Protocol of the Session on November 10, 2010

auf. Die erste Anfrage ist die des Herrn Abgeordneten Korschewsky, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/1609.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin.

Besucherlenkung "Hämmerer Ebene"

Nachdem im März 2010 in einem Gespräch im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie durch die Gemeinde Mengersgereuth-Hämmern eine konzeptionelle Studie zur "Besucherlenkung Hämmerer Ebene" erläutert und im Gespräch ein diesbezügliches Projekt als förderfähig eingestuft wurde, stellte die Gemeinde MengersgereuthHämmern am 12. Mai 2010 einen entsprechenden Förderantrag in Höhe von 396.000 € (die Studie wurde dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie mit Schreiben vom 2. März 2010 über- geben). Bis zum heutigen Tage erfolgte kein Zuwendungsbescheid.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum erfolgte bis zum heutigen Tage keine Entscheidung über den vorliegenden Förderantrag bzw. erhielt die Gemeinde Mengersgereuth-Hämmern noch keine Information über einen entsprechenden Zuwendungsbescheid?

2. Wann kann die Gemeinde MengersgereuthHämmern mit einem Zuwendungsbescheid rechnen?

3. Bei einem positiven Bescheid: In welcher Höhe kann die Gemeinde mit einer Förderung rechnen, wird die Fördersumme noch im Jahr 2010 ausgereicht und können damit die entsprechenden Maßnahmen noch 2010 beginnen?

4. Ist die Fördersumme, sofern sie noch im Jahr 2010 zur Verfügung gestellt wird, aber aufgrund objektiver Gegebenheiten (Wetterbedingungen) nicht mehr in voller Höhe abgerechnet werden kann, auf das Wirtschaftsjahr 2011 übertragbar?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky zur Besucherlenkung „Hämmerer Ebene“ wie folgt:

Zu Frage 1: Ein Förderantrag der Gemeinde Mengersgereuth-Hämmern vom 12. Mai 2010 zum Vorhaben „Besucherlenkung Hämmerer Ebene“ ist

nicht bekannt. Es liegt hingegen eine formlose Fördervoranfrage der Gemeinde MengersgereuthHämmern vom 1. Juni 2010 zu einem geplanten Vorhaben Nordic-Aktiv-Zentrum Hämmerer Ebene vor. Es ist vorgesehen, die Prüfung der Fördervoranfrage noch in diesem Monat abzuschließen. Vielleicht kann ich noch ergänzend eine Erklärung machen:

Es ist Verwaltungspraxis bei der TAB, dass alle Fördervoranfragen immer bis zum 31. August gesammelt werden und dann sukzessive abgearbeitet werden. Das Ziel ist nämlich die Bewilligung dann für das nächste Jahr zu ermöglichen und entsprechend dann, dass die Kommunen das in den Haushalt einstellen können.

Zu Frage 2: Da kann jetzt natürlich keine Aussage getroffen werden, da das Antrags- und Bewilligungsverfahren erst nach abschließender positiver Prüfung der Fördervoranfrage eingeleitet werden kann.

Zu Frage 3: Da muss ich auf die Frage 2 verweisen.

Zu Frage 4: Mit positivem Abschluss der Prüfung der Fördervoranfrage kann das Antrags- und Bewilligungsverfahren für eine Bewilligung im Jahr 2011 eingeleitet werden. Ich kann auch sagen - ich habe mich jetzt noch heute erkundigt -, es ist eine positive Aussage zu erwarten.

Es gibt offensichtlich keine Nachfragen dazu. Dann kann ich die zweite Frage aufrufen. Es ist die der Frau Abgeordneten Schubert, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in der Drucksache 5/1660.

Verwendung von Haldenmaterial aus dem Uranbergbau zu Bauzwecken

Seit 1974 gab es in der DDR die "Richtlinie zur Verwendung und Nutzung von Haldenmaterial zu Bauzwecken". 1980 wurde sie von der "Anordnung zur Gewährleistung des Strahlenschutzes bei Halden und industriellen Absetzanlagen und bei der Verwendung darin abgelagerter Materialen" abgelöst. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass bis 1974 radioaktives Haldenmaterial unkontrolliert zum Bau von Straßen und Plätzen als Zusatzstoff für Baumaterialen verwendet worden ist. Mit den Änderungen durch die Anordnung von 1980 wurde die Verwendung von radioaktivem Haldenmaterial nicht untersagt, sondern lediglich genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wurde jedoch weiterhin und nach intransparenten Kriterien erteilt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass auch danach noch Haldenmaterial für Baumaßnahmen eingesetzt wurde.

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegen der Landesregierung Informationen vor, wo und wie Haldenmaterial aus dem Uranabbau der Wismut beim Straßenbau oder sogar für Fundamente bei Wohnhäusern verwendet worden ist und wenn ja, wie geht die Landesregierung damit um?

2. Wie bewertet die Landesregierung das aktuelle Gefahrenpotenzial, das von Wegen und Bauten ausgeht, die (möglicherweise) mit Haldenmaterial gebaut worden sind?

3. Gibt es eine Übersicht, wie viele und welche Straßen und Objekte im Freistaat betroffen sind, um bei einer Sanierung entsprechend des Gefahrenpotenzials zu reagieren?

4. Wie sorgt die Landesregierung dafür, dass bei der Sanierung von Straßen das eingebaute kontaminierte Material erkannt und ggf. sachgerecht entsorgt wird, wo und wie wird oder würde solches Material entsorgt?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Dr. Eich-Born.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Gestatten Sie mir einige Vorbemerkungen: Seit dem 17. Oktober 1980 galt in der DDR die „Anordnung zur Gewährleistung des Strahlenschutzes bei Halden und industriellen Absetzanlagen und bei der Verwendung darin abgelagerter Materialien“ - kurz genannt „Haldenanordnung“ - mit der die Richtlinie zur Verwendung und Nutzung von Haldenmaterial zu Bauzwecken abgelöst wurde. Diese Anordnung ist nach Maßgabe des Einigungsvertrags zurzeit fortgeltendes Recht, da entsprechende Vorschriften im Strahlenschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland fehlen. Nach der Haldenanordnung und den zuvor geltenden Rechtsvorschriften war für die Verwendung von Haldenmaterialien, deren Radioaktivitätskonzentrationen den Wert von 0,2 Becquerel pro Gramm überschreiten, eine Zustimmung durch die zuständige Strahlenschutzbehörde, in diesen Fällen das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der ehemaligen DDR, erforderlich. Auf Antrag des Vorhabenträgers wurde ein Zustimmungsverfahren durchgeführt.

Zu Frage 1: Der Landesregierung liegt eine Auflistung des Bundesamtes für Strahlenschutz für Thüringen über die im damaligen Staatlichen Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR im Zeitraum von 1970 bis 1990 erteilten Genehmigung zur Verwendung von Haldenmaterial aus dem

Uranerzbergbau vor. Die Auflistung enthält unter anderem nachfolgende Angaben: Zustimmungsdatum, Ort des Bauvorhabens, Name des Vorhabensträgers, wie ehemalige Baubetriebe, Produktionsbetriebe, Bergsicherung, Sowjetisch-deutsche Aktiengesellschaft Wismut, Kirchengemeinden, Nationale Volksarmee und kommunale Einrichtungen, die Art des Bauvorhabens, Einbaumenge, Abdeckungen, die Haldenherkunft des Baumaterials, Zustimmungsbedingungen, wie Auflagen - ja oder nein. Eine Verwendung des Haldenmaterials ohne Zustimmung des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR kann rein abstrakt zwar nicht ausgeschlossen werden, allerdings liegen für konkrete Fälle keine Anhaltspunkte vor. Änderungen an den betreffenden Objekten unterliegen den Regelungen der Strahlenschutzverordnung der Bundesrepublik. Die Verantwortung für einen sachgerechten Umgang mit dem zu Bauzwecken verwendeten Haldenmaterial liegt beim Genehmigungsinhaber oder dem heutigen Rechtsnachfolger.

Zu Frage 2: Nach Einschätzung der Landesregierung besteht durch den Einsatz von Haldenmaterial im Straßenbau und bei der Geländeregulierung keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Dabei stützt sich die Landesregierung auf eine Einschätzung des Bundesamts für Strahlenschutz zur Verwendung von Haldenmaterial aus dem Uranerzbergbau beim Straßenbau, wonach Gesundheitsgefährdungen ausgeschlossen sind. Unabhängig davon werden beim Auffinden von Haldenmaterial erforderlichenfalls vom Thüringer Landesbergamt Maßnahmen im Sinne des Minimierungsgebotes eingeleitet, damit zwar nicht gefährliche, aber unnötige Strahlenexpositionen der betroffenen Bevölkerung vermieden werden.

Zu Frage 3: Ich verweise hierzu auf meine Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 4: Sowohl bei der Erhaltung als auch beim Neubau von Bundesfern- und Landesstraßen werden alle anfallenden Straßenausbaustoffe nach den in Thüringen für die Straßenbauverwaltung anzuwendenden Umweltgesetzen und dazu erlassenen Straßenbauvorschriften analysiert und bewertet. Ausgehend von den erhaltenen Analysewerten werden diese Straßenausbaustoffe entweder entsprechend dem Abfallkreislaufwirtschaftsgesetz wieder dem Stoffkreislauf zugeführt oder auf zugelassenen Deponien entsorgt. Sofern das Thüringer Landesbergamt Kenntnis von Auffälligkeiten erlangt hat, die sich nicht durch vorhandene Dokumentationen klären ließen, wurden vor Ort Messungen veranlasst bzw. vom Thüringer Landesbergamt selbst durchgeführt. Hat sich das Vorhandensein von Haldenmaterial bestätigt, werden die nach Strahlenschutzverordnung notwendigen Maßnahmen zum sachgerechten Wiedereinbau der Materialien festgelegt. In Fällen, wo dies nicht möglich war, wurden

(Abg. Schubert)

die aufgefundenen Haldenmaterialien aus dem Uranerzbergbau von der Wismut GmbH angenommen und bei Sanierungsmaßnahmen ordnungsgemäß eingesetzt.

Es gibt dazu eine Nachfrage.

Eine Rückfrage zu Ihrer Antwort auf Frage 2. Ich habe Sie jetzt so verstanden, dass da, wo es den entsprechenden Fall gibt, eine Baumaßnahme und ein Material auffällig wird, auch gemessen wird.

Ja.

Nach Ansicht der Landesregierung kann es sein, dass es an Stellen, einfach weil keine Umbaumaßnahmen vorgenommen werden, weiterhin strahlendes Material gibt, wovon aber die Landesregierung keine Kenntnis hat?

Also, es gibt eine Liste - das habe ich ja erwähnt -, die uns vom Bundesamt zur Verfügung gestellt worden ist. Die ist aus unserer Sicht komplett, weil ganz einfach die alte verantwortliche Institution das erst einmal genehmigen musste, um das einbauen zu können. Für den Fall, dass der Fall eintritt und wir den Eindruck haben, hier liegt eine Verstrahlung vor, wird gemessen und dann muss natürlich eine entsprechende Baumaßnahme eingeleitet werden. Aber ich habe keine Kenntnis darüber, dass das notwendig war.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. So rufe ich als nächste Frage die des Abgeordneten Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 5/1676 auf.

Danke, Frau Präsidentin.

Weitere Untersuchungen zum alpinen Wintersportgebiet "Schneekopf"?

Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass für bisherige Gutachten für ein mögliches alpines Wintersportzentrum auf dem Schneekopf bisher rund 60.000 € ausgegeben wurden. Davon trugen der Ilm-Kreis rund 15.000 € und das Land rund 45.000 €. Aufgrund von naturschutz-, landschaftsschutz

und wasserschutzrechtlichen Konfliktpotenzialen sieht die Landesregierung ein solches Projekt äußerst skeptisch. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass weitere Untersuchungen zur möglichen Umsetzung des Projektes durchgeführt werden. (vgl. „Freies Wort“ Lokalausgabe Ilm-Kreis, vom 14. Ok- tober 2010)

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welcher Zielstellung bzw. landespolitischen Motivation und aufgrund welches Förderprogramms hat die Landesregierung das vom Ilm-Kreis in Auftrag gegebene Gutachten finanziell gefördert?

2. Welche weiteren Untersuchungen zur Realisierung des Projektes alpines Wintersportgebiet „Schneekopf“ werden derzeit nach Kenntnisstand der Landesregierung durchgeführt? In welcher Höhe, aufgrund welchen Förderprogramms und mit welcher Zielstellung bzw. landespolitischen Motivation fördert das Land gegebenenfalls derartige weitere Untersuchungen?

3. Wie bewertet die Landesregierung die gegenwärtig durchgeführten Untersuchungen zur Realisierung des Vorhabens und mögliche finanzielle Förderungen des Landes vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung eine Realisierung aufgrund von naturschutz-, landschaftsschutz- und wasserschutzrechtlichen Konfliktpotenzialen als eher unwahrscheinlich bewertet hat? Wie begründet die Landesregierung ihre Einschätzung?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Staschewski.