Protocol of the Session on October 8, 2010

Vielen Dank. Herr Minister, ich hätte eine Frage zu meiner persönlichen Option. Ich wohne im IlmKreis, meine Tochter geht in die 4. Klasse. Welche Gemeinschaftsschule kann meine Tochter ab Klasse 5 - also im nächsten Jahr 2011 - besuchen?

(Beifall DIE LINKE)

Das ist eine Frage, welche Schule sich im Ilm-Kreis für eine solche Entwicklung entscheidet, wie der Schulträger diese Entwicklung unterstützt. Was wir heute machen, ist, die gesetzliche Voraussetzung für diese Schulentwicklung auf den Weg zu bringen und ich bin sicher, auch im Ilm-Kreis werden sich Eltern finden, werden sich Lehrer finden, die sagen, wir wollen eine Gemeinschaftsschule entwickeln. Dann haben Sie selbstverständlich die Chance, Ihr Kind auch auf eine solche Schule zu schicken.

Ich möchte auch noch einmal deutlich machen, die Gemeinschaftsschule ist sicher eine Organisationsform, die es möglich macht, auch bei relativ kleinen Schulsandorten ein möglichst breites Abschlussspektrum anzubieten, aber Frau RotheBeinlich, ich gebe Ihnen recht, Gemeinschaftsschule kann kein Notnagel sein für einen Schulstandort, der sich ansonsten nicht halten kann, sondern Gemeinschaftsschule braucht eine ausreichende Entwicklungsperspektive

(Beifall CDU, SPD)

und die muss garantiert sein. Sie braucht vor allem ein pädagogisches Konzept, weil es eine pädagogische Aufgabe ist, eine solche Schule auf den Weg zu bringen.

Frau Hitzing, die jetzt leider nicht mehr hier ist, sondern wahrscheinlich jetzt draußen bei der Demonstration, hat die Frage noch einmal aufgeworfen: Wie ist das mit der Anschubfinanzierung? Es ist immer so, bei allen Schulentwicklungen, die es in der Vergangenheit gegeben hat, dass es natürlich auch eine gewisse Anschubfinanzierung gibt, dass man einen erhöhten Bedarf an Lehrerfort- und -weiterbildung hat, dass man Unterrichtsmaterialien neu entwickeln muss. Deshalb ist es sinnvoll, hier auch einen gewissen Anschubimpuls zu geben, aber keine Schule - da können Sie sicher sein - wird sich nur aufgrund dieser Anschubfinanzierung für diesen Weg entscheiden. Dazu ist dieser Weg viel zu mühsam. Die Anschubfinanzierung ist eine kleine Unterstützung, aber kein Köder für die Schulentwicklung, sondern die Schulentwicklung muss vom Willen der Eltern und der Lehrer vorangetrieben werden.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal deutlich machen: Wir wollen mit diesem neuen Ansatz im Schulgesetz aus den Debatten und Erfahrungen, auch aus den internationalen Vergleichen der letzten Jahre lernen und neue Entwicklungsimpulse geben. Wir sind uns im Hause über alle Fraktionen weitgehend einig, dass längeres gemeinsames Lernen eine sinnvolle Entwicklungsoption für die Schulen ist. Deshalb bitte ich Sie an dieser Stelle noch einmal: Lassen Sie uns nicht die Unterschiede im Detail in den Vordergrund stellen, lassen Sie uns die Gemeinsamkeiten herausarbeiten, das, was wir hier gemeinsam im Thüringer Landtag über die Fraktionen hinweg - Regierungsfraktionen, Oppositionsfraktionen - tragen können. Die Lehrer, die Eltern, die Schulen draußen im Land sind uns dankbar, wenn wir diesen Versuch unternehmen und die Schülerinnen und Schüler im Land brauchen eine möglichst große politische Gemeinsamkeit für die Schulentwicklung; dafür werbe ich. Lassen Sie uns in diesem Sinne die Beratung führen und dann auch zu gemeinsamen Entscheidungen kommen.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann beende ich die Aussprache.

Es wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt. Gibt es weitere Anträge für Ausschüsse? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann würde ich darüber abstimmen lassen, dass wir diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstim

(Minister Matschie)

men? Stimmenthaltungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall, damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1566 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte sehr, Herr Minister Matschie.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir können es alle hören,

(Beifall SPD)

hier draußen findet eine Demonstration statt von Schulträgern, von Schulen in freier Trägerschaft. Es ist ja kein Geheimnis, dass sich diese Demonstration vor allem mit den Finanzierungsfragen auseinandersetzt. Johann Wolfgang von Goethe hat einmal gesagt: „Das Gesetz nur kann uns Freiheit geben.“ Das klingt vielleicht auf den ersten Blick ein bisschen paradox, ist aber ein kluger Satz, weil eine klare gesetzliche Regelung, die auf Dauer tragfähig ist, den Schulen, auch denen die da draußen im Moment protestieren, die Freiheit zur guten Entwicklung geben kann. Das ist das Ziel des Gesetzes, das wir vorgelegt haben. Es vollzieht den Verfassungswillen sowohl des Grundgesetzes als auch der Thüringer Verfassung, die beide die Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft garantieren. Und das Gesetz eröffnet einen Freiheitsraum, indem es den rechtlichen Rahmen für die Schulen in freier Trägerschaft beschreibt. Und ich will es an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich sagen: Die Schulen in freier Trägerschaft sind und bleiben ein wichtiger Bestandteil des Thüringer Schulsystems.

(Beifall CDU, SPD)

Wir haben rund 23.000 Schülerinnen und Schüler die an Schulen in freier Trägerschaft lernen. Das sind knapp 10 Prozent aller Schüler in Thüringen und 15 Prozent aller Schulen, die Schulen in freier Trägerschaft sind. Das heißt, wir haben hier ein gut aufgestelltes Angebot und mit dem auch sehr vielfältig ausgeprägten Angebot, davon war schon die Rede, bereichern und ergänzen die Schulen in freier Trägerschaft das schulische Spektrum. Und ich sage auch ganz ausdrücklich, sie sind auch ein Gewinn für die Schulentwicklung, weil auch Schulen in

freier Trägerschaft oft Pfadfinder für neue Entwicklungen waren, neue Wege ausprobiert haben. Und ich darf es Ihnen ganz deutlich sagen, das soll und das wird auch in Zukunft so bleiben. Thüringen steht zu seinen Schulen in freier Trägerschaft.

(Beifall CDU, SPD)

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, zum Jahresende läuft das bisherige Gesetz aus. Es gibt uns die Gelegenheit, das Gesetz an die veränderte gesellschaftliche Wirklichkeit anzupassen. Wir mussten dabei abwägen, was sich bewährt hat, was verändert werden kann und muss, wo wir neue Akzente setzen wollen. Und das Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft ist, auch wenn durch manche Debatten in den letzten Tagen etwas anderes nahe gelegt wurde, kein reines Finanzierungsgesetz. Es geht nicht nur um die Frage der Finanzausstattung, sondern dieses Gesetz regelt alle Rechtsverhältnisse der freien Schulträger, angefangen von den Aufgaben der Schulen, ihrem Status, Genehmigungs- und Anerkennungsfragen bis hin zur Schulaufsicht und auch der staatlichen Finanzhilfe. Die öffentliche Debatte hat manchmal den Eindruck vermittelt, es ginge hier ausschließlich um die Finanzen und es wurde der Eindruck vermittelt, hier wird den Schulen in freier Trägerschaft die Luft abgedreht. Das ist selbstverständlich nicht so, auch mit den neuen gesetzlichen Grundlagen haben die Schulen in freier Trägerschaft eine gute Handlungsund Entwicklungsmöglichkeit. Wir haben angesichts der Haushaltssituation so wie an vielen anderen Stellen auch - und das betone ich noch einmal ausdrücklich - moderate Kürzungen im Bereich der Schulen in freier Trägerschaft vorgenommen. Darauf will ich im Anschluss noch eingehen. Aber ich will zunächst einige andere wichtige Änderungen im neuen Gesetz beschreiben. Ein wichtiger Punkt ist für mich, dass wir deutliche Schritte hin zu einer Entbürokratisierung der Regelungen für die Schulen in freier Trägerschaft gehen. Und das war ein wichtiges Petitum was uns immer wieder auch von den Schulträgern vorgetragen worden ist. Es gibt künftig keine Genehmigungspflicht mehr für Schulleiter. Anders als im staatlichen System erhalten die Schulen in freier Trägerschaft hier eine größere Freiheit, indem die Genehmigungspflicht für Schulleiter entfällt. Wir beschreiben als Voraussetzung lediglich noch, dass ein Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Berufsausbildung vorliegen muss. Verlässlichkeit wird auch beim Genehmigungsverfahren verbessert. Wir garantieren mit dem neuen Gesetz, wenn ein freier Träger seine Genehmigungsunterlagen rechtzeitig und das heißt drei Monate vor Schuljahresbeginn - einreicht, dass die Entscheidung des Ministeriums innerhalb von sechs Wochen getroffen wird. Der Schulträger erhält damit Planungssicherheit und eine Garantie, dass in sicherer Frist entschieden wird. Darüber hinaus garantieren wir in Zukunft mehr Flexibilität

(Präsidentin Diezel)

beim Einsatz der Finanzmittel. Bisher gab es eine strikte Festschreibung, 85 Prozent der Finanzmittel sind für Personal einzusetzen, 15 Prozent für Sachkosten. Künftig bekommen die Schulen in freier Trägerschaft hier keine Vorschriften mehr, sondern können die Anteile je nach Situation frei einsetzen.

Neben diesen Fragen der Entbürokratisierung wird auch der Finanzrahmen im Gesetz neu geregelt. Hierbei gibt es zwei zentrale Änderungen: Erstens eine neue Berechnungsmethode; statt der Istkostenberechnung machen wir eine Sollkostenberechnung. Wir beenden damit die Praxis, die Schieflage des einen Systems, nämlich die Schieflage im staatlichen Schulsystem, was die Personalsituation angeht, zu übertragen auch auf das System der Schulen in freier Trägerschaft. Ich will noch einmal daran erinnern, durch das Urteil zur Teilzeitverbeamtung mussten verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer wieder zu 100 Prozent beschäftigt werden. Das hat zu deutlichen Personalüberhängen geführt, die wir heute noch im Regelschul- und Gymnasialbereich haben. Diese Überhänge muss das Land finanzieren, und die erhöhen natürlich die Kosten pro Schüler im staatlichen Schulsystem. Es macht doch überhaupt keinen Sinn, wenn von diesen überhöhten Kosten jetzt auch noch das System der Schulen in freier Trägerschaft profitiert, indem wir diese überhöhten Kosten dann auch dort zahlen müssen. Das ist keinem Menschen verständlich zu machen. Deshalb sagen wir, in Zukunft werden die notwendigen Kosten erstattet. Grundlage für die Finanzierung muss der Bedarf an Lehrerstunden sein, der zur Absicherung des verpflichtenden Unterrichts erforderlich ist. Genau daran orientiert sich das Gesetz, und allein dieser Maßstab ist auch wirklich angemessen.

Die zweite zentrale Änderung ist die Wartefrist für die staatliche Finanzhilfe bei Schulneugründungen. Grundsätzlich gilt mit der Gesetzesänderung für alle neuen Schulen eine dreijährige Wartefrist, bevor ein Anspruch auf Förderung entsteht. Die bisherige Regelung sah hier viele Ausnahmen vor, nicht nur bei Förder- und Förderberufsschulen, sondern auch bei Schulträgern, die sich schon mit der gleichen Schulart an einem anderen Standort bewährt hatten. Das war sicher sinnvoll in der Phase, als die Schulen in freier Trägerschaft erst aufgebaut werden mussten und noch kein ausreichendes Netz an freien Schulträgern vorhanden war. Heute haben wir aber ein stabiles und sehr gut ausgebautes Netz. Deshalb sagen wir, nicht der freie Schulträger muss sich bewähren, sondern der einzelne Schulstandort muss sich bewähren, bevor er staatliche Finanzhilfe bekommt.

(Beifall SPD)

Diese Logik entspricht auch der höchstrichterlichen Entscheidung zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft.

Ausnahmen von dieser dreijährigen Wartefrist gelten künftig nur noch, wenn eine staatliche Schule komplett ersetzt wird durch eine Schule in freier Trägerschaft oder wenn sich eine Schule in freier Trägerschaft umwandelt in eine andere Schulart, beispielsweise eine Regelschule in freier Trägerschaft sagt, wir wollen Gemeinschaftsschule werden, dann muss sie selbstverständlich nicht neu die dreijährige Phase durchlaufen, sondern bekommt weiter Förderung.

Wir haben auch noch eine Ausnahme vorgesehen, dass die Wartefrist auf ein Jahr verkürzt werden kann, wenn sich die neu zu gründende Schule in freier Trägerschaft in die kommunale Schulnetzplanung einpasst und der kommunale Schulträger diese Schulgründung ausdrücklich befürwortet. Das ist auch ein Novum für die Thüringer Schullandschaft.

Werte Kolleginnen und Kollegen, der diesem Gesetz zugrunde liegende Referentenentwurf wurde in den vergangenen Wochen allen 106 freien Schulträgern sowie weiteren 87 Stellen und Einrichtungen des Landes mit der Bitte um Stellungnahme zur Anhörung zugeleitet. Es sind 73 Stellungnahmen insgesamt abgegeben worden. Viele der in der Anhörung vorgebrachten Einwände wurden auch in den Gesetzentwurf eingearbeitet. Einige Punkte möchte ich an dieser Stelle aufgreifen. Sie wissen, dass wir ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehen hatten, eine Landeskinderklausel einzuführen, das heißt, nur für diejenigen Schüler die Kosten zu erstatten, die auch hier in Thüringen ihren Wohnsitz haben. 10 Prozent der Schüler kommen aus anderen Bundesländern. Das wäre eine Möglichkeit gewesen, zu einer deutlichen Einsparung für den Thüringer Landeshaushalt zu kommen. Die Anhörung hat uns allerdings gezeigt, dass diese, vielleicht im Allgemeinen nachvollziehbare Regelung doch eine Reihe von Schulen besonders hart und einige auch existenziell getroffen hätte, die einen sehr hohen Bestand an Schülern aus anderen Bundesländern haben. Deshalb haben wir nach Auswertung der Anhörung auf diese Landeskinderklausel verzichtet.

Ich sehe schon das Bemühen, dass wir auch mit den Informationen, die draußen diskutiert werden, hier drin versorgt werden.

(Beifall SPD)

Ich kann das verstehen und ich freue mich auf der einen Seite natürlich auch, dass sich die Schulträger für eine gute Entwicklung ihrer Schulen einsetzen. Aber ich will es auch noch mal ganz deutlich sagen: Mit dem, was wir hier vorschlagen, garantieren wir auch in Zukunft für die Schulen in freien Trägerschaft eine gute Entwicklung. Wir drehen ihnen nicht die Luft ab, sondern wir stellen die Finanzierung für die nächsten Jahre auf solide Füße.

(Minister Matschie)

Ich will einen zweiten Punkt ansprechen, an dem wir nach der Anhörung Änderungen vorgenommen haben, das betrifft das Inkrafttreten neuer Regelungen. Ich finde es sinnvoll, dass wir den Schulträgern Sicherheit geben für das laufende Schuljahr, dass wir nicht die neuen Regelungen zum 01.01.2011 in Kraft setzen,

(Beifall SPD)

sondern dass die neuen Finanzierungsregelungen erst ab dem neuen Schuljahr, und damit ab dem 01.08.2011 gelten. Das gibt Planungssicherheit für das laufende Schuljahr und ausreichend Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen. Ein Teil der Finanzierungsfragen wird auch weiterhin in einer Ausführungsverordnung geregelt. Das war in der Vergangenheit so und wir wollen diese Regelung beibehalten. Allerdings gibt es auch hier eine Änderung. Wir wollen, dass diese Ausführungsverordnung ausdrücklich im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuss geregelt wird, dass nicht mehr nur das Benehmen hergestellt werden muss und das Ministerium an dieser Stelle allein handeln kann, sondern wir wollen hier größtmögliche Transparenz und Mitsprache des Parlaments und deshalb wird die Ausführungsverordnung künftig im Einvernehmen mit dem zuständigen Bildungsausschuss geregelt.

(Beifall SPD)

Die Eckwerte der geplanten neue Ausführungsverordnung, die wir auch schon in die Ressortabstimmung gegeben haben, haben wir auch dem Arbeitskreis freier Schulträger in der vergangenen Woche vorgestellt. Im Moment läuft die Ressortabstimmung zur Ausführungsverordnung. Dann erfolgt die Anhörung der Beteiligten und danach auch die Beratung im Bildungsausschuss.

Was haben wir mit der Ausführungsverordnung vor? Wir wollen hier eine moderate Absenkung der Fördersätze vorsehen. Die Zielrichtung dabei lautet, dass wir uns von überdurchschnittlich hohen Zuwendungen stärker zum Durchschnitt der Bundesländer bewegen, ohne dass wir an einer auskömmlichen Ausstattung der Schulen rütteln. Damit die Größenordnungen deutlich werden, möchte ich hier noch einmal die Vergleichswerte der Statistik der Kultusministerkonferenz erwähnen. Thüringen zahlt für einige Schularten, insbesondere Regelschulen und Gymnasien, derzeit sehr hohe Fördersätze. Nach den Zahlen aus dem Jahre 2009 zahlt kein Bundesland pro Regelschüler mehr als Thüringen. Wir zahlen im Jahre 2009 5.178 € pro Regelschüler im Bundesdurchschnitt; auch wenn ich weiß, dass man das nicht vollständig vergleichen kann, weil es nicht überall Regelschulen gibt, sondern in einigen Bundesländern eben nur Realschulen. Aber im Bundesdurchschnitt wird für einen vergleichbaren Schüler 3.468 € gezahlt - also bei uns 5.178 €, im Bundesdurchschnitt 3.468 €. Das zeigt, wie deutlich

wir über diesem Durchschnitt liegen. Ich will das auch für die Gymnasien deutlich machen. Im Jahre 2009 hat Thüringen pro Gymnasiast 4.366 € gezahlt, im Bundesdurchschnitt waren das 3.824 €. Bei einem Förderschüler mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung haben wir in Thüringen 2009 21.220 € gezahlt, der Bundesdurchschnitt lag bei 19.088 €. Das heißt, wir liegen in vielen Finanzierungsansätzen deutlich über dem, was im Durchschnitt der Bundesländer gezahlt wird, und angesichts der Haushaltsentwicklung der nächsten Jahre kann doch keiner an der Frage vorbei: Können wir das auf Dauer auch in den nächsten Jahren tragen? Wir haben die Frage versucht zu beantworten und gesagt, nein, das wird nicht durchhaltbar sein. Wir müssen den Schulen aber eine verlässliche Perspektive geben, die auch in den nächsten Jahren durchhaltbar ist, die Planungssicherheit garantiert und deshalb werden die Fördersätze moderat abgesenkt.

Was heißt das konkret? Im allgemeinbildenden Bereich sinken die Fördersätze von 85 Prozent auf 80 Prozent, auch damit nehmen wir immer noch einen guten Platz im Ländervergleich ein und liegen weiter über dem Bundesdurchschnitt bei den Zahlungen an Schulen in freier Trägerschaft. Ich will hier auch deutlich machen, Schulen in freier Trägerschaft erhalten auch in Zukunft einen doppelten Schullastenausgleich. Ein Punkt, der in den ganzen Debatten überhaupt nicht erwähnt worden ist, hier fordert auch keiner komplette Gleichstellung mit den Schulen im staatlichen Schulsystem,

(Beifall SPD)

sondern hier garantieren wir ja einen doppelten Schullastenausgleich. Ich will das auch noch mal sagen, weil es ja auch da draußen diskutiert wird und in den letzten Wochen immer wieder eine Rolle gespielt hat. Die Forderung nach einer 100-prozentigen Förderung mit dem Satz, alle Schüler müssen uns gleich viel wert sein. Das ist nicht nur nicht gerechtfertigt, sondern es wäre auch schlicht rechtswidrig, wenn wir so verfahren würden. Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen die Schulen in freier Trägerschaft einen Eigenanteil einbringen. Das geht überhaupt nicht anders, sie verfügen ja auch über eigene Einnahmen.

Ich will auch noch mal deutlich machen, weshalb es auch sachlich gerechtfertigt ist, dass die Fördersätze eben nicht 100 Prozent sind, denn die freien Schulen haben weniger Aufgaben als staatliche Schulen. Sie haben bestimmte Aufgaben nicht zu erfüllen, die wir im staatlichen Schulsystem zu erfüllen und auch zu finanzieren haben. Ich will nur einige Beispiele nennen. Lehrplanentwicklung ist eine Aufgabe, die wir im staatlichen Schulsystem finanzieren müssen. Fachberatung, Erstellung zentraler Prüfungsaufgaben, Aufgaben in der Lehrerausbildung, das sind alles Aufgaben, die wir im staatli

(Minister Matschie)

chen Schulsystem finanzieren, die unsere Kosten pro Schüler höher machen als die Kosten pro Schüler in Schulen in freier Trägerschaft sind, die diese Aufgaben nicht erfüllen müssen.