Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel wie folgt:
Zu Frage 1: Das Projekt Schneekopfbahnen ist zur Stärkung des alpinen Angebots in der Region Oberhof-Schneekopf als ein Kernprojekt in der Studie Wintersporttourismus im Thüringer Wald aus dem Jahr 2008 aufgeführt. Danach bietet der Schneekopf das höchstgelegene erschließbare Terrain im Thüringer Wald für den alpinen Skisport. Jedoch wurde in der Studie darauf hingewiesen, dass bei einer möglichen Umsetzung des Projekts Schneekopfbahnen an erster Stelle das naturschutz-, landschaftsschutz- und wasserschutzrechtliche Konfliktpotenzial zu berücksichtigen ist. Vor diesem Hintergrund bestand das Landesinteresse an der Behandlung des naturschutz-, landschaftsschutz- und wasserschutzrechtlichen Konfliktspotenzials. Insofern wurde die durch den Ilm-Kreis in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie durch den Freistaat Thü
ringen mit Fördermitteln im Rahmen der Förderung des Tourismus außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe finanziell unterstützt.
Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen derzeit keine Informationen zu weiteren Untersuchungen bezüglich der Realisierung des Projekts Alpines Wintersportgebiet „Schneekopf“ vor.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, unter welchen Voraussetzungen könnte denn der IlmKreis mit einer weiteren Förderung von Untersuchungen rechnen, auch unter der Maßgabe, dass ja alles darauf hindeutet, dass das offenbar nur „Sandkastenspiele“ sind.
Das kann ich ganz deutlich sagen, ich werde darauf achten, dass, weil es ja so eindeutig ist - auch der Umweltminister hat sich ja sehr deutlich zu Wort gemeldet -, ich mir nicht vorstellen kann, dass es Interesse in meinem Haus gibt oder auch in anderen Häusern, hier weitere Untersuchungen jetzt zu fördern. Für mich ist das Projekt sozusagen erledigt.
Herr Staatssekretär, es gibt ja noch ein ähnliches Projekt - vom gleichen Institut erstellt - in Masserberg, wo auch ein alpines Wintersportzentrum errichtet werden soll; bei beiden Projekten etwa 250.000 Gäste, die man eingeplant hat. Für wie realistisch halten Sie denn solche Pläne in Anbetracht dessen, dass wir in Steinach, wo wir ja schon ein alpines Skigebiet haben, bloß 25.000 Gäste im Jahr haben. Es hat ja immerhin Eingang in die Papiere Ihres Ministeriums gefunden, wenn auch noch nicht zu Ihrer Amtszeit.
Es gibt immer wieder Projekte, Vorstellungen und Untersuchungen, die man sehr genau anschauen muss und nach ihrer realistischen Vorstellung gut prüfen muss und das werden wir selbstverständlich tun. 250.000 Gäste zu bekommen, ist schon eine sehr große und hehre Vorstellung.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, diese ökologischen Konfliktpotenziale sind ja nicht erst im Ergebnis der Studie bekannt geworden, sondern waren vorher schon bekannt. Können Sie noch mal erläutern, weshalb trotzdem das Land in einer Zeit, wo wir kein Geld haben, 45.000 € zur Verfügung stellt, um noch mal gutachterlich das bestätigen zu lassen, was eigentlich schon bekannt war, dass eben dort die Konfliktpotenziale so groß sind, dass ein solches Projekt nicht einmal über die Stufe eines Denkprojekts hinaus die Chance der Realisierung erfahren kann?
Ich kann mir das so vorstellen, dass man sich im Jahr 2008 auf Grundlage einer Aussage in diesen Wintersporttourismuskonzeptionen, in diesen ersten Gutachten oder Ausführungen, darauf konzentriert hat, weil es da heißt: Es ist das höchstgelegene erschließbare und schneesicherste und skisportlich attraktivste Terrain. Man hat sich das dann genauer angeschaut und gesagt, wenn das ein offensichtlich attraktives Skigebiet ist, müssen wir jetzt eine Studie durchführen, wo wir - das habe ich auch gesagt - in erster Linie mit eingedenken müssen, wie sind hier Naturschutz, Landschaftsschutz und Wasserschutz - das Konfliktpotenzial - in Einklang zu bringen. Ich denke, dass man diese Untersuchung deshalb damals durchgeführt und in Auftrag gegeben hat.
Das ist richtig, Herr Kuschel, Sie haben ihre zwei gestellt. Jemand anderes dürfte noch, aber es hat sich keiner gemeldet. Ich rufe jetzt die Anfrage der Frau Abgeordneten Hennig, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/1701 auf.
In einem Bericht des Landesrechnungshofs wurde kürzlich darauf hingewiesen, dass den Berufsakademien in Gera und Eisenach derzeit eine tragfähige Entwicklungsplanung fehle. Lehraufgaben würden überwiegend durch Beauftragte auf Honorarba
sis erledigt, das festgelegte 40-Prozent-Kriterium für den Anteil hauptamtlicher Lehrkräfte werde nicht erfüllt. Die Weiterführung einiger Studiengänge sei gefährdet.
1. Wie sieht die Landesregierung die Perspektive der Thüringer Berufsakademien allgemein und im Einzelnen und wann wird für alle Einrichtungen eine tragfähige Entwicklungsplanung vorliegen?
2. Wie viele hauptamtliche Kräfte fehlen an den einzelnen Berufsakademien derzeit, um einen Anteil von 40 Prozent hauptamtlicher Stammkräfte am Lehrpersonal zu erreichen?
3. Was wird die Landesregierung unternehmen, um den Bestand hauptamtlicher Stammkräfte an den Thüringer Berufsakademien auf das notwendige Maß zu ergänzen und wann ist mit einem Abschluss dieser personellen Maßnahmen zu rechnen?
Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Nach Auffassung der Landesregierung ist die Perspektive der Thüringer Berufsakademien als duales Angebot im tertiären Bildungsbereich aufgrund der Erfolgsbilanz der vergangenen Jahre ausgezeichnet. Die aktuelle und tragfähige Entwicklungsplanung liegt vor und zeichnet sich besonders dadurch aus, dass sich sowohl das Studienangebot als auch die Studienplatzkapazitäten eng am Bedarf der Thüringer Wirtschaft und den Einrichtungen von Trägern sozialer Aufgaben orientieren.
Zu den Fragen 2 und 3: Die Zuwendungen für die Berufsakademien wurden im Jahr 2010 auf 7.311.100 € erhöht. Davon sind 4.104.800 € für fest angestelltes Personal vorgesehen. Diese Personalmittel reichen aus, um den Personalbestand an Professoren von 35 auf 41 zu erhöhen und schaffen so die Voraussetzung, dass - wie gefordert - 40 Prozent der Lehre von Professoren abgedeckt werden kann. Die Berufungsverfahren laufen derzeit.
Studiengänge sind nicht infrage gestellt; mich würde interessieren, gibt es denn Studiengänge, die Sie neu konzipieren wollen?
Ich hatte ausgeführt, dass sich das Studienplatzangebot der Berufsakademien in enger Abstimmung mit den Wirtschaftspartnern abspielt. Aus dieser engen Abstimmung heraus gibt es zurzeit keine neuen Studienplatzangebote. Es war bei einigen Studiengängen, bei denen die Nachfrage relativ gering war, zu untersuchen, ob sie fortgeführt werden sollen. Sie werden fortgeführt. Das ist der Stand der jetzigen und aktuellen Planung, die, wie ich nochmals betone, sich sehr engmaschig und auch abhängig vom Konjunkturverlauf und von den Erwartungen der Wirtschaftspartner verändern wird.
Es gibt keine weiteren Fragen. Ich rufe die nächste Anfrage auf, es ist die der Frau Abgeordneten Berninger, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/ 1705.
Zum Auftakt der Interkulturellen Woche kündigte Innenminister Peter Michael Huber in Bad Salzungen an, einen Beirat für Integration und Migration des Landes, den sogenannten Landesintegrationsbeirat, einzurichten. In diesem sollen u.a. Kirchen, Wohlfahrtsverbände und auch Migrantinnen und Migranten selbst vertreten sein. Bereits die vergangene Landesregierung kündigte die Einrichtung eines solchen Beirats an, der aber selbst nie gebildet wurde. Nunmehr soll, wie angekündigt, der Beirat Maßnahmen der Landesregierung für eine gelingende Integration beratend begleiten.
1. Nach welchen Kriterien werden die Mitglieder des Landesintegrationsbeirats ausgewählt und wer sind diese?
2. Werden Migrantenorganisationen, Flüchtlingsselbstorganisationen und Flüchtlingsorganisationen an dem Landesintegrationsbeirat beteiligt, wenn ja, welche, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
3. Wie wird die angekündigte Mitarbeit von Migrantinnen und Migranten im Landesintegrationsbeirat gesichert?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Als Mitglieder des Landesintegrationsbeirats sind vorgesehen Spätaussiedler und bleibeberechtigte Zuwanderer, Vertreter der Staatskanzlei, der mit Integrationsfragen befassten Ministerien, die Ausländerbeauftragte des Landes und Vertreter folgender Institutionen: die LIGA der freien Wohlfahrtsverbände, das Katholische und Evangelische Büro, die Jüdische Landesgemeinde, der Gemeinde- und Städtebund, der Thüringische Landkreistag, der Landessportbund, der Verband der Wirtschaft Thüringens, der DGB, der Bund der Vertriebenen, die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Ausländerbeauftragten, der Thüringer Volkshochschulverband und die Regionaldirektion SachsenAnhalt-Thüringen. Im Beirat wirken damit die staatlichen und nicht staatlichen Organisationen mit, die aus der Sicht der Landesregierung einen zentralen Beitrag zur Integration bleibeberechtigter Zuwanderer leisten.