Danke schön. Ich beglückwünsche alle ernannten und gewählten Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und die gewählten stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, ich gratuliere Ihnen recht herzlich und wünsche Ihnen Gottes Segen für Ihr Amt.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich danke Ihnen für die Ehrenbekundungen durch das Erheben von den Plätzen. Nach der Gratulation setzen wir dann die Tagesordnung mit der Fragestunde fort. Herr Vizepräsident Gentzel wird präsidieren und parallel dazu wird im Raum F 001 der Empfang anlässlich der Verabschiedung von Herrn Graef stattfinden.
Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/1481. Herr Dr. Augsten wird sie vortragen.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage zu Entschneidungsmaßnahmen an Thüringer Straßen in Drucksache 5/768 gab die Landesregierung an, mit Konjunkturmitteln des Bundes u.a. eine Grünbrücke an der B 84 (Behringen/BAB A 4 Abschnitt Eisenach- Ost) bauen zu wollen. Diese Maßnahme wurde auch vom BUND als wichtiger Beitrag für die Entwicklung des Wildkatzenwegeplans bzw. eines funktionierenden Biotopverbunds gesehen.
In einer Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Bundesregierung zur Wiedervernetzung von Naturräumen vom 5. Juli 2010 (Bundestagsdrucksa- che 17/2399) kommt diese Maßnahme jedoch nicht vor.
1. Wie ist der Stand zur Umsetzung der in der Kleinen Anfrage in Drucksache 5/768 zu Entschneidungsmaßnahmen an Thüringer Straßen genannten geplanten Querungshilfen?
3. Ist der Landesregierung bekannt, wieso die in der Einleitung dieser Mündlichen Anfrage erwähnte Grünbrücke bei Behringen nicht in der bundesweiten Aufzählung (vgl. Bundestagsdrucksache 17/ 2399) geplanter Querungshilfen auftaucht und wenn ja, warum?
4. Welche in Thüringen geplanten Querungshilfen haben aus Sicht der Landesregierung Bedeutung für das Bundesprogramm für Wiedervernetzung?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Dr. Eich-Born.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Erstens - Die B 87 zwischen Bücheloh und Ringsheim: Die dort geplanten Querungshilfen für Amphibien werden aus Mitteln des Konjunkturprogramms noch in 2010 ausgeführt.
Zweitens - B 93 südlich Treben: Die Planung des Fischotterdurchlasses soll Ende 2010 abgeschlossen werden. Ausschreibung und Bau sind für 2011 vorgesehen.
Drittens - B 94 Neuärgerniß: Die Amphibienquerung wird derzeit geplant und soll in Verbindung mit einer geplanten Straßenerneuerung im Jahr 2012 außerhalb des Konjunkturprogramms gebaut werden.
Für alle drei Amphibienschutzmaßnahmen sind Ausführungsunterlagen vorhanden. Vor der Realisierung sind jedoch noch die Grunderwerbsfragen zu regeln. Wenn dies einvernehmlich gelingt, kann die Umsetzung im Jahr 2011 erfolgen.
Siebtens - B 88 Abzweig Kleingölitz: Die dort vorgesehenen Pflanzungen als Leiteinrichtungen für Fledermäuse können im Ergebnis der durchgeführten Prüfung nicht realisiert werden, da der betreffende Bereich bereits mit Leitungen belegt ist.
Achtens - B 85/86 Thüringer Pforte: Die Amphibienquerung B 85/86 Thüringer Pforte kann in der ursprünglich vorgesehen Form nicht realisiert werden. Auf einer gemeinsamen Ortsbegehung von Straßenbauverwaltung und Naturschutzbehörde des Kyffhäuserkreises wurde festgestellt, dass wegen der fehlenden Dammlage der beiden Bundesstraßenabschnitte keine Unterführungen möglich sind. Durch die Lage der Straßen im Auenbereich der
Neuntens: B 84 Behringen, Bundesautobahn A 4, Anschlussstelle Eisenach-Ost: Die Grünen- bzw. Wildbrücke ist nicht mehr Bestandteil des Konjunkturpakets II, da die Realisierung bis Ende 2011 nicht möglich ist. Die Planung der Grünen- bzw. Wildbrücke einschließlich eines dazugehörigen Abschnittes der B 84 erfolgt als Um- und Ausbaumaßnahme des Bundes. Im Jahre 2011 soll unter anderem zur Regelung der erforderlichen Grundstücksfragen ein Baurechtsverfahren eingeleitet werden.
Zu Frage 3: Nein, ein möglicher Grund ist, dass die Grünbrücke aus den in Nummer 9 der Antwort zu Frage 1 genannten Gründen nicht kurzfristig im Konjunkturprogramm II realisiert werden kann.
Zu Frage 4: Aktuelle Kenntnisse zur Prioritätenliste des Bundes für das Bundesprogramm Wiedervernetzung liegen der Landesregierung nicht vor. Der Bund hat jedoch zugesichert, die Länder im Rahmen des Arbeitskreises „Eingriffsregelung und Landschaftsplanung“ der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung zu beteiligen.
Ja, vielen Dank, auch für die ausführliche Antwort. Frau Staatssekretärin, ist abzusehen, dass bei einer dieser Maßnahmen diese möglicherweise scheitert, weil - wie Sie genannt haben - Grunderwerbsfragen nicht befriedigend geklärt werden können? Wir haben gehört, dass es da möglicherweise doch den einen oder anderen Grundstückseigentümer gibt, der sich dagegen sperrt.
Danke, Frau Staatssekretärin. Ja, das Problem ist, dass der Fragesteller nicht da ist und aus der Mitte des Hauses zwei Fragen schon gestellt worden sind und die dritte gibt es nach Geschäftsordnung nicht.
Nein, Entschuldigung, da muss ich mich entschuldigen, das ist richtig, es war eine. Herr Abgeordneter Kuschel.
Danke, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, wie weit unterliegen die von Ihnen beschriebenen Maßnahmen dem Status der Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit diesen Verkehrsprojekten und müssten deshalb vom Investitionsvorträger finanziert werden und nicht jetzt aus dem Konjunkturprogramm, ist das geprüft worden durch die Landesregierung?
Zunächst einmal ist diese Frage, die Sie jetzt stellen, eine unglaublich komplexe Frage, die ein völlig neues Thema betrifft, nämlich Ausgleichsflächen, und Sie werden wohl verstehen, dass ich vor dem Hintergrund dieser ganzen Maßnahmen, die ich aufgezählt habe, nicht in jedem Fall etwas aus der Lameng sagen kann. Ich hoffe auf Ihr Verständnis. Dann müssen Sie einfach eine Anfrage stellen.
Danke, Frau Staatssekretärin, zur Not gibt es ja immer wieder das beliebte Mittel der Selbstbefassung im Ausschuss mit solchen Fragen, wenn es dann helfen soll.
Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1505.