Dann gab es die Anpassungshilfen - 10 Mio. €, auch von der CDU abgeschafft. Und jetzt kommen Sie mit dem Vorschlag dieser 140-Prozent-Regelung und ich kann Ihnen sagen, wer das bezahlt. Das bezahlt die Stadt Erfurt, das bezahlt die Stadt Gera, das bezahlt die Stadt Jena und das bezahlen alle kreisangehörigen Gemeinden unter 100.000 Einwohnern. Es gibt nicht so viele, aber die Stadt Nordhausen z.B. ist von der Größenordnung vergleichbar mit Eisenach und Suhl. Dabei müssen Sie die Frage beantworten, warum die Stadt Nordhausen Geld abtreten soll, damit wir künstlich Eisenach und Suhl als kreisfreie Städte vorhalten. Aber Herr Zeh wird Ihnen das erklären, weil der sich dafür rechtfertigen muss, hoffe ich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das geht nicht. Wenn Sie als Land meinen, wir müssen Fehlentscheidungen bei der Landesentwicklung und Raumordnung durch zusätzliche Finanzen regeln, dann müssen Sie es machen, aber bitte nicht zulasten der kommunalen Familie. Das halten wir für nicht anständig. Wir haben Ihnen übrigens vorgeschlagen - wir sind auch mutig, sozial, links -, wir haben schon immer vorgeschlagen über die …
sondern die Wahrheit ist objektiv. Sie können es nachlesen, damals waren Sie noch nicht hier im Landtag, da haben wir das schon vorgeschlagen, auch über die Schlüsselzuweisungen einen Anreiz für effiziente Gebietsreformen zu geben. Wir hatten z.B. vorgeschlagen, eine Degression einzuführen für Gemeinden unter 3.000 Einwohner. Das war keine einfache Diskussion, dafür bekommen wir keine Blumensträuße, aber wir sind bereit, uns dem zu stellen. Wir haben das immer gesagt: mit Über
gangsfristen und in einem offenen, transparenten und fairen Verfahren und nicht über Nacht. Wenn Sie das wählen, haben Sie uns immer auf Ihrer Seite.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Problemkreis der Kindertagesstättenfinanzierung: Dort werden 269 Mio. € in den allgemeinen Schlüsselzuweisungen den Gemeinden durchgereicht. Damit beginnt ein Problem, weil erstmal die Landkreise mit 25 Prozent davon profitieren. Deren Aufwendungen liegen aber niemals bei 25 Prozent, was die Kindertagesstättenbetreuung betrifft, sondern nach unseren Berechnungen zwischen 8 und 11 Prozent, aber niemals 25. Dann werden die Schlüsselzuweisungen steuerkraftabhängig ausgereicht. Das heißt, die Gemeinden mit einer höheren Steuerkraft erhalten weniger Schlüsselzuweisungen und die mit der niedrigeren Steuerkraft höhere. Das kann dazu führen, dass eine Gemeinde für den Bereich Kindertagesstätten mehr Zuweisungen bekommt, als sie Aufwendungen in diesem Bereich hat. Das kann doch nicht wirklich Sinn und Zweck der Sache sein. Wir haben ein Gesetz verabschiedet, das führt zu Mehrausgaben bei den Kommunen und die haben wir auszugleichen. Jetzt argumentieren Sie immer, das Verfassungsgericht hat gesagt, wir können keine Zweckbindung vorsehen, zumindest keine große, obwohl wir Zweckbindungen haben. Wir haben Zweckbindung beim Schullastenausgleich, wir haben Zweckbindungen im Finanzausgleich, was die Durchreichung der Mittel im Bereich SGB II betrifft, wir haben die Investitionspauschale bei den Schulen, wir haben die Kindertagesstättenpauschale, also Investitionspauschale - alles Zweckbindungen. Ich interpretiere das Urteil des Landesverfassungsgerichts dahin gehend, dass Sie gesagt haben, wenn der Finanzausgleich nicht angemessen ist, dann muss sich das Land mit einer Zweckbindung zurückhalten.
Sie behaupten aber mit Ihrem Gesetzentwurf, der Finanzausgleich ist angemessen. Bei einer Frage, wo das angemessen ist, bin ich überzeugt, kann man auch eine Zweckbindung vorsehen. Oder und das wird unser Vorschlag sein - wir nehmen diese Gelder aus dem Finanzausgleich heraus und etatisieren sie im Einzelplan des Kultusministers. Dort gehören sie aus unserer Überzeugung sachlich hin. Da gibt es keinen Streit und da haben wir Kostentransparenz. Und wir senken aber um diesen Bereich auch die Finanzmasse, weil wir sagen, wir wollen den Landeshaushalt nicht zusätzlich belasten.
Herr Höhn, was ist denn das für eine kommunale Selbstverwaltung! Wir zwingen zurzeit die Gemeinden, die Kosten für Kindertagesstätten zu erhöhen,
Wir drücken immer wieder Probleme, die wir verursachen, auf die kommunale Ebene runter und Sie freuen sich, wenn auf kommunaler Ebene die kommunalen Akteure und die Betroffenen aufeinander einschlagen. Von daher sollten wir das nicht machen. Wenn wir Gesetze machen, müssen wir auch dafür sorgen, dass die Kommunen und die Betroffenen damit sinnvoll umgehen können.
Es ist ein Diskussionsvorschlag und Sie können weitere Vorschläge entgegenstellen. Wir haben jetzt den Vorschlag der Landesregierung entgegengenommen und ich gehe davon aus, dass CDU und SPD kommunalpolitisch gut aufgestellt sind und deshalb die Probleme der Kommunen auch hier in den Landtag getragen werden. Da können Sie noch weitere Vorschläge machen. Wir beharren überhaupt nicht darauf, dass unser Vorschlag der einzige ist.
Wir sagen, wir wollen Transparenz und die bekommt man, indem man diese Kosten aus dem Finanzausgleich rausnimmt, zumindest aus der Schlüsselzuweisung, wenn es im Finanzausgleich mit der Zweckbindung nicht geht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch eine Anmerkung zu einer Fusionsprämie für freiwillige Gemeindeneugliederungen: Die Ermächtigung im Gesetz bleibt. Ich bin erstaunt, dass Sie, obwohl das Gesetz jetzt nach dem Haushaltsentwurf eingereicht wird, nicht den Mut haben, die Ermächtigung im Gesetz, dass freiwillige Gemeindeneugliederungen auch finanziell gefördert werden, herausnehmen. Aber Sie legen einen Haushaltsentwurf vor mit einer Null oder sagen, weil Sie ja wieder Bestandteil eines Kollektivvorgangs sind oder waren, nein, noch sind, Sie konnten sich nicht in der Landesregierung durchsetzen, aber Sie haben hohes Vertrauen in dieses Haus, deshalb lassen Sie es im Gesetz mit der Aufforderung an uns, die Null wieder durch eine Zahl zu ersetzen. Das werden wir machen. Wir werden vorschlagen, es in den Finanzausgleich hineinzunehmen, weil wir durchaus auch sehen, dass außerhalb des Finanzausgleichs auch das Innenministerium einen Konsolidierungsbeitrag leisten musste. Wir halten es auch für sachgerecht, dass das im Finanzausgleich gelöst wird. Es ist im Interesse der Kommunen und wir können uns vorstellen, dass wir das mit einer Zweckbindung aus dem Landesausgleichsstock versehen und damit die Fusionsprämie dann künftig aus dem Landesausgleichsstock finanzieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine abschließende Bemerkung zu einem Problemkreis, den Sie bedauerlicherweise nicht aufgegriffen haben. Das ist das Problem des interkommunalen Fi
nanzausgleichs, also Finanzbeziehungen zwischen den kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen. Da haben Sie nur eine Regelung, was die Berücksichtigung der Schlüsselzuweisung betrifft. Das ist ein zunehmendes Problem. Die Kreisumlagen bewegen sich auf 40 Prozent zu, also 40 Prozent der Ausgaben der Landkreise sind durch Einnahmen nicht mehr gedeckt und müssen durch die kreisangehörigen Gemeinden finanziert werden. Das ist ein spannendes verfassungsrechtliches Problem, weil wir dort aus meiner Sicht einen eklatanten Verstoß gegen den Äquivalenzgrundsatz zu verzeichnen haben. Das heißt, Aufgabenrealisierung und -finanzierung fallen völlig auseinander. Die Landkreise realisieren Aufgaben und die kreisangehörigen Gemeinden sollen sie finanzieren. Was wir gegenwärtig zu verzeichnen haben, dass wir nämlich in den Kreistagen starke Bürgermeisterfraktionen haben, war ursprünglich so nicht geplant, sondern eigentlich ist man davon ausgegangen, dass dieser Streit nicht dadurch gelöst wird, indem dann künftig nur noch Bürgermeister in den Kreistagen sitzen. Der Gothaer Kompromiss von 1994 hatte damals seine Berechtigung.
Oder Wunder, ja, kann man auch als Wunder bezeichnen; ich sage immer „Kompromiss“, weil ich Materialist bin. Das wissen Sie, für mich ist die Welt erkennbar.
Das wissen Sie, weil nach der Relativitätstheorie alles, was schneller als Lichtgeschwindigkeit ist, nicht erkennbar ist. Aber wir bewegen uns nicht in dem Bereich der Lichtgeschwindigkeit, sondern eher im Bereich der ordnungspolitisch geprägten Verwaltung, wo man bei manchen Entscheidungen nebenherlaufen kann. Insofern ist für mich die Welt erkennbar, glaube ich nicht an Wunder, aber ich übernehme den Begriff sehr gern und bin Herrn Fiedler dankbar für das Stichwort.
Ja. Heute ist der 11.11., 5. Jahreszeit, ist okay, ich nehme das zur Kenntnis. Manchmal kommt etwas Sinnvolles.
Was ich noch einmal betonen wollte, ist, 1994 war diese Verständigung zwischen Land, Landtag und beiden kommunalen Spitzenverbänden zur Verteilung der Schlüsselmasse in Ordnung, dass man gesagt hat, 25 Prozent die Landkreise, 75 Prozent die kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte. Aber wir sind davon überzeugt, dieses Verteilungsverhältnis muss man noch einmal kritisch hinterfragen. Es macht keinen Sinn, den Kommunen die Zuweisungen zu geben, und sie müssen sie zum Teil an die Landkreise gleich abführen und haben aber keinen unmittelbaren Einfluss auf die Aufgabenerfüllung. Da sollten wir den Mut haben, dann ein anderes Verteilungsverhältnis zu wählen. Als Alternative haben wir angeboten, auch über Strukturveränderungen bei den Landkreisen zu diskutieren und Aufgaben auf die Gemeinden zu übertragen, die gegenwärtig die Landkreise wahrnehmen. Was z.B. das Bauordnungsrecht betrifft, habe ich überhaupt kein Verständnis mehr, weshalb die Bauleitplanung bei den Gemeinden liegt und die Bauordnungsämter bei den Landkreisen. Es gibt immer Probleme. Das könnte man auch auf die Städte und Gemeinden übertragen, dann würde sich manches Problem der Kreisumlage auch entspannen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden uns mit etlichen Änderungsanträgen in die parlamentarische Debatte hier einmischen und beteiligen. Wir haben manche inhaltlichen Parallelen zur Landesregierung, halten nur die Herangehensweise, den Umgang mit den Kommunen für fehlerhaft. Ich habe Ihnen hoffentlich noch einmal deutlich machen können, dass Sie mit uns rechnen können, wenn es um eine sachliche Diskussion geht. Insofern bedaure ich sehr, dass wir das Verfahren im Innenausschuss aufgrund der Mehrheitsentscheidung so wählen mussten, dass zu befürchten ist, dass ein Dialog gar nicht richtig zustande kommt, weil die kommunalen Spitzenverbände gar nicht viel Zeit haben, um sich mit Änderungsanträgen und dergleichen auseinanderzusetzen. Mit der Situation müssen wir jetzt umgehen, die hat die Landesregierung zu verantworten und die Koalition von CDU und SPD. Es wird uns weiter beschäftigen, auch über den Haushaltsentwurf 2011 hinaus. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben nun ausgiebig Herrn Kollegen Kuschel zuhören dürfen. Nach Artikel 93 Abs. 1 der Thüringer Verfassung ist der Freistaat verpflichtet, den Kommunen eine angemessene Finanzausstattung zukommen zu lassen. Das ist gut so. Dies hat sich entsprechend der Rechtsprechung unseres Verfassungsgerichtshofs am kommunalen Finanzbedarf zu orientieren. Das ist richtig. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Land den Bedarfswünschen der Kommunen vollumfänglich nachkommen muss oder kann. Auch das muss man einfach festhalten. Wie Sie alle wissen, ist zwischen einer finanziellen Mindestausstattung und der angemessenen Finanzausstattung der Kommunen zu differenzieren und bei Letzterer kommt dem Land schon ein gewisser Bemessungsspielraum zu. Ich will die verschiedenen Kriterien und Parameter des Finanzausgleichs an dieser Stelle nicht noch mal im Einzelnen darlegen. Dazu hat der Innenminister ausführlich berichtet und Herr Kuschel hat sich auch ausgiebig damit befasst. Ich bin immer froh, wenn die anderen Kollegen schon für uns mit vordenken und wenn es ernst wird, können wir auf die Hilfe der LINKEN zurückgreifen; also was kann uns Besseres passieren.
Aber ich will zu dieser aus meiner Sicht schwierigsten und in der Öffentlichkeit nicht ausreichend nachvollziehbar dargelegten Frage trotzdem noch einige kurze Anmerkungen machen. Für mich ist die Frage des Bedarfs der Kommunen im Rahmen des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes bislang nicht befriedigend gelöst. Die Landesregierung geht im Jahr 2011 von rund 530 Mio. € Gesamtkosten in diesem Bereich aus. Nach Ihren Angaben beträgt der Mehrbedarf rund 900 Mio. €. Die Debatten und die Vertretbarkeit der Kostenprognose sowie die Probleme der Verteilungsgerechtigkeit bei der Ausschüttung der Mittel im derzeitigen System des Kommunalen Finanzausgleichs sind auch in meiner Fraktion intensiv besprochen worden. Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass ich mir zu diesen Fragen eine andere, nachvollziehbarere Kommunikation der Landesregierung gewünscht hätte.