Protocol of the Session on October 6, 2010

Besten Dank, Herr Staatssekretär. Nun war Ihre Fähigkeit im schnellen Vorlesen doch beeindruckend, insofern bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich alle in der Tat gehört habe. War bei den Verbänden, die Sie aufgezählt haben, der Verband der Wirtschaft Thüringens e.V. dabei?

Ja.

War der Verband der Wirtschaft Thüringens e.V. mit dabei?

Nein, der war nicht mit dabei.

War der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft mit dabei?

Nein. Sie wollten wissen, wer die Verbände in Thüringen sind. Es gibt auch noch welche, die außerhalb Thüringens natürlich eingebunden waren. Also auch Verbände, die auch außerhalb Thüringens ihren Sitz haben.

Aber die beiden Verbände, die ich jetzt gerade genannt habe, die hatten sie dementsprechend nicht beteiligt?

Ich sehe das im Moment nicht, nein. Aber ich kann Ihnen das gern nachreichen und die ganzen Verbänden, was auch eine weitaus größere Liste ist, die auch noch eingebunden worden sind, kann ich Ihnen gern zuschicken.

Gut. Und …

Herr Bergner, das waren mittlerweile, wenn man es streng auslegt, drei Fragen. Aber wir drücken mal ein Auge zu. Damit ist Ihr Fragerecht verwirkt. Ich habe noch eine Anfrage durch den Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Sie haben darauf verwiesen, dass noch eine Richtlinie erlassen werden soll, ich bin mir sicher, im Rahmen der Beantwortung der Frage 4. Inwieweit sollen denn die Kommunen ermächtigt werden, durch eine eigene Vergabeordnung künftig die gesetzlichen Regelungen aus dem Vergabegesetz den konkreten Bedingungen vor Ort anpassen zu können.

Für uns ist jetzt wichtig, dass wir auf Landesebene klare Regeln schaffen, was die Vergabe anbelangt, und wir wollen natürlich auch, dass entsprechende Vergabekriterien bei kommunalen Aufträgen zur Geltung kommen. Wie das genau aussieht, werden wir dann, wenn wir uns geeinigt haben, auch entsprechend noch berechnen.

Es gibt noch eine weitere Nachfrage.

(Staatssekretär Staschewski)

Zum Punkt 3: Wie gesagt, die Vielzahl der ablehnenden Stellungnahmen können Sie hier nicht einzeln aufführen. Sind Sie in der Lage, uns die ablehnenden Stellungnahmen zuzustellen?

Es sind ja nicht alle ablehnenden Stellungnahmen schriftlich fixiert; es wurden auch viele mündlich vorgetragen. Ich kann im Haus nachprüfen, was wir realistischerweise dann an schriftlichen Sätzen da haben, die kann man dann selbstverständlich zur Verfügung stellen.

Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1520.

Änderungsgesetz der Landesregierung zum Thüringer Ministergesetz - Wie weiter?

In der 11. Sitzung des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten am 11. Juni 2010 kündigte die Landesregierung im Rahmen der Beratung des Änderungsgesetzes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thüringer Ministergesetz und des darauf bezogenen Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE an, dass sie im September einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes in den Landtag einbringen werde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann soll nach Vorstellungen der Landesregierung der angekündigte Gesetzentwurf zum Thüringer Ministergesetz nunmehr in den Landtag eingebracht werden?

2. Warum konnte die Landesregierung ihren im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten am 11. Juni 2010 angekündigten Zeitplan zur Einbringung eines Änderungsgesetzes zum Ministergesetz nicht einhalten?

3. Für welche anderen Ministergesetze im Bund und in den Ländern sind nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2009 und 2010 welche inhaltlichen Änderungen erfolgt oder noch in Beratung?

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Herr Minister Dr. Schöning.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Gesetzentwurf der Landesregierung befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Eine Kabinettsbefassung ist noch in diesem Monat vorgesehen. Es ist beabsichtigt, den Entwurf im November im Landtag einzubringen.

Zu Frage 2: Es trifft zu, dass ursprünglich ein anderer Zeitplan ins Auge gefasst war. Dieser Zeitplan sah vor, dass die im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einer ersten Parlamentsbefassung begonnene Diskussion im Zuge der Haushaltsberatung fortgesetzt werden sollte. Wegen der Komplexität des Themas zu untersuchen sind unter anderem die Rechtsverhältnisse früherer, also bereits ausgeschiedener, sowie gegenwärtiger und künftiger Amtsinhaber. Es sind gründliche und auch zeitintensive Untersuchungen, Abstimmungen und Vergleiche erforderlich. Diese gehen über das ursprünglich zugrunde gelegte Zeitraster hinaus. Wir haben uns daran orientiert, dass auch hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen sollte.

Meine Damen und Herren, ich will bei dieser Gelegenheit auch in Erinnerung rufen, dass mehrere Redner im ersten Plenardurchgang am 27. Mai darauf hingewiesen haben, dass kein Zeitdruck bestehe, zumal das Gesetz aus Gründen des Bestandsund Vertrauensschutzes erst für künftige Amtsinhaber relevant werden dürfte. Gleichwohl ist die Staatskanzlei bemüht, die noch offenen Punkte so schnell wie möglich abzuarbeiten, damit der von mir dargestellte neue Zeitplan eingehalten wird.

Zu Frage 3: Ich will zunächst darauf hinweisen, dass die Änderungen in den Ministergesetzen des Bundes und in den entsprechenden Gesetzen der Länder außerhalb der Zuständigkeit der Thüringer Landesregierung liegen. Dennoch empfiehlt es sich natürlich, auch zur eigenen Positionsbestimmung über die Landesgrenzen hinaus zu blicken. Die Staatskanzlei hat die Rechtssituation in anderen Bundesländern und beim Bund in eine synoptische Darstellung gebracht. Diese Darstellung würde ich den Fraktionen bzw. dem zuständigen Ausschuss zu gegebener Zeit für die weitere Beratung gern zur Verfügung stellen. Ich danke Ihnen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke, Herr Präsident. Nur eine Nachfrage: Wird dieses Ministergesetz seitens der Landesregierung schon Auswirkungen auf den Haushalt 2011 haben.

Das ist nicht zu erwarten.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Herr Minister, wie bewerten Sie - denn es werden ja viele rechtliche Fragen, auch verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen den Umstand, dass an dem jetzigen Verfahren Menschen mitwirken, die davon betroffen sind, also Minister?

Ich hatte ja, Herr Kuschel, darauf hingewiesen, dass aller Voraussicht nach diejenigen, die jetzt an dem Gesetzentwurf mitwirken, nicht von dem Gesetz betroffen sein werden.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kuschel?

Kann ich also davon ausgehen, dass keiner der Minister, die jetzt dem Kabinett angehören, beabsichtigt, eine weitere Wahlperiode dieses Amt auszuüben?

Ich sehe nicht, dass irgendein Anlass zu dieser Schlussfolgerung besteht oder von mir gegeben wurde.

Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/1545.

Danke schön, Herr Vorsitzender.

Bauverzögerung beim Jagdbergtunnel bei Jena

Beim Bau des Jagdbergtunnels kommt es wegen Gipsvorkommen zu Bauverzögerungen von sechs bis neun Monaten beim Tunnelausbau.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und in welcher Form wurde die Landesregierung von diesem Vorgang informiert?

2. Vor Beginn des Tunnelbaus gab es umfangreiche Untersuchungen des Erdreichs: Warum wurde das Gipsvorkommen erst jetzt entdeckt?

3. Wird sich die Bausumme dadurch erhöhen, wenn ja, um wie viel, und wer wird diese zusätzlichen Kosten tragen?

4. Gibt es Erkenntnisse in Bezug auf die Verantwortlichkeit für diese Fehleinschätzung?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Dr. Eich-Born.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Baulastträger für den Jagdbergtunnel ist der Bund. Die erste Information zur Bauzeitverlängerung des Jagdbergtunnels erfolgte Anfang September anlässlich einer Pressekonferenz im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Zu Frage 2: Der Gipsanteil im Gebirge war bekannt. Die Auswirkungen des Gipses im Zusammenhang mit dem anfallenden Bergwasser konnten erst nach dem Auffahren des Tunnels und weitergehender Materialanalysen verbindlich beurteilt werden und damit als Grundlage für die zu ergreifenden Maßnahmen dienen.